Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

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Transkript:

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft KULAP 2007 Schutz natürlicher Ressourcen, Erhalt der Agrobiodiversität und Kulturlandschaftsp ege durch Landwirtschaft 1 Hier investieren Europa, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.

Inhalt Vorwort...2 KULAP - stetig weiterentwickelt...4 Übersicht zum KULAP 2007...6 Maßnahmen im Ackerbau...8 Ausgewählte Umweltwirkungen auf Ackerland...11 Tiergenetische Ressourcen / Landschaftsp ege...14 Maßnahmen auf Grünland...15 Übersicht der Zielarten - L4 Artenreiches Grünland...18 Ausgewählte Umweltwirkungen auf Grünland...20 1

Vorwort Thüringer Landwirte erzeugen unter Nutzung natürlicher Ressourcen (Wasser, Boden, Klima) gesunde und hochwertige Nahrungsmittel, nachwachsende Rohstoffe und Energie, gleichzeitig p egen und gestalten sie die Kulturlandschaft. Die Vielfalt und Eigenart der Landschaften verdankt Thüringen zum Großteil einer über Jahrhunderte währenden landwirtschaftlichen Nutzung. Hier konnte sich eine reichhaltige, standortangepasste Flora und Fauna entwickeln. Extensive Wirtschaftsweisen und spezielle P egeleistungen sind erforderlich, um beispielsweise artenreiche Wiesen und Weiden sowie eine vielgestaltige Agrarlandschaft mit funktionsgerechten Zwischenstrukturen, wie Hecken und Säume, zu erhalten und neu zu schaffen. Voraussetzung dafür sind leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe sowie ein langfristig gesicherter nanzieller Ausgleich wirtschaftlicher Verluste bzw. zusätzlicher Aufwendungen. Deshalb unterstützt der Freistaat Thüringen seit 1993 im Rahmen des Programms zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftsp ege in Thüringen (KULAP) die freiwillige Einführung und Beibehaltung von Produktionsverfahren, die dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, des Landschaftsbildes und des ländlichen Lebensraumes sowie der natürlichen Ressourcen dienen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zum freiwilligen Erhalt der Biodiversität in Kulturlandschaften sowie der Sicherung genetischer Ressourcen, speziell vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, unterstützt werden. 2

Das KULAP 2007 wurde unter aktiver Einbeziehung der Wirtschafts-, Sozialund Umweltpartner sowie der Ergebnisse der Evaluationen der vorangegangenen Förderperioden konzipiert und weiterentwickelt. Die vorliegende Broschüre informiert über das aktuelle Maßnahmeangebot sowie über die erreichten Wirkungen ausgewählter Maßnahmen. Jeder Landwirt ist aufgerufen, die in seinem Unternehmen vorhandenen Potenziale im Sinne der Stärkung einer nachhaltigen und multifunktionalen Landwirtschaft im Freistaat Thüringen zu nutzen. Peter Ritschel Präsident der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft 3

KULAP - stetig weiterentwickelt Thüringen bietet seit dem Wirtschaftsjahr 1993/94 das Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhalt der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftsp ege (KULAP) an, das in den Folgejahren weiterentwickelt wurde. So konnten im Zeitraum 2000/01 bis 2005/06 Maßnahmen des KULAP 2000 in Anspruch genommen werden. Das KULAP 2007 enthält zu etwa 80 % langjährig angebotene und angepasste Maßnahmen. Die neuen Maßnahmen dienen insbesondere dem Arten- und Biotopschutz auf Ackerland, dem Schutz der Gewässer sowie einer zielorientierten Grünlandbewirtschaftung. Ein Großteil der Naturschutz- und Gewässerschutzmaßnahmen werden in festgelegten Gebietskulissen angeboten. Die Modi zierung und Weiterentwicklung der Agrarumweltmaßnahmen erfolgte auf der Grundlage von Evaluierungsergebnissen der bisherigen Förderperioden. Diese basieren auf zahlreichen und speziellen Untersuchungen. Das Programm zeichnet sich durch eine Vielfalt der angebotenen Maßnahmen aus. Auch künftig unterliegt es der Evaluation und Weiterentwicklung. In Folge der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Health Check) sind weitere Änderungen vorgesehen. Dazu gehören insbesondere eine Anpassung der Beihilfehöhen an die veränderten Agrarmarkt- und Preisbedingungen sowie die Erweiterung des Maßnahmespektrums. Die Auswertung begleitender Grünlandversuche liefert wichtige Informationen zur langjährigen Wirkung der Maßnahmen auf den jeweiligen P anzenbestand. 4

