Gestaltungsplan 'Wasserfurri'

Ähnliche Dokumente
Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am

Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn

Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften

Gestaltungsplan Rosenau

Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...

Überbauungsplan "Meienhalde"

Bestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat

Quartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell

BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993

SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014

Kanton Glarus. Gemeinde Glarus Süd. Überbauungsplan Heulosen

Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften. Einwohnergemeinde Breitenbach. Kanton Solothurn

Überbauungsplan "Im Feldli", Mollis

Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften

Privater Gestaltungsplan «Weinbergstrasse»

Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof

Kanton Zürich Stadt Dübendorf. Bestimmungen. Von den Grundeigentümern aufgestellt am. Kat. Nr Kat. Nr Stadtgemeinde Zürich Jörg Kohler

Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften

Gestaltungsplan Mühlebach

4-b/103. Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften. Gemeinde Deitingen. Kanton Solothurn. vom 11.

Quartierplan Langärgete

Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N

Gestaltungsplan 'Wasserfurri'

Quartierplan «Rheingold»

SBV Gestaltungsplan Holzgass Stachen

Bestimmungen. Öffentlicher Gestaltungsplan Wilder Mann. Suter von Känel Wild AG. Vom Grossen Gemeinderat festgesetzt am

BESONDERE VORSCHRIFTEN

Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer

BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987

Privater Gestaltungsplan «Hauptsitz ZKB», Zürich-Altstadt

Stadt Steckborn. Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am mit Entscheid Nr.:.

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften

ZÜST GÜBELI GAMBETTI ARCHITEKTUR UND STÄDTEBAU AG GRUBENSTRASSE ZÜRICH T /7

21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan "Zinsmattweg"

QUARTIERPLAN-REGLEMENT OBERE MÜHLE

Fassung Mitwirkung / Vorprüfung vom 12. November Von der Baudirektion genehmigt am: ARE Nr... /...

Privater Gestaltungsplan «Mythenquai 20-28»

Vorschriften. FIT Planungs AG, Zollikon. Privater Gestaltungsplan Hagen Süd-West, Illnau. Von der Grundeigentümerin aufgestellt am: FIT Planungs AG

Beglinger + Bryan, Zürich spaeltyschiesser, Netstal

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Bernhardswies II

Bestimmungen. BDV-Nr. 4^^~ ^^^fe. wetzikon ^^ Privater Gestaltungsplan Zil. Exemplar der Gemeinde. Der Schreiber/.'/f

Begriffe und Messweisen

V O R S C H R I F T E N

/702/i03. Gestaltungsplan Aareblick. ~ planteam II~D. Gemeinde Niedergösgen. Sonderbauvorschriften. Parzelle GB Nr

Sondernutzungsplan Hauptstrasse - Stationsstrasse Bronschhofen

Einwohnergemeinde Mühlethurnen

DER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN

Besondere Vorschriften

Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck. Vorschriften

Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian

Anpassung Überbauungsordnung Lenkerhof

Gestaltungsplan Im Ifang"

Einwohnergemeinde Interlaken. Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» Überbauungsvorschriften (UeV) BESCHLUSSFASSUNG

Gestaltungsplan Obergrüt" gemäss 17 bis 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)

Privater Gestaltungsplan JABEE TOWER Hochbord Dübendorf

Gestaltungsplan Sonderbauvorschriften Allmend 1, Egolzwil

Quartierplan-Reglement

Gestaltungsplan Obergrüt" gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)

Öffentlicher Gestaltungsplan Bückler-Gentert. Vom Gemeinderat aufgestellt am 12. Juli 2016

Immobilien-Anlagestiftung Turidomus c/o Pensimo Management AG Obstgartenstrasse 19 Postfach 246, 8042 Zürich

Messweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen.

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen»

Politische Gemeinde Affeltrangen Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer

Baureglement. Vom Gemeinderat erlassen am 20. März Öffentliche Auflage vom 24. März bis 12. April Von der Gemeindeversammlung erlassen am

Gemeinde Warth-Weiningen Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...

Überbauungsordnung Nr. 26 Lättere der Einwohnergemeinde Zollikofen

Die Harmonisierung der Baubegriffe im Kanton Zürich

Gestaltungsplan Mülifeld

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Quartierplan, Schmetterling, Parzelle Nr. 416 (teilweise) und Baurechts-Nr , Grundbuch Sarnen

Gemeinde Herdern Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer

...'P. ...I!...C1Y1. <; ~.. la. D ~"'---"""_. 5...A.A 2P!l0..[X)\\-...eR.ß NI:..AV30 ...(!'V... 2~: ~8k~.. 20!!2?(0Kß.::13:3l.o~ 'j-~ ...~.

