FACHHOCHSCHULE HAMBURG Fachbereich Wirtschaft Richtlinien für die Vorpraxis und das Hauptpraktikum im Studiengang Außenwirtschaft/Internationales Management an der Fachhochschule Hamburg (Stand Sommersemester 1999) 1. Zweck 1.1 Vorpraxis In der Vorpraxis erwerben die Studierenden praktische Erfahrungen in kaufmännischen Tätigkeiten in einem Wirtschaftsunternehmen. Sie erhalten Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und technische Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Die Vorpraxis dient der Verknüpfung von Studium und Praxis und dem Kennenlernen des Berufsfeldes. 1.2 Hauptpraktikum Das Hauptpraktikum führt die Studierenden an die praktische Tätigkeit einer Diplomkauffrau/eines Diplomkaufmannes heran. Durch praktische Mitarbeit in kaufmännischen Tätigkeitsbereichen wenden sie die im theoretischen Studium vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zur Lösung der Probleme der Praxis an. Dabei sollten betriebliche Aufgaben selbständig bearbeitet werden. Im Hauptpraktikum lernen die Studierenden die verschiedenen Aspekte betrieblicher Entscheidungsprozesse kennen und erwerben vertiefte Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale und kulturelle Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Sie erhalten Anregungen für das weitere Studium sowie für die selbständige wissenschaftliche Bearbeitung der Diplomarbeit. 2. Dauer und Ort 2.1 Vorpraxis Die Vorpraxis beträgt mindestens 13 Wochen. Sie kann in höchstens zwei Teilabschnitten und in höchstens zwei Betrieben abgeleistet werden. Zum Beginn des theoretischen Studiums sollen mindestens acht Wochen der Vorpraxis absolviert sein. Die verbleibenden Teile sind in der vorlesungsfreien Zeit bis zum Beginn des vierten Fachsemesters abzuleisten. Die Vorschriften des Zulassungs- und Immatrikulationsrechtes werden hiervon nicht berührt.
2.2 Hauptpraktikum Das Hauptpraktikum beträgt mindestens 24 Wochen. Mindestens 20 Wochen sind als praktische betriebliche Tätigkeit (ohne Urlaubs- und Fehlzeiten) abzuleisten. Vier Wochen dienen der Anfertigung des Praktikumsberichtes. Das Hauptpraktikum ist in nur einem Betrieb abzuleisten. In besonders begründeten Fällen kann die Beauftragte für Praktikumsange1egenheiten hiervon Ausnahmen genehmigen. Die praktische Tätigkeit soll sich auf einen Betriebsbereich konzentrieren. Das Hauptpraktikum wird im Hauptstudium in der Regel nach den vierten Fachsemester abgeleistet. Vorausetzung für das Hauptpraktikum ist die bestandene Diplom-Vorprüfung. In Härtefällen, die von der Fachbereichsleitung anerkannt sind, kann von der Voraussetzung der bestandenen Diplom-Vorprüfung abgewichen werden, sofern die Vorpraxis abgeleistet ist. Das Hauptpraktikum ist von deutschen Studierenden im Ausland durchzuführen. Sofern diese Regelung zu einer unbi1ligen Härte, insbesondere zu einer aus familiären und sozialen Gründen nicht zu verantwortenden Verlängerung des Studiums führt, kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen. Ausländische Studierende haben das Hauptpraktikum in Deutschland oder in einem anderen Land, das nicht ihr Heimatland ist, durchzuführen. Sofern diese Regelung zu einer unbilligen Härte, insbesondere zu einer aus familiären oder sozialen Gründen nicht zu verantwortenden Verlängerung des Studiums führt, kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen. 3. Anrechnung gleichwertiger praktischer Tätigkeiten 3.1 Vorpraxis Gleichwertige praktische Tätigkeiten können auf die Vorpraxis angerechnet werden. Als gleichwertige praktische Tätigkeiten gelten insbesondere 9 eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, 10 ein praktischer Unterricht in dem in Hamburg in der Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft, vorgeschriebenen Umfang, 11 eine der kaufmännischen Ausbildung vergleichbare praktische Vorbildung. Praktika der allgemeinbildenden Schulen sowie Tätigkeiten im Rahmen des Wehr- bzw. Zivildienstes werden nicht angerechnet. 3.2 Hauptpraktikum Auf das Hauptpraktikum können gleichwertige praktische Tätigkeiten in Ausnahmefällen angerechnet werden, sofern diese durch umfassende Verantwortung gekennzeichnet sind und der Zwecksetzung des Hauptpraktikums entsprechen. Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
