ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUR BEKANNTGABE DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANNAHME DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT- PLÄNE IN RHEINLAND-PFALZ

Ähnliche Dokumente
Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne Elbe und Oder

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg

Strategische Umweltprüfung zum Hessischen Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie

gemäß 14l Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1

Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz Erste Ergebnisse und Ausblick

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

(lfd.) EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie. Hochwasserrisikomanagement - Prozess Stand der Umsetzung in NRW. Vorläufige Bewertung

Hochwasserrisikomanagement. in Rheinland-Pfalz

Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan gemäß 75 WHG bzw. Artikel 7 der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung.

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW

Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)

Hochwasserrisikomanagementplan des hessischen Mains

Bearbeitung: Bildquellen Umschlag: Impressum. Herausgeber:

Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan

Die Strategische Umweltprüfung der Lärmaktionsplanung. apl. Prof. Dr. Karsten Runge OECOS GmbH

Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW Erste Ergebnisse

Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen

Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu den Maßnahmenprogrammen

Zusammenfassende Umwelterklärung. gemäß 14l Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Zusammenfassende Umwelterklärung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung

Informationsveranstaltung

HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dr. Gregor Ollesch

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates

Hochwasser eine Daueraufgabe!

Erläuterungen zum Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Einzugsgebiet des Rheins

Ex ante Evaluation für den EPLR in Brandenburg-Berlin

Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Hochwasserrisikomanagementplanung Elbe und Oder

Strategische Umweltprüfung. zum Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht

Hochwasservorsorge auf das Beste hoffen, auf das Schlimmste vorbereitet sein

Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL)

Umwelterklärung nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2001/42/EG vom

Aufgaben Fristen Grundlagen

Leben im Tal der Ahnungslosen? Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz

Flussgebietsforum Lüneburg

Hochwasserrisikomanagementplanung

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein

Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode des Landes Brandenburg

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie

Hochwasserschutzkonzept Ediger-Eller

Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper. William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf

Die Hochwassergefahren- und Risikokarten liegen auf dem Tisch! - Was müssen wir tun? -

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?

Der Beirat zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg

Bericht der FGG Rhein über die Erstellung der Hochwassergefahrenund Hochwasserrisikokarten im deutschen Rheingebiet und den Informationsaustausch

Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf

Beratungsunterlage zu TOP 5 der 12. Sitzung Gerd Jäger: Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf des Standortauswahlverfahrens

BMUB - Referat G I 2 Stand: 23. August Arbeitshilfe. Entsprechungstabelle UVPG-2010 (idf nach UmwRG-Novelle 2017)/UVPG-2017

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG)

Hochwasserrisikomanagementplan nach 75 WHG für das Gewässersystem der Nidda

Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg. Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8.

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Umsetzung der WRRL in Bayern

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung

Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie am Beispiel des internationalen Einzugsgebietes Mosel-Saar

WWA. S t r a t e g i s c h e U m w e l t p r ü f u n g. E i n w e n d u n g e n d e r W e r r a - W e s e r - A n r a i n e r k o n f e r e n z e. V.

UVP und Raumplanung. Die Abwicklung von UVP Verfahren in Österreich, Deutschland und Italien

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Hochwasserrisikomanagement - der zweite Zyklus

Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung

Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Übersicht über den aktuellen Sachstand -

Synergien bei der Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL

Anlage 3: Zusammenfassende Erklärung zur Fortschreibung des Regionalplans

Hochwasserrisikomanagement Verankerung des Hochwasser- und Überflutungsschutzes in der Kommunalverwaltung. Stefan Vöcklinghaus

Hochwasserrisikomanagement in Niedersachsen

Koordinierung der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne mit der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern

STAND DER UMSETZUNG DER EG-WASSERRAHMENRICHTLINIE IN RHEINLAND-PFALZ. Vera Hergenröther Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Bericht über die Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein

Der Revisionsprozess der Wasserrahmenrichtlinie - aus deutscher Sicht

TOP 5.1 Eckpunkte zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in Thüringen. 21. Thüringer Gewässerbeirat

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Thüringer Gewässerbeirat

Das Schutzgut Boden in der SUP bei der Aufstellung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien. Lars Stratmann

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

WRRL-Verbändeforum , Fulda

Erläuterungen zur Festlegung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) in Thüringen gem. 73 Abs. 1 WHG Stand: 18.

WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wasserforum 2008

Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan 2015 gemäß HWRM-RL für den in Niedersachsen liegenden Teil der Flussgebietseinheit Rhein

Transkript:

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUR BEKANNTGABE DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANNAHME DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT- PLÄNE IN RHEINLAND-PFALZ Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar Zusammenfassende Umwelterklärung gemäß 14l UVPG sowie Darstellung der Überwachungsmaßnahmen gemäß 14m UVPG

Auftraggeber L AN D R H EINL AN D - PF AL Z vertreten durch S T RUKTUR- U ND GENEHMIGUNGSDI RE KTION NORD Z E NTRAL R E FE RAT W AS S E RWIRTS C H AF T, AB F AL L W I RTSCH AF T, BO DE NS CHUTZ K O BLENZ in Zusammenarbeit mit S T RUKTUR- U ND GENEHMIGUNGSDI RE KTION SÜD Z E NTRAL R E FE RAT W AS S E RWIRTS C H AF T, AB F AL L W I RTSCH AF T, BO DE NS CHUTZ N E UST AD T / WEINSTR AS S E Bearbeiter Mainz, 11.11.2015 Andreas Jestaedt

INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 4 2 EINBEZIEHUNG DER UMWELTERWÄGUNGEN UND BERÜCKSICHTIGUNG DES UMWELTBERICHTES... 5 3 BERÜCKSICHTIGUNG VON STELLUNGNAHMEN UND ÄUßERUNGEN... 6 4 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ANNAHME DES HWRM-PLANS FÜR DAS BEARBEITUNGSGEBIET MOSEL-SAAR NACH ABWÄGUNG MIT DEN ALTERNATIVEN... 7 5 ÜBERWACHUNG... 8 3

1 Einleitung Im Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar werden zur Verringerung von nachteiligen Hochwasserfolgen angemessene Ziele festgelegt und Maßnahmen für ein Teil-Einzugsgebiet der Flussgebietseinheit Rhein im Bereich Rheinland-Pfalz vorgeschlagen und bewertet. Die Planerstellung erfolgte durch die zuständige Stelle der Wasserwirtschaftsverwaltung. In der Flussgebietseinheit Rhein wirken Akteure aus verschiedensten Bereichen durch ihre Maßnahmen daran mit, die Ziele des Hochwasserrisikomanagements zu erreichen. Die Ermittlung und Bewertung des derzeitigen Hochwasserschutzes im Sinne eines Ist-Ziel- Vergleiches im Hinblick auf die Risikosituation bzw. auf den bisherigen Umgang mit Hochwasserereignissen war Grundlage für das Erarbeiten des Handlungsbedarfs der kommunalen Gebietskörperschaften in Hochwasserpartnerschaften. Im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar gibt es folgende Hochwasserpartnerschaften: Schwarzbach-Hornbach, Untere Saar, Drei-Länder-Mosel, Sauer, Westeifel, Kyll, Mittelmoselzuflüsse, Mittelmosel und Terrassenmosel. In Workshops der Hochwasserpartnerschaften zu den Themen Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Wasserrückhalt in der Fläche und angepasste Flächennutzung, Hochwasserschutz und hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, Regional- und Bauleitplanung sowie Information und Vorbereitung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden Aufgaben/Programme erarbeitet und daraus resultierend Maßnahmen zu den LAWA-Handlungsbereichen festgelegt. Im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar wurden für die 18 ermittelten Gewässerstrecken mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko 18 von 29 Maßnahmen des LAWA Maßnahmenkatalogs mit 141 Einzelmaßnahmen bzw. einschließlich der Konzeptionellen Maßnahmen 150 Einzelmaßnahmen festgelegt, die bis zur nächsten Fortschreibung des HWRM-Plans im Jahr 2021 umgesetzt werden sollen. Nach 14l des UVPG ist bei Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans neben dem Plan oder Programm eine zusammenfassende Erklärung auszulegen. Dort ist darzustellen wie Umwelterwägungen in den HWRMP einbezogen wurden und Ergebnisse des Umweltberichtes berücksichtigt wurden, wie Stellungnahmen und Äußerungen der Öffentlichkeit und Behörden nach 14h bis 14j des UVPG berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Hochwasserrisikomanagementplan Mosel-Saar nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde. 4

