Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin Matthias Küng Manuela Fritschi Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: Entscheid Nr. Durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt: am: Projekt-Nr. 64 Datum: 5.0.08
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Inhalt A. Allgemeines B. Bauvorschriften C. Gestaltungsvorschriften 4 D. Umgebungsgestaltung 5 E. Erschliessung 5 F. Schlussbestimmungen 6 P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften A. Allgemeines Art. Geltungsbereich und Zweck Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan : 500 bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt: eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz der Umgebung nimmt und eine angemessene Verdichtung ermöglicht. eine bedarfsgerechte Erschliessung und Parkierung für den motorisierten Individualverkehr sowie eine zweckmässige Wegverbindung für den Langsamverkehr. eine ansprechende Freiraumgestaltung durch die Bildung grosser zusammenhängender Aussenräume. Art. Bestandteile und Verbindlichkeiten Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan : 500, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht. Der Plan : 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter. B. Bauvorschriften Art. Tabelle der Höchst- und Mindestmasse Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften: Geschossflächenziffer W-Zone 0.80 Geschossflächenziffer W-Zone.0 Grenzabstand gross/klein Gemäss Baubereiche Gebäudeabstand Gemäss Brandschutzrichtlinien Max. Fassadenhöhe Baubereich A 0.0 m ) Max. Fassadenhöhe Baubereich B. m ) Art. 4 Max. Gebäudelänge Baubereiche A 5.0 m Max. Gebäudelänge Baubereiche B 6.0 m Empfindlichkeitsstufe (LSV) ES II ) Die Fassadenhöhe wird an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurückversetzt ist, gemessen. Abstandsvorschriften Für An- und Kleinbauten gemäss PBV gilt ein Grenzabstand von.0 m. Für unterirdische Bauten, Erdkollektoren, Zufahrten und befestigte Plätze gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.5 m. Gehen von ihnen wesentliche Immissionen auf das Nachbargrundstück aus, beträgt der Grenzabstand mindestens.0 m. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften 4 Art. 5 Baubereiche A und B Die Baubereiche dienen der Erstellung von Mehrfamilienhäusern. Die Hauptbauten sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche A und B zu erstellen. Pro Baubereich ist die Erstellung von nur einer Baute zulässig. Es sind Wohnnutzung und nicht störendes Gewerbe zulässig. Art. 6 Art. 7 Attikabereich Innerhalb des Attikabereichs ist die Erstellung eines Attikageschosses gemäss 9 PBV zulässig. Das Attikageschoss darf die Höhe von. m nicht überschreiten. Platzbereich / Spiel und Erholungsraum Es sind Spiel- und Sitzmöglichkeiten zu erstellen und dauernd zu erhalten. Der Bereich ist als Aufenthaltsort, mit naturnaher, einheimischer Bepflanzung zu gestalten. Befestigte Plätze und Wege sind mit versickerungsfähigen Materialien auszuführen. Eingeschossige Kleinbauten und Anlagen, die dem Zweck der Spiel-und Freizeitflächen dienen, sind zulässig. Art. 8 Aussenbereich Der Aussenbereich dient der privaten Nutzung, aber auch als Erholungsraum und Zugangsbereich zum Platzbereich und den Wohnungen. An- und Kleinbauten, Gerätehäuschen, Anlagen, sowie Wege oder Tiefgaragenzugänge sind zugelassen. C. Gestaltungsvorschriften Art. 9 Art. 0 Art. Gesamtwirkung Alle Gebäude und Anlagen sind in Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird. Fassadengestaltung Die Fassaden sind innerhalb des Perimeters in aufeinander abgestimmter Farbgebung und Materialisierung einheitlich zu gestalten. Grelle Farben sind nicht zulässig. Materialwahl und Farbgebung sind als vollständiges Gesamtkonzept im Baubewilligungsverfahren einzureichen. Balkone sind gestalterisch im Gebäudevolumen zu integrieren. Dachgestaltung Die Bauten sind einheitlich mit Flachdächern auszuführen. Dächer über den Attikageschossen sind als nicht begehbare Flachdächer auszuführen und zu begrünen soweit sie nicht zur Energiegewinnung genutzt werden. Technisch bedingte Aufbauten dürfen die Fassadenhöhe um max..50 m überragen. Mit Ausnahme der Sonnenkollektoren müssen sie zudem um mindestens das Mass ihrer eigenen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein. Sie sind in Material und Farbe möglichst unauffällig auszuführen. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften 5 D. Umgebungsgestaltung Art. Terraingestaltungen Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis max..5 m zulässig. Art. Aussenraumgestaltung Die Aussenraumgestaltung und Bepflanzungen haben sich entsprechend dem im Planungsbericht Kapitel 5.9 beschriebenen Aussenraum- und Bepflanzungskonzept zu orientieren. An den im Plan bezeichneten Stellen für Bepflanzungen sind einheimische, standortgerechte Bäume oder Gehölze zu pflanzen. E. Erschliessung Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Zufahrt Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt an der im Plan : 500 bezeichneter Stelle, direkt ab der Rietstrasse. Tiefgarage und Parkierung Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Baubereich Tiefgarage festgelegt. An den im Plan bezeichneten Stellen sind die oberirdische Besucherparkplätze anzuordnen. Die Besucherparkplätze sind entsprechend zu markieren und für diesen Zweck dauernd freizuhalten. Für Bewohner ist unterirdischer Abstellplatz pro 80 m Hauptnutzfläche zu erstellen. Von der Gesamtzahl der Motorfahrzeugabstellplätze ist / 5 zusätzlich als oberirdische Besucherparkplätze an den im Plan bezeichneten Stellen bereitzustellen. Zweirad-Abstellplätze Es sind ausreichend Kurz- und Langzeitabstellplätze in den im Plan : 500 dargestellten Bereichen oder bei den jeweiligen Hauszugängen zu realisieren. Pro Zimmer ist mindestens Zweiradabstellplatz zu erstellen. Dabei sind mindestens / der Zweiradabstellplätze oberirdisch und gedeckt auszuscheiden. Fuss- und Radwege Für die Gebietserschliessung sind die im Plan : 500 dargestellten Wege mit versickerungsfähigen Materialien zu erstellen. Notzufahrt Die im Plan bezeichnete Notzufahrt muss für Rettungsfahrzeuge dauerhaft freigehalten werden und befahrbar sein. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften 6 Art. 9 Art. 0 Entsorgungsstandort Die Abfallentsorgung erfolgt über den im Plan : 500 dargestellten Entsorgungsstandort, welcher mit Unterflur-Containern zu realisieren ist. Energie Die Hauptbauten sind als zertifizierte Minergie-Gebäude zu erstellen oder deren opake Teile der Aussenhülle müssen einen U-Wert von 0.5 W/m²K und die Fenster einen U-Wert von.0 W/m²K oder weniger einhalten. F. Schlussbestimmungen Art. Inkrafttreten Der Gestaltungsplan tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie Inkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates in Kraft. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx