Gefahren neuer Medien für Kinder und Jugendliche. Petra Kain Stephanie Held Zentrale Jugendkoordination Polizeipräsidium Westhessen



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Gefahren neuer Medien für Kinder und Jugendliche Petra Kain Stephanie Held Zentrale Jugendkoordination Polizeipräsidium Westhessen

Aufgaben der Polizei Repression Prävention Ermittlungen bei Straftaten Vorbeugung/ Beratung! Prävention ist auch rechtzeitige Intervention!

Neues Phänomen: Auf Handys tauchen Videos mit grauenhaften Szenen oder selbstgedrehten Filmen auf Verunsichert Eltern und Lehrer Deshalb: Infos über Happy Slapping und Snuff-Videos

Hätten Sie gewusst, dass. 84 % der 12- bis 13jährigen ein Handy besitzen 57% davon enthalten eine Kamera Bildungsgrad spielt keine Rolle

Wichtigste Handyfunktion : Telefonieren SMS senden und empfangen Fotografieren/ Videografieren Musik- und Videoformate abspielen Bildformate (z.b. jpg) anzeigen

Exemplarische Befragung von 45 Schülerinnen und Schülern Von 45 Schülern haben 41 ein Handy Von 45 Schülern haben 39 bedenkliche Gewaltvideos gesehen 22 Schüler besitzen aktuell auf PC oder Handy Gewaltvideos

Problem: Lehrer und Eltern bekommen in den seltensten Fälle mit, was da läuft Kein oder kaum Unrechtsbewusstsein auf Schülerseite erkennbar Durch Bluetooth- Schnittstelle können Videos auch ungewollt auf Handys überspielt werden

Happy Slapping Durch Jugendliche selbst gefilmte Gewaltvideos Zufällige oder bewusst ausgewählte Opfer werden hierzu überfallen, geschlagen oder getreten Clips werden dann weitergegeben oder ins Internet gestellt

Snuff-Videos Kommt von dem Wort to snuff out : Jemanden umbringen Eine Kerze ausblasen Ein Leben auslöschen

Inhalte von Snuff-Videos Enthauptungen Tötungen Vergewaltigungen Hinrichtungen/Steinigungen Anzünden von Menschen Leichenzerstückelung Der Unterschied, ob echt oder gespielt ist nicht offensichtlich!!!!

Wie kommen diese Inhalte auf das Handy??? Jedes Handy, dass eine integrierte Kamera hat, kann Fotos und Videos erstellen Aus dem Internet Übertragbar mittels Bluetooth von Handy zu Handy

Warum machen Jugendliche das?

Problem: Viele Jugendliche wollen diese Filme überhaupt nicht und bekommen sie zugesandt Man gilt als uncool und Memme, wenn man sie sich nicht ansieht Ess- und Schlafstörungen!

Neues Phänomen? Solche Inhalte haben schon immer gewisse Reize ausgeübt Verlagerung der Gefahren aus dem Internet auf das Handy = noch allgegenwärtiger!!!!! Neu: fast flächendeckende Ausstattung der Kinder und Jugendlichen mit High-End - Handys

Neue Probleme: Verbreitung privater und intimer Aufnahmen Rechtsextreme nutzen die neuen Medien zur Verbreitung ihres Gedankengutes Entsprechende Klingeltöne, Hintergrundbilder und Logos werden so gestreut

Wann liegt eine Straftat vor?

Happy Slapping: Körperverletzung (gemein. gefährliche Körperverletzung) Filmen = wesentlicher Tatbeitrag Opfer hält sich in einem besonders geschützten Raum auf (Umkleidekabinen, Toiletten) = Verletzung der Intimssphäre. Bereits das Herstellen erfüllt den Tatbestand

Beobachtet der Jugendliche die Tat und meldet es nicht der Polizei: Unterlassene Hilfeleistung. Weitere Straftatbestände: Nötigung, Freiheitsberaubung, tätliche Beleidigung etc. Der Besitz von Happy Slapping- Inhalten ist nicht strafbar, also auch das Herunterladen und Abspeichern auf dem eigenen Handy Aber das Verbreiten!!!!

Snuff- Videos: Besitz von Videos und Bildmaterial ist straflos Es macht sich strafbar, wer Bilder und Videos, die grausame Gewalttätigkeiten zeigen, einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht.

Bereits das Versenden von Bildern mit diesem Inhalt an einen Minderjährigen, z.b.: mittels Bluetooth, ist also strafbar. Strafbar machen sich Personen, die bei Begehung der Tat 14 Jahre alt sind!!!

Empfehlungen für Eltern: Informieren Sie Ihr Kind über mögliche Folgen Fragen Sie Ihr Kind von Zeit zu Zeit, ob es Nachrichten mit beunruhigenden Inhalten, Fotos oder Videos auf seinem Handy erhalten hat Kontrollieren Sie Ihre Telefonrechnung

Bei Verdacht einer Straftat Wegnahme des Handys Hinzuziehung der Polizei Information der Eltern!! Beachten Sie: Einsicht in Handyspeicher durch die Lehrkraft nur mit Zustimmung des Schülers zulässig (Datenschutz)!!

Um Ärger zu vermeiden: Vereinbaren Sie unter Einbindung der Elternund Schülervertreter klare Regeln über die Nutzung von Mobiltelefonen an der Schule Beispiel: Nutzervertrag

Präventionsangebote Vorträge der Jugendkoordinatorinnen über aktuelle Themen Liste mit Internetadressen Broschüren der Polizei Flyer

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!