Wichtige Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester der Zahnmedizin



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Transkript:

Wichtige Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester der Zahnmedizin Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie den Zulassungsantrag ausfüllen! Bewerbungsfristen: Der Zulassungsantrag muss bei der Charité Universitätsmedizin Berlin (Postadresse: Referat für Studienangelegenheiten, Charitéplatz 1, 10117 Berlin) eingegangen sein für das Sommersemester vom 1. Dezember bis zum 15. Januar Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli. Außerhalb dieser Ausschlussfristen eingegangene Anträge werden abgelehnt. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich! Werden mehrere Zulassungsanträge gestellt, wird nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Zulassungsantrag entschieden! Eine Onlinebewerbung ist nicht möglich! 1. Sämtliche Studiengänge der Charité Universitätsmedizin Berlin sind zulassungsbeschränkt. Das gilt sowohl für das erste als auch für höhere Semester! Anträge auf Zulassung in höheren Semestern können nur berücksichtigt werden, sofern freie Plätze im beantragten Semester vorhanden sind. Ob freie Plätze vorhanden sind, entscheidet sich erst kurz vor dem Semesterbeginn, wenn das Rückmeldegeschehen der bereits immatrikulierten Studierenden abgeschlossen ist. Alle Antragsteller/Innen erhalten zu gegebener Zeit einen schriftlichen Bescheid per Post! 2. Beantragen Sie die Zulassung zu einem höheren Semester, müssen Sie eine weitere Hürde überwinden. Sie können für das gewünschte Semester nur zugelassen werden, wenn Ihre bisherigen Studienleistungen dies zulassen. Welche Studienleistungen die Charité Universitätsmedizin Berlin erwartet, ist in dem jeweiligen Studienverlaufsplan (Curriculum) festgelegt. Bitte informieren Sie sich hierüber auf den nächsten Seiten und unter http://www.charite.de/studium_lehre/. 3. Eine Zulassung ist nur für das fortlaufende Semester möglich. Rückstufungen in ein Semester, in dem Sie bereits studiert haben, werden nicht vorgenommen. Begriffe, die im Bewerbungsformular verwendet werden: Als Hochschulsemester werden alle Semester (einschließlich Urlaubssemester) gezählt, welche an einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule verbracht wurden. Ein Semester besteht aus 6 Monaten. Ein Sommersemester (SS) umfasst die Monate April bis September, ein Wintersemester (WS) die Monate Oktober bis März. Als Fachsemester werden alle Semester gezählt, für die Sie in Deutschland in einem Fach eingeschrieben sind, in dem Sie eine Abschlussprüfung anstreben. Urlaubssemester werden nicht mitgezählt. Hochschulwechsler/Innen sind Bewerber/Innen, die in dem Semester, das dem Bewerbungssemester vorangeht, im gewählten Studiengang an einer anderen Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben sind. Seite 1 von 11

Studienunterbrecher/Innen sind Bewerber/Innen, die in dem gewählten Studiengang an der Charité oder einer anderen Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben waren. Quereinsteiger/Innen sind vor allem Bewerber/Innen, die in einem verwandten Studiengang an einer Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben sind oder waren. Für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Zahnmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Hauptwohnsitz Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin? Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin www.berlin.de/lageso/gesundheit/akademischeberufe/arzt/studienzeiten.html 030 90 229-0 Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 720 Weimarplatz 4 99423 Weimar http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/wirtschaft_gesundheit/b erufe_des_gesundheitswesens_landespruefungsamt_fuer_akademische_h eilberufe/zahnmedizin/content.html 0361-37 70 0 Vergabe freier Studienplätze im höheren Fachsemester Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Semestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben: Zuerst werden Bewerber/Innen mit Erstsemesterzulassung berücksichtigt, die gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Semester für denselben Studiengang aufgrund anrechenbarer Leistungen z.b. aus einem Auslandsstudium, vorlegen können. Danach werden Hochschulwechsler/Innen und Studienunterbrecher/Innen berücksichtigt. Das sind Studierende, die den gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Universität oder im europäischen Ausland studieren (Hochschulwechsler/Innen) oder studiert haben (Studienunterbrecher/Innen) und diesen nun an der Charité Universitätsmedizin Berlin im nächst höheren Semester fortsetzen wollen. Die Bestimmung der Rangfolge erfolgt entsprechend BerlHZG nach bisherigen Studienleistungen sowie sozialen, insbesondere familiären, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Gründen, im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung als beglaubigte Kopie(n) beizufügen! An letzter Stelle bei der Platzvergabe in höheren Semestern rangieren "sonstige Bewerber/Innen", das sind Quereinsteiger/Innen mit anrechenbaren Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Auslandsstudium (außerhalb der EU). Seite 2 von 11

Achtung: Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen für die Zulassung zu höheren Semestern keine Rolle! Hochschulwechsler/Innen müssen die in der Übersicht genannten Leistungsnachweise vorweisen. Alle Leistungsnachweise, die im laufenden Semester erbracht werden, müssen spätestens bis 15. März für das Sommersemester bzw. bis 15. September für das Wintersemester dem Referat Studienangelegenheiten in Kopie eingereicht werden! (Ausnahme: Für Hochschulwechsler/Innen, die die Zahnärztliche Vorprüfung ablegen, verlängert sich die Frist bis 30. September bzw. 31. März.) Bitte vermerken Sie den Studiengang sowie das Bewerbungssemester auf den nachzureichenden Unterlagen! Seite 3 von 11

Folgende Leistungsnachweise sind für einen Hochschulwechsel erforderlich: Zahnmedizin Antrag auf Zulassung zum 2. Fachsemester Leistungsnachweis nach ZÄAppO Praktikum der medizinischen Terminologie (falls kein Latein in der Schule für 3 Jahre nachgewiesen werden kann) Kurs der technischen Propädeutik 3. Fachsemester siehe 2. Fachsemester und Biologie (Genetik) Nachweis durch die Naturwissenschaftliche Vorprüfung im Fach Biologie möglich Naturwissenschaftliche Vorprüfung 4. Fachsemester siehe 3. Fachsemester und Mikroskopische Anatomie Makroskopische Anatomie Praktikum der Biochemie oder der Physiologie bzw. Teilleistungen von Biochemie und Physiologie über 1 Semester Phantomkurs I der Zahnersatzkunde (bei Zulassung zum Wintersemester) 5. Fachsemester siehe 4. Fachsemester und Phantomkurs I der Zahnersatzkunde Praktikum der Biochemie Praktikum der Physiologie 6. Fachsemester Zeugnis der zahnärztlichen Vorprüfung oder Für Absolventen/Innen der Humanmedizin: Ärztliche Approbation sowie Kursus der technischen Propädeutik, Phantomkurs I und II 7. Fachsemester siehe 6. Fachsemester und Phantomkurs der Zahnerhaltung und Parodontologie Radiologischer Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes Kursus der Kieferorthopädischen Technik Radiologischer Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes 8. Fachsemester siehe 7. Fachsemester und ZMK I (auscultando) (MKG, Oralchirurgie) 9. Fachsemester siehe 8. Fachsemester und Integrierter Kurs I OP-Kurs I Seite 4 von 11

Eingangsbestätigung Falls Sie über die Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen einen Nachweis benötigen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine frankierte und an Sie adressierte Postkarte bei. Von telefonischen Nachfragen über den Eingang Ihrer Bewerbung bitten wir abzusehen! Bescheiderteilung Anträge auf Zulassung im höheren Fachsemester können nur berücksichtigt werden, sofern freie Plätze im beantragten Fachsemester vorhanden sind. Ob freie Plätze vorhanden sind, entscheidet sich erst kurz vor Semesterbeginn, wenn das Rückmeldegeschehen der bereits immatrikulierten Studierenden abgeschlossen ist. Alle Antragsteller/Innen erhalten zu gegebener Zeit einen schriftlichen Bescheid per Post! Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen! Rückforderung von Bewerbungsunterlagen Im Fall einer Ablehnung Ihres Antrages können Sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen ein Jahr nach Bescheiderteilung mit einem frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag abfordern! Sprechzeiten Referat Studienangelegenheiten Dienstag Donnerstag Freitag Postanschrift: Besucheranschrift: 9:30 bis 12:30 h und 13:30 bis 16:00 h 9:30 bis 12:30 h 9:30 bis 12:30 h Charitéplatz 1, 10117 Berlin Hannoversche Str. 19, 3. Etage, Raum 071, 10115 Berlin Seite 5 von 11

Charité Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin ZM Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester (Zahnmedizin) Wintersemester / Sommersemester Bevor Sie dieses Formular verwenden, sollten Sie unbedingt die beigefügten Erläuterungen lesen. Bitte füllen Sie es in Druckbuchstaben aus und verwenden Sie stets Umlaute (ä,ü,ö). Benutzen Sie zudem das beiliegende Schlüsselverzeichnis. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Angaben zur Person 1.1. Nachname: 1.2. Geburtsname: 1.3. Vorname: 1.4. Geburtsort: 1.5. Geburtsdatum: 1.6. Geschlecht: (M=männlich, W=weiblich) 1.7. Staatsangehörigkeit (internationales Kfz- Kennzeichen): Postanschrift 1.8. Straße, Nr.: 1.9. Zusatz ( z.b. bei Pohl): 1.10. PLZ: Ort : 1.11. Internationales KFZ - Kennzeichen, wenn Postanschrift im Ausland: 1.12. Telefonnummer (mit Vorwahl, freiwillige Angabe): 1.13. Emailadresse (freiwillige Angabe): 2. Angaben zum beantragten Semester 2.1. Studienfach: 185 Zahnmedizin fortlaufendes Fachsemester 2.2. Abschlussziel: Staatsexamen Seite 6 von 11

