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Transkript:

Mitgliederversammlung Steirischer Landesverband für Bienenzucht 16. Februar 2019, Kulturhaus Gratkorn 1 Inhalte Feuerbrand und Bekämpfung Streptomycineinsatz und Honigmonitoring 2008-2018 Honigmonitoring 2019 2 1

Was ist Feuerbrand (FB)? Wirtspflanzen? Bakterienerkrankung (Erwinia amylovora) hochinfektiös, schwer zu bekämpfen betrifft: Obst- und Ziergehölze (Rosaceae) Obstgehölze (Apfel, Birne und Quitte) Ziergehölze wie z.b. Cotoneaster (verschiedene Arten) Eberesche, Mehlbeere Feuerdorn, Weißdorn, Rotdorn, Mispel, Felsenbirne, Zierquitte 3 Wie erkennt man Feuerbrand? Blätter und Blüten welken braune und schwarze Verfärbung klebrige Tropfen - Bakterienschleim Holz unter Rinde rotbraun Canker (krebsartige Wunden) Foto: A10 4 2

Wie erfolgt die Verbreitung? Pflanzmaterial Wind, Regen Hagelschlag Schnittwerkzeuge Insekten Blüteninfektionen: Triebinfektionen: Bienen, Hummeln etc. Blattläuse, Wanzen etc. 5 Bekämpfung von Feuerbrand Ein- und Verschleppung verhindern mechanisch (Rückschnitt, Rodung) Hygiene beachten (z.b. bei Rückschnitt) chemisch nur eingeschränkt möglich, überwiegend vorbeugende Wirkung z.b. Kupferpräparate, Hefepräparate, Streptomycin, Schwefelkalk 6 3

Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben Richtlinie 2000/29/EG Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutzverordnung des Bundes Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz Feuerbrandverordnung (Steiermark) u.a. mit Meldepflicht FB = Quarantäneschädling Überwachung der Produzenten und des Inverkehrbringens Produktions- und Auspflanzverbote Bekämpfungsmaßnahmen 7 Überwachungs- und Bekämpfungsorganisation Amtlicher Pflanzenschutzdienst Steiermark: Erwerbsobstbau - Abteilung 10, Ref. Pflanzengesundheit - Obstbauberatung Streuobstbau, Zierpflanzen - Abteilung 10, Ref. Landesforstdirektion - Bezirksforstinspektionen - Gemeinden 8 4

Neuerungen im Jahr 2008 Wegfall des Status als FB-Schutzgebiet Streichung der Beschränkungen der Bienenwanderung in der FB-VO Zulassung streptomycinhältiger PSM mit Bedingungen und Auflagen wie Anwendung nur im Erwerbskernobstanbau Bezug nur mit Bestätigung der Landesregierung strenge Anwendungsregeln (max. 2 Anwendungen) Information der Imker/Öffentlichkeit Imkereiproduktsicherheit muss gewährleistet werden 9 Streptomycineinsatz Zuständige Stellen Abteilung 10 (teilweise für BH) Bezirksverwaltungsbehörden für Vor-Ort-Kontrolle Information der Imker/Öffentlichkeit unter www.feuerbrandbekaempfung.steiermark.at sind Informationen zum Feuerbandinfektionsrisiko und eine Karte im GIS Steiermark (Internet) (GIS = Geografisches Informations-System) mit Darstellung der Erwerbskernobstbauflächen (gelb) sowie der möglichen (orange) und der tatsächlichen (rot) Anwendungsflächen auf KG-Ebene für die Allgemeinheit abrufbar. 10 5

2018 11 12 6

Honigmonitoring 2008-2018 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) Eigenverantwortung der LM-Erzeuger d.h. u.a. Eigenkontrollen durchführen Wissen um (möglichen) Streptomycineinsatz erfordert Untersuchung des Honigs Honigmonitoring seit 2008 unterstützt ImkerInnen bei Wahrnehmung der Eigenverantwortung Beteiligt bei Planung und Durchführung sind: LV f. Bienenzucht, Erwerbsimkerbund LG Stmk., LK Steiermark, AGES, Labor, Land (A8-Lebensmittelaufsicht, Abteilung 10) 13 Honigmonitoring 2008-2018 Honigmonitoring Ablauf bisher für alle ImkerInnen im Obstbaugebiet offen Aufruf zur Teilnahme Mitte Februar über Imkerverbände TeilnehmerInnen d. Vorjahres von A10 angeschrieben Rückmeldung über Bienenzuchtverein an LV und LK Schreiben A10 an TN (Information z. w. Vorgehen) AGES Stichprobenplan (Imkerdaten, Anwendungsdaten) Probenziehung durch Lebensmittelaufsicht Laboruntersuchung A10 verständigt ImkerInnen über Ergebnisse Inverkehrbringen nach Freigabe durch A10 Erforderlichenfalls Übernahme u. Entsorgung von Honig mit Streptomycin-Rückstand sowie Entschädigung 14 7

Streptomycineinsatz 2008-2018 Einsatz streptomycinhältiger PSM (Firewall 17 WP, Strepto) Anwendungsfläche 2008: 44 Betriebe 117,1 ha 2009: 16 Betriebe 22,2 ha 2010: 65 Betriebe 345,9 ha 2011: 9 Betriebe 33,6 ha 2012: 24 Betriebe 81,9 ha 2013: 27 Betriebe 137,7 ha 2014: keine Freigabe --- 2015: 6 Betriebe 12,33 ha 2016: Freigabe nur bei Birne keine Anwendung 2017: keine Freigabe --- 2018: 15 Betriebe 53,00 ha 15 Honigmonitoring 2008-2018 Teilnahme am Honigmonitoring: 2008: 1.240 ImkerInnen 2.170 Bienenstände 26.700 Völker 2009: 1.390 ImkerInnen 2.350 Bienenstände 29.000 Völker 2010: 900 ImkerInnen 1.750 Bienenstände 23.000 Völker 2011: 820 ImkerInnen 1.310 Bienenstände 17.500 Völker 2012: 712 ImkerInnen 1.189 Bienenstände 15.613 Völker 2013: 650 ImkerInnen 1.070 Bienenstände 14.150 Völker 2014: 646 ImkerInnen 1.000 Bienenstände 13.250 Völker 2015: 444 ImkerInnen 849 Bienenstände 11.164 Völker 2016: 480 ImkerInnen 995 Bienenstände 10.019 Völker 2017: 410 ImkerInnen 907 Bienenstände 10.420 Völker 2018: 385 ImkerInnen 826 Bienenstände 9.409 Völker 16 8

Honigmonitoring 2019 Neues System mit Nutzung der VIS*-Daten I Nach der Antragstellung für die Bezugsbestätigung kennt A10 die Katastralgemeinden (KGn) mit möglichen Anwendungsflächen Für diese KGn und die unmittelbar angrenzenden KGn ruft die AGES für die A10 Daten der ImkerInnen mit Bienenständen in diesen KGn aus dem VIS ab (März) Erfolgt die Anwendung streptomycinhältiger PSM werden nur ImkerInnen mit Bienenständen innerhalb von 5 km um gemeldete Anwendungsflächen von der A10 angeschrieben und zur Teilnahme am Honigmonitoring (HM) eingeladen (etwa 10. Mai) ImkerInnen mit Bienenständen nur außerhalb 5 km-radius brauchen in das Honigmonitoring nicht einbezogen werden. Rücksendung der unterschriebenen Erhebungsbögen durch ImkerInnen, die teilnehmen wollen, direkt an A10 (etwa bis 25. Mai) * VIS: Veterinärinformationssystem für Bienen 17 Honigmonitoring 2019 Neues System mit Nutzung der VIS-Daten II Eingabe der rückgesendeten Erhebungsbogendaten und Erstellung einer Datenbank der am HM 2019 teilnehmenden ImkerInnen in der A10 (bis etwa Anfang Juni) Datenbank mit den am HM 2019 teilnehmenden ImkerInnen wird von A10 an AGES zur Erstellung eines risikobasierten Stichprobenplans übermittelt Stichprobenplan der AGES von A10 an die Lebensmittelaufsicht zur laufenden Durchführung der Probenahme (etwa ab 3. Juniwoche) Untersuchungsergebnisse der (Blüten)Honigproben werden Anfang bis Mitte Juli erwartet und von A10 umgehend an ImkerInnen übermittelt 18 9

Honigmonitoring 2019 Neues System mit Nutzung der VIS-Daten III Ergebnisse der später geschleuderten (Misch)Honige werden etwa Ende Juli/Mitte August erwartet u. v. A10 an ImkerInnen übermittelt Risikoabschätzung für nicht untersuchte Honige durch die AGES etwa ab Mitte August (Basis: Anwendungsdaten, Bienen-Standortdaten) Information der ImkerInnen, ob ihre nicht untersuchten Honige in Verkehr gebracht werden dürfen (Ende August) Erfolgt 2019 keine Anwendung streptomycinhältiger PSM brauchen ImkerInnen gar nicht mit dem HM 2019 befasst werden! ImkerInnen werden über die Imkerverbände und die Landwirtschaftlichen Mitteilungen rechtzeitig über das neue System beim Honigmonitoring 2019 informiert! 19 20 10