2 Einbeziehung der Umwelterwägungen und Berücksichtigung des Umweltberichtes Durch Umsetzung des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar sollen hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die Schutzgüter menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten im rheinland-pfälzischen Teil- Einzugsgebiet des Rheins vermindert werden. Ein verbesserter Hochwasserschutz bzw. Hochwasservorsorge dient damit auch den im UVPG genannten Schutzgütern Menschen, den Kulturgütern sowie der Umwelt im Allgemeinen. Dabei wurde auch hinsichtlich des hohen Stellenwertes der Umweltbelange in der Hochwasserrichtlinie eine Koordination mit der Umsetzung und hinsichtlich der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) vorgesehen. So wurden zusätzliche Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements zum Wasserrückhalt in der Fläche und in den Gewässerauen, die gleichzeitig ökologischen Zielsetzungen dienen und im Rahmen der Aktion Blau Plus umgesetzt werden, in das Maßnahmenprogramm Mosel-Saar der rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungspläne der WRRL aufgenommen. Die Maßnahmenliste für die 18 Gewässer mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar umfasst insgesamt 141 Einzelmaßnahmen bzw. inklusive der Konzeptionellen Maßnahmen 150 Einzelmaßnahmen, die bis zur nächsten Fortschreibung der HWRM-Pläne umgesetzt werden sollen. Dabei entfallen ca. 15 % der Maßnahmen auf den Handlungsbereich Flächen-/Bauvorsorge, ca. 5 % auf den Handlungsbereich natürlicher Wasserrückhalt und ca. 11 % auf den technischen Hochwasserschutz inklusive technischer Schutzanlagen. Der Stärkung der Maßnahmengruppe Hochwasservorsorge sind ca. 60 % der Maßnahmen zuzurechnen. Das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar betreffen 9 konzeptionelle Einzelmaßnahmen, d.h. anteilig ca. 6 %, die den Maßnahmen Nr. 503 bis 505 und 509 zugeordnet sind. Bei den Maßnahmen Nr. 501-509 handelt es sich um rein konzeptionelle Ansätze, die im Allgemeinen von der Bewertung ausgenommen werden, da sie keine direkten Umweltauswirkungen haben. Von den verbleibenden 18 Maßnahmen des LAWA-Maßnahmenkatalogs können - als Ergebnis der vereinfachten Umwelterheblichkeitsprüfung - im Bearbeitungsgebiet Mosel- Saar für 6 Maßnahmen erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter nach 2 UVPG nicht ausgeschlossen werden. Für diese wurden im Umweltbericht jeweils Umweltsteckbriefe erstellt, in denen die Umweltauswirkungen der im HWRM-Plan des Bearbeitungsgebietes Mosel-Saar vorgesehenen Maßnahmen im Sinne einer worst case Betrachtung ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Zusammenfassend überwiegen positive bis sehr positive Umweltauswirkungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit, Kulturund sonstige Sachgüter. Dagegen sind negative Umweltauswirkungen am ehesten bei den 5

Maßnahmengruppen des technischen Hochwasserschutzes (Maßnahmen-Nr. 315 und 317) zu erwarten. Hier können negative Umweltauswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser und Landschaft auftreten. Bei diesen Maßnahmengruppen ist daher besonderes Augenmerk auf Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu legen. Wegen der geringen Planungstiefe der im Rahmen des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar an den Gewässerabschnitten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko vorgeschlagenen weitergehenden Maßnahmen, werden die meisten Bewertungen in weiterführenden Planungen und Detailuntersuchungen zu konkretisieren sein. So lassen sich vielfach auch die Umweltwirkungen erst im Rahmen nachfolgender Planungsebenen bzw. möglicher Genehmigungsverfahren bei Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und Kenntnis genauerer Planungsunterlagen abschließend ermitteln. In den Umweltsteckbriefen sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher negativer Umweltauswirkungen dargestellt worden, die bei den nachfolgenden Planungsebenen bzw. Genehmigungsverfahren vertiefend auf ihre Umweltrelevanz zu prüfen sind. 3 Berücksichtigung von Stellungnahmen und Äußerungen Die Vorgehensweise zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit ist in Kapitel 7 des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar ausführlich erläutert. Die Einbeziehung und Information der Betroffenen und Zuständigen im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt auf zwei Ebenen: Auf Landesebene in dem landesweiten Beirat zur Begleitung der Umsetzung der HWRM-RL in Rheinland-Pfalz und für die Beteiligung im rheinlandpfälzischen Gewässereinzugsgebiet des Bearbeitungsgebietes Mosel-Saar in den oben unter Kapitel 1 genannten regionalen Hochwasserpartnerschaften. Unterstützt wird die Arbeit durch die Arbeitsgruppe des landesweiten Beirats sowie durch das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH). Die internationale Information und Koordination erfolgt im Mosel-Saar-Gebiet über die Internationale Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS). Im Mosel-Saar- Gebiet sind für die Berichterstattung über die Umsetzung der HWRM-RL an die EU- Kommission die EU-Mitgliedsstaaten verantwortlich. Für alle deutschen Teile der internationalen Flussgebiete existieren sogenannte Flussgebietsgemeinschaften, in denen eine weitere Abstimmung und Harmonisierung auch im Hinblick auf eine nationale und internationale Koordination stattfinden. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit beim Gewässerschutz im deutschen Rheineinzugsgebiet wurde zum 1. Januar 2012 die Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein) gegründet. Die Koordination in der Landesverwaltung (Wasserwirtschaft) erfolgt über einen Koordinierungsausschuss und bestehende Arbeitsgruppen. 6

Vom 24.11. bis 23.12.2014 wurden die Scoping-Unterlagen in Form eines "angearbeiteten" Umweltberichtes bzw. eines gebietsübergreifenden HWRM-Planentwurfs im Internet zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der SUP gemäß 14f Abs. 1 UVPG zur Verfügung gestellt. Die beteiligten Behörden, Kammern und anerkannte Verbände des Landes Rheinland-Pfalz wurden darüber in einem Anschreiben zum Scoping-Verfahren vom 21.11.2014 informiert. Unter Zugrundelegung der eingegangenen Stellungnahmen war auf Ebene der Strategischen Umweltprüfung kein weiterer Untersuchungsbedarf abzuleiten. Resultierende vorwiegend redaktionelle Änderungs- und Ergänzungswünsche wurden protokolliert und in den nachfolgenden Verfahrensschritten berücksichtigt. Der HWRM-Plan für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar und die zugehörigen Listen mit Einzelmaßnahmen sowie der Umweltbericht wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.06. bis 30.09.2015 im Internet veröffentlicht. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gab es zu den HWRM-Plänen des Landes Rheinland-Pfalz und den zu diesen gehörenden Umweltberichten der Strategischen Umweltprüfung (SUP) insgesamt 17 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen von Landwirtschaftskammer und Forstverwaltung sowie die fast gleichlautende Stellungnahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geben Anregungen für redaktionelle Änderungen/Ergänzungen im Bericht des HWRM-Plans Mosel-Saar und dem zugehörigen Umweltbericht sowie Hinweise für die Umsetzung der Maßnahmen. Die restlichen Stellungnahmen sind zustimmend und enthalten zum Teil Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Zusammenfassend ist Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, dass die Maßnahmenliste des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar nicht geändert werden muss. 4 Begründung für die Annahme des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar nach Abwägung mit den Alternativen Im HWRM-Plan für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar werden die bestehenden hochwasserbedingten Defizite bzgl. des Hochwasserrisikos analysiert. Bei vorliegenden Defiziten werden Maßnahmen vorgeschlagen und bereits vorgesehene Maßnahmen aufgeführt und hinsichtlich ihrer Wirkung qualitativ grob bewertet. Der HWRM-Plan für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar enthält idealtypische Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele für das Hochwasserrisikomanagement in den zugehörigen Risikogebieten. In welcher Form diese schließlich unter Auswahl möglicher Umsetzungsalternativen konkretisiert werden, ist den weiteren konkreten Planungsschritten vorbehalten. Im Umweltbericht des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar wurden rahmensetzende Aussagen zur Bewertung der Umweltfolgen und hinsichtlich zu 7