4. Beschaffung des Praktikantenplatzes und Anerkennung des Praktikums 4.1 Vorpraxis Die Studienbewerber beschaffen sich den Praktikantenplatz für die Vorpraxis selbständig. Ihnen wird empfohlen3 sich von der/dem Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten über die Zwecksetzung und die Anforderung der Vorpraxis beraten zu lassen. Die Anerkennung der Vorpraxis erfolgt durch die/den Beauftragte/n für Praktikantenangelegenheiten. Hierzu legen die Studierenden die Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer und Inhalt der Vorpraxis sowie einen vom Betrieb anerkannten ausführlichen Tätigkeitsbericht vor (pro Woche mindestens eine halbe Textseite). Die Bescheinigung über die Anerkennung der Vorpraxis ist mit den weiteren Unterlagen für die Diplomvorprüfung vorzulegen. 4.2 Hauptpraktikum Die Studierenden beschaffen sich den Praktikantenplatz für das Hauptpraktikum selbständig. Vor Abschluss des Praktikantenvertrages ist die Genehmigung durch die/den Beauftragte/n für Praktikantenangelegenheiten einzuholen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn das beabsichtigte Praktikum den Anforderungen dieser Richtlinien entspricht. Nach der Genehmigung schließen die Studierenden einen Praktikumsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb ab. Eine Durchschrift des Vertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung des Praktikumsbetriebes legen die Studierenden der/dem Beauftragten für Praktikantenangelegenheiten vor. Die Anerkennung des erfolgreich abgeleisteten Hauptpraktikums wird durch die/den Beauftragte/n für Praktikantenangelegenheiten bescheinigt. Hierzu legen die Studierenden vor: 9 einen Nachweis über die Genehmigung des Hauptpraktikums 10 eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über Dauer, Inhalte, Einsatzbereiche und Einsatzorte der Praktikanten in deutscher oder englischer Sprache 11 Nachweise über die Teilnahme an den das Hauptpraktikum vorbereitenden und begleitenden bzw. nachbereitenden Lehrveranstaltungen 12 einen Nachweis über die Anerkennung des ausführlichen Praktikumsberichtes durch die/den Betreuungsprofessor/in 13 Die Bescheinigung über die Anerkennung des Hauptpraktikums ist eine Voraussetzung der Zulassung zur Fachprüfung.
5. Inhalt des Praktikums 5.1 Vorpraxis Die Ausbildung in der Vorpraxis soll sich auf folgende Aufgabenbereiche erstrecken: 9 Einkauf/Materialwesen einschließlich Logistik 10 Kaufmännisches Rechnungswesen 11 Vertrieb und Marketing Die Vorpraxis sollte nur in Betrieben abgeleistet werden, in denen die vorgenannten Aufgabenbereiche eigenständige organisatorische Einheiten bilden. Erfahrungen in weiteren Bereichen wie z.b. Produktion/Technik oder Personalwesen sind wünschenswert. 5.2 Hauptpraktikum Die Studierenden sollen im Hauptpraktikum Aufgaben ihres zukünftigen Berufsfeldes allein oder in der Gruppe unter fachlicher Anleitung bearbeiten. Diese sollen bevorzugt in übergreifende Zusammenhänge einführen Die Studierenden sollen an Besprechungen teilnehmen, die ihr Aufgabengebiet betreffen. Die Aufgabenstellung soll dem fortgeschriebenen Ausbildungsstand der Studierenden sowie ihrer Fachrichtung entsprechen und in terminlicher Hinsicht überschaubar sein. Im Interesse einer vertieften und auch für den Aus bi1dungsbereich nutzbaren Mitarbeit sollen die Studierenden nur in einem, höchstens zwei der folgenden Betriebsbereiche eingesetzt werden: 9 Marketing/Vertrieb 10 Control1ing/Rechnungswesen 11 Finanzen 12 Logistik 13 Datenverarbeitung/organisation 14 Personalwesen 6. Praktikantenvertrag Die Praktikanten schließen mit dem Praktikumsbetrieb sowohl für die Vorpraxis als auch für das Hauptpraktikum einen schriftlichen Praktikantenvertrag ab, in dem Ausbildungsinhalte, Betreuung, Dauer, Arbeitszeit und Vergütung geregelt sind. Die Fachhochschule Hamburg ist kein Vertragspartner. Ein von der Fachhochschule empfohlener Mustervertrag für das Hauptpraktikum kann von der Fachbereichsverwaltung bezogen werden.
