Bauernhofkindergarten Schiltach e.v.

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Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Informations- und Anmeldeheft Träger: Kindertageseinrichtung: Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Bauernhofkindergarten Auf der Staig 12 Schiltach 77773 Schenkenzell Auf der Staig 12 77773 Schenkenzell

Inhalt Ordnung des Bauernhofkindergartens... 4 Ärztliche Untersuchung... 11 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung... 13 Aufnahmebogen Original für die Einrichtung... 15 Aufnahmevertrag... 17 Aufnahmevertrag... 19 Beitrittserklärung Original für die Einrichtung... 21 Beitrittserklärung Duplikat für Ihre Unterlagen... 23 Vereinbarung zur Verlängerung des Betreuungsverhältnisses... 25 Vereinbarung zur Verlängerung des Betreuungsverhältnisses... 27 Ermächtigung zum Einzug des Elternbeitrages... 29 Einverständniserklärung zu Abholberechtigten... 33 Einverständniserklärung zu Versicherungen... 37 Einverständniserklärung zu Versicherungen... 39 Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, ESU, interne Fotografien - Einverständniserklärung... 41 Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, ESU, interne Fotografien - Einverständniserklärung... 43 Einwilligungserklärung - Veröffentlichungen... 45 Einwilligungserklärung Veröffentlichungen... 47 Unbedenklichkeitsbescheinigung... 53 Belehrung zum Infektionsschutzgesetz... 55 2

Liebe Eltern, wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in unserer Einrichtung anmelden möchten. Mit diesem Anmeldeheft erhalten Sie eine Fülle von Unterlagen, die für eine sach- und ordnungsgemäße Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes in unsere Kindertageseinrichtung notwendig sind. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Erklärungen durchzulesen und die Formulare entsprechend der Vorgaben auszufüllen. Bitte füllen Sie immer beide Seiten eines Formulars aus, damit Sie für sich und wir für die Einrichtung jeweils ein Exemplar aufbewahren können. Alle Dokumente unterliegen dem Datenschutz. Wir werden keinerlei persönliche Daten an Dritte weitergeben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit, mit freundlichen Grüßen, das Team des Bauernhofkindergarten Sonnenblume Schiltach im Mai 2015 3

Ordnung des Bauernhofkindergartens Die Arbeit im Bauernhofkindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung. Die einzelnen Ausführungen sind im Bauernhofkindergarten-ABC abgedruckt und auch online ersichtlich 1. Mit Abschluss des Aufnahmevertrages anerkennen Sie diese Ordnung und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien in ihrer derzeit gültigen Fassung. 1. Aufnahme 1.1 In den Bauernhofkindergarten können Kinder ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt aufgenommen werden, soweit das notwendige Fachpersonal und freie Plätze vorhanden sind. Für Schulanfänger endet das Betreuungsverhältnis mit dem letzten Öffnungstag des Kindergartens vor den Sommerferien. Eine Verlängerung des Betreuungsverhältnisses kann bis zu dem Werktag vor der Einschulung vereinbart werden. Hierzu bitte das Formular Vereinbarung zur Verlängerung des Betreuungsverhältnisses bei Schulanfängern für die Zeit vor dem Schuleintritt frühzeitig einreichen. Personensorgeberechtigte eines Kindes, das vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wird, müssen eine neue Vereinbarung mit dem Träger der Einrichtung treffen. (Vertragserneuerung etc.) 1.2 Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischen Behinderung, sind herzlich willkommen, sofern die Einrichtung ihren Bedürfnissen gerecht werden kann. 1.3 Der Träger legt mit den pädagogischen Mitarbeiter/-innen die Grundsätze über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung fest. 1 Unter www.bauernhofkindergarten-schiltach.de/html 4

1.4 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in unsere Einrichtung ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung. Bitte lesen Sie dazu die Richtlinien, und verwenden Sie ggf. das beigefügte Formular. 1.5 Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnahmebogens und Aufnahmevertrages. 1.6 Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge, sowie Änderungen der Anschrift, der privaten, geschäftlichen und mobilen Telefonnummern den pädagogischen Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein. 2. Besuchs-, Öffnungs- und Schließungszeiten, Ferien 2.1 Im Interesse des einzelnen Kindes und der Kindergruppe soll die Einrichtung regelmäßig besucht werden. 2.2 Kann ein Kind die Einrichtung nicht besuchen, ist der/die ErzieherIn bis spätestens 9 Uhr zu benachrichtigen. 2.3 Die Einrichtung ist in der Regel von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien der Einrichtung und der zusätzlichen Schließungszeiten (s.u. 2.7) geöffnet. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten. Anregungen werden gerne entgegen genommen. 2.4 Der Besuch der Einrichtung regelt sich nach der im Aufnahmevertrag genannten Betreuungszeit. Eine Betreuung außerhalb dieser Zeit ist durch das Personal nicht gewährleistet. 2.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende unserer Sommerferien. 2 2 Die aktuellen Ferienzeiten bekommen Sie gerne von uns ausgehändigt und finden Sie unter www.bauernhofkindergarten-schiltach.de/termine.html 5