KULAP hat bei den Thüringer Landwirten eine außerordentlich hohe Akzeptanz gefunden. Die geförderte landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) erhöhte sich im Zeitraum von 1993 bis 2006 von anfangs 22 auf etwa 37 %, was insbesondere auf die zunehmende Inanspruchnahme der auf das Ackerland bezogenen Maßnahmen zurückzuführen ist. KULAP Mengeneinheit 1993/94 2003/04 2005/06 2008/09 1) Gesamt % LF 22 25 37 ~ 39 Ackerland (AL) extensiv Grünland (GL) extensiv AL naturschutzkonform GL naturschutzkonform 1) Antragstellung 2008 % AF 1,3 7,3 24 ~ 31 % GL 61 64 59 ~ 30 % AF 0,06 0,1 0,2 ~ 0,2 % GL 20 22 20 ~ 34 landwirtschaftlich genutzte Fläche in Thüringen Die extensive bzw. naturschutzkonforme Bewirtschaftung des Grünlandes hat von Anfang an stabil auf ungewöhnlich hohem Niveau stattgefunden. Die Antragstellung für KULAP 2007 zeigt, dass ein deutlicher Anstieg im Flächenanteil der Ackerbaumaßnahmen sowie naturschutzkonformer Maßnahmen auf dem Grünland erfolgt ist. Die tiergebundene Grünlandbewirtschaftung bildet einen Maßnahmeschwerpunkt im KULAP. 5

Übersicht zum KULAP 2007 6 Programmteil L Umweltgerechte Produktionsverfahren der Landwirtschaft L1 Ökologische Anbauverfahren L2 Artenreiche Fruchtfolge L3 Blüh ächen, Blühstreifen oder Schonstreifen auf dem Ackerland L31 Blüh ächen und Blühstreifen L32 Ackerrandstreifen L33 Uferrandstreifen L4 L6 Artenreiches Grünland P ege von Hecken und Schutzp anzungen Maßnahmen des Health Check vorgesehen ab 2010 L5 Bodenschonender Ackerfutterbau L7 Umweltfreundliche Ausbringung üssiger Wirtschaftsdünger L8 Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen Programmteil T Tiergenetische Ressourcen T1 Erhaltung und Erweiterung des Bestandes vom Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen Hinweis: Die vollständigen Maßnahmebeschreibungen und einzuhaltenden Zuwendungsvoraussetzungen sind in der jeweils gültigen Fassung der Fördervorschrift enthalten. Ergänzende Hinweise und Erläuterungen zur Maßnahmeanwendung bietet der KULAP-Leitfaden des TMLNU. Im Internet unter: www.thueringen.de/de/thueringenagrar/

Programmteil W Maßnahmen des Gewässerschutzes W1 Reduzierung des Stickstoffaustrages W2 Maßnahmen zum Erosionsschutz W21 Anbau von Zwischenfrüchten/Untersaaten W22 Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchp anzverfahren im Ackerbau Programmteil N Naturschutzmaßnahmen N1 Naturschutzmaßnahmen auf dem Ackerland N12 Hamsterschutzgerechte Nutzung N13 Nahrungs- und Nistschutz ächen N14 Rotmilanschutz N15 Stilllegung für Naturschutzzwecke N2 Grünland - Biotopp ege durch Beweidung N21 Mager- und Trockenstandorte N211 Weide mit Rindern/Pferden N212 dto. unter erschwerten Bedingungen N213 Hütehaltung mit Schafen/Ziegen N22 Bergwiesen und Borstgrasrasen N23 Feucht- und Nasswiesen N24 Wiesenbrütergebiete N25 Schafhutungen/ nicht mechanisierbares Grünland N3 Grünland - Biotopp ege durch Mahd N31 Mager- und Trockenstandorte N32 Bergwiesen und Borstgrasrasen N33 Feucht- und Nasswiesen N34 Wiesenbrütergebiete N35 Flachlandwiesen N4 N5 N6 P ege von Streuobstwiesen Umwandlung Ackerland in Grünland Teichlandschaftsp ege 7