7. Begleitende Lehrveranstaltungen und Praktikantenbetreuung während des Hauptpraktikums Im dritten und vierten Fachsemester werden zwei vorbereitende Lehrveranstaltungen mit Teilnahmepflicht durchgeführt. In diesen Veranstaltungen werden die Studierenden über die Zwecksetzung und die Anforderungen des Hauptpraktikums informiert und auf die Arbeitssituation im Betrieb vorbereitet. Für Beratungen zum Hauptpraktikum stehen die/der Fachbereichsbeauftragte für Praktikantenangelegenheiten während der Sprechstunden zur Verfügung. Während des Praktikums werden die Studierenden von einer/einem Professor/in des Fachbereichs betreut. Die Zuordnung der Praktikanten zu den Betreuungsprofessoren erfolgt durch die/den Beauftragte/n für Praktikantenangelegenheiten. Die Studierenden setzen sich frühzeitig mit ihren Betreuern in Verbindung, legen diesen ihr Praktikumskonzept vor und verabreden nähere Einzelheiten der Betreuung. Bei einem Praktikum im Ausland bzw. außerhalb Hamburgs übersenden die Praktikanten spätestens acht Wochen nach Beginn des Praktikums einen ausführlichen Zwischenbericht. Zu Beginn des folgenden Semesters findet ein Kolloquium mit Teilnahmepflicht statt. Sofern das Praktikum im Hamburger Raum absolviert wird, findet für die Praktikanten das Kolloquium während des Praktikums statt. In diesem Fall erübrigt sich ein Zwischenbericht. 8. Interkulturelle Aspekte Um interkulturelle Erfahrungen auch in der betrieblichen Praxis sicherzustellen, sind praktische Tätigkeiten sowohl in Betrieben im Ausland als auch in Deutschland abzuleisten. Von der Gesamtzeit der Vorpraxis und des Hauptpraktikums zusammengenommen sind mindestes sechs Wochen der Praktikumstätigkeit in einem Betrieb in Deutschland erforderlich. 9. Stellung der Praktikanten zur Fachhochschule 9.1 Vorpraxis Die Vorpraxis soll in der Regel vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Die Praktikanten sind in dieser Zeit noch keine Mitglieder der Fachhochschule Hamburg. Die Vorpraxis kann aber auch teilweise nach Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Die Praktikanten sind dann Studenten der Fachhochschule Hamburg. Sie können an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie an Wahlen teilnehmen und in der Selbstverwaltung der Fachhochschule tätig werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung der praktischen Ausbildung im Betrieb erfolgt.
9.2 Hauptpraktikum Während des Hauptpraktikurns sind die Praktikanten eingeschriebene Studenten und Mitglieder der Fachhochschule Hamburg. Sie sind daher verpflichtet, sich für das Hauptpraktikum unter der Angabe Praxissemester zurückzumelden. Sie behalten während dieser Zeit ihre Rechte als Studierende (s. Pkt. 9.1).