SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich COMENIUS-Assistenzzeiten Informationen für Bewerberinnen/Bewerber im Programmjahr 2010 Version 1.2 vom 16.10.2009 Was soll mit dem Programm erreicht werden? Angehende Lehrkräfte sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern, ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen und praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Die Assistenzkräfte sollen dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schüler zu verbessern, ihre Motivation zu steigern, Sprachen zu erlernen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. Darüber hinaus sollen die COMENIUS-Assistenzkräfte bei der Vermittlung von Kontakten in ihr Heimatland helfen und die europäische Zusammenarbeit von Schulen vor allem im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften unterstützen. Wer kann teilnehmen? angehende Lehrkräfte aller Fächer und Schulformen, die ein Studium absolvieren, das zum Beruf der Lehrerin/des Lehrers führt oder ein Studium abgeschlossen haben, aber noch nicht im Schuldienst tätig sind. Die Bewerberinnen/Bewerber: dürfen bislang noch nicht in einem festen Berufsverhältnis als Lehrkraft beschäftigt worden sein (das Referendariat zählt zur Ausbildung). müssen bei Antritt ihrer Assistenzstelle mindestens vier Semester des betreffenden Fachstudiums an einer Hochschule absolviert haben. dürfen noch keinen Zuschuss als COMENIUS-Assistentin/-Assistent erhalten haben. dürfen sich nicht gleichzeitig für eine Fremdsprachenassistenz im bilateralen Programm des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. beim Förderprogramm Völkerverständigung macht Schule beworben haben. Die Beherrschung der Sprache des Ziellandes ist nicht zwingend notwendig. Wo kann eine Assistenzzeit stattfinden? In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EWR/EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in der Türkei.
Seite 2 von 5 Wie wird die Assistenzzeit gestaltet? COMENIUS-Assistenzkräfte verbringen mindestens 13 bis max. 45 Wochen an einer Gastschule oder einer vorschulischen Einrichtung im Ausland. Es ist möglich, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel zu beginnen (frühestens Anfang August, spätestens Ende Februar/Anfang März, je nach Zielland). Nach erfolgreicher Vermittlung ist der genaue Einsatzzeitraum mit der gastgebenden Einrichtung festzulegen. An den Gasteinrichtungen steht den Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene Lehrkraft / pädagogische Fachkraft zur Betreuung zur Verfügung. Sie ist die Hauptkontaktperson bei allen Fragen und Problemen und führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung ein. Nach Antritt der Assistenzstelle treffen die COMENIUS-Assistenzkräfte mit der Gasteinrichtung eine Vereinbarung bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten und erstellen mit ihr ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung sollte 12 bis 16 Wochenstunden umfassen (kein eigenständiger Unterricht). Welche Aufgaben können die Assistenzkräfte übernehmen? Unterricht in der Muttersprache der Assistenzkraft und ggf. in anderen Sprachen, die diese beherrschen. Die Gasteinrichtung muss der COMENIUS-Assistenzkraft die Gelegenheit geben, ihre Muttersprache bzw. in ihrer Muttersprache zu unterrichten (im Rahmen des offiziellen Lehrplanes oder als Arbeitsgemeinschaft); Vermittlung von Wissen über das Heimatland; Mitarbeit im fächerübergreifenden Unterricht und im Sachfachunterricht, z.b. Erdkunde, Geschichte, Kunst, Sport, Musik; Durchführung von Unterrichtsprojekten, beispielsweise fächerübergreifend oder zu speziellen Themen (z.b. Feiertage, Europa, Umwelt, Ernährung); Unterstützung benachteiligter Schüler (z.b. lernschwacher Schüler) bzw. Förderung besonders begabter Schüler in Kleingruppen; Erstellung von Lehrmaterialien; Unterstützung bei der europäischen Zusammenarbeit von Gasteinrichtungen; Mithilfe bei der Vorbereitung und/oder Durchführung einer COMENIUS- Schulpartnerschaft zwischen der Gasteinrichtung und einer Einrichtung im Herkunftsland der Assistenzkraft; Während ihrer gesamten Assistenzzeit sollten die COMENIUS-Assistenzkräfte in den Schulalltag integriert sein; In manchen Fällen können sie mehr als einer Schule/Einrichtung zugewiesen werden; COMENIUS-Assistenzkräfte dürfen jedoch nicht an mehr als drei Einrichtungen unterrichten. Eine der einbezogenen Einrichtungen muss die Assistenzzeit koordinieren und die Betreuung der COMENIUS-Assistenzkraft gewährleisten.
