Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung

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1 Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Ausgaben Gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung Gesetzliche Krankenversicherung Erläuterungen zu den Ausgaben Gesetzliche Krankenversicherung Erläuterungen zur Finanzierung

2 Gesetzliche Krankenversicherung Ausgaben 1) in Mio. EUR Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Krankengeld 2. Rehabilitationsgeld 3. Wochengeld und Teilzeitbeihilfe 4. Betriebshilfe 5. Heilmittel, Arzneien 6. Sonstige ambulante Versorgung 7. Stationäre Versorgung 8. Bestattungskosten Sozialleistungen (1. bis 8.) "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", ohne Funktion Invalidität / Gebrechen: "Sonstige regelmäßige Barleistungen", ohne Funktion Familie / Kinder: "Einkommenssicherung bei der Geburt", ohne Funktion Familie / Kinder: "Haushaltshilfe", ohne "Ambulante Behandlung direkte Versorgung mit Arzneimitteln", ohne "Ambulante Behandlung sonstige direkte Versorgung", ohne "Stationäre Behandlung direkte Versorgung", ohne Funktion Hinterbliebene: "Bestattungskosten", ohne

3 Gesetzliche Krankenversicherung Ausgaben 1) in Mio. EUR Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Verwaltung "Verwaltungskosten" Sonstige Übertragungen an die Sozialschutzsysteme 10: Gesundheitsleistungen der Länder und 11: Gesundheitsleistungen der Gemeinden 11. Sonstige Leistungen insgesamt (1. bis 11.) "Übertragungen an andere Systeme Sonstige Übertragungen an andere gebietsansässige Systeme" "Sonstige Ausgaben Sonstige" Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank (Stand: ). 1) Die Erläuterungen zu den Ausgaben bzw. zu den Leistungen sind in der Erläuterungstabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Leistungen (Ausgaben) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.

4 Gesetzliche Krankenversicherung Einnahmen 1) in Mio. EUR Nr. Finanzierungsquelle ESSOSSVerbuchung 2) Beiträge der privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber "Sozialbeiträge der Arbeitgeber Tatsächliche Sozialbeiträge Kapitalgesellschaften" "Sozialbeiträge der Arbeitgeber Tatsächliche Sozialbeiträge Zentralstaat" Personen Arbeitnehmer Beiträge des Arbeitgebers Bund Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beiträge der Selbständigen Personen Selbständige Beiträge der Pensionistinnen und Pensionisten Personen Rentner und andere Budget des Bundes Umgeleitete Sozialbeiträge von den Sozialschutzsystemen 06: 7. Arbeitsunfallversicherung und 18: Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) 8. Vermögenserträgnisse 9. Sonstige Insgesamt (1. bis 9.) "Staatliche Zuweisungen Allgemeine Steuermittel Zentralstaat" "Übertragungen von anderen Sytemen Aus anderen Systemen umgeleitete Sozialbeiträge Private Haushalte" "Sonstige Einnahmen Besitzeinkommen" "Sonstige Einnahmen Sonstige" Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank (Stand: ). 1) Die Erläuterungen zu den Einnahmen sind in der entsprechenden Erläuterungstabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Finanzierungsquellen (Einnahmen) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.

5 Gesetzliche Krankenversicherung Erläuterungen zu den Ausgaben 1) Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 1. Krankengeld 2. Rehabilitationsgeld 3. Wochengeld und Teilzeitbeihilfe "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", ohne Funktion Invalidität / Gebrechen: "Sonstige regelmäßige Barleistungen", ohne Funktion Familie / Kinder: "Einkommenssicherung bei der Geburt", ohne Sozialversicherungsträger, Finanzstatistik (alle Krankenversicherungsträger) Wie zu 1. Sozialversicherungsträger, Finanzstatistik (alle Krankenversicherungsträger); Handbuch der österreichischen Sozialversicherung; eigene Berechnungen Ab 2014: Das Rehabilitationsgeld wird gewährt, wenn voraussichtlich im Ausmaß von mindestens 6 Monaten Invalidität/Berufsunfähigkeit vorliegt. Summe der Ausgaben aller Krankenversicherungsträger für Wochengeld und Teilzeitbeihilfe (inkl. der entsprechenden Leistungen nach dem Betriebshilfegesetz, das bis Ende 1997 in Kraft stand). 4. Betriebshilfe Funktion Familie / Kinder: "Haushaltshilfe", ohne Sozialversicherungsträger, Finanzstatistik (SVA der gewerblichen Wirtschaft und SVA der Bauern) Summe der Ausgaben der Sozialversicherungsanstalt (SVA) der Bauern und der SVA der gewerblichen Wirtschaft für die Betriebshilfe (inkl. der entsprechenden Leistung nach dem Betriebshilfegesetz, das bis Ende 1997 in Kraft stand). 5. Heilmittel, Arzneien 6. Sonstige ambulante Versorgung "Ambulante Behandlung direkte Versorgung mit Arzneimitteln", ohne "Ambulante Behandlung sonstige direkte Versorgung", ohne Wie zu 3. Wie zu 3. Abzüglich Rezeptgebühren. Summe der Ausgaben für diverse sonstige ambulante Leistungen, wie ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen, Heilbehelfe und Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz, medizinische Hauskrankenpflege, medizinische Rehabilitation, Vorsorge(Gesunden)untersuchungen, Transportkosten), abzüglich BehandlungsbeitragAmbulanz ( ), Kranken(Zahnbehandlungs)scheingebühren (bis 2005) und ServiceEntgelt (ab 2006) sowie der Differenz zwischen dem endgültigen Pauschalbetrag (inkl. Fixbetrag an den Landesgesundheitsfonds; siehe 9.) und der Übertragung an den Krankenanstaltenfonds.

