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Transkript:

Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Gemeinschaftskunde im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 0.1.003 Auf Grund von ' 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 93) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für ehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (ehramtsprüfungsordnung I - APO I) vom 13. März 000 (SächsGVBl. S. 166) in der geänderten Fassung vom 16. November 001 (SächsGVBl. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. 35

Inhaltsübersicht ' 1 ' ' 3 ' ' 5 ' 6 ' 7 ' 8 Geltungsbereich Fachliche Studienvoraussetzungen Studienziele Empfehlung zur Fächerkombination Studienbeginn Inhalt und Aufbau des Studiums eistungsnachweise In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Studienablaufplan 36

' 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des Faches Gemeinschaftskunde für das Höhere ehramt an Gymnasien. ' Fachliche Studienvoraussetzungen Es bestehen keine besonderen Studienvoraussetzungen. Nützlich sind jedoch Englischkenntnisse, die es ermöglichen, englischsprachige Fachliteratur zu verstehen. ' 3 Studienziele (1) Das Studium bereitet auf ein staatliches ehramt vor. Um die dafür erforderlichen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, orientiert sich das Profil der Studieninhalte darum einerseits am Zuschnitt des Unterrichtsfaches Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft an Gymnasien. Andererseits soll sich der Studierende die für dieses Fach wesentlichen grundlegenden Wissensbestände der Bezugsdisziplinen der Gemeinschaftskunde aneignen. Ferner soll er grundlegende Kompetenzen erwerben, das gemeinschaftskundliche Wissen didaktisch-methodisch aufzubereiten und im Unterricht staatlicher bzw. privater Schulen oder in der außerschulischen politischen Bildung zu vermitteln. () Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, S politikwissenschaftliche und soziologische Fragestellungen mit wissenschaftlichen Methoden zu erkennen, sie kritisch zu analysieren und sachgerecht zu beantworten; S wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte anhand fachwissenschaftlicher Kategorien zu verstehen und korrekt darzustellen; S Methoden der Erhebung, Analyse und Interpretation von Informationen über politische und gesellschaftliche Wirklichkeit zu verstehen und korrekt zu erläutern; S Gemeinschaftskundeunterricht fachlich und didaktisch kompetent zu analysieren, zu planen und durchzuführen und hierbei erziehungswissenschaftliche Kenntnisse anzuwenden. (3) Im Fach Politikwissenschaft sind die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen: S Kenntnis der Fragestellungen, Zentralbegriffe und Methoden der Politikwissenschaft; S Kenntnis der wichtigsten Theorieansätze aus der Geschichte der politischen Ideen und der modernen politikwissenschaftlichen Theorie sowie der Grundbegriffe der politischen Theorie; S Fähigkeit zur Analyse und Reflexion verschiedenener politiktheoretischer Ansätze; S Fähigkeit zu Analyse und Vergleich politischer Systeme; S Kenntnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen; Kenntnis dreier weiterer politischer Systeme (verfassungsrechtliche Grundlagen, Institutionen, Politikfelder, politische Prozesse); S Kenntnis der wichtigsten Theorien und Strukturen der internationalen Beziehungen, des 37