Maßnahmen im Ackerbau Gesamtbetrieb oder Betriebszweig * Die Werte der Beihilfehöhen be nden sich in Überarbeitung. Die Noti zierung und Genehmigung durch die Europäische Kommission steht noch aus. 1) Maßnahmen des Health Check, vorgesehen ab 2010 L1 Ökologische Anbauverfahren Einführung bzw. Beibehaltung im Gesamtbetrieb Acker, Grünland 210 bzw. 170 /ha * Gemüse 480 bzw. 300 /ha * Dauerkulturen 900 bzw. 720 /ha * L2 Artenreiche Fruchtfolge 53 /ha * Kombination mit L1 32 /ha * mindestens 6 verschiedene Hauptfruchtarten auf der Acker äche des Betriebes L5 1) Bodenschonender Ackerfutterbau 180 /ha * Kombination mit L1 70 /ha * Anbau insbesondere kleinkörniger Leguminosen und ihrer Grasgemenge (kein Silomais, Getreide und Futterrüben) jährlich auf mindestens 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Acker äche des Betriebes als geerntete Hauptfrucht, kein Umbruch vor dem 01.07. des auf die Ansaat folgenden Jahres L7 1) Umweltfreundliche Ausbringung üssiger Wirtschaftsdünger bei Gesamtmenge des Betriebes 30 /ha Bezugs äche * bei Teilmengen im Fall überbetrieblicher Maschinenverwendung (maximal 30 /ha Betriebs äche) 15 /Bezugseinheit * Ausbringen mit Geräten, die den Dünger unmittelbar auf oder direkt in den Boden aus- bzw. einbringen, jährliche Laboruntersuchung auf Stickstoffgehalt, Bezugs äche = Anzahl üssigen Wirtschaftsdünger erzeugende GVE des Betriebes mal 0,5 ha, maximal Betriebs äche; Bezugseinheit = Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer GVE 8

L8 1) Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen 220 /ha * Kombination mit L1 150 /ha * Anbau jährlich auf mindestens 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Acker äche des Betriebes, keine Kombination mit L2 W1 Reduzierung des Stickstoffaustrages Einhalten Zielsaldo 50 kg N/ha und Jahr 45 /ha * Einhalten Zielsaldo 30 kg N/ha und Jahr 70 /ha * innerhalb Gebietskulisse, auf Basis aggregierter Schlagbilanz für die Nettoacker äche des Betriebes, Durchführung eines betrieblichen Düngungsmanagementes Hinweis: Vollständige Beschreibung und Zuwendungsvoraussetzungen siehe Fördervorschrift in der jeweils gültigen Fassung! Einzel ächen L31 Blüh ächen und Blühstreifen jährliche Nachsaat 740 /ha * Blühstreifen mit einmaliger Ansaat 660 /ha * 6 bis 24 m Streifenbreite, Verwendung Thüringer Blühmischungen L32 Ackerrandstreifen 740 /ha * Einhaltung P egeplan, 3 bis 24 m Breite, entlang von Schlaggrenzen, gleiche Fruchtart wie auf Gesamtschlag N13 Nahrungs- und Nistschutz ächen 490 /ha * zur gezielten Förderung rastender Großvögel oder ausgewählter Tierarten der Feld ur, Mulchen und Häckseln jedoch keine Nutzung des Aufwuchses jeweils bis 28.02. des Folgejahres, jährlich Flächenwechsel möglich, Einhaltung P egeplan N15 Stilllegung für Naturschutzzwecke maximal 460 /ha 136 /ha bis Ackerzahl (AZ) 25, ab AZ > 25 + 7 /AZ Punkt Einhaltung Flächenmanagement (Bep anzung, Einsaat, P e- ge) für gebietsspezi sche Naturschutzziele, keine Nutzung des Aufwuchses, Einhaltung P egeplan 9