6 Gesetzliche Krankenversicherung Erläuterungen zu den Ausgaben 1) Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 7. Stationäre Versorgung "Stationäre Behandlung direkte Versorgung", ohne Wie zu 3. Bis 1996 werden 13% von der Summe der Ausgaben (vor Abzug der Eigenleistungen der LeistungsempfängerInnen) für Anstaltspflege, Anstalts(Entbindungsheim)pflege und Überweisungen aus dem Krankenanstaltenfonds hier ausgewiesen (dieser Prozentsatz stellt eine Schätzung dar). Es wird davon ausgegangen, dass der Rest dieser Ausgabensumme in den Sozialschutzsystemen 10 (Gesundheitsleistungen der Länder) und 11 (Gesundheitsleistungen der Gemeinden) aufscheint (im Sozialschutzsystem Krankenversicherung wird er als Übertragung verbucht siehe 9.). Ab 1997: Ausgaben für Verpflegungskosten und sonstige Leistungen abzüglich der Behandlungsbeiträge und Kostenanteile. Mit Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung im Jahr 1997 sinken die Spitalsausgaben (Verpflegungskosten), während die Übertragungen an den Krankenanstaltenfonds (Landesfonds) ungefähr im selben Ausmass zunehmen (siehe 9.). 8. Bestattungskosten Funktion Hinterbliebene: "Bestattungskosten", ohne Sozialversicherungsträger, Finanzstatistik Bestattungskostenzuschuss. Sozialleistungen (1. bis 8.) 9. Verwaltung "Verwaltungskosten" Wie zu 3. Verwaltungs und Verrechnungsaufwand.

7 Gesetzliche Krankenversicherung Erläuterungen zu den Ausgaben 1) Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 10. Sonstige Übertragungen an die Sozialschutzsysteme 10: Gesundheitsleistungen der Länder und 11: Gesundheitsleistungen der Gemeinden "Übertragungen an andere Systeme Sonstige Übertragungen an andere gebietsansässige Systeme" Sozialversicherungsträger, Sonderauswertung Aufwendungen der Krankenversicherung Bis 1996: Verbuchung von 87% der Ausgaben für Anstaltspflege, Anstalts(Entbindungsheim)pflege und Überweisungen aus dem Krankenanstaltenfonds (siehe unter 5.) als Übertragung bis 1999: Überweisung an den Krankenanstaltenfonds. Ab 2000: endgültiger Pauschalbeitrag inkl. (ab 2005) Fixbetrag an den Landesgesundheitsfonds (für die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und die Erhöhung der Beitragssätze in der Krankenversicherung). 11. Sonstige "Sonstige Ausgaben Sonstige" Wie zu 3. Leistungen insgesamt (1. bis 11.) Summe aus: Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen, Überweisungen an den Ausgleichfonds, Zuweisungen an Rücklagen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank. 1) Die Daten zu den Ausgaben sind in der Ausgabentabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Leistungen (Ausgaben) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.

8 Gesetzliche Krankenversicherung Erläuterungen zu den Einnahmen 1) Nr. Finanzierungsquelle ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 1. Beiträge der privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 2. Beiträge des Arbeitgebers Bund 3. Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 4. Beiträge der Selbständigen "Sozialbeiträge der Arbeitgeber Tatsächliche Sozialbeiträge Kapitalgesellschaften" "Sozialbeiträge der Arbeitgeber Tatsächliche Sozialbeiträge Zentralstaat" Personen Arbeitnehmer Personen Selbständige Private Haushalte" Sozialversicherungsträger, Sonderauswertung Einnahmen in der Krankenversicherung 5. Beiträge der Pensionistinnen und Pensionisten 6. Budget des Bundes 7. Überweisungenen von den Sozialschutzsystemen 06: Arbeitsunfallversicherung und 18: Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) 8. Vermögenserträgnisse Personen Rentner und andere "Staatliche Zuweisungen Allgemeine Steuermittel Zentralstaat" "Übertragungen von anderen Sytemen Aus anderen Systemen umgeleitete Sozialbeiträge Private Haushalte" "Sonstige Einnahmen Besitzeinkommen" 9. Sonstige "Sonstige Einnahmen Sonstige" Wie zu 1.; eigene Berechnungen Eigenbeiträge (Selbstbehalte) der Leistungsbezieherinnen und bezieher werden bei den Ausgaben (unter 4., 5. und 6.) abgezogen werden. Insgesamt (1. bis 9.) Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank. 1) Die Daten zu den Einnahmen sind in der Einnahmentabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Finanzierungsquellen (Einnahmen) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.

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