Schüler mit besonderem Förderbedarf in Teilleistungsbereichen an der DSL 1. Personenkreis Schüler und Schülerinnen mit erkