L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke

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Transkript:

Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien über Luftverunreinigungen an Straßen, RLuS 12 1

Verzeichnis der Unterlagen: 17.1 Erläuterungen zur schalltechnischen Untersuchung 17.1.1 Zusammenstellung der Emissionspegel der einzelnen Straßenabschnitte 17.1.2. Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen gemäß RLS-90, Tabellenausdruck 17.1.3 Lageplan zum Lärmschutz 17.2 Erläuterungen Untersuchung der Luftschadstoffe 2-2

17.1 Erläuterungen zur schalltechnischen Untersuchung 3- Rechtliche Grundlagen Die Rechtsbasis des Lärmschutzes bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz vom 01.04.1974 in der Neufassung vom 14.05.1990 (BlmSchG) und die dazu ergangene 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12.06.1990 (16. BlmSchV). Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer Straße (eine Änderung ist nach der 16. BlmSchV unter anderem dann wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere Fahrstreifen baulich erweitert wird) sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind ( Lärmvorsorge ). Gemäß Verkehrslärmschutzverordnung ist dies erreicht, wenn dort festgelegte Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Lärm wird von den sich bewegenden Fahrzeugen hauptsächlich durch deren Motoren und durch das Abrollen der Reifen auf der Fahrbahn erzeugt. Der von der Straße ausgehende Lärm ist deshalb in erster Linie abhängig von der Verkehrsbelastung der Straße und dem Anteil an Schwerfahrzeugen. Die 16. BlmSchV gibt sowohl Grenzwerte zumutbarer Belastung als auch das Verfahren zur Errechnung der Belastung vor. Nur solcherart errechnete Werte dürfen den Grenzwerten gegenübergestellt werden. Die Grenzwerte zumutbarer Belastung sind nach der Art der baulichen Nutzung gemäß Baunutzungsverordnung differenziert und betragen: bei bei - an Krankenhäusern, Schulen Kurheimen und 57 db (A) 47 db (A) Altenheimen - in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 db (A) 49 db (A) - in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 db (A) 54 db (A) - in Gewerbegebieten und Industriegebieten 69 db (A) 59 db (A) Die Klassifizierung der schutzwürdigen Bebauung erfolgt nach den Bebauungsplänen und Angaben der Kommunen. Die schalltechnische Berechnung erfolgt gemäß 16. BlmSchV nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 3

Schalltechnische Untersuchung Die straßenseitigen Kennzeichen in der schalltechnischen Untersuchung sind Asphalt mit dem akustischen Kennwert von 2 db(a) gemäß RLS-90. Steigungen von über 5 % sind nicht vorhanden. In die Berechnung eingeführt werden die Verkehrsbelastungen des Prognosefalles mit einem DTV von 2100 Kfz/24h und einem Lkw Anteil pt von 5% am und pn von 5% in der. Die Geschwindigkeit für die L 3452 wird mit 100 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw angesetzt. Die Emissionspegel sind in Unterlage 17.1.1. zu entnehmen. Die schalltechnische Untersuchung stützt sich auf die Berechnung folgender Immissionspunkte (IP), mit denen die Gesamtsituation gut beschrieben wird: Für den Bereich Bahnhofstraße, die Immissionspunkte 1 bis 5 Für den Bereich Wingertstraße, die Immissionspunkte 6 bis 11 4- Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sind als Unterlage 17.1.2. und 17.1.3 beigefügt. Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung Die Ergebnisse zeigen eine, zum Teil deutliche, Unterschreitung der maßgebenden Grenzwerte an den berechneten Gebäuden. Die Grenzwerte in den Freibereichen werden ebenfalls unterschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. 4

17.2 Erläuterungen Untersuchung der Luftschadstoffe Die Untersuchung der Luftschadstoffemission gibt Auskunft darüber, inwieweit die an den Trassenkörper angrenzenden Gebiete durch Luftschadstoffemissionen aus dem Straßenkörper der L 3452 betroffen sein werden. Grundlage für die Berechnung sind die Richtlinien über Luftverunreinigungen an Straßen, RLuS 12 Das Verfahren der RLuS 2012 ist unter folgenden Bedingungen anwendbar: Verkehrsstärken über 5.000 Kfz/24 h, Geschwindigkeiten über 50 km/h, Trogtiefen und Dammhöhen unter 15 m, Längsneigung bis 6 %, Maximaler Abstand zum Fahrbahnrand 200 m, Lücken innerhalb der Randbebauung 50 %, Abstände zwischen den Gebäuden und dem Fahrbahnrand 2 Gebäudehöhen, Gebäudebreite 2 Gebäudehöhen. 5- Die Emissionsberechnung erfolgt auf der Basis des "Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs" (HBEFA), Version 3.1, mit der damit einhergehenden Detaillierung von Bezugsjahr, Fahrzeugflotte, Gebiets- und Straßentyp, Tempolimit und Verkehrszustand. Da die L 3452 in dem zu untersuchenden Planungsbereich einen DTV von 2100 Kfz/24h aufweist, ist das Rechenverfahren gemäß RLuS 12 nicht anwendbar. Somit können keine Aussagen über die Schadstoffbelastung gemacht werden. Auf Grund der sehr niedrigen Verkehrsbelastung kann aber davon ausgegangen werden, dass keine Konflikte gemäß 39. BImSchV auftreten. 5

