Der Senator für Kultur

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Transkript:

Der Senator für Kultur bearbeitet von: Ilona Harfes Tel. 361-19754 26. November 2011 Vorlage Nr. 19 für die Sitzung der Deputation für Kultur (städtisch) am 13. Dezember 2011 Kontrakt mit dem Neugier e.v. A. Problem In der Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2015 haben sich die Regierungsparteien dazu verpflichtet, gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel mehrjährige Planungssicherheit zu schaffen. Dies wird durch den Abschluss verbindlicher mehrjähriger Kontrakte für große Einrichtungen ermöglicht, mit denen zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit verbunden sind. Der Neugier e.v. ist mit jährlich etwa 300 Veranstaltungen und einer Fördersumme von über 700 T eine der großen Kultureinrichtungen in Bremen, für die Planungssicherheit erforderlich ist. B. Lösung Planungssicherheit soll durch einen mehrjährigen Zuwendungsrahmenvertrag hergestellt werden, der als Anlage 1 beigefügt ist. Mit dem Neugier e.v. wird darin eine institutionelle Förderung i. H. v. 755.800 für die Jahre 2012 bis 2016 vereinbart. Im Gegenzug reduziert sich die Zuwendung gegenüber dem Zuschuss im Jahr 2010 um 110 T. Über die Entwicklung der Zuschüsse an Neugier e.v. in den letzten Jahren wurde der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem beigefügten Schreiben informiert (Anlage 2). Die Planung basiert auf einem Wirtschaftsplan, den die Einrichtung ausgehend von Erfahrungswerten der Vorjahre und mit Blick auf konkrete Vorhaben aufgestellt hat. Die Reduzierung des Zuschusses wird möglich, da u.a. das Kulturhauptstadtprojekt artserv.net entfällt und der Standort in der Stauerei abgemietet wurde. C. Beschlussvorschlag 1. Die Deputation für Kultur stimmt dem Abschluss des Kontraktes für den Neugier e.v. zu und bittet den Senator für Kultur um Umsetzung. 2. Die Deputation für Kultur bittet den Senator für Kultur, den Kontrakt dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben und eine Zustimmung zu den erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen herbeizuführen.

Arbeitsentwurf: Stand 1. Dezember 2011 Zuwendungsrahmenvertrag Zwischen der Freien Hansestadt Bremen, Stadtgemeinde, vertreten durch den Senator für Kultur, im Folgenden als "Bremen" bezeichnet, und dem Neugier e.v. wird folgender Zuwendungsrahmenvertrag geschlossen: 1 Gegenstand und Zweck des Vertrages Gegenstand und Zweck dieses Vertrages ist die mittelfristige Vereinbarung zur institutionellen Förderung des Neugier e.v. für die Jahre 2012 2016. 2 Dauer des Vertragsverhältnisses (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2016. (2) Die Parteien werden 12 Monate vor Ablauf dieses Vertrages Verhandlungen zu dessen Fortführung aufnehmen. 3 Zuwendungen Bremen beabsichtigt, dem Neugier e.v. zur Erreichung der in 5 festgelegten Förderzwecke eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 755.800 p.a. in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt im Rahmen der 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 4 Zuwendungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Gewährung einer institutionellen Zuwendung ist ein von Neugier e.v. vorgelegter Wirtschaftsplan, der von Bremen testiert worden ist. Die institutionelle Förderung erfolgt auf der Grundlage des 44 LHO; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des jeweiligen Bewilligungsbescheids. Die zurzeit gültige Version der ANBest-I ist als Anlage 1 beigefügt. (2) Der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendungen besteht erst dann, wenn der jeweilige Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt entsprechend der Vorschriften der ANBest-I, Ziffer 1.5 auf Anforderung der Einrichtung in jeweils maximal für zweimonatige Zeiträume benötigten Teilbeträgen. Die Auszahlung der Zuwendungsmittel erfolgt nach dem tatsächlichen Liquiditätsbedarf. Seite 1 von 3 Seiten

Arbeitsentwurf: Stand 1. Dezember 2011 5 Ziele des Zuwendungsempfängers Der Neugier e.v. gibt Impulse für die Entwicklung der freien Szene und bietet eine Plattform für innovative Projekte der Sparten Theater, Musik, Literatur, Performance, Tanz, Hörkunst und Medien. Er kreiert interdisziplinäre und experimentelle Formate, setzt sich mit aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen künstlerisch auseinander und unterstützt damit transnationale Austausch- und Lernprozesse im Sinne nachhaltiger Entwicklungen. 6 Zielvereinbarung Zur Konkretisierung der in 5 festgelegten geförderten Ziele des Neugier e.v. schließen die Parteien eine Zielvereinbarung ab, die für die Laufzeit des Vertrages gilt. 7 Controlling (1) Die Parteien vereinbaren die Durchführung eines unterjährigen Controllings im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle gemäß Ziff. 10 VV zu 44 LHO. Termine und nähere Einzelheiten werden in den jährlichen Zuwendungsbescheiden geregelt. (2) Die Controlling-Berichte stellen durch vollständige, aussagefähige, den Vorschriften des HGB entsprechende Angaben die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Neugier e.v. dar. (3) Über die Berichtspflichten gemäß Ziffer 5 ANBest-I hinaus wird Neugier e.v. bei abzusehender wesentlicher Nichterreichung von Planzahlen aus dem Wirtschaftsplan oder der Zielvereinbarung Bremen hierüber sowie über beabsichtigte und/oder bereits eingeleitete Gegensteuerungsmaßnahmen unverzüglich informieren. 8 Jahresabschluss und Verwendungsnachweis (1) Der Jahresabschluss und Lagebericht sind nach den gesetzlichen Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen. (2) Neugier e.v. legt Bremen entsprechend Ziff. 7 ANBest-I spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres den Jahresabschlusses als Verwendungsnachweis vor. Form, Inhalt und Umfang dieses Verwendungsnachweises ergeben sich aus den jeweils aktuellen Vorgaben Bremens im Zuwendungsbescheid. Der Verwendungsnachweis enthält einen Vergleich des abgeschlossenen Geschäftsjahres mit dem Vorjahresergebnis und dem Wirtschaftsplan. Die zu verwendenden Vordrucke als Excel-Datei werden Neugier e.v. rechtzeitig zugesandt. 10 Allgemeine Rechte und Pflichten des Zuwendungsempfängers Neugier e.v. weist in seinen Werbematerialien auf die bremische Förderung durch Verwendung des Bremer corporate design (CD) und der Bremer Dachmarke entsprechend dem CD Handbuch hin. 11 Rücktritt und Kündigung (1) Bremen kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen aus 48, 49 BremVwVfG für die Rücknahme oder den Widerruf eines Zuwendungsbescheides vorliegen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Zuwendung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in diesem Vertrag bestimmten Zweck verwendet wird. Die Auflagen für Neugier e.v. aus diesem Vertrag Seite 2 von 3 Seiten