Innerhalb vorgegebener Gebietskulissen N12 Hamsterschutzgerechte Nutzung 400 /ha * Einschränkung Fruchtfolge, ohne üssige Wirtschaftsdünger und Rodentizide, maximal 25 cm Bodenarbeitstiefe, Stoppelruhe bis 10.10. bzw. 10.09. zur Wintergerste, Ernteverzicht auf mindestens 2 % Getreide äche in mindestens 2 Jahren, Einhaltung P egeplan N14 Rotmilanschutz 320 /ha * Anbau von Luzerne, Klee oder Kleegras mit erster Mahd im Zeitraum 15.05. bis 15.07., davon 50 % (± 20 %) um mindestens 14 Tage zeitversetzte Mahd, keine Rodentizide, Einhaltung P egeplan N5 Umwandlung Ackerland in Grünland 491 /ha 0,3 ha Mindestgröße, Selbstbegrünung oder Ansaat mit gebietseigenem Saatgut oder mit Heumulchverfahren, jährliche Mahd oder Beweidung, Einhalten P egeplan L33 Uferrandstreifen jährliche Nachsaat 740 /ha * einmalige Ansaat 660 /ha * 3 bis 24 m Streifenbreite, Verwendung Thüringer Blühmischungen W21 Anbau von Zwischenfrüchten / Untersaaten 84 /ha * Kombination mit L1 54 /ha * auf mindestens 5 % der Acker äche, Aussaat bis 31.08. bzw. über Winter bis 10.09., mindestens 35 % Bedeckungsgrad, Umbruch ab 10.03. des Folgejahres W22 Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchp anzverfahren 55 /ha * Kombination mit L1 45 /ha auf mindestens 5 % der Acker äche, Hauptfrüchte ohne wendende Bodenbearbeitung, mindestens 30 % Bodenbedeckungsgrad 10

Schutz des Bodens und des Wassers Ausgewählte Wirkungen auf Ackerland Die bisherigen Maßnahmen wirkten sehr komplex auf Boden, Wasser und Agrarökosystem. Indirekte Effekte gingen von den jeweiligen Vereinbarungen zur Beschränkung bzw. zum Verzicht der Anwendung von Dünge- und P anzenschutzmitteln aus. Beispielsweise stellten Fallstudien zum Anbau von Getreide im Ökolandbau eine mittlere Reduzierung der Stickstoffdüngung von etwa 74 % gegenüber konventionellen Wirtschaftsweisen fest. Die Maßnahme W1 honoriert das Erreichen von Ziel-Stickstoffsalden auf Acker ächen in ausgewiesenen Stickstoff-Nährstoffüberschussgebieten (Gebietskulisse). Mit der Maßnahme W2 kann gezielt durch Erhöhung der Bodenbedeckung auf geförderten Acker ächen die Erosionsgefahr herabgesetzt werden. Die Maßnahme W21 fördert den Anbau von Zwischenfrüchten in Stickstoff-Nährstoffüberschussgebieten sowie auf ausgewiesenen erosionsgefährdeten Acker ächen an Gewässern in Nährstoffüberschussgebieten an Phosphor (Gebietskulisse). Der Zwischenfruchtanbau gewährleistet eine Bodenbedeckung über einen möglichst langen Zeitraum hinweg (Erosionsschutz) und bewahrt Nährstoffe insbesondere in der vegetationsfreien Zeit vor der Verlagerung in das Grundwasser (Gewässerschutz). 11

Erhalt von Agrobiodiversität und Kulturlandschaft Extensive Wirtschaftsweisen und naturschutzkonforme P egemaßnahmen auf Acker ächen fördern die biologische Artenvielfalt im Agrarraum. So beherbergen ökologisch bewirtschaftete Acker ächen (L1) eine erhöhte Anzahl von Arten der Ackerbegleit ora. Auf Ackerrandstreifen (L32) können insbesondere selten gewordene und gefährdete Arten sowie standorttypische Ackerwildkrautgesellschaften erfolgreich erhalten werden. Bewertung der Ackerbegleit ora (Ergebnisse aus Fallstudien) konventionell ökologisch Blüh ächen Ackerrandstreifen Blüh- und Brachestreifen normal gut sehr gut Flächenwert: (Lichtzeigerwert + Magerkeitswert) 2 der vorgefundenen Arten Eine deutliche Erhöhung der oristischen und faunistischen Artenvielfalt ist insbesondere vom ökologischen Landbau (L1), von der Schaffung von Blüh ächen und Schonstreifen (L3) sowie der Anwendung gezielter Artenschutzmaßnahmen (N1), darunter für Hamster, Rotmilan und rastende Großvögel, auf Acker ächen zu erwarten. 12

Bewertung der Vögel des Offenlandes (Ergebnisse aus Fallstudien) konventionell ökologisch Blühflächen normal gut Flächenwert: Artenzahl, Brutpaare, Rote-Liste-Arten, (Summenwirkung über alle Untersuchungs ächen) Blüh ächen und -streifen (L31) bieten für zahlreiche wildlebende Arten ganzjährig günstige Deckungs- und Nahrungsbedingungen und besitzen deshalb eine hohe lokale Bedeutung für die Artenvielfalt. Zudem bereichern sie das Erscheinungsbild der Flächen mit vielfältigen Blühaspekten und differenziertem P anzenbewuchs. Zur Schaffung blütenreicher P anzenbestände ist die Verwendung spezieller Thüringer Blühmischungen mit einmaliger oder jährlicher Ansaat vorgeschrieben. Blühmischungen können auch zur Begrünung von Nahrungs- und Nistschutz ächen (N13) verwendet ende werden. en. 13

Tiergenetische Ressourcen / Landschaftsp ege T1 Erhaltung und Erweiterung des Bestandes vom Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen 200 /GVE Haltung eines Mindestbestandes eingetragener reinrassiger Zuchttiere unter Beteiligung an einem Zucht- und Reproduktionsprogramm einer zuständigen und anerkannten Zuchtorganisation: Rotes Höhenvieh Rhönschaf Rheinisch-Deutsches Kaltblutpferd Leineschaf Schweres Warmblutpferd Merinolangwollschaf Deutsches Sattelschwein Thüringer Wald Ziege Die Maßnahme T1 fördert die Zucht einheimischer Nutztierrassen, die als bedroht gelten. L6 P ege von Hecken und Schutzp anzungen 495 /ha * einschließlich nicht landwirtschaftlich genutzter Baumreihen und Feldgehölze, Einhaltung P egeplan mit den Einzelmaßnahmen je P egeobjekt, Ausführung im Zeitraum Oktober bis Februar, P anzungen mit einheimischen und standortgerechten Gehölzen, Baumpfählungen und Einzelbaumschutz N6 Teichlandschaftsp ege 420 /ha Teich äche Erhalt Verlandungs- und Röhrichtzonen, Funktionsfähigkeit, einschl. Teichbauwerke, P egeschnitt der Teichdämme nicht vor dem 15.07., keine Fütterung (zeitlich begrenzte Getreidefütterung möglich), kein Einsatz p anzenfressender Fischarten, Führung Teichbuch, Einhaltung P egeplan * Die Werte der Beihilfehöhen be nden sich in Überarbeitung. Die Noti zierung und Genehmigung durch die Europäische Kommission steht noch aus. 14 Gehölze gliedern die Landschaft und bieten zahlreichen wildlebenden P anzen und Tieren Rückzugs- und Lebensraum. Eine zu ihrem Erhalt erforderliche, funktionsgerechte P ege wird mit der Maßnahme L6 gefördert.