L 3452 Gräveneck Emissionsberechnung Straße Unterlage 17.1.1. Straße DTV vpkw vpkw vlkw vlkw k k M M p p DStrO DStrO Dv Dv D Stg Lm25 Lm25 LmE LmE Kfz/2 km/h km/h km/h km/h Kfz/h Kfz/h % % db db db db db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) L 3452 2100 100 100 80 80 0,060 0,008 126 17 5,0 5,0-2,00-2,00-0,06-0,06 0,0 59,8 51,0 57,7 49,0 Hessen Mobil, AST Marburg 16.09.2013 D. Langer Seite: 1 SoundPLAN 17.1

L 3452 Gräveneck Emissionsberechnung Straße Unterlage 17.1.1. Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich k Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich D Stg db(a) Zuschlag für Steigung Lm25 db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE db(a) Emissionspegel in Zeitbereich Hessen Mobil, AST Marburg 16.09.2013 D. Langer Seite: 2 SoundPLAN 17.1

L 3452 Gräveneck Unterlage: 17.1.2 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen (RLS-90) Lfd. SW HFront SA H I-A Lm, mit LS GW-Übersch Anspr. Nr. passiv Bemerkungen m m in db(a) in db(a) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Bahnhof Gräveneck 0 IGW T/N: 64 / 54 db(a) Nutzung: AU 1 1.OG S 38,03 3,10 51 43 --- --- nein EG 38,03 0,30 50 41 --- --- nein Bahnhofstraße 1 0 IGW T/N: 64 / 54 db(a) Nutzung: AU 2 1.OG SW 14,73 12,30 56 47 --- --- nein EG 14,73 9,50 55 46 --- --- nein 3 1.OG SO 15,20 12,30 53 44 --- --- nein EG 15,20 9,50 44 36 --- --- nein Bahnhofstraße 2 0 IGW T/N: 64 / 54 db(a) Nutzung: AU 4 1.OG SW 25,01 17,90 50 41 --- --- nein EG 25,01 15,10 46 38 --- --- nein Bahnhofstraße 3 0 IGW T/N: 64 / 54 db(a) Nutzung: AU 5 1.OG SW 10,84 16,76 61 52 --- --- nein EG 10,84 13,96 61 52 --- --- nein Wingertstraße 1 0 IGW T/N: 59 / 49 db(a) Nutzung: WA 6 1.OG W 121,23 45,98 40 31 --- --- nein EG 121,23 43,18 38 30 --- --- nein Wingertstraße 2 0 IGW T/N: 59 / 49 db(a) Nutzung: WA 7 1.OG NW 144,28 45,50 42 33 --- --- nein EG 144,28 42,70 40 31 --- --- nein 8 1.OG SW 146,18 45,50 43 34 --- --- nein EG 146,18 42,70 41 32 --- --- nein Wingertstraße 3 0 IGW T/N: 59 / 49 db(a) Nutzung: WA 9 1.OG W 172,61 46,99 42 33 --- --- nein EG 172,61 44,19 38 29 --- --- nein Wingertstraße 4 0 IGW T/N: 59 / 49 db(a) Nutzung: WA 10 1.OG NW 187,27 47,74 40 31 --- --- nein EG 187,27 44,94 35 26 --- --- nein Wingertstraße 5 0 IGW T/N: 59 / 49 db(a) Nutzung: WA 11 1.OG W 194,96 49,48 40 31 --- --- nein Hessen Mobil, AST Marburg 16.09.2013 D. Langer Seite: 1 SoundPLAN1 7.1

L 3452 Gräveneck Unterlage: 17.1.2 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen (RLS-90) Lfd. SW HFront SA H I-A Lm, mit LS GW-Übersch Anspr. Nr. passiv Bemerkungen m m in db(a) in db(a) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 EG W 194,96 46,68 36 27 --- --- nein Hessen Mobil, AST Marburg 16.09.2013 D. Langer Seite: 2 SoundPLAN 17.1

L 3452 Gräveneck Unterlage: 17.1.2 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen (RLS-90) Nummer Spalte Beschreibung 1 Lfd. Immissionsortnummer 2 SW Stockwerk 3 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite 4- SA Orthogonaler Abstand Immissionsort - Achse Straße 5 H I-A Höhe des Immissionsortes über - Achse Straße 6-7 Lm, mit LS Beurteilungspegel mit Lärmschutz, tags 8-9 GW-Überschr. Überschreitung des Immissionsgrenzwertes bei ergänztem Lärmschutz 10-10 Anspr. Anspruch auf passiven Lärmschutz / bzw. Entschädigung Außenwohnbereich 11 Bemerkungen Bemerkungen Hessen Mobil, AST Marburg 16.09.2013 D. Langer Seite: 3 SoundPLAN 17.1