2.6 Die Ferien werden vom Trägerverein, ggf. nach Anhörung der Elternschaft festgelegt. 2.7 Zusätzliche Schließungstage der Einrichtung können sich aus folgenden Anlässen ergeben: wegen Krankheit, behördlicher Anordnungen, Verpflichtung zur Fortbildung, Fachkräftemangel, betriebliche Mängel. Die Personensorgeberechtigten werden hiervon baldmöglichst unterrichtet. 3. Elternbeitrag 3.1 Für den Besuch des Bauernhofkindergartens wird ein Elternbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich Essensgeld erhoben. Der Beitrag wird in zwölf Monatsbeiträgen bei einem gleich hohen Jahresgesamtbeitrag erhoben. Die Beiträge sind jeweils im Voraus bis zum 15. des Monats zu bezahlen. Die Beitragsregelung kann beim Träger eingesehen werden. Eine Änderung des Elternbeitrages, auch die Umstellung des Beitragssystems u.ä., bleibt dem Träger vorbehalten. 3.2 Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten des Bauernhofkindergartens und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung (2.7), bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen (s. Einzugsberechtigung). 3.3 Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu bezahlen, in dem die Sommerferien der Einrichtung beginnen. Wurde für Schulanfänger eine Verlängerung des Betreuungsverhältnisses vereinbart, ist der Elternbeitrag bis zu dem Monat zu bezahlen, in den der letzte Besuchstag des Kindes fällt. Bei Schuleintritt während des Kindergartenjahres ist der Elternbeitrag bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen. 6

4. Aufsicht 4.1 Die pädagogisch tätigen MitarbeiterInnen sind während der Betreuungszeit der Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. 4.2 Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen Sie Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Einrichtung abgeholt wird. Sie erklären gegenüber dem Träger mit der Einverständniserklärung zu Abholberechtigten, welchen Personen sie ihr Kind mitgeben dürfen. Sollte Ihr Kind nicht von einem Personensorgeberechtigten bzw. einer in der Einverständniserklärung aufgelisteten Person abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich. Leben die personensorgeberechtigten Eltern getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf, so entscheidet allein der Elternteil, bei dem das Kind lebt. 4.3 Die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten endet in der Regel mit der Übergabe des Kindes im und am Haus an die pädagogisch tätigen Mitarbeiter/-innen. Ihre Aufsichtspflicht, bzw. die Aufsichtspflicht der von ihnen beauftragten Person beginnt wieder mit der Begrüßung Ihres Kindes beim Abholen. 4.4 Bei Veranstaltungen (z.b. Feste, Familienausflüge), an denen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind teilnehmen, sind Sie, bzw. die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. 7

5. Kündigung 5.1 Die Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Diese Kündigung muss auch erfolgen, wenn das Kind während des Kindergartenjahres in die Schule eintritt. 5.2 Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt. Der Trägerverein ist vom Schuleintritt jedoch rechtzeitig zu informieren. 5.3 Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: a. Das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen. b. Die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten, trotz schriftlicher Abmahnung. c. Ein Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über drei Monate, trotz schriftlicher Mahnung. d. Nicht ausgeräumte, erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Personensorgeberechtigten und dem Team über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. 8

6. Versicherungen 6.1 Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert (SGB VII) - auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, - während des Aufenthaltes in der Einrichtung, - während aller Veranstaltungen der Einrichtungen außerhalb des Grundstückes 6.2 Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind dem Team/dem Träger unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. 6.3 Für vom Träger oder von Mitarbeiter/-innen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädigungen und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen etc. 6.4 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die Eltern. 7. Regelung in Krankheitsfällen 7.1 Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme des Kindes nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend. 7.2 Über diese Regelungen des IfSG sind Sie gemäß 34 Abs. 5 S.2 IfSG zu informieren. Dies tun wir auf den letzten Seiten dieses Heftes. 7.3 Zur Wiederaufnahme nach einer infektiösen, ansteckenden Krankheit bitten wir Sie, zum Schutz Ihres Kindes und der Gesundheit der anderen Kindergartenkinder und MitarbeiterInnen die Unbedenklichkeitserklärung (Seite 45) von einem Arzt unterschreiben zu lassen. 9

