MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck



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Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Transkript:

- 814 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Studienjahr 1998/99 Ausgegeben am 05. August 1999 61. Stück 682. Neuverlautbarung des Universitätslehrganges für Controlling an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch jeden Monats. Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältigung und Vertrieb: Universitätsdirektion der Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck. Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektor Dr. Friedrich LUHAN

- 815-682. Neuverlautbarung des Universitätslehrganges für Controlling an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck Satzung Unter Berücksichtigung Artikel 1 Errichtung - der großen Bedeutung des Controllings für die internationale Konkurrenzfähigkeit österreichischer Unternehmen - der Wichtigkeit eines entsprechenden Bildungsangebotes für die Unternehmen im Einzugsbereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - der bisher gepflogenen Öffnung der Fakultät über den Kreis der TeilnehmerInnen ordentlicher Studienrichtungen hinaus - der bildungspolitischen Bedeutung eines Weiterbildungsangebotes universitärer Einrichtungen - des Angebotes der organisatorischen Unterstützung durch das Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schloß Hofen in Vorarlberg und das Management Center Innsbruck (MCI) in Tirol wird ab dem Studienjahr 1998/99 an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck der neugestaltete Universitätslehrgang für Controlling gemäß 23, UniStG, BGBL I Nr. 48/1997, in der derzeit geltenden Fassung, eingerichtet.

- 816 - Artikel 2 Ziele des Universitätslehrganges Im Sinne der Bestimmungen des 4 Z 17 des UniStG, wonach Universitätslehrgänge der Weiterbildung dienen, liegt der besondere Unterrichtszweck dieses Universitätslehrganges in der Weiterbildung auf dem Gebiet des Controllings. Darüber hinaus sollen die soziale Kompetenz der LehrgangsteilnehmerInnen und die Fähigkeit zur praktischen Umsetzung der Lehrgangsinhalte gefördert werden. Artikel 3 TeilnehmerInnen, Aufnahmebedingungen und Gebühren Entsprechend den Weiterbildungszielen des Universitätslehrganges wendet sich dieser an Personen mit ausreichender Berufserfahrung, vor allem auf dem Gebiet des Controllings. Die Zulassung für den Universitätslehrgang orientiert sich an 41f des UniStG. In allen Fällen entscheidet die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs über die endgültige Zulassung von BewerberInnen. Die Teilnahme am Universitätslehrgang ist des weiteren von der Einzahlung des Teilnehmerbetrages sowie der sonstigen gemäß Hochschultaxengesetz und Hochschülerschaftsgesetz zu entrichtenden Gebühren und Beiträge abhängig. Artikel 4 Studienplan Der Universitätslehrgang ist nach folgenden Grundsätzen gestaltet: - Die Dauer des Lehrganges beträgt drei Semester. - Während des ersten und zweiten Semesters sind Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 13 Semesterstunden (Sh), während des dritten Semesters Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 14 Semesterstunden (Sh) aus den im Studienplan genannten Fachbereichen zu absolvieren; desweiteren ist eine Abschluß-/Projektarbeit zu verfassen.

- 817 - - Die zeitliche Abhaltung der Lehrveranstaltungen hat in sinngemäßer Anwendung des 7 des UniStG die Besuchsmöglichkeiten berufstätiger TeilnehmerInnen zu berücksichtigen. - Als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Universitätslehrganges sind Prüfungen in allen Pflichtlehrveranstaltungen sowie eine kommissionelle Prüfung am Ende des Universitätslehrganges, die aus der Präsentation einer Abschluß-/Projektarbeit und deren Verteidigung besteht, abzulegen. - Die erfolgreiche Absolvierung des Universitätslehrganges wird durch ein von den zuständigen akademischen Behörden ausgestelltes Abschlußzeugnis bestätigt. - Absolventen des Universitätslehrganges erhalten ein von den zuständigen akademischen Behörden ausgestelltes Abschlußzeugnis, das ihnen die Führung der Bezeichnung akademische(r) Controller(in) erlaubt. Artikel 5 Lehrgangsträger und wissenschaftliche Leitung Der Träger des Universitätslehrganges ist die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck. Die wissenschaftliche Leitung obliegt der jeweiligen, von der Fakultät aus den einschlägig ausgewiesenen habilitierten Mitgliedern auszuwählenden Person. Die organisatorische Leitung überträgt die Fakultät in Tirol an das Management Center Innsbruck (MCI), in Vorarlberg an das Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schloß Hofen. Beide unterstützen administrativ die Tätigkeit der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung. Artikel 6 Kosten des Lehrganges Die Kosten des Universitätslehrganges sind durch die Einhebung von Teilnehmerbeträgen und Prüfungsgebühren abzudecken.

- 818 - Artikel 7 Lehrgangstaxen Das Fakultätskollegium setzt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung unter Bezugnahme auf eine Budgetvorschau zu Beginn eines Studienjahres gemäß 5 Hochschultaxengesetz eine Lehrgangsgebühr fest. Studienplan Gemäß 23 Abs. 2 Z 4 UniStG in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck nachfolgenden Studienplan. Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen gemischt mit Übungen, Workshops, Vorträgen und Projektarbeiten durchgeführt. Die Veranstaltung Verfassen und Begleitung einer Abschluß-/Projektarbeit hat Projektseminarcharakter. Die Dauer einer Unterrichtseinheit ist in 7 Abs. 3 UniStG mit 45 Minuten festgelegt. Eine Semesterstunde entspricht 15 Unterrichtseinheiten. Im Universitätslehrgang für Controlling sind 200 Unterrichtseinheiten je Semester vorgesehen. Studienplanübersicht: 1. Semester Sh Thema 1 Aufnahme der Ausgangssituation der TeilnehmerInnen Themenblock Finanzcontrolling 1 Bilanzierung und Bilanzanalyse 2 Finanz- und Liquiditätscontrolling 1 Investitionsrechnung und Finanzierung Themenblock Kostencontrolling 2 Kurzfristiges Kostencontrolling 1 Gemeinkostenmanagement 1 Prozeßkostenrechnung 1 Marktbezogenes Kostenmanagement 1 Controlling in der Wertschöpfungskette 2 Präsentation, Moderation, Feedback = 13 Sh

