Die Entkopplung als Problem der Betriebswirtschaft Am konkreten Beispiel eines Milchviehbetriebes (Grundlagen zum Verständnis meiner Power-point- Präsentation) Referat im Modul: Agrarpolitik und eigenständige Regionalentwicklung Fachgebiet: Universität Kassel Fachbereich 11 Ökologische Agrarwissenschaften Ausarbeitung von: Udo Hennenkämper Matrikelnr.:
23209477 Wintersemester 2006/07 Gliederung 1. Struktur und Wesen der Zahlungsansprüche bei Milchviehbetrieben. 2. Entkopplung und die unterschiedlichen Rechnungssysteme in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
1. Struktur und Wesen der Zahlungsansprüche bei Milchviehbetrieben. Die neue Betriebsprämie ist seit dem Jahr 2005 von der Produktion entkoppelt und setzt sich seitdem aus sog. Zahlungsansprüchen (ZA) zusammen. Die Höhe der ZA ergibt sich bis zum Jahr 2013 aus einem Referenzbetrag der sich zum einen aus einer regionalen Flächenprämie für Ackerland (AL), Dauergrünland (DGL) und Stillegungsflächen (STL) ergibt, und zum anderen aus einem sog. Betriebsindividuellen Betrag (BIB). Dessen Höhe wird durch das Mittel von historischen Prämienansprüchen zwischen den Jahren 2000-2002, und den Direktzahlungen zum Ausgleich für sinkende Erzeugerpreise bestimmt. Insbesondere die Direktzahlungen für die Milchproduktion von 3,5145 den Ct/l, bezogen auf die Quotenmenge am 31. März 2005, sind hier für Milchviehbetriebe wichtig. Der Betriebsindividuelle Betrag wird auf die Summe der AL/DGL aufgeteilt. Addiert man die regionale Flächenprämie erhält man den jeweiligen nominalen ZA für den jeweiligen Hektar (Beispiel s.u.). Aus der Summe der nominalen ZA ergibt sich der Referenzbetrag. Der Referenzbetrag wird um einen Betrag zur Modulation gekürzt (etwa 4%). Außerdem kann es in den nächsten Jahren zu zusätzlichen Kürzungen zur Wahrung der Finanzdisziplin innerhalb der von Brüssel zugeteilten Mittel kommen. Daraus ergibt sich dann die Höhe der neuen Betriebsprämie. ZA sind handelbar unabhängig von der Fläche aus der sie entstanden sind, müssen aber bei Erwerb (Pacht oder Kauf) durch einen Hektar pro ZA aktiviert werden. Der Handel ist auf die jeweilige Region bestimmt aus der er stammt und kann nur von Betriebsinhaber zu Betriebsinhaber stattfinden. Außerdem muß bei erstmaligen Verkauf/Verpachtung des ZA die Fläche zu der er zugeordnet wurde mindestens 10 Monate bewirtschaftet worden sein. Diese Regelung soll die Position der Landwirte und Pächter stärken.
Beispiel Milchviehbetrieb: Tabelle 1: Umfang Wert (Euro/Einheit) Referenzbetrag (Euro) AL 35 ha 322,10 11273,50 GL 60 ha 80,52 4831,00 Summe 95 ha 16104,50 BIB Milchprämie 3.300 dt 3,5145 11.597,85 BIB Sonderprämie 20 Stck. 207,90 4.158,00 BIB Mutterkühe 40 Stck. 198,00 7.920,00 Summe BIB 23675,85 Referenzbetrag 39780,35 Abzug 4% 38189,14 Modulation Tabelle 2 Anzahl und Werte der Zahlungsansprüche: Anzahl BIB (Euro/ZA) Wert (Euro/ZA) ZA STL 7 0 322,10 ZA AL 28 269,04 591,14 ZA DGL 60 269,04 349,56 ZA AL/DGL 88 2.Entkopplung und die unterschiedlichen Rechnungssysteme in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft. In der landwirtschaftlichen Betriebslehre unterscheidet man Grundsätzlich zwischen Finanzrechnung, Kosten-Leistungsrechnung und Planungsrechnung. Die Finanzrechnung bezieht sich auf die wirtschaftlichen Vorgänge die innerhalb eines Betriebes/Unternehmens während eines Kalenderjahres stattgefunden haben. Die Form dieser Rechnung ist nach gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, so dass sie auch externen Interessenten wie Finanzverwaltung, Banken, Agrarverwaltung u.a. zur Verfügung gestellt werden können.
Hierbei erfolgt der Ausweis der entkoppelten Betriebsprämien, den Zahlungsansprüchen (ZA), über die Position sonstiger betrieblicher Ertrag. Dies entspricht dem Verfahren, wie es bei der bisherigen gekoppelten Betriebsprämie bereits üblich war. Gekaufte oder gepachtete Zahlungsansprüche werden als immaterieller Vermögensgegenstand in die Aktiva der Bilanz aufgenommen. Die Kosten-Leistungsrechnung ist ein innerbetriebliches Rechnungssystem, das retrospektiv ausgerichtet ist. Hierbei wird die Kosten-Leistungsstruktur eines Produktes, einer Leistung oder eines Bereiches ermittelt. Je nach Fragestellung kann eine Vollkostenrechnung, eine Teilkostenrechnung, sukzessive Fixkostendeckungsrechnung gewählt werden. Zum Leistungsvergleich werden vorbestimmte Formen der DLG verwendet. Ob, und inwiefern die Betriebsprämie gesamtbetrieblich oder Produktbezogen in die Rechnungen miteinbezogen werden sollte, wird zur Zeit in der Betriebswirschaft diskutiert, und ist weiter unten Gegenstand meiner Ausarbeitung. Die Planungsrechnung ist antizipativ ausgerichtet. Sie orientiert sich nach den Grundsätzen der Entscheidungstheorie, damit vorhandene Potentiale so künftig optimaler genutzt werden können. Insbesondere bei der Entscheidung über Zukauf oder Pacht von Flächen spielen hier Zahlungsansprüche, die über diese aktiviert werden können eine erhebliche Rolle. Andere Bereiche hingegen, wie etwa die Anbauplanung, haben keine Auswirkungen auf die Betriebsprämie und sind folglich auch nicht Teil der Berechnungen.