Landkreis Emmendingen ordnung für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen A. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Benutzung kreiseigener Einrichtungen 1. Für die Benutzung erhebt der Landkreis privatrechtliche e nach Teil B dieser ordnung. 2. Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben. 3. Der Schuldner hat die zur Festsetzung des s erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das Landratsamt kann schriftliche Auskunft verlangen. 4. Das wird mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten. Die Leistung des Landkreises kann davon abhängig gemacht werden, dass ein Vorschuss oder eine Sicherheit geleistet wird. 5. Bei Zahlungsverzug wird für jede schriftliche Mahnung eine Mahngebühr von 4 EUR erhoben. Verzugszinsen werden nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches erhoben. 6. Soweit das innerhalb eines Gebührenrahmens festzusetzen ist, bemisst sich seine Höhe nach dem persönlichen und sächlichen Aufwand sowie nach dem Umfang der Inanspruchnahme. 7. Soweit im Verzeichnis nichts anderes aufgeführt ist, sind mit dem auch die dem Landkreis erwachsenen Auslagen abgegolten. 8. e werden nicht erhoben, wenn die Leistung überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt. 9. Räumlichkeiten des Landkreises werden nur für interne Veranstaltungen sowie Veranstaltungen von Kreiseinrichtungen sowie Kooperationspartnern des Landkreises zur Verfügung gestellt. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist eine Vermietung an andere (externe) Nutzer gegen möglich. II. Inkrafttreten Diese Regelung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Emmendingen, den 07. Mai 2012 Landratsamt Emmendingen gez. Hanno Hurth Landrat
B. Verzeichnis der e (gültig ab 01.10.2014) 1 Inanspruchnahme der Kreisjugendpflege Je Ausleihe werden folgende e erhoben: a) Daten-Beamer 25,00 b) Elektronische Geräte (Videokamera, digitale Kamera, digitale Videokamera, Videoschnittnotebook, Kinokiste, Musikanlage) c) Spielmaterial Höchstbetrag 5,00 3,00 25,00 d) Rollenrutsche 10,00 2 Inanspruchnahme der Straßenmeistereien a) Für die Inanspruchnahme der Straßenmeistereien wird ein erhoben in Höhe des landeseinheitlichen Verrechnungssatzes für Personal, geregelt im Leistungs- und Kostenabrechnungssystem (LuKAS) für den Straßenbetriebsdienst. b) Für den Einsatz von Fahrzeugen, Geräten oder Materialien werden die landeseinheitlichen Kostenansätze in LuKAS für den Straßenbetriebsdienst erhoben. Verrechnungssatz Personal in LuKAS Verrechnungssatz Fahrzeuge/Geräte/ Material in LuKAS 3 Inanspruchnahme der Beratungsstelle für Obstund Gartenbau a) Gutachten Die angefangene Stunde der Inanspruchnahme b) Schätzungen Mit Ausfertigung der Urkunde bis 500,- 2 % Von dem darüber liegenden Schätzwert 1 % Mindestgebühr je angefangene Stunde der Inanspruchnahme c) Für die Beratung von Gemeinden und anderer Behörden werden keine Gebühren erhoben. Stundensatz nach 11 Stundensatz nach 11 d) Durchführung von Kursen, Vorträgen und Lehrgängen bis zu einer Dauer von 4 Stunden je Teilnehmer 5,00 bis 10,00 4-8 Stunden 10,00 bis 20,00 2 Tagen 20,00 bis 40,00 3 Tagen 40,00 bis 60,00
2 4 Inanspruchnahme des Kreisarchivars a) Ordnung von Kommunalarchiven, redaktionelle Arbeiten für Ortsgeschichten etc., Mitarbeit bei Ausstellungen: Die konkreten Stundensätze werden auf Grundlage der aktuellen tariflichen gesetzlichen Personalkosten (Arbeitgeberaufwand einschl. der anteiligen Jahressonderzahlung) der jeweiligen Bediensteten sowie eines 40%igen Sach- und Verwaltungskostenzuschlags ermittelt. Bei Einsatz der Bediensteten außerhalb des Landratsamtes und Bereitstellung der Sachmittel durch den Auftraggeber reduziert sich der Zuschlag bis auf 10 v.h. Zusätzlich werden Kosten nach dem Landesreisekostengesetz erhoben. b) Die Gebühr für Autorentätigkeit des Kreisarchivars richtet sich nach dem jeweils gültigen Autorenhonorar pro Seite. c) Die beratende Tätigkeit zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Erteilung eines Auftrags ist gebührenfrei. d) Bei Projekten, deren Thematik ortsübergreifend ist bzw. die von ortsübergreifendem Interesse sind, kann auf Gebühren verzichtet werden. 5 Inanspruchnahme des Kreismedienzentrums A. für Entleihen 1. Geräte Schulen 1 Eingetr. Vereine Privatentleiher Projektionstechnik Beamer kostenfrei 10,00 25,00 Beamer Notebookkoffer kostenfrei 10,00 25,00 DVD-Beamer kostenfrei 10,00 25,00 16mm Projektor kostenfrei 5,00 15,00 Super 8 Projektor kostenfrei 5,00 15,00 Diaprojektor kostenfrei 5,00 10,00 Diascanner mit automatischem Einzug kostenfrei 5,00 15,00 Overhead-Projektor (OHP) kostenfrei 5,00 10,00 Leinwand (div. Größen) kostenfrei 5,00 15,00 Spannleinwand 200x180 kostenfrei 10,00 20,00 Spannleinwand 320x250 mit Rückprojektionstuch 10,00 15,00 25,00 Episkop kostenfrei 5,00 15,00 1 Öffentliche Schulen, Kindergärten, Staatliche Seminare für Lehrerausbildung, PHs, staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung.
3 1. Geräte Schulen 1 Eingetr. Vereine Privatentleiher Video/Bildtechnik Digitale Video Kamera (Mini-DV) kostenfrei 5,00 10,00 Digitale Fotokamera kostenfrei 5,00 10,00 Stativ für Mikro/Kamera kostenfrei 5,00 10,00 DVD - Recorder kostenfrei 5,00 10,00 DVD-VHS Recorder kostenfrei 5,00 10,00 Presenter kostenfrei 5,00 10,00 Fernsehmonitor kostenfrei 5,00 10,00 Audiotechnik Digitale Recorder/Player kostenfrei 5,00 15,00 Profi Mikrofon / Funkmikrofon kostenfrei 5,00 15,00 Audio-Verstärkeranlage kostenfrei 10,00 20,00 Aktivboxen kostenfrei 2,50 5,00 Sonstiges GPS-Gerät kostenfrei 5,00 15,00 Grafik-Tablett kostenfrei 2,50 5,00 Spotlight mobiles Theater kostenfrei 5,00 15,00 Lärmampel kostenfrei 5,00 15,00 Trickfilmbox kostenfrei 10,00 20,00 Laptop kostenfrei 10,00 20,00 2. Medien kostenfrei kostenfrei 5,00 oder 25,00 pro Jahr B. e für Dienstleistungen 1. Service Mitschnittservice Schulfernsehen Für die Abgabe von Sendungen des Schulfernsehens auf DVD-Video in SD-Qualität werden folgende Schutzgebühren und Aufwandsentschädigungen erhoben: 10,00 Überspielen von Video-Kassetten 10,00 Vervielfältigen von DVDs/je DVD 2,50 Digitale Schultasche 15,00 2. Ausbildung und Kursentgelt Ausbildung an Geräten (auf Anfrage) 25,00 Kurs Videobearbeitung (auf Anfrage) 35,00 Für Verleihvorgänge und Dienstleistungen, die nicht im verzeichnis sind, kann der Leiter/die Leiterin des Kreismedienzentrums im Einzelfall e festlegen. Die Anerkennung der Verleihbedingungen für die für die Ausleihe von Medien und Geräten erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung. 1 Öffentliche Schulen, Kindergärten, Staatliche Seminare für Lehrerausbildung, PHs, staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung.
4 6 Außerschulische Benutzung von Schulräumen und Sporthallen Die e für die außerschulische Benutzung von kreiseigenen Schulräumen und Turnhallen werden pro Stunde, bei Schulräumen und Einrichtungen pro Unterrichtsstunde = 45 Minuten, wie folgt festgesetzt: 1. Sporthallen a) Benutzung für Trainingszwecke u.ä. 1. Berufsschulzentrum Emmendingen - Großsporthalle 15,00 2. Berufsschulzentrum Emmendingen - Kleine Sporthalle 7,56 (netto) 3. Berufliches Schulzentrum Waldkirch 9,00 4. Rhythmikraum Sprachheilschule 6,00 b) Vermietung für sportliche Veranstaltungen Stundensatz wie unter a) und zusätzlicher Kostenersatz für den Hausmeister, soweit er durch die Veranstaltung zeitlich in Anspruch genommen wird. Für den Jugendsport werden die Turnhallen den Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt. 2. Schulräume und Einrichtungen a) Raumbenutzung 5,00 b) Zusätzlich wird bei Maschinenbenutzung verlangt: 1) EDV-Räume - allgemeine Datenverarbeitung 6,00 2) CNC-Maschinen 11,00 3) SPS-Raum 5,00 4) CAD-Raum 9,50 5) Werkstätten 5,00 6) Schreibmaschinen 3,00
5 Den allgemeinen und beruflichen Weiterbildungseinrichtungen werden die Räume in den Schulen zu Unterrichtszwecken mietfrei zur Verfügung gestellt. Bei zusätzlicher Maschinenbenutzung sind von diesen Einrichtungen die e - wie unter Ziff. 2. b) aufgeführt - zu entrichten. 7 Benutzung von Räumlichkeiten im Haus am Festplatz Es werden folgende e festgesetzt: 1. Sitzungssaal 6,00 /Std. 2. Sitzungssaal mit Kantine 10,00 /Std. 3. Sitzungssaal mit Kantine und Foyer 16,00 /Std. 4. Küche 3,00 /Std. Sollen Dienste des Hausmeisters oder des Kantinenpersonals in Anspruch genommen werden, wird hierfür zusätzlich zu den en 1 bis 4 Kostenersatz verlangt. Kosten für eine erforderliche Sonderreinigung werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. 8 Benutzung von Räumlichkeiten im Bildungszentrum Hochburg Es werden folgende e festgesetzt: 1. Raum 001 13,00 /Std. 2. Raum 004 5,00 /Std. 3. Raum 009 20,00 /Std. 4. Raum 011 11,00 /Std. 5. EDV-Raum 18,00 /Std. 6. Lehrküche 22,00 /Std. 7. Speisesaal 19,00 /Std. Sollen Dienste des Hausmeisters oder des Küchenpersonals in Anspruch genommen werden, wird hierfür zusätzlich zu den en 1 bis 7 Kostenersatz verlangt. Kosten für eine erforderliche Sonderreinigung werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. 8a Benutzung von Räumlichkeiten im Wohnheim des Bildungszentrums Emmendingen-Hochburg Für die Vermietung von Räumlichkeiten im Wohnheim des Bildungszentrums Hochburg (Haus 5) werden e entsprechend der Anlage zu dieser Ziffer erhoben.
6 9 Inanspruchnahme des Kommunal- und Prüfungsamtes Prüfungstätigkeit für Sonder- und Treuhandvermögen des Landkreises, kommunale Stiftungen sowie für Dritte je angefangene Arbeitsstunde Stundensatz nach 11 10 Sonstige Leistungen Je angefangene Stunde der Inanspruchnahme Stundensatz nach 11 11 Berechnung der Stundensätze Die Stundensätze richten sich nach den jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und von sonstigen en für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung), die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg (GABl.) veröffentlicht werden. Die Pauschalsätze der Kosten einer Arbeitsstunde (Personal- und Sachkosten) gemäß der o.g. VwV in der derzeit gültigen Fassung vom 03.01.2014 betragen: a) Mittlerer Dienst 47,00 b) Gehobener Dienst 57,00 c) Höherer Dienst 70,00 Die pauschalierten Stundensätze sind auch bei den Beschäftigten vergleichbarer Vergütungsgruppen nach TVöD entsprechend zu Grunde zu legen. 12 Allgemeine e Kopien schwarzweiß und farbig Es werden e erhoben entsprechend Ziffer 10.2 der Anlage zur Verordnung des Landratsamtes Emmendingen über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde in der jeweils gültigen Fassung.
Anlage zu Ziffer 8a des verzeichnisses, Teil B der ordnung des Landkreises Emmendingen vom 7. Mai 2012 Landwirtschaftliches Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg - Unterkunftspreise Haus 5 I. Preise für Schüler und Lehrgangsteilnehmer (nicht umsatzsteuerpflichtig) A. Monatsweise Vermietung (ohne Bettwäsche und Handtuch) Stockwerk Zimmer qm qm gerundet Preiskategorie Miete/Monat Zuschlag/ Abschlag pro Monat tatsächliche Miete/Monat Bemerkung EG 1 14,75 15,00 1 170 +10 180 Stockwerksküche 2 16,57 17,00 2 190 +10 200 Stockwerksküche 3 18,11 18,00 2 190 +10 200 Stockwerksküche OG 1 15,88 16,00 1 170 170 2 16,46 16,00 1 170 170 3 17,38 17,00 2 190 190 4 9,52 10,00 1 170-20 150 Zimmergröße 5 17,35 17,00 2 190 (+20) 190/(210) Bei alleiniger Nutzung der angrenzenden Nasszelle ist ein Zuschlag von 20 fällig. DG 1 19,34 19,00 2 190 190 2 22,47 22,00 3 210 210 3 16,38 16,00 1 170 170 4 20,08 20,00 3 210 210 5 20,37 20,00 3 210 210 Preiskategorien: 1 = (10) 15-16 qm = 170 ; 2 = 17-19 qm = 190 ; 3 = 20-22 qm = 210 Mietbettwäsche pro Monat (Tausch 14-tägig) = 16
B. Tagesweise Unterkunft (inklusive Bettwäsche und Handtuch) Stockwerk Zimmer qm qm gerundet Preiskategorie Preis/Nacht* Zuschlag/ Abschlag pro Übernachtung tatsächlicher Preis/Nacht * Bemerkung EG 1 14,75 15,00 1 17/15 +2 19/17 Stockwerksküche 2 16,57 17,00 2 19/17 +2 21/19 Stockwerksküche 3 18,11 18,00 2 19/17 +2 21/19 Stockwerksküche OG 1 15,88 16,00 1 17/15 17/15 2 16,46 16,00 1 17/15 17/15 3 17,38 17,00 2 19/17 19/17 4 9,52 10,00 1 17/15-2 15/13 Zimmergröße 5 17,35 17,00 2 19/17 (+ 5/3) 19/17 bzw. 24/20 Bei alleiniger Nutzung der angrenzenden Nasszelle ist ein Zuschlag von 5/3 fällig. DG 1 19,34 19,00 2 19/17 19/17 2 22,47 22,00 3 21/19 21/19 3 16,38 16,00 1 17/15 17/15 4 20,08 20,00 3 21/19 21/19 5 20,37 20,00 3 21/19 21/19 Preiskategorien: 1 = (10) 15-16 qm = 17/15 ; 2 = 17-19 qm = 19/17 ; 3 = 20-22 qm = 21/19 *bis 2 Übernachtungen bzw. ab 3 Übernachtungen
II. Preise für externe Übernachtungsgäste (umsatzsteuerpflichtig) A. Tagesweise Unterkunft (inklusive Bettwäsche und Handtuch) Stockwerk Zimmer qm qm gerundet Preiskategorie Preis/Nacht* Zuschlag/ Abschlag pro Übernachtung * tatsächlicher Preis/Nacht * (netto) tatsächlicher Preis/Nacht * einschl. derzeit 19 % USt. Bemerkung EG 1 14,75 15,00 1 19,33/16,81 +1,68 21,01/18,49 25/22 Stockwerksküche 2 16,57 17,00 2 21,01/18,49 +1,68 22,69/20,17 27/24 Stockwerksküche 3 18,11 18,00 2 21,01/18,49 +1,68 22,69/20,17 27/24 Stockwerksküche OG 1 15,88 16,00 1 19,33/16,81 19,33/16,81 23/20 2 16,46 16,00 1 19,33/16,81 19,33/16,81 23/20 3 17,38 17,00 2 21,01/18,49 21,01/18,49 25/22 4 9,52 10,00 1 19,33/16,81-3,36 15,97/13,45 19/16 Zimmergröße 5 17,35 17,00 2 21,01/18,49 (+4,20/2,52) 21,01/18,49 bzw. 25,21/21,01 25/22 bzw. 30/25 Bei alleiniger Nutzung der angrenzenden Nasszelle ist ein Zuschlag von 4,20/2,52 fällig. DG 1 19,34 19,00 2 21,01/18,49 21,01/18,49 25/22 2 22,47 22,00 3 22,69/20,17 22,69/20,17 27/24 3 16,38 16,00 1 19,33/16,81 19,33/16,81 23/20 4 20,08 20,00 3 22,69/20,17 22,69/20,17 27/24 5 20,37 20,00 3 22,69/20,17 22,69/20,17 27/24 Preiskategorien: 1 = (10) 15-16 qm = 19,33/16,81 ; 2 = 17-19 qm = 21,01/18,49 ; 3 = 20-22 qm = 22,69/20,17 netto *bis 2 Übernachtungen bzw. ab 3 Übernachtungen