7.4 Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall oder Fieber u.ä., sind die Kinder ebenfalls zu Hause zu behalten, bis die Krankheiten vollständig abgeklungen sind. 7.5 Fallen uns während des Kindergartenbesuches Krankheitssymptome an Ihrem Kind auf, melden wir Ihnen dies unverzüglich. Bei ansteckenden Krankheiten sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schnellst möglichst abzuholen bzw. abholen zu lassen. 8. Datenschutz 8.1 Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in unserer Einrichtung erhoben oder verwendet werden, unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Der Träger gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 8.2 Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche und zweckbestimmte Einwilligungserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt. 8.3 Für die Erstellung von Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen, sowie für die Entwicklungs- Stand- Untersuchung (ESU) erheben, verarbeiten und nutzen wir schriftliche Beobachtungen und interne Fotografien. 8.4 Im Zuge unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir auf unserer Homepage und in verschiedenen Druck-Medien Fotografien. 8.5 Die Einverständniserklärungen für 8.3 und 8.4. sind auf den folgenden Seiten zu finden. 10

Ärztliche Untersuchung Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes 1. Allgemeines 1.1 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in eine Einrichtung im Sinne des Kitabetreuungsgesetzes ärztlich untersucht werden. 1.2 Zweck der ärztlichen Untersuchung ist, festzustellen, ob dem Besuch der Einrichtung gesundheitliche Bedenken entgegenstehen. 1.3 Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Ärztliche Untersuchungen in diesem Sinne sind auch die Früherkennungsuntersuchungen U3 - U8 bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres nach 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO in der Fassung des Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetzes vom 21. Dezember 1970. U 7: 21.-24. Lebensmonat U 7a: 34.-36. Lebensmonat U 8: 46.-48. Lebensmonat 1.4 Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als 12 Monate vor der Aufnahme in unsere NATUR-Gruppe durchgeführt worden sein. 2. Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung 2.1 Bei der Aufnahme des Kindes in die NATUR-Gruppe haben die Eltern (Personensorgeberechtigten) eine ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und ggf. welche gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der Einrichtung sprechen. 2.2 Für die ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der Untersuchung kann beiliegender Vordruck verwendet werden oder auch ein Formular der Arztpraxis. 11

3. Ergänzende Bestimmungen 3.1 Nehmen die pädagogischen MitarbeiterInnen der Einrichtung bei einem Kind erkennbare deutliche Entwicklungsverzögerungen oder -störungen wahr, empfehlen sie den Eltern (Personensorgeberechtigten) eine Vorstellung des Kindes bei einem Kinderarzt oder einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle (bzw.) Interdisziplinären Frühförderstelle. 3.2 Bei Personen, die an bestimmten übertragbaren Krankheiten erkrankt sind oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, sind die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (Seite 47) zu beachten. 12

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Original für die Einrichtung Nach 4 des Kitabetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift wurde am (Untersuchungsdatum) von mir auf Grund des 4 Kindertagesbetreuungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien über die ärztliche Untersuchung ärztlich untersucht. Gegen die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung bestehen soweit sich nach der Durchführung der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung U erkennen lässt keine medizinischen Bedenken. medizinische Bedenken. das Kind ist gesundheitlich beeinträchtigt. Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung werden mit den Eltern (Sorgeberechtigten) und dem Personal der Einrichtung geklärt. Auf die Möglichkeit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Eltern wird hingewiesen. Das Untersuchungsergebnis ist den Personenberechtigten mitgeteilt worden. Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Arztes 13

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Aufnahmebogen Original für die Einrichtung Aufnahme am 1. Angaben zum Kind Name Vorname männlich weiblich Geburtsdatum Konfession Straße Wohnort Telefonnr. 1. Wahl Telefonnr. 2. Wahl Hausarzt des Kindes Telefon Anschrift des Arztes 2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten Name der Mutter Herkunftsland Straße und Wohnort sorgeberechtigt 15

Name des Vaters Herkunftsland Straße und Wohnort sorgeberechtigt 3. Geschwister Zur Familie gehörende Kinder unter 18 Jahren: Anzahl Vorname geb. am Vorname geb. am Vorname geb. am 4. Überstandene Krankheiten des Kindes Krankheiten Allergien 5. Impfungen Tetanus (jeweils Datum angeb.) 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Sonstige Impfungen Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 3 Personensorgeberechtigte(r) 3 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. 16

Aufnahmevertrag Original für die Einrichtung 1. Der Träger nimmt ab das Kind Datum, geb. am Name, Vorname in den Bauernhofkindergarten Schiltach auf. 2. Änderungen bei den Betreuungszeiten und des Elternbeitrages bleiben dem Träger vorbehalten. Diese werden mit Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats wirksam. 3. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch des Kindergartens zurückzuhalten bzw. abzuholen, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Ist dies der Fall, haben die Personensorgeberechtigten den Leiter der Einrichtung bzw. dessen Vertretung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Die Personensorgeberechtigten wurden darauf hingewiesen, dass die pädagogisch tätigen Mitarbeiter/-innen das Kind in der Regel am Haus der Familie Gutekunst, Auf der Staig 12, 77773 Schenkenzell übernehmen und am Ende der Betreuungszeit dort in die Aufsicht der Eltern entlassen. Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zur Einrichtung alleine verantwortlich. 5. Die Personensorgeberechtigten wurden auf die Konzeption der Einrichtung hingewiesen (Homepage). Das ABC des Bauernhofkindergartens wurde überreicht. Durch die nachfolgende Unterschrift werden beide Dokumente in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsbestandteil anerkannt. 17

6. Die derzeitige Einrichtungsform: Bauernhofkindergarten mit einer Betriebserlaubnis als Waldkindergartengruppe ; die Betriebsform: Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten; Betreuungszeiten: Montag - Freitag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. 7. Der Elternbeitrag beträgt derzeit für jeden angefangenen Monat für ein Kind 125 und bei zwei Kindern 91 je Kind. 8. Träger des Kindergartens ist der Verein: Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Mit der Anmeldung in der Kindertageseinrichtung erklärt mind. ein Elternteil, bzw. ein/e Erziehungsberechtigte/r ihren/seinen Beitritt als ordentliches Mitglied in diesem eingetragenen Verein. Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinssatzung (siehe Homepage www.bauernhofkindergarten-schiltach.de). Hierzu ist eine gesonderte Beitrittserklärung auszufüllen (siehe Seite 21 und 23). Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 4 Personens.berechtigte(r) Ort, Datum Unterschrift des Trägers 4 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. 18

Aufnahmevertrag Duplikat für Ihre Unterlagen 1. Der Träger nimmt ab das Kind Datum, geb. am Name, Vorname in den Bauernhofkindergarten Sonnenblume Schiltach auf. 2. Änderungen bei Betreuungszeit und des Elternbeitrages bleiben dem Träger vorbehalten. Diese werden mit Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats wirksam. 3. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch des Kindergartens zurückzuhalten bzw. abzuholen, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Ist dies der Fall, haben die Personenberechtigten den Leiter der Einrichtung, bzw. dessen Vertretung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Die Personensorgeberechtigten wurden darauf hingewiesen, dass die pädagogisch tätigen Mitarbeiter/-innen das Kind in der Regel am Haus der Familie Gutekunst, Auf der Staig 12, Schenkenzell übernehmen und am Ende der Betreuungszeit dort in die Aufsicht der Eltern entlassen. Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zur Einrichtung alleine verantwortlich. 5. Die Personensorgeberechtigten wurden auf die Konzeption der Einrichtung hingewiesen (Homepage). Das ABC des Bauernhofkindergartens wurde überreicht. Durch die nachfolgende Unterschrift werden beide Dokumente in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsbestandteil anerkannt. 19

6. Die derzeitige Einrichtungsform: Bauernhofkindergarten mit einer Betriebserlaubnis als Waldkindergartengruppe ; die Betriebsform: Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten; Betreuungszeiten: Montag - Freitag 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. 7. Der Elternbeitrag beträgt derzeit für jeden angefangenen Monat für ein Kind 125 und bei zwei Kindern 91 je Kind. 8. Träger des Kindergartens ist der Verein: Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Mit der Anmeldung in der Kindertageseinrichtung erklärt mind. ein Elternteil, bzw. ein/e Erziehungsberechtigte/r ihren/seinen Beitritt als ordentliches Mitglied in diesem eingetragenen Verein. Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinssatzung (siehe Homepage www.bauernhofkindergarten-schiltach.de). Hierzu ist eine gesonderte Beitrittserklärung auszufüllen (siehe Seite 21 und 23). Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 5 Personensorgeberechtigte(r) Ort, Datum Unterschrift des Trägers 5 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. 20

Beitrittserklärung Bauernhofkinder Schiltach e.v. Original für die Einrichtung Name, Vorname... Straße... PLZ, Ort...... Geburtsdatum... tritt zum... dem Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. bei. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter seinen Beitritt als ordentliches Mitglied in den Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Die Mitgliedschaft basiert auf den Bestimmungen der Satzung des Trägervereins, sowie der im Informations- und Anmeldeheft und im Bauernhofkindergarten-ABC festgeschriebenen Regeln und Vereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung. Alle drei Dokumente sind Bestandteil dieses Vertrages und werden hiermit per Unterschrift anerkannt. Ich bezahle als Mitgliedsbeitrag... (Mindestbeitrag 25 jährlich). Gläubiger-Identifikationsnummer Bauernhofkindergartengemeinschaft: DE Mandatsreferenz Eltern:... Hiermit ermächtige/n ich/wir den Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. von meinem/unserem Konto den Jahresbeitrag der Vereinsmitgliedschaft mittels Lastschrift einzuziehen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber:... Straße, Hausnummer :... PLZ, Ort:... IBAN: DE... BIC (8 oder 11 Stellen):... Ort, Datum:...Unterschrift:... 21