Seite 3 von 5 Welche organisatorischen Fragen sind zu klären? Die Assistenzkräfte müssen ihre Reise an den Einsatzort (einschließlich eventueller Visafragen) und ihr Leben im Gastland außerhalb des Schulbetriebs selbst organisieren. Bei der Suche nach einer Unterkunft sind die Schulen in der Regel behilflich. Die Assistenzkräfte müssen unbedingt selbst für die Krankenversicherung sorgen. Empfohlen wird die rechtzeitiger Klärung entsprechender Fragen bei der jeweiligen Krankenkasse, z. B. wie der Versicherungsschutz bei einem längeren Auslandsaufenthalt gewährleistet werden kann. Die gesetzlichen Krankenkassen geben in der Regel einen internationalen Auslandskrankenschein aus, der den Krankenschutz für einen längeren Auslandsaufenthalt gewährleistet. Welche Förderung erhalten die Assistenzkräfte? COMENIUS-Assistenzkräfte erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungskostenindex des jeweiligen Staates orientiert, sowie eine Pauschale zur Deckung der Reisekosten zur einmaligen Hin- und Rückreise an den Einsatzort. Bei einer Assistenzzeit in Staaten mit weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen (alle Teilnahmestaaten außer dem Vereinigten Königreich, der Republik Irland, Malta, Frankreich, Luxemburg, dem französischsprachigen Teil Belgiens und Spanien) gibt es zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für sprachliche Vorbereitung zu beantragen. Eine Liste der jeweiligen Unterhaltszuschüsse für das Programmjahr 2009/10 befindet sich zur Orientierung auf S. 5. Wie werden Anträge gestellt? Das Antragsformular für den Einsatz im Schuljahr 2010/11 wird voraussichtlich ab Dezember 2009 auf der Website des PAD (www.kmk-pad.org) zur Verfügung stehen. Das Antragsformular ist in zweifacher Ausfertigung (bitte nur klammern) bei der Nationalen Agentur im PAD eingereicht werden. Antragsschluss: voraussichtlich 29. Januar 2010. Das Antragsformular muss vollständig, formal korrekt und präzise mit Schreibmaschine oder Computer ausgefüllt werden. Beide Exemplare des Antragsformulars müssen die Originalunterschrift des Bewerbers tragen. Des weiteren ist ein tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto) erforderlich, der Auskunft über die familiäre Situation gibt (Familienstand, Kinder). Gutachten über Sprachkenntnisse oder weitere Zeugnisse werden nicht benötigt. Da das Vermittlungsverfahren wegen der Vielzahl der beteiligten europäischen Staaten aufwändig ist, wird voraussichtlich erst Anfang Juni 2010 darüber informiert, welche Bewerber vermittelt werden können.
Seite 4 von 5 Wie sieht das Auswahlverfahren aus? Bei der Begutachtung der Assistenzkräfte werden sowohl formale wie auch inhaltliche Kriterien zu Grunde gelegt, die den Vorgaben der EU-Kommission für die Begutachtung entlehnt sind. Diese sind aus den Fragestellungen des Antragsformulars ablesbar (inklusive aller Unterfragen zu den beschreibenden Punkten) und werden entsprechend bepunktet. Besonderes Augenmerk wird bei der Begutachtung darauf gelegt, ob sich die Bewerberinnen und Bewerber über die Aufgaben einer COMENIUS- Assistenzkraft Gedanken gemacht haben und bereits konkrete Einsatzideen aufzeigen können. Bei der Auswahl haben diejenigen Vorrang, die sich für eine COMENIUS-Assistenz in einem der Zielländer bewerben, in denen die Landessprache bzw. eine der Landesssprachen zu den weniger verbreiteten und unterrichteten Sprachen der EU zählen. Auch spielt die Flexibilität der Bewerberinnen und Bewerber in Bezug auf das Einsatzland eine nicht unbeträchtliche Rolle bei der Bewertung. Konkrete Wünsche nach Einsatzregionen oder -orten können nicht berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass Bewerbungen in den englischsprachigen Raum (Vereinigtes Königreich, Irland, Malta) nur sehr geringe Chancen haben. Aus diesem Sprachraum bewerben sich erfahrungsgemäß nur zwischen 5 und 10 Einrichtungen, beim PAD gehen jedoch nach wie vor weit über 100 Bewerbungen für diese Länder ein. In das Vereinigte Königreich sind zudem nur Vermittlungen in den Grundschulbereich möglich. Nach der Begutachtung der Anträge auf nationaler Ebene beginnt das europäische Matching-Verfahren zu einem fest definierten Zeitpunkt, der von der EU-Kommission vorgegeben wird. Dieses Verfahren dauert i.d.r. weitere vier Wochen, bevor die Bewerberinnen und Bewerber ca. Anfang Juni 2010 über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden können. Statistik Anzahl der Bewerbungen Anzahl der Vermittlungen 2007/2008 2008/2009 2009/2010 465 916 530 121 132 133 (Stand: 11.08.2009) Weitere Informationen: - beim PAD unter 0228-501-224 (Frau van Kerkom) - auf der Website des PAD (www.kmk-pad.org) im Handbuch für COMENIUS- Gasteinrichtungen und Assistenzkräfte
Seite 5 von 5 Unterhaltszuschüsse in Euro / Antragsjahr 2009 Bitte beachten Sie, dass diese Übersicht über die Unterhaltszuschüsse als Orientierungshilfe zu betrachten ist, solange das aktuelle Antragsformular 2010 mit den dann gültigen Zuschuss-Sätzen noch nicht veröffentlicht ist. Zielstaat Gesamtsumme für 13 volle Wochen / Euro (inkl. Reisekosten) Betrag pro Woche (Wochen 14-45) / Euro BE - Belgien 3.603 157 BG - Bulgarien 2.237 98 CZ - Tschechische Republik 3.088 134 DK - Dänemark 4.979 217 EE - Estland 2.920 127 EL - Griechenland 3.435 150 ES - Spanien 3.603 157 FR - Frankreich 4.294 187 IE - Irland 4.464 194 IT - Italien 4.118 179 CY - Zypern 3.266 142 LV - Lettland 2.750 120 LT - Litauen 2.750 120 LU - Luxemburg 3.603 157 HU - Ungarn 2.750 120 MT - Malta 3.266 142 NL - Niederlande 3.949 172 PL - Polen 2.750 120 PT - Portugal 3.266 142 RO - Rumänien 2.405 105 SI - Slowenien 3.088 134 SK - Slowakische 3.088 134 Republik FI - Finnland 4.118 179 SE - Schweden 4.118 179 UK - Vereinigtes 4.979 217 Königreich IS - Island 4.118 179 LI - Liechtenstein 4.294 187 NO - Norwegen 4.979 217 TR - Türkei 2.750 120 Es kann ein Zuschuss in Höhe von max. Euro 400 für sprachliche, pädagogische und kulturelle Vorbereitung gewährt werden.