- 819-2. Semester Sh Thema Themenblock Strategisches Controlling 1 Controlling und der Budgetzyklus 3 Strategisches Controlling 1 Controlling strategischer Bereiche 1 Beteiligungscontrolling 1 Qualitätsmanagement 1 Zertifizierung Themenblock Controlling und Information 3 Controlling und Informationssystem 2 Präsentation, Moderation, Feedback = 13 Sh 3. Semester Themenblock Controlling und Unternehmensführung 3 Controllingsystem und Unternehmensführung 1 Controlling als Komplexitätsmanagement Themenblock Controlling in der Lernenden Organisation 1 Controlling und Organisationales Lernen 1 Kommunikative Kompetenz im Controlling 1 Entwicklung von Controllingsystemen 1 Die geprüfte Gesellschaft (The Audit Society) 2 Präsentation, Moderation, Feedback 4 Verfassen und Begleitung einer Abschluß-/Projektarbeit = 14 Sh = 40 Sh gesamt Prüfungsordnung 1. Im Rahmen des Universitätslehrganges sind im Sinne des 52 UniStG aus den Pflichtfächern Fachprüfungen in Form von Hausarbeiten zu absolvieren. Hausarbeiten sind Einzelprüfungen in Form schriftlicher Arbeiten, die der Umsetzung gelernter Inhalte in die betriebliche Erfahrungswelt der TeilnehmerInnen dienen. Fachprüfungen sind aus folgenden Pflichtfächern bzw. Themenblöcken (siehe Studienplan) zu absolvieren: 1. Semester-Themenblöcke: Finanzcontrolling Kostencontrolling 2. Semester-Themenblöcke: Strategisches Controlling Controlling und Information

- 820-3. Semester-Themenblöcke: Controlling und Unternehmensführung Controlling in der Lernenden Organisation Die Fachprüfungen werden von den Vortragenden der betreffenden Lehrveranstaltungen abgehalten. Der Erfolg bei Fachprüfungen ist unter Anwendung des 45 Abs. 1 UniStG auf einer fünfteiligen Notenskala zu beurteilen und mit einem schriftlichen Feedback zu begründen. 2. Am Ende des Universitätslehrganges findet eine kommissionelle Prüfung statt. Die Abschluß-/Projektarbeit ist eine auf eine komplexe Problemstellung aus der betrieblichen Erfahrungswelt des Teilnehmers/der Teilnehmerin bezogene schriftliche Arbeit, mit der die Teilnehmerin/der Teilnehmer zeigen soll, daß sie/er das im Laufe des Universitätslehrganges erworbene Wissen und Können in integrativer Weise anzuwenden versteht. Das Thema der Abschluß-/Projektarbeit ist während des dritten Semesters bei der wissenschaftlichen Leitung zu beantragen und muß in einem engen thematischen Zusammenhang mit den im Rahmen des Universitätslehrganges zu absolvierenden Pflichtfächern stehen. Die kommissionelle Prüfung ist eine mündliche, fächerübergreifende Prüfung in Form einer Präsentation und Verteidigung der vorgelegten Abschluß-/Projektarbeit. Sie dient der Feststellung, ob die Kandidatin/der Kandidat die vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Sachverhalte aus dem Bereich seiner/ihrer betrieblichen Erfahrungswelt fächerübergreifend anwenden kann. 3. Voraussetzung zur Zulassung zu den schriftlichen Fachprüfungen ist der Besuch der im Studienplan vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen. 4. Die Zulassung zur mündlichen kommissionellen Prüfung am Ende des Universitätslehrganges ist von der positiven Bewertung der schriftlichen Fachprüfungen aus den Pflichtfächern bzw. Themenblöcken und der positiven Bewertung der Abschluß-/Projektarbeit abhängig. 5. Auf die Wiederholung von Fachprüfungen und der kommissionellen Prüfung am Ende des Universitätslehrganges finden die Bestimmungen des 58 UniStG sinngemäß Anwendung. 6. Über die erfolgreiche Absolvierung des Universitätslehrganges wird gemäß 47 Abs. 3 und 4 UniStG von der zuständigen akademischen Behörde ein Abschlußzeugnis ausgestellt, in dem sämtliche Fächer der Fachprüfungen, die kommissionellen Prüfung und die Abschluß-/ Projektarbeit sowie die erfolgten Beurteilungen verzeichnet sind.

- 821 - Finanzierung Die Kosten des Universitätslehrganges sind durch die Einhebung von Teilnehmerbeträgen und Prüfungsgebühren abzudecken. Dem Bund erwachsen keine Kosten aus dem Universitätslehrgang. Das Fakultätskollegium setzt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung unter Bezugnahme auf eine Budgetvorschau zu Beginn eines Studienjahres gemäß 5 Hochschultaxengesetz eine Lehrgangsgebühr für das darauf folgende Studienjahr fest. Wird kein neuer Fakultätsbeschluß beantragt, gilt automatisch die zuletzt beschlossene Lehrgangsgebühr als genehmigt. O.Univ.-Prof.Dr. Friedrich Roithmayr Dekan