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Beitrittserklärung Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Duplikat für Ihre Unterlagen Name, Vorname... Straße... PLZ, Ort...... Geburtsdatum... tritt zum... dem Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. bei. Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter seinen Beitritt als ordentliches Mitglied in den Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. Die Mitgliedschaft basiert auf den Bestimmungen der Satzung des Trägervereins, sowie der im Informations- und Anmeldeheft und im Bauernhofkindergarten-ABC festgeschriebenen Regeln und Vereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung. Alle drei Dokumente sind Bestandteil dieses Vertrages und werden hiermit per Unterschrift anerkannt. Ich bezahle als Mitgliedsbeitrag... (Mindestbeitrag 25 jährlich). Gläubiger-Identifikationsnummer Bauernhofkindergarten Schiltach: DE Mandatsreferenz Eltern:... Hiermit ermächtige/n ich/wir den Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. von meinem/unserem Konto den Jahresbeitrag der Vereinsmitgliedschaft mittels Lastschrift einzuziehen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber:... Straße, Hausnummer :... PLZ, Ort:... IBAN: DE... BIC (8 oder 11 Stellen):... Ort, Datum:...Unterschrift:... 23

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Vereinbarung zur Verlängerung des Betreuungsverhältnisses Bei Schulanfängern für die Zeit vor dem Schuleintritt Original für die Einrichtung Ergänzend zum Aufnahmevertrag vom vereinbaren der Datum Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. sowie Name Personensorgeberechtigte(r) 6 nach Maßgabe von 1.1 dieser Ordnung des Bauernhofkindergartens folgendes: 1. Das Betreuungsverhältnis wird zu den im Aufnahmevertrag festgelegten Bedingungen bis zu dem Werktag fortgesetzt, welcher dem Tag der Einschulung vorausgeht, d.h. bis einschließlich zum. Datum 2. Der Elternbeitrag ist bis zum Ende des Monats zu bezahlen, in den der Werktag fällt, welcher dem Tag der Einschulung vorausgeht (Punkt 3. der Ordnung des Bauernhofkindergartens Schiltach). Die Personensorgeberechtigten versichern, dass die Einzugsermächtigung vom nicht widerrufen wurde. Datum 3. Eine Kündigung dieser Zusatzvereinbarung ist für beide Seiten nur aus wichtigem Grund möglich. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 4 Personensorgeberechtigte(r) Ort, Datum Unterschrift des Trägers 6 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. 25

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Vereinbarung zur Verlängerung des Betreuungsverhältnisses Bei Schulanfängern für die Zeit vor dem Schuleintritt Duplikat für Ihre Unterlagen Ergänzend zum Aufnahmevertrag vom vereinbaren der Datum Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. sowie Name Personensorgeberechtigte(r) 7 nach Maßgabe von 1.1 dieser Ordnung des Bauernhofkindergartens folgendes: 1. Das Betreuungsverhältnis wird zu den im Aufnahmevertrag festgelegten Bedingungen bis zu dem Werktag fortgesetzt, welcher dem Tag der Einschulung vorausgeht, d.h. bis einschließlich zum. Datum 2. Der Elternbeitrag ist bis zum Ende des Monats zu bezahlen, in den der Werktag fällt, welcher dem Tag der Einschulung vorausgeht (3.3 der Ordnung des Bauernhofkindergartens Schiltach). Die Personensorgeberechtigten versichern, dass die Einzugsermächtigung vom nicht widerrufen wurde. Datum 3. Eine Kündigung dieser Zusatzvereinbarung ist für beide Seiten nur aus wichtigem Grund möglich. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 4 Personensorgeberechtigte(r) Ort, Datum Unterschrift des Trägers 7 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind. 27

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Ermächtigung zum Einzug des Elternbeitrages Hiermit ermächtige ich Original für die Einrichtung Name des Kontoinhabers Vorname des Kontoinhabers Anschrift den Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. widerruflich, die von mir geschuldeten, monatlich im Voraus zu entrichtenden Elternbeiträge für das Kind, Nachname des Kindes, Vorname des Kindes zu Lasten meines Kontos IBAN: BIC: im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Durchführung der Abbuchung erfolgt zum 15. des Fälligkeitsmonats. Ich verpflichte mich, zu den jeweiligen Abbuchungsterminen für ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu sorgen. Eventuelle Rückbuchungsgebühren sind an den Träger zu erstatten. Ort, Datum Unterschrift lt. Bankvollmacht 29