S S S modernen Staatensystems und der internationalen Organisationen; Kenntnis der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland; Fähigkeit, prinzipielle und aktuelle Probleme der Politik und der internationalen Beziehungen anhand politikwissenschaftlicher Kategorien zu analysieren und kritisch zu beurteilen; Analyse moderner Massenmedien und der Medienpolitik. () Im Fach Soziologie sind die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen: S Kenntnis der grundlegenden Fragestellungen und der Grundbegriffe der Soziologie; S Kenntnis wichtiger Methoden der empirischen Sozialforschung; S Kenntnis der wichtigsten Theorieansätze; S Fähigkeit zur Analyse und zum Vergleich von Gesellschaftssystemen; S Kenntnis des Gesellschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen; S Kenntnis der wichtigsten Typen von Gesellschaftssystemen anhand historischer und zeitgenössischer Beispiele; S Kenntnis von Grundzügen der Familien- und Jugendsoziologie sowie der Sozialisationsforschung; S Fähigkeit zur Analyse von Interaktions- und Kommunikationsprozessen, besonders in der Institution Schule. (5) Im Fach Volkswirtschaftslehre sind die folgenden Kenntnisse anzueignen: S Grundzüge der Volkswirtschaftslehre; S Grundzüge des Wirtschafts- und Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland; S Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. (6) Im Fach Rechtswissenschaft sind die folgenden Kenntnisse anzueignen: S Grundzüge des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland; S Grundzüge des deutschen Verfassungs-, Staats- und Verwaltungsrechts; S Grundzüge des Völkerrechts. (7) In der Fachdidaktik sind die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen: S Theorien, Konzeptionen und ehrpläne politischer Bildung; S Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des "vertieft studierten Faches" Gemeinschaftskunde sowie seine bildungspolitischen und sozialisationstheoretischen Rahmenbedingungen; S Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Analyse von fachlichen und fachübergreifenden Unterrichtseinheiten unter Berücksichtigung der entwicklungs- und lernpsychologischen Voraussetzungen in Verbindung mit schulpraktischen Studien; S Kenntnis der erzieherischen Dimension des Unterrichts und Fähigkeit, sie angemessen einzubeziehen; S Kenntnis der Bezüge des "vertieft studierten Faches" Gemeinschaftskunde zu anderen Fächern und zur Berufs- und Arbeitswelt. 38 ' Empfehlung zur Fächerkombination Das "vertieft studierte Fach" Gemeinschaftskunde kann im Rahmen der Bestimmungen des ' 59 Abs. APO I mit allen an der Technischen Universität Dresden angebotenen Fächern

kombiniert werden (s. Rahmenstudienordnung ' 5 Abs. 3). Nicht alle Bundesländer erkennen eine Kombination von Gemeinschaftskunde mit Geschichte bzw. Geographie an. ' 5 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zum Winter- und zum Sommersemester begonnen werden. ' 6 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Das Studium des "vertieft studierten Faches" Gemeinschaftskunde umfasst die Bereiche 1. Kernbereiche des Studiums der Politikwissenschaft und Soziologie sowie ausgewählte Bereiche des Studiums der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft.. Fachdidaktische Studienanteile und Schulpraktika. 3. Das Blockpraktikum B wird von beiden "vertieft studierten Fächern" in Zusammenarbeit mit der Fakultät Erziehungswissenschaften ausgerichtet. Näheres regelt die Praktikumsordnung. () Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird und ein sich daran anschließendes fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt. Die ehrveranstaltungen erstrecken sich über acht Semester und umfassen 7 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. (3) Inhalt des Grundstudiums sind im Fach Politikwissenschaft: S Vorlesung (V): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ( SWS) S Einführungskurs (EK): Einführung in das Studium der politischen Theorie (Vorlesung und Proseminar; SWS) S Einführungskurs (EK): Einführung in das Studium der politischen Systeme (Vorlesung und Proseminar; SWS) S Einführungskurs (EK): Einführung in das Studium der internationalen Politik (Vorlesung und Proseminar; SWS) im Fach Soziologie: S Vorlesung (V): Einführung in die Soziologie ( SWS) S Vorlesung (V): Methoden empirischer Sozialforschung ( SWS) S Vorlesung (V): Soziologische Theorie oder Geschichte der Soziologie ( SWS) S Vorlesung (V) aus der Soziologie ( SWS) im Fach Wirtschaftswissenschaften: S Grundlagen VW ( SWS) S Wirtschafts- oder Sozialpolitik ( SWS) im Fach Rechtswissenschaft: S Öffentliches Recht ( SWS) S Privatrecht ( SWS) 39