L1 Maßnahmen auf Grünland * Die Werte der Beihilfehöhen be nden sich in Überarbeitung. Die Noti zierung und Genehmigung durch die Europäische Kommission steht noch aus. Gesamtbetrieb oder Betriebszweig Ökologische Anbauverfahren Einführung bzw. Beibehaltung im Gesamtbetrieb Grünland 210 bzw. 170 /ha * L7 1) Umweltfreundliche Ausbringung üssiger Wirtschaftsdünger bei Gesamtmenge des Betriebes 30 /ha Bezugs äche * bei Teilmengen (maximal 30 /ha Betriebs äche) 15 /Bezugseinheit * siehe Maßnahmebeschreibung im Ackerbau Einzel ächen L4 Artenreiches Grünland 140 /ha * Tierbesatz mindestens 0,5 RGV/ha Hauptfutter äche (HFF) im Gesamtbetrieb, jährlicher Nachweis von mindestens vier Kennarten/Feldstück aus dem Thüringer Artenkatalog (siehe Folgeseiten) N2 Grünland - Biotopp ege durch Beweidung Einhalten P egeplan, für N21, N22, N23 und N24 gilt: erste Nutzung als Beweidung auf mindestens 80 % des jeweiligen Feldstückes, Nachmahd nicht vor dem 01.07., Pferchen und Zufütterung nur mit Ausnahmegenehmigung N21 Mager- und Trockenstandorte maximal 25 % Verbuschungsgrad N211 Weide mit Rindern / Pferden 250 /ha * mittlere Besatzdichte/Jahr zwischen 0,3 und 1,0 GVE/ha (für das Feldstück = Tierzahl x Weidetage 365) N212 N211 unter erschwerten Bedingungen 310 /ha * 15

N213 Hütehaltung mit Schafen/Ziegen 370 /ha * Tierbesatz mindestens 0,5 GVE/ha Verp ichtungs äche (= Tierzahl gesamt Fläche N213 gesamt) N22 Bergwiesen und Borstgrasrasen N221 mittlere Besatzdichte 0,3 bis 1 GVE/ha pro Jahr 250 /ha * N222 N221 unter erschwerten Bedingungen 310 /ha * N23 Feucht- und Nasswiesen N231 mittlere Besatzdichte 0,3 bis 1 GVE/ha pro Jahr 250 /ha * N232 N231 unter erschwerten Bedingungen 310 /ha * N24 Wiesenbrütergebiete N241 Standweide 250 /ha * mittlere Besatzdichte 0,3 bis 1 GVE/ha pro Jahr, bis zum 01.07. maximale Besatzdichte 1 GVE/ha, danach 3 GVE/ha, vorübergehende Aussparung von Teil ächen nach Aufforderung N242 N241 unter erschwerten Bedingungen 310 /ha * N25 Schafhutungen / nicht mechanisierbares Grünland 250 /ha * mindestens einmal jährlich Beweiden mit Schafen und/oder Ziegen oder von nicht mechanisierbaren Grünland ächen mit Rindern und/oder Pferden, mindestens 0,5 RGV/ha HFF Tierbesatz im Gesamtbetrieb, keine Ausbringung Düngeoder P anzenschutzmittel, einschl. Wirtschaftsdünger, P anzenschutzmittel mit Ausnahmegenehmigung möglich N3 Grünland - Biotopp ege durch Mahd Einhaltung P egeplan, erste Nutzung als Mahd mit Beräumung, evtl. Nachbeweidung oder zweiter Schnitt nach frühestens 7 Wochen, Mahd von innen nach außen oder von einer Seite aus, auf mindestens 5 % des jeweiligen Feldstücks erste Mahd nicht vor dem 15.08. 16