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Ermächtigung zum Einzug des Elternbeitrages Duplikat für Ihre Unterlagen Hiermit ermächtige ich Name des Kontoinhabers Vorname des Kontoinhabers Anschrift den Bauernhofkindergarten Schiltach e.v. widerruflich, die von mir geschuldeten monatlich im Voraus zu entrichtenden Elternbeiträge für das Kind, Nachname des Kindes, Vorname des Kindes zu Lasten meines Kontos IBAN: BIC: im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Durchführung der Abbuchung erfolgt zum 15. des Fälligkeitsmonats. Ich verpflichte mich, zu den jeweiligen Abbuchungsterminen für ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu sorgen. Eventuelle Rückbuchungsgebühren sind an den Träger zu erstatten. Ort, Datum Unterschrift lt. Bankvollmacht 31

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Einverständniserklärung zu Abholberechtigten Original für die Einrichtung Ich erkläre/wir erklären, dass mein Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes Anschrift von nachfolgend aufgeführten Begleitpersonen in meinem/unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 8 Personensorgeberechtigte(r) Eingang am 8 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind hält sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 33

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Einverständniserklärung zu Abholberechtigten Duplikat für Ihre Unterlagen Ich erkläre/wir erklären, dass mein Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes Anschrift von nachfolgend aufgeführten Begleitpersonen in meinem/unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 9 Personensorgeberechtigte(r) Eingang am 9 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 35

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Einverständniserklärung zu Versicherungen Original für die Einrichtung Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes Anschrift 1. an den täglichen Wanderungen, Ausflügen und allen anderen Aktivitäten des Bauernhofkindergartens teilnimmt. 2. Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass an den unter 1. genannten Aktivitäten in seltenen Fällen Privatautos genutzt werden. 3. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Sommerfest, Familienausflug, Laternenfest u.ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeiter/- innen des Bauernhofkindergartens, sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 10 Personensorgeberechtigte(r) Eingegangen am 10 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 37

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Einverständniserklärung zu Versicherungen Duplikat für Ihre Unterlagen Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes Anschrift 1. an den täglichen Wanderungen, Ausflügen und anderen Aktivitäten des Bauernhofkindergartens teilnimmt. 2. Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass an den unter 1. genannten Aktivitäten in seltenen Fällen Privatautos genutzt werden. 3. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Sommerfest, Familienausflug, Laternenfest u.ä. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeiter/- innen des Bauernhofkindergartens, sondern bei den Personensorgeberechtigten oder den von ihnen Beauftragten liegt. 4. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 11 Personensorgeberechtigte(r) Eingegangen am 11 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 39

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Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, ESU, interne Fotografien - Einverständniserklärung Original für die Einrichtung Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass zum Erstellen und Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, sowie für die Entwicklungs- Stand-Untersuchung (ESU) Wahrnehmungen und Daten von unseren pädagogisch tätigen MitarbeiterInnen dokumentiert werden. Diese dienen - der Optimierung und Planung unserer pädagogischen Angebote - der Optimierung unserer Rückmeldungen an Sie, was den Bildungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes anbelangt. Dazu zählen wir z.b. besondere Interessensäußerungen, besondere Fähigkeiten, Entwicklungsstände und -fortschritte, aber auch Hinweise darauf, dass eine besondere Förderung sinnvoll sein könnte. In Elterngesprächen informieren wir Sie regelmäßig über die aus unserer Beobachtungs- und Dokumentationsarbeit gewonnen Erkenntnisse. Neben der ESU erfassen wir die Entwicklungsbereiche durch Lerngeschichten in Anlehnung an die Bildungs- und Lerngeschichten nach M. Carr. Diese Dokumentationen beinhalten Fotos des Kindes in diversen Lernsituationen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung. Nach dem Austritt Ihres Kindes aus der Einrichtung werden die bis dahin entstanden Daten gelöscht bzw. Ihnen für den weiteren Lebensweg Ihres Kindes mitgegeben, es sei denn, es sind rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung entstanden. 41

1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für mein/unser Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation geführt wird, Lerngeschichten geschrieben und die ESU durchgeführt wird. 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotografien, auf denen mein/unser Kind mit abgebildet ist, in den Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen der anderen Kinder verwendet werden. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 12 Personensorgeberechtigte(r) Eingegangen am 12 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 42

Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, ESU, interne Fotografien - Einverständniserklärung Duplikat für Ihre Unterlagen Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass zum Erstellen und Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, sowie für die Entwicklungs- Stand-Untersuchung (ESU) Wahrnehmungen und Daten unserer pädagogisch tätigen MitarbeiterInnen dokumentiert werden. Diese dienen - der Optimierung und Planung unserer pädagogischen Angebote - der Optimierung unserer Rückmeldungen an Sie, was den Bildungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes anbelangt. Dazu zählen wir z.b. besondere Interessensäußerungen, besondere Fähigkeiten, Entwicklungsstände und -fortschritte, aber auch Hinweise darauf, dass eine besondere Förderung sinnvoll sein könnte. In Elterngesprächen informieren wir Sie regelmäßig über die aus unserer Beobachtungs- und Dokumentationsarbeit gewonnen Erkenntnisse. Neben der ESU erfassen wir die Entwicklungsbereiche durch Lerngeschichten in Anlehnung an die Bildungs- und Lerngeschichten nach M. Carr. Diese Dokumentationen beinhalten Fotos des Kindes in diversen Lernsituationen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrer schriftlichen Genehmigung. Nach dem Austritt Ihres Kindes aus der Einrichtung werden die bis dahin entstanden Daten gelöscht bzw. Ihnen für den weiteren Lebensweg Ihres Kindes mitgegeben, es sei denn, es sind rechtliche Pflichten zur weiteren Aufbewahrung entstanden. 43

1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für mein/unser Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation geführt wird, Lerngeschichten geschrieben und die ESU Waldorf durchgeführt wird. 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Fotografien, auf denen mein/unser Kind mit abgebildet ist, in den Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen der anderen Kinder verwendet werden. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 13 Personensorgeberechtigte(r) Eingegangen am 13 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 44

Einwilligungserklärung - Veröffentlichungen Original für die Einrichtung Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass, um mir, uns und anderen Erziehungsberechtigten Einblick in das Alltagsgeschehen und in Aktivitäten des Bauernhofkindergartens Sonnenblume zu geben, Fotografien, auf denen auch mein/unser Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes abgebildet ist, a. in unserer Kindertageseinrichtung ausgehängt b. in der Fotogalerie auf der Homepage zum Wochenrückblick verwendet c. auf der Homepage allgemein zu sehen sein werden. 2. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass für die Öffentlichkeitsarbeit des Bauernhofkindergartens Fotografien meines/unseres Kindes in der Presse veröffentlich werden. Zeitungen, aber auch andere Druck-Medien, können auch im Internet eingesehen werden. Bei veröffentlichten Bildern werden keinerlei Daten Ihres Kindes genannt (Name, Alter ). Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 14 Personensorgeberechtigte(r) Eingegangen am 14 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 45

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Einwilligungserklärung Veröffentlichungen Duplikat für Ihre Unterlagen 1. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass, um mir, uns und anderen Erziehungsberechtigten Einblick in das Alltagsgeschehen und in Aktivitäten des Bauernhofkindergartens Sonnenblume zu geben, Fotografien, auf denen auch mein/unser Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes abgebildet ist, a. in unserer Kindertageseinrichtung ausgehängt, b. in der Fotogalerie auf der Homepage zum Wochenrückblick verwendet, c. auf der Homepage allgemein zu sehen sein werden. 2. Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass für die Öffentlichkeitsarbeit des Bauernhofkindergartens Fotografien meines/unseres Kindes in der Presse veröffentlich werden. Zeitungen, aber auch andere Druck-Medien, können auch im Internet eingesehen werden. Bei veröffentlichten Bildern werden keinerlei Daten Ihres Kindes genannt (Name, Alter ). Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Personensorgeberechtigte(r) 15 Personensorgeberechtigte(r) Eingegangen am 15 Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhanden Personensorgeberechtigten zu erfolgen, es sei denn die personensorgeberechtigten Eltern leben getrennt und das Kind halt sich mit Einwilligung des einen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf. In diesem Fall genügt die Unterschrift desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt. 47

