Inhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen
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- Elly Otto
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1 Inhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen Wohnbeihilfen Ausgaben Wohnbeihilfen Finanzierung Wohnbeihilfen Erläuterungen zu den Ausgaben Wohnbeihilfen Erläuterungen zur Finanzierung
2 Wohnbeihilfen Ausgaben 1) in Mio. EUR Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Wohnbeihilfe Annuitäten und Zinsenzuschüsse für Eigenmittelersatzdarlehen Funktion Wohnen: "Sonstige Mietzahlungen", mit Bedürftigkeitsprüfung Mietzinsbeihilfe Sozialleistungen (1. bis 3.) Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank (Stand: ). 1) Die Erläuterungen zu den Ausgaben bzw. zu den Leistungen sind in der Erläuterungstabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Leistungen (Ausgaben) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.
3 Wohnbeihilfen Einnahmen 1) in Mio. EUR Nr. Finanzierungsquelle ESSOSSVerbuchung 2) Budget des Bundes 2. Budgets der Bundesländer Insgesamt (1. und 2.) Allgemeine Steuermittel Zentralstaat" Allgemeine Steuermittel Bundesländer und lokale Gebietskörperschaften" Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank (Stand: ). 1) Die Erläuterungen zu den Einnahmen sind in der entsprechenden Erläuterungstabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Finanzierungsquellen (Einnahmen) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.
4 Wohnbeihilfen Erläuterungen zu den Ausgaben 1) Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 3) 1. Wohnbeihilfe Bundesministerium für Finanzen (BMF), Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung Ein monatlich nicht rückzahlbarer Zuschuss, der unter bestimmten Voraussetzungen zur Senkung der monatlichen Wohnkostenbelastung den Mietern in gefördert errichteten Miet oder Genossenschaftswohnungen gewährt werden muss und den Wohnungseigentümern in gefördert errichteten Eigentumswohnungen gewährt werden kann; inkl. Wohnbeihilfe an MieterInnen in gefördert sanierten Wohnhausanlagen und Wohnungen (ab 1997) und 1985 einschließlich Mietbeihilfe auf Basis der Sozialhilfegesetze der Bundesländer (diese ist ansonsten im Sozialschutzsystem 22: Sozialleistungen der Länder erfasst und dort ab 1997 extra ausgewiesen). Bei Bezug einer gefördert errichteten Miet oder Genossenschaftswohnung ist von den Mietern ein Baukosteneigenmittelanteil der auf die Wohnung entfallenden Gesamtbaukosten zu bezahlen. Für diesen Betrag oder einen Teil dieses Betrages kann vom Land unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Einkommen) ein Eigenmittelersatzdarlehen in Anspruch genommen werden, deren Rückzahlung gering verzinst meist in halbjährlichen Pauschalraten über einen langen Zeitraum erfolgt. Darlehen sind lt. ESSOSS keine Sozialleistungen, sondern finanzielle Transaktionen (Gegenleistung). Wird das Darlehen zinsenlos oder zu einem weit unter dem Marktwert liegenden Zinssatz gewährt, so gilt der erlassenen Zinsbetrag als Sozialleistung. Unter 2. sind nur die auf die Eigenmittelersatzdarlehen entfallenden nicht rückzahlbaren Annuitäten und Zinsenzuschüsse erfasst. Berechnung des Aufwands: Anteil der Eigenmittelersatzdarlehen an den Darlehen insgesamt wird auf die nicht rückzahlbaren Annuitäten und Zinsenzuschüsse übertragen. 2. Annuitäten und Zinsenzuschüsse für Eigenmittelersatzdarlehen Funktion Wohnen: "Sonstige Mietzahlungen", mit Bedürftigkeitsprüfung Wie zu 1.; eigene Berechnungen
5 Wohnbeihilfen Erläuterungen zu den Ausgaben 1) Nr. Leistung ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 3) 3. Mietzinsbeihilfe Information des BMF Sozialleistungen (1. bis 3.) Die Mietzinsbeihilfe gilt Mehrbelastungen ab, die der Mieterin/dem Mieter aus der Erhöhung des Mietzinses (durch Entscheidung der Schlichtungsstelle nach Sanierungsarbeiten am Haus, bei Einhebung eines Erhaltungs und Verbesserungsbeitrages durch den Hauseigentümer) entstehen (das Jahreseinkommen darf dabei einen bestimmten Betrag nicht übersteigen; dieser erhöht sich für in der Wohnung lebende Angehörige). Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank. 1) Die Daten zu den Ausgaben sind in der Ausgabentabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Leistungen (Ausgaben) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt. 3) 2011: teilweise Fortschreibung auf Basis der Ergebnisse der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen (COFOG) vom März 2012.
6 Wohnbeihilfen Erläuterungen zu den Einnahmen 1) Nr. Finanzierungsquelle ESSOSSVerbuchung 2) Quelle Berechnung / Schätzung / Anmerkung 1. Budget des Bundes Allgemeine Steuermittel Zentralstaat" Bundesministerium für Finanzen (BMF), Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 2. Budgets der Bundesländer Allgemeine Steuermittel Bundesländer und lokale Gebietskörperschaften" Nur 1980 und 1985: entspricht den Ausgaben für die Mietbeihilfe (der Bundesländer) in diesen Jahren. Insgesamt (1.) Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz / Statistik Austria, ESSOSSDatenbank. 1) Die Daten zu den Einnahmen sind in der Einnahmentabelle zu diesem Sozialschutzsystem zu finden. 2) Die Finanzierungsquellen (Einnahmen) werden nach den Definitions und Klassifikationsvorgaben des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfasst und verbucht. Ausführliche Informationen dazu sind im ESSOSSHandbuch zu finden, das die geltende Methodik festlegt.
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