Hochschulzugangsberechtigung (HZB): 2.3. Art der HZB (s. Schlüsselverzeichnis): 2.4. Datum des Erwerbs der HZB: 3. Angaben zum laufenden Semester 3.1. Wenn Sie im laufenden Semester an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind, geben Sie bitte das internationale Kfz-Kennzeichen des Landes an: 3.2. Wenn Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, geben Sie bitte das Kfz-Kennzeichen des Hochschulortes an: - die Bezeichnung der Hochschule: 3.3. Welchen Abschluss streben Sie dort an (s. Schlüsselverzeichnis)? 3.4. Welches Studienfach/welche Studienfächer belegen Sie dort (max. 3 Angaben - z.b. bei Magisterstudiengängen) Studienfach: 1. 2. 3. 3.5. Bisher studierte Fachsemester in dem/den unter 3.4. genannten Studienfach/-fächern zu 1. zu 2. zu 3. 4. Angaben zum Doppelstudium 4.1. Falls Sie in einem zweiten Studiengang an einer Hochschule im Bundesgebiet (einschließlich Berlin) immatrikuliert sind, nennen Sie bitte die Hochschule und den Studiengang: 4.2. Welchen Abschluss streben Sie in Ihrem zweiten Studiengang an (siehe beigefügtes Schlüsselverzeichnis)? 5. Begründung für den Hochschul- bzw. Studiengangwechsel (freiwillige Angabe): Seite 7 von 11

6. Einzureichende Unterlagen: Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte verzichten Sie auf Schnellhefter und Klarsichthüllen): o Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), ggf. mit Übersetzung o Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (soweit schon vorhanden), ggf. über den Abschluss der Zahnärztlichen Vorprüfung (gilt nur für Hochschulwechsler) einfache Kopien ausreichend o Für ausländische Studienbewerber/Innen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (Mittelstufe II), im Fall der Zulassung muss die DSH- Prüfung abgelegt werden (siehe auch Informationen für ausländische Studienbewerber/Innen unter www.charite.de/studium/bewerbung/) o Ortswechsler/Innen reichen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule und den Immatrikulationsnachweis (Anlage 1) ein o Studienunterbrecher/Innen reichen die letzte Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule und die Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester ein. o Quereinsteiger/Innen müssen vor Abgabe des Antrages die Anerkennung der Studienleistungen durch das zuständige Landesprüfungsamt vornehmen lassen. Die Kopie des Bescheides ist beizufügen! Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin: Ich beantrage die Zuteilung eines Studienplatzes (Zulassung) nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Mir ist bekannt, dass mein Antrag nur dann am Zulassungsverfahren teilnimmt, wenn meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) beigefügt ist, sowie meine Studienzeiten und Studienleistungen in Form einfacher Kopien belegt sind. dass meine Angaben maschinell gespeichert und verarbeitet werden. Ich bestätige ausdrücklich, die Erläuterungen zu diesem Formular gelesen zu haben. Ich versichere, dass meine Angaben wahr und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und gegebenenfalls zum Widerruf der Zulassung und der Einschreibung führen werden. Ort, Datum Unterschrift (ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig) Seite 8 von 11

Schlüsselverzeichnis* (* Hier nur als Auszug aufgelistet, nicht aufgeführte Schlüssel bitte selbst im Internet recherchieren!) zu 2.2./ 3.3./4.2. Angestrebter Abschluss: 08 Staatsexamen 96 Abschluss im Ausland 95 sonstiger Abschluss in D zu 2.3. Art der Hochschulzugangsberechtigung Allgemeine Hochschulreife 03 Gymnasium (ahr) Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstige Gymnasien (ohne berufliche Gymnasien), kooperative Gesamtschulen 06 Gesamtschule (ahr) Einschl. Freier Waldorfschulen und Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen 09 Erweiterte Oberschule (ahr) Einschl. Spezialschulen und Spezialklassen 12 Kollegschule (ahr) Kollegschulen in Nordrhein-Westfalen, ggf. entsprechende Einrichtungen in anderen Ländern 18 Fachgymnasium (ahr) Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR) 21 Berufsoberschule (ahr) Nur in Verbindung mit dem Zeugnis über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 27 Abendgymnasium (ahr) Einschl. Lehrgänge an Volkshochschulen (ehemalige DDR), wenn für die 2. Fremdsprache ein zusätzliches Zertifikat vorgelegt werden kann 29 Kolleg (ahr) Kollegs: Institute zur Erlangung der Hochschulreife einschl. kirchlicher Bildungseinrichtungen (ehemalige DDR) 31 Studienkolleg (ahr) 1) Studienkollegs: Für Studienbewerber/Innen mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland 33 Begabtenprüfung (ahr) Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis 34 Beruflich Qualifizierte (ahr) Hochschulzugang ohne HZB. Abzugrenzen von der Begabtenprüfung (Sign. 33) und Eignungsprüfung für Kunstund Musikhochschulen (Sign. 91) 35 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (ahr) 37 Externenprüfung/Sonstige Studienberechtigung (ahr) Einschl. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen oder entsprechender Studiengänge Lehrgänge bei Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz, Abschluss für Nichtschüler gemäß landesrechtlichen Vorschriften (z.b. aus staatlich nicht anerkannten Gymnasien), landesinterne Sonderregelungen Seite 9 von 11

91 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (ahr) 94 Ohne Angabe (ahr) Eignungsprüfung für Kunst-, Musikhochschulen Fachgebundene Hochschulreife 43 Fachgymnasium (fghr) Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR) 44 Berufsoberschule (fghr) Einschl. technischer - und Wirtschaftsoberschulen 45 Fachakademie (fghr) Einschl. Berufsakademien (ohne Baden-Württemberg) 46 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (fghr) 49 Abschluss an einer Fach- und Ingenieurschule (fghr) Einschl. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen Betrifft nur Abschlüsse im Gebiet der (ehemaligen) DDR 51 Studienkolleg (fghr) 1) Studienkollegs: Für Studienbewerber/Innen mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland 52 Begabtenprüfung (fghr) Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis 53 Beruflich Qualifizierte (fghr) Hochschulzugang ohne HZB. Abzugrenzen von der Begabtenprüfung (Sign. 52) und Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen (Sign. 92) 55 Sonstige Studienberechtigung (fghr) 92 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (fghr) 95 Ohne Angabe (fghr) Außerhalb des Bundesgebietes erworbene HZB Z.B. erste Prüfung der päd. Assistenten unter bestimmten qualifizierenden Voraussetzungen (BY), ggf. landesinterne Regelungen, Sonderreifeprüfung nach Vorkursen für Facharbeiter an Hochschulen Eignungsprüfung für Kunst-, Musikhochschulen 39 Allgemeine Hochschulreife Deutsche und Ausländer/Innen, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besuch des Studienkollegs 59 Fachgebundene Hochschulreife " 79 Fachhochschulreife " Die Daten werden aufgrund folgender gesetzlicher Grundlagen erhoben: - 6 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vom 13.02.2003 in der Fassung vom 26.07.2011 und Änderungen - 2 ff. der Studiendatenverordnung (StudDatVO) vom 09.11.2005 in der Fassung vom 05.07.2012-4 des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) vom 02.11.1990 in der Fassung vom 25.06.2005-10 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22.01.1987 in der Fassung vom 07.09.2007. Seite 10 von 11

Anlage 1 Durch die deutsche Hochschule, an der Sie im Studiengang Zahnmedizin zurzeit immatrikuliert sind, vollständig ausfüllen und abstempeln lassen! Sollte die bisherige Hochschule das Formular nicht unterschreiben, reichen Sie bitte Ihren Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bzw. den Zulassungsbescheid der Hochschule und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein. Immatrikulationsnachweis Name: geboren am: Geburtsort: Vorname: ist/war ordnungsgemäß und endgültig als Student/in an hat/hatte eine Teilzulassung für den vorklinischen Studienabschnitt als Student/in ist/war vorläufig als Student/in an Hochschule Datum der Einschreibung im aktuellen Studiengang im Studiengang Zahnmedizin im Winter/Sommer-Semester 20...im Matrikelnummer: Fachsemester (fortlaufend) Hochschulsemester Urlaubssemester eingeschrieben. Die Zulassung zum o. g. Studium ist erfolgt durch die SfH (ehem. ZVS). durch die SfH (ehem. ZVS), beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt. durch die Hochschule. durch die Hochschule, beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt. durch eine einstweilige Anordnung. durch eine einstweilige Anordnung, beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt. Ort/Datum Unterschrift/Stempel der Hochschule Seite 11 von 11