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Einverständniserklärung zu Ersthelfer - Maßnahmen und Versicherungsschutz Original für die Einrichtung Hiermit erklären die Eltern:... sich damit einverstanden, dass bei ihrem Kind / ihren Kindern... geb. am:...... geb. am:... durch die Mitarbeitenden des Bauernhofkindergartens folgende Hilfeleistungen während der Betreuungszeit durchgeführt werden dürfen: 1. Das Entfernen von Zecken mittels einer "Zeckenkarte", bzw. -pinzette und das Aufbringen eines Wunddesinfektionsmittels, sowie das Markieren der betroffenen Hautpartie mittels Kugelschreiberkreis. 2. Bei Bedarf kann bei unserm Kind / unseren Kindern Pflaster und Wunddesinfektionsspray durch das Kindergartenpersonal eingesetzt werden. 3. Wenn unser Kind / unsere Kinder von einer / einem Stachel, Dorne, `Spreißen` oder Holzsplitter verletzt wurde / wurden, darf dies durch das Kindergartenpersonal entfernt und die Verletzung desinfiziert werden. 4. Nach Absprache mit dem Hausarzt und anhand einer schriftlichen Anordnung des behandelnden Arztes ist eine Medikamentengabe möglich. 5. Darüber hinausgehende medizinische Hilfeleistungen müssen gesondert aufgenommen werden. 6. Der gesetzliche Versicherungsschutz des Kindergartens haftet nicht bei Reitunfällen. Wünschen die Eltern, dass ihr Kind / ihre Kinder am Reiten teilnehmen, muss die Familie eine private Unfallversicherung für Ihre Kinder nachweisen. Deshalb erklären Sie als Eltern hiermit: (Zutreffendes bitte ankreuzen): wir haben eine private Unfallversicherung; unser Kind kann / unsere Kinder können am Reiten teilnehmen unser Kind soll / unsere Kinder sollen am Reiten nicht teilnehmen. Ort/Datum:... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten:...... 49

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Einverständniserklärung zu Ersthelfer - Maßnahmen und Versicherungsschutz Duplikat für Ihre Unterlagen Hiermit erklären die Eltern:... sich damit einverstanden, dass bei ihrem Kind / ihren Kindern... geb. am:...... geb. am:... durch die Mitarbeitenden des Bauernhofkindergartens folgende Hilfeleistungen während der Betreuungszeit durchgeführt werden dürfen: 1. Das Entfernen von Zecken mittels einer "Zeckenkarte", bzw. -pinzette und das Aufbringen eines Wunddesinfektionsmittels, sowie das Markieren der betroffenen Hautpartie mittels Kugelschreiberkreis. 2. Bei Bedarf kann bei unserm Kind / unseren Kindern Pflaster und Wunddesinfektionsspray durch das Kindergartenpersonal eingesetzt werden. 3. Wenn unser Kind / unsere Kinder von einer / einem Stachel, Dorne, `Spreißen` oder Holzsplitter verletzt wurde / wurden, darf dies durch das Kindergartenpersonal entfernt und die Verletzung desinfiziert werden. 4. Nach Absprache mit dem Hausarzt und anhand einer schriftlichen Anordnung des behandelnden Arztes ist eine Medikamentengabe möglich. 5. Darüber hinausgehende medizinische Hilfeleistungen müssen gesondert aufgenommen werden. 6. Der gesetzliche Versicherungsschutz des Kindergartens haftet nicht bei Reitunfällen. Wünschen die Eltern, dass ihr Kind / ihre Kinder am Reiten teilnehmen, muss die Familie eine private Unfallversicherung für Ihre Kinder nachweisen. Deshalb erklären Sie als Eltern hiermit: (Zutreffendes bitte ankreuzen): wir haben eine private Unfallversicherung; unser Kind kann / unsere Kinder können am Reiten teilnehmen unser Kind soll / unsere Kinder sollen am Reiten nicht teilnehmen. Ort/Datum:... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten:...... 51

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Unbedenklichkeitsbescheinigung Gemäß 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz An den Bauernhofkindergarten Schiltach Auf der Staig 12 77773 Schenkenzell Das Kind, geb. am, Name, Vorname des Kindes Anschrift war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet. Insoweit bestehen gegen den Besuch der Kindertageseinrichtung keine Bedenken. Ort, Datum Unterschrift des Arztes 53

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Belehrung zum Infektionsschutzgesetz Für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Kindertageseinrichtung besucht, in die es aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Erzieher und Mitarbeiter anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zu ziehen. Uns als NATUR-Gruppe des Waldorfkindergartens liegt die Gesundheit aller bei uns angemeldeten Kinder, Mitarbeitenden und Eltern sehr am Herzen. Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie deshalb über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nicht mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben (auch der Läusebefall!). Deshalb bitten wir Sie um Ihre Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Gesunderhaltung, dem Schutz der Kinder, des pädagogischen Personals und Ihrer selbst. Bei ansteckenden Krankheiten ist vor Wiederbesuch der NATUR-Gruppe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz vom Arzt an die Einrichtung auszuhändigen. In allen Krankheitsfällen benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der im folgenden genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir (ggf. mit dem Gesundheitsamt) alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Folgende Seiten sind gründlich durch zu lesen und während der ganzen Kindergartenzeit zu beachten. 55

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Bauernhofkindergarte Schiltach Stand: Mai 2015 58