Die Überbauungsordnung (UeO) besteht aus Überbauungsvorschriften (UeV) Überbauungsplan (UeP) 1:200

llli:::~-gm:::: : ~14 /~ ~.., () \\ Gestaltungsplan Seewenweg/Höfliweg vom 5. Dezember 2000: Teiländerung 2011 GB Nrn.

Privater Gestaltungsplan «Pünt» Vorschriften

Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer

Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd

Gemeinde Wuppenau BAUREGLEMENT

Gestaltungsplan Hübelweg

Überbauungsplan «Citycenter»

Der Teilzonenplan Wydengarten umfasst das mit einer schwarzen Punktlinie umfasste Gebiet sowie die dazugehörigen Zonenvorschriften.

Zustimmung Gemeindeversammlung am. Der Präsident: Der Protokollführer: Von der Baudirektion genehmigt am. BDV-Nr.: Publiziert am. In Kraft getreten am

Harmonisierung der Baubegriffe. Synopse Allgemeine Bauverordnung (ABV)

Abänderung des rechtsgültigen Gestaltungsplanes "Unterdorf", 5014 Gretzenbach datierte Bewilligung des Gestaltungsplanes vom 21.

/^' Quartierplan Areal 1 "Ob dem Schlossgarten (( ' o "' Nr... 2:2... vom...3..^... MA...2%.}... Quartierplanreglement

Ergänzungen für die Vernehmlassung der Norm SIA 423

Merkblatt. Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet

SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN STUTZ-MATTHOF VOM 22. MAI 2014

I REVISION KERNZONENPLAN EGETSWIL I

Gemeinde Ettingen Quartierplanung Rieslingstrasse Acavita Stiftung. Quartierplanreglement Beschlussfassung

Privater Gestaltungsplan «Dolder Waldhaus», Zürich-Hottingen

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich

Bebauungsplan Marbach Dorf

Vorschriften Öffentlicher Gestaltungsplan Gessnerallee

Begriffe und Messweisen

Transkript:

Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin Matthias Küng Manuela Fritschi Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: Entscheid Nr. Durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt: am: Projekt-Nr. 64 Datum: 5.0.08

Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Inhalt A. Allgemeines B. Bauvorschriften C. Gestaltungsvorschriften 4 D. Umgebungsgestaltung 5 E. Erschliessung 5 F. Schlussbestimmungen 6 P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx

Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften A. Allgemeines Art. Geltungsbereich und Zweck Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan : 500 bezeichneten Perimeter. Der Gestaltungsplan bezweckt: eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz der Umgebung nimmt und eine angemessene Verdichtung ermöglicht. eine bedarfsgerechte Erschliessung und Parkierung für den motorisierten Individualverkehr sowie eine zweckmässige Wegverbindung für den Langsamverkehr. eine ansprechende Freiraumgestaltung durch die Bildung grosser zusammenhängender Aussenräume. Art. Bestandteile und Verbindlichkeiten Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan : 500, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht. Der Plan : 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter. B. Bauvorschriften Art. Tabelle der Höchst- und Mindestmasse Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften: Geschossflächenziffer W-Zone 0.80 Geschossflächenziffer W-Zone.0 Grenzabstand gross/klein Gemäss Baubereiche Gebäudeabstand Gemäss Brandschutzrichtlinien Max. Fassadenhöhe Baubereich A 0.0 m ) Max. Fassadenhöhe Baubereich B. m ) Art. 4 Max. Gebäudelänge Baubereiche A 5.0 m Max. Gebäudelänge Baubereiche B 6.0 m Empfindlichkeitsstufe (LSV) ES II ) Die Fassadenhöhe wird an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurückversetzt ist, gemessen. Abstandsvorschriften Für An- und Kleinbauten gemäss PBV gilt ein Grenzabstand von.0 m. Für unterirdische Bauten, Erdkollektoren, Zufahrten und befestigte Plätze gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.5 m. Gehen von ihnen wesentliche Immissionen auf das Nachbargrundstück aus, beträgt der Grenzabstand mindestens.0 m. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx

Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften 4 Art. 5 Baubereiche A und B Die Baubereiche dienen der Erstellung von Mehrfamilienhäusern. Die Hauptbauten sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche A und B zu erstellen. Pro Baubereich ist die Erstellung von nur einer Baute zulässig. Es sind Wohnnutzung und nicht störendes Gewerbe zulässig. Art. 6 Art. 7 Attikabereich Innerhalb des Attikabereichs ist die Erstellung eines Attikageschosses gemäss 9 PBV zulässig. Das Attikageschoss darf die Höhe von. m nicht überschreiten. Platzbereich / Spiel und Erholungsraum Es sind Spiel- und Sitzmöglichkeiten zu erstellen und dauernd zu erhalten. Der Bereich ist als Aufenthaltsort, mit naturnaher, einheimischer Bepflanzung zu gestalten. Befestigte Plätze und Wege sind mit versickerungsfähigen Materialien auszuführen. Eingeschossige Kleinbauten und Anlagen, die dem Zweck der Spiel-und Freizeitflächen dienen, sind zulässig. Art. 8 Aussenbereich Der Aussenbereich dient der privaten Nutzung, aber auch als Erholungsraum und Zugangsbereich zum Platzbereich und den Wohnungen. An- und Kleinbauten, Gerätehäuschen, Anlagen, sowie Wege oder Tiefgaragenzugänge sind zugelassen. C. Gestaltungsvorschriften Art. 9 Art. 0 Art. Gesamtwirkung Alle Gebäude und Anlagen sind in Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird. Fassadengestaltung Die Fassaden sind innerhalb des Perimeters in aufeinander abgestimmter Farbgebung und Materialisierung einheitlich zu gestalten. Grelle Farben sind nicht zulässig. Materialwahl und Farbgebung sind als vollständiges Gesamtkonzept im Baubewilligungsverfahren einzureichen. Balkone sind gestalterisch im Gebäudevolumen zu integrieren. Dachgestaltung Die Bauten sind einheitlich mit Flachdächern auszuführen. Dächer über den Attikageschossen sind als nicht begehbare Flachdächer auszuführen und zu begrünen soweit sie nicht zur Energiegewinnung genutzt werden. Technisch bedingte Aufbauten dürfen die Fassadenhöhe um max..50 m überragen. Mit Ausnahme der Sonnenkollektoren müssen sie zudem um mindestens das Mass ihrer eigenen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein. Sie sind in Material und Farbe möglichst unauffällig auszuführen. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx

Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften 5 D. Umgebungsgestaltung Art. Terraingestaltungen Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis max..5 m zulässig. Art. Aussenraumgestaltung Die Aussenraumgestaltung und Bepflanzungen haben sich entsprechend dem im Planungsbericht Kapitel 5.9 beschriebenen Aussenraum- und Bepflanzungskonzept zu orientieren. An den im Plan bezeichneten Stellen für Bepflanzungen sind einheimische, standortgerechte Bäume oder Gehölze zu pflanzen. E. Erschliessung Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Zufahrt Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt an der im Plan : 500 bezeichneter Stelle, direkt ab der Rietstrasse. Tiefgarage und Parkierung Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Baubereich Tiefgarage festgelegt. An den im Plan bezeichneten Stellen sind die oberirdische Besucherparkplätze anzuordnen. Die Besucherparkplätze sind entsprechend zu markieren und für diesen Zweck dauernd freizuhalten. Für Bewohner ist unterirdischer Abstellplatz pro 80 m Hauptnutzfläche zu erstellen. Von der Gesamtzahl der Motorfahrzeugabstellplätze ist / 5 zusätzlich als oberirdische Besucherparkplätze an den im Plan bezeichneten Stellen bereitzustellen. Zweirad-Abstellplätze Es sind ausreichend Kurz- und Langzeitabstellplätze in den im Plan : 500 dargestellten Bereichen oder bei den jeweiligen Hauszugängen zu realisieren. Pro Zimmer ist mindestens Zweiradabstellplatz zu erstellen. Dabei sind mindestens / der Zweiradabstellplätze oberirdisch und gedeckt auszuscheiden. Fuss- und Radwege Für die Gebietserschliessung sind die im Plan : 500 dargestellten Wege mit versickerungsfähigen Materialien zu erstellen. Notzufahrt Die im Plan bezeichnete Notzufahrt muss für Rettungsfahrzeuge dauerhaft freigehalten werden und befahrbar sein. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx

Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften 6 Art. 9 Art. 0 Entsorgungsstandort Die Abfallentsorgung erfolgt über den im Plan : 500 dargestellten Entsorgungsstandort, welcher mit Unterflur-Containern zu realisieren ist. Energie Die Hauptbauten sind als zertifizierte Minergie-Gebäude zu erstellen oder deren opake Teile der Aussenhülle müssen einen U-Wert von 0.5 W/m²K und die Fenster einen U-Wert von.0 W/m²K oder weniger einhalten. F. Schlussbestimmungen Art. Inkrafttreten Der Gestaltungsplan tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie Inkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates in Kraft. P:\64 Aadorf, GP Wasserfurri\07 Berichte, Berechnungen\.0_\SBV-GP Wasserfurri-A-805-tts.docx