Arbeitsentwurf: Stand 1. Dezember 2011 (einschließlich ANBest-I) gelten für die Zwecke des Satzes 1 als Auflagen im Sinne von 49 Abs. 3 Nr. 2 BremVwVfG (2) Das beiderseitige Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 12 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es sollen dann im Wege der (auch ergänzenden) Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen. Soweit eine Auslegung aus Rechtsgründen ausscheidet, verpflichten sich die Vertragschließenden, dementsprechende ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Bremen, den Freie Hansestadt Bremen Stadtgemeinde Senator für Kultur Neugier e.v. Seite 3 von 3 Seiten

Der Senator für Kultur Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Kultur Altenwall 15/16, 28195 Bremen Senator für Finanzen Frau Boeck Rudolf-Hilferding-Platz 1 28195 Bremen Ansprechpartner: Ilona Harfes Tel.: 0421/361-19754 Fax: 0421/361-19582 E-mail: ilona.harfes@kultur.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen (bitte bei Antworten angeben) Bremen, 16.11.11 Berichtsbitte des Haushalts- und Finanzausschusses zur Förderung des Neugier e.v. Sehr geehrte Frau Boeck, der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. November 2011 darum gebeten, die Zuschüsse der letzten vier Jahre an den Neugier e.v. darzustellen. Der Neugier e.v. betreibt die Schwankhalle. Er ist ein Zusammenschluss der Vereine Kunst- und Künstlerhaus Schwankhalle e.v. bzw. Schwankhallenkollegen e.v. und des Jungen Theaters e.v. Seit 2008 hat der Neugier e.v. institutionelle Mittel in Höhe von 635.800 EUR erhalten. Darüber hinaus erhielt Neugier in den Vorjahren Projektmittel u.a. für Projekte mit kulturgut e.v. und artserv.net in Höhe von 230.000 EUR. In Summe betrug die Förderung an den Schwankhallenkomplex somit 865.800 EUR. Jahr Institutioneller Zuschuss in TEUR Projektmittel in TEUR Summe 2008 635.800 230.000 865.800 2009 635.800 230.000 865.800 2010 635.800 230.000 865.800 2011 784.800 0 784.800 2012 (Plan) 755.800 0 755.800 Auf der Grundlage dieser Förderung führt Neugier e.v. jährlich über 300 Veranstaltungen durch und erreicht ca. 17.000 Besucher. Durch die wiederum hohe Projektförderung in 2010 bestand die Vermutung, dass der institutionelle Bedarf des Vereins eigentlich höher ist. Der Senator für Kultur hat daher im Jahr 2011 die institutionelle Förderung auf der Basis des vorgelegten und testierten Wirtschaftsplans von den ursprünglich Dienstgebäude Bus / Straßenbahn Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) Kto. 1070115000 Altenwall 15/16 Domsheide Bundesbank (BLZ 290 000 00) Kto. 29001565 28195 Bremen Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01) Kto. 10900653

Seite 2 von 2 Seiten geplanten institutionellen Mitteln in Höhe von 635.88 EUR auf 784.800 EUR erhöht. Davon wurden 149.000 EUR in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss nachbewilligt. Darüber hinaus werden keine Projektmittel mehr gezahlt. In Summe beträgt die Förderung des Vereins in 2011 daher 784.800 EUR und liegt damit um 81.000 EUR unter dem Niveau der Vorjahre. Für das Jahr 2012 ist eine weitere Reduzierung der institutionellen Förderung auf 755.800 EUR geplant. Die Absenkung der Förderhöhe im laufenden Jahr und im Folgejahr wird ermöglicht durch den Entfall des Kulturhauptstadtprojektes artserv.net und die Abmietung des Standortes in der Stauerei. Der Zuschuss hat sich demnach in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 866 866 866 230 230 230-81 785 149-29 756 Summe in TEUR Projektmittel Institutionell 756 2008 2009 2010 2011 2012 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ilona Harfes Dienstgebäude Altenwall 15/16 28195 Bremen Bus / Straßenbahn Domsheide