beachtender Aspekte dargelegt. Diese sind bei der abschließenden Standort- und Maßnahmenwahl zu berücksichtigen. Die lokalen Umweltauswirkungen lassen sich in der Regel nur unter Berücksichtigung detaillierter Daten mit räumlichem Bezug und nach Kenntnis von genauen Planunterlagen abschließend bestimmen. Sofern sich erhebliche negative Umweltauswirkungen ergeben, sind in den nachgeordneten Genehmigungsverfahren Alternativen zu prüfen. Die im Umweltbericht vorgenommene schutzgutübergreifende Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen zeigt überwiegend positive bis sehr positive Umweltauswirkungen insbesondere für die Schutzgüter Menschen, Wasser sowie den Kultur- und sonstigen Sachgütern. Der HWRM-Plan für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar erfüllt damit die Ziele der Hochwasserrichtlinie und führt zu einer Verbesserung des Umweltzustands. Hinsichtlich der Auswahl der Einzelmaßnahmen ist anzumerken, dass in Rheinland-Pfalz und somit für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar der Versuch unternommen wurde, die Kommunen zur Eigeninitiative bezüglich der Hochwasservorsorge zu motivieren. Zur Erreichung der Ziele wurden im Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar insgesamt 9 Hochwasserpartnerschaften gegründet. Im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften wurden die interessierten Stellen bei der Aufstellung angemessener Ziele und der Aufstellung des Maßnahmenkataloges sowie der Priorisierung von Maßnahmen für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar einbezogen. 5 Überwachung Die sich aus der Durchführung des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar ergebenden Umweltauswirkungen sind zu überwachen. Durch die Überwachung sollen unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig erfasst werden. Die Überwachungspflicht erstreckt sich auf alle im Umweltbericht prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen. Dies verlagert sich aufgrund der rahmensetzenden Aussagen zur Bewertung der Umweltfolgen des Umweltberichtes zum HWRM-Plan des Bearbeitungsgebietes Mosel-Saar auf die nachgeordnete konkretisierte Planungsebene. Erst dort können - unter Zugrundelegung einer abschließenden Standort- und Maßnahmenwahl - für die ggf. verbleibenden erheblichen Umweltauswirkungen konkretisierte Überwachungsmaßnahmen formuliert werden. Aktuell werden bereits folgende, den Zielen der HWRM-RL dienlichen, Überwachungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz durchgeführt: 8

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz (aktuelle Hochwassermeldungen mit Wasserständen, Vorhersagen, Höchststände und Lageberichte) Überwachungsprogramme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Messstellen für Oberflächengewässer Grundwassermessstellen (chemischer Zustand und Grundwassermengen) Messnetze Niederschlag, Behördliche Kontrolle von Abwassereinleitungen, Gewässerstruktur, Radioaktivitätsbestimmung, Seeüberwachung, Luftüberwachung etc. Kooperationsvorhaben "Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft" (Kliwa) mit Untersuchungsschwerpunkt auf den zu erwartenden heftigen Anstieg heftiger Kurzzeitniederschläge (Gewitter) Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (Zusammenführung von Forschungen und Monitoringprogrammen) Datenerfassung und Stichprobenerhebung für bundesweites Monitoring zur Erstellung der NATURA 2000-Berichte Monitoring-Verfahren und Erfolgskontrollen im Rahmen von Vertragsnaturschutzprogrammen eigene Monitoring-Maßnahmen der Forst- und Wasserwirtschaftsverwaltung Mit Hilfe der vorliegenden Messnetze bzw. Monitoringprogramme lassen sich die Umweltauswirkungen auf Ebene des HWRM-Plans im Allgemeinen hinreichend genau ermitteln. Zusätzlicher Bedarf an Überwachungsmaßnahmen kann insbesondere bei der Maßnahmenumsetzung in nachgeordneten Verfahren entstehen. Eine Überwachung der Umweltauswirkungen des HWRM-Plans für das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar ist überdies auch dadurch sichergestellt, dass die HWRM-RL und das WHG eine regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung des HWRM-Plans vorsehen. 75 Abs. 6 WHG legt fest, dass alle Pläne bis zum 22. Dezember 2021 und danach alle sechs Jahre unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren sind. Die Erarbeitung der Unterlagen, Karten und Pläne ist somit ein fortlaufender, anpassungsfähiger Prozess. 9