in Fachdidaktik: S Vorlesung (V): Einführung in die Fachdidaktik ( SWS) S Proseminar (PS): Unterrichtsanalyse und - planung ( SWS) S begleitende Übung (Ü) zum PS: Schulpraktische Studien (angeleitete Hospitationen und Unterrichtsversuche im Fach im Umfang von SWS und schriftliche Auswertung). () Inhalt des Hauptstudiums sind im Fach Politikwissenschaft: S Hauptseminar (HS) ( SWS) S ehrveranstaltungen nach Wahl aus den Teildisziplinen der Politikwissenschaft (8 SWS) im Fach Soziologie: S Makrosoziologie ( SWS) S Mikrosoziologie ( SWS) S eine weitere Veranstaltung aus Makro- oder Mikrosoziologie ( SWS). In der Fachdidaktik sind folgende ehrveranstaltungen zu besuchen: S Hauptseminar ( SWS) S eine weitere ehrveranstaltung nach Wahl ( SWS). Aus dem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen ehrangebot SWS Aus dem geschichts- oder kommunikationswissenschaftlichen ehrangebot SWS. Das Blockpraktikum B (vgl. Praktikumsordnung der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät) soll zur Hälfte angeleitete Hospitationen und Unterrichtsversuche im "vertieft studierten Fach" Gemeinschaftskunde umfassen. Fächerübergreifender Unterricht ist erwünscht. (5) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der ehrveranstaltungen enthält die Semesterübersicht (zugleich Studienablaufplan im Sinne von 1 Abs. SächsHG) in der Anlage. 7 eistungsnachweise (1) eistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den ehrveranstaltungen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. zur Ersten Staatsprüfung. Die Bedingungen für den Erwerb des eistungsnachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen ehrveranstaltung bekannt gegeben. () Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende eistungsnachweise vorzulegen: S EK Politische Theorie S EK Internationale Politik S EK Politische Systeme S Einführung in die Soziologie S Methoden empirischer Sozialforschung S Öffentliches Recht oder Privatrecht oder Grundlagen VW S Einführung in die Fachdidaktik. 0

Einer dieser eistungsnachweise ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. (3) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind folgende eistungsnachweise vorzulegen: S Politische Theorie oder Internationale Politik S Politische Systeme S Mikrosoziologie S Makrosoziologie S Fachdidaktik. Einer der eistungsnachweise in Politischer Theorie, Internationaler Politik oder Politischen Systemen und der eistungsnachweis in Fachdidaktik müssen in Hauptseminaren erworben werden. 8 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 001 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Höheren ehramtes an Gymnasien an der Technischen Universität Dresden vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 APO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom 10.10.001 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den 0.1.003 Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge 1

Studienablaufplan nach ' 1 Abs. SächsHG a) Grundstudium Zeitpunkt (Fachsemester) Bezeichnung und Art der ehrveranstaltung Umfang in SWS Bemerkung 1 Einführungskurs (Vorlesung u. Proseminar): Politische Systeme Vorlesung: Einführung in die Soziologie Vorlesung: Einführung in die Fachdidaktik Vorlesung: Öffentliches Recht oder Privatrecht(N Öffentliches Recht, Privatrecht oder VW) Einführungskurs (Vorlesung u. Proseminar): Internationale Politik Vorlesung: Soziologie (freie Wahl) Vorlesung Öffentliches Recht oder Privatrecht (nicht im 1. Semester) (N Öffentliches Recht, Privatrecht oder VW) 3 Einführungskurs (Vorlesung u. Proseminar): Politische Theorie Vorlesung: Methoden empirischer Sozialforschung I Vorlesung: Einführung in die soziologische Theorie oder Geschichte der Soziologie Proseminar: Unterrichtsplanung und Unterrichtsanalyse (mit SPÜ) Vorlesung: Das politische System der BRD ehrveranstaltung Wirtschafts- und Sozialpolitik Vorlesung: Methoden empirischer Sozialforschung II Vorlesung: Grundlagen der VW (N Öffentliches Recht, Privatrecht oder VW)

b) Hauptstudium Zeitpunkt (Fachsemester) Bezeichnung und Art der ehrveranstaltung Umfang in SWS Bemerkung 5 Hauptseminar oder Seminar Politikwissenschaft ehrveranstaltung Politikwissenschaft nach eigener Wahl Mikrosoziologie Kommunikations-/Medienwissenschaft oder Neuere Geschichte/Zeitgeschichte nach eigener Wahl 6 Hauptseminar oder Seminar Politikwissenschaft Wirtschaftwissenschaften oder Rechtswissenschaft nach eigener Wahl Mikrosoziologie Hauptseminar Fachdidaktik (begleitend Blockpraktikum B) 7 Makrosoziologie Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften nach eigener Wahl ehrveranstaltung Fachdidaktik ehrveranstaltung Politikwissenschaft nach eigener Wahl 8 ehrveranstaltung Politikwissenschaft nach eigener Wahl Makrosoziologie Weitere Veranstaltung aus Mikro- oder Makrosoziologie Kommunikations-/Medienwissenschaft oder Neuere Geschichte/Zeitgeschichte nach eigener Wahl 9 Erste Staatsprüfung 3