N31 Mager- und Trockenstandorte N311 Mahd 380 /ha * N312 Mahd unter erschwerten Bedingungen 480 /ha * N32 Bergwiesen und Borstgrasrasen jährliche erste Nutzung frühestens am 20.06. N321 Mahd 360 /ha * N322 Mahd unter erschwerten Bedingungen 460 /ha * N33 Feucht- und Nasswiesen N331 Mahd 360 /ha * N332 Mahd unter erschwerten Bedingungen 460 /ha * N34 Wiesenbrütergebiete 50 % des Schlages nicht vor dem 20.06., weitere 20 % nicht vor dem 15.08. mähen, Nachbeweidung nicht vor dem 15.08., vorübergehende Aussparung von Teil ächen nach Aufforderung N341 Mahd 400 /ha * N342 Mahd unter erschwerten Bedingungen 500 /ha * N35 Flachlandwiesen Ausbringung Festmist möglich, ein bis drei Schnittnutzungen pro Jahr N351 Mahd 300 /ha * N352 Mahd unter erschwerten Bedingungen 400 /ha * N4 P ege von Streuobstwiesen 400 /ha * Mahd mit Beräumung (ein oder zwei Schnitte, 2. Schnitt nach frühestens 7 Wochen) oder Beweidung mit 0,3 bis 1 GVE/ha mittlere Besatzdichte pro Jahr, keine Portionsweide, Zufütterung nur mit Ausnahmegenehmigung, mindestens 30 Hochstämme/ha, unter 50 Hochstämme/ha Abgänge ersetzen, Düngung der Baumscheiben zulässig, Verhinderung der Verbuschung, Einhaltung P egeplan 17

Übersicht der Zielarten - L4 Artenreiches Grünland Überwiegend auf trockenen Standorten Silberdistel Thymian Wiesen-Salbei Gelbblütige Kleearten Wiesenbocksbart Kleines Schlüssel- Odermennig Habichtskraut blume Überwiegend auf feuchten und nassen Standorten Kuckucks-Lichtnelke Bach-Nelkenwurz Großer Wiesenknopf Wiesen-Knöterich Trollblume Sumpf-Dotterblume Kohl-Kratzdistel Wiesen-Schaumkraut 18

Überwiegend auf frischen Standorten Margerite Acker-Witwenblume Wiesen- bzw. Wald-Storchschnabel Glockenblumen Flockenblumen Bärwurz Wiesen-Labkraut Frauenmantel Wiesen-Sauerampfer Johanniskraut (Hartheu)-Arten Schafgarbe Zaun- Gamander Wiesenbzw. Vogelwicke Ehrenpreis Platterbse Hinweis: Eine Anleitung zur Beurteilung einer Grünland äche, einschließlich der Artenbeschreibung mit Bildtafeln enthält die Broschüre KULAP 2007 Maßnahme L4 - Artenreiches Grünland Anleitung zur Beurteilung einer Grünland äche. Im Internet unter: www.thueringen.de/de/thueringenagrar/ 19

Ausgewählte Umweltwirkungen auf Grünland Schutz des Bodens und des Wassers Bis auf wenige Ausnahmen (Teil ächen mit Vorkommen von Stumpfblättrigem bzw. Krausem Ampfer) kamen bisher keine P anzenschutzmittel zur Anwendung. Die in den Fördervoraussetzungen für Grünland-Maßnahmen enthaltenen Beschränkungen der Stickstoffdüngung wurden erheblich unterschritten. Auf mehr als einem Drittel des Extensivgrünlandes erfolgte keine Stickstoffdüngung. Kennzeichnend für diese Flächen sind negative Stickstoffsalden zwischen 20 und 40 kg/ha. Zudem ist auf einem ungewöhnlich hohem Flächenanteil des Extensivgrünlandes (80 bzw. 81 % im Mittel von 2003 bis 2006) keine Phosphor- bzw. Kaliumdüngung durchgeführt worden. Auf den geförderten Flächen ist von einem sehr geringen Stickstoff-Verlagerungsrisiko im Boden sowie in das Grund- und Ober ächenwasser auszugehen. Nitratkonzentration im Sickerwasser unter Extensivgrünland (Ergebnisse aus Fallstudien) 60 50 NO 3 (mg/l) Grenzwert Trinkwasserverordnung 40 30 Gra k fehlt noch! 20 10 0 43. 50. 5. 12. 19. 26. 33. 40. 47. 2. 9. 16. 23. 30. 37. 44. 51. 6. 13. 20. 27. 34. 41. 48. 3. 10. 17. 24. 31. 38. 45. 52. 7. 14. 21. 28. 35. 42. 49. 4. 11. 18. 25. 32. 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Woche 20

Erhalt von Agrobiodiversität und Kulturlandschaft Im Zuge der langjährigen Extensivierung des Grünlandes hat sich eine deutliche Differenzierung der Vegetationstypen vollzogen. Die Vielfalt der Grünland-P anzengesellschaften hat ständig zugenommen. Anpassung der P anzenbestände an die vielfältigen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen (Ergebnisse aus Fallstudien) 1987/88 1997/98 2000/01 2004/05 Anzahl Grünlandgesellschaften 37 48 56 58 Flächenanteil standortangepasster Grünlandgesellschaften 49 % 66 % 73 % 65 % Der erreichte hohe Flächenanteil standortangepasster Grünlandgesellschaften konnte in der letzten Förderperiode nicht aufrechterhalten werden. Ursache ist die Bestandesumschichtung zahlreicher Grünlandgesellschaften in Folge Unterschreitung der für dieses Grünland erforderlichen Mindestnutzungs- bzw. P egeintensität. 21

Artenvielfalt der Grünlandvegetation (Ergebnisse aus Fallstudien) 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 mittlere Anzahl naturschutzfachlich wertvoller Arten Öko- Extensiv- Rinder- Schaf- Trocken- Berg- Feucht- Wiesen- Streuflächen Weiden brüter- obst Spätschnittwiesen Die Anzahl Grünlandarten mit einem besonderen naturschutzfachlichen Wert hat mehrheitlich ein hohes Niveau erreicht, insbesondere auf Schafweiden, Berg- und Streuobstwiesen. Vorkommen von Rote-Liste-Arten auf naturschutzkonform bewirtschaftetem Grünland (Ergebnisse aus Fallstudien) Wiesen 23,5 % Flächenanteil mit Artenvorkommen Weiden 20,2 % Streuobstwiesen 13,3 % Das naturschutzkonform bewirtschaftete Grünland weist einen hohen Flächenanteil mit Rote-Liste-Arten auf. Zwischen gemähten und beweideten Flächen besteht ein geringer Unterschied zu Gunsten der Wiesen. 22

Bewertung der Veränderungen im Erhaltungszustand (Ergebnisse aus Fallstudien, 1997/98 zu 2004/05 im direkten Flächenvergleich) ökologisch extensiv Schafweide Schafweide - Trockenstandort Rinderweide - Trockenstandort Weide - Bergwiese Weide - Feuchtwiese Mahd - Trockenstandort Mahd - Bergwiese Mahd - Feuchtwiese Wiesenbrütergebiet Positive Veränderung von: deutlich gut wertgebende Arten Habitatstruktur Ausgewogenheit Bestand Die Kennzeichnung des Erhaltungszustandes erfolgt für die jeweilige Fläche auf Grundlage der Ermittlung von Ausstattung mit wertgebenden Arten, Habitatstruktur (Schichtung des Bestandes, Kräuteranteil) und Ausgewogenheit des Bestandes (z. B. keine Verunkrautung, keine Artendominanz) ermittelt werden. Bei allen Maßnahmen hat sich die Ausstattung mit wertgebenden Arten sehr gut entwickelt. Während sich die Habitatstruktur ebenfalls überwiegend deutlich verbessert hat, sind mehrheitlich die Bestände in Folge des Auftretens von Störungszeigern bzw. der Herausbildung von Dominanzbeständen unausgewogener geworden. Letzteres ist auf die Unterschreitung der jeweiligen Mindestp egeintensität zurückzuführen. 23

Bewertung Heuschrecken (Ergebnisse aus Fallstudien 2004) ökologisch normal gut sehr gut extensiv Schafweide Schafweide - Trockenstandort Weide - Bergwiese Weide - Feuchtwiese Mahd - Trockenstandort Mahd - Bergwiese Mahd - Feuchtwiese Heuschreckenwert = Summe der Zielarten mit weniger speziellen Habitatansprüchen + doppelte Summe der Arten mit spezi schen Habitatansprüchen Auf KULAP-Flächen konnten anspruchsvolle, gefährdete Arten der Heuschrecken und auch der Tagfalter, insbesondere auf extremen Standorten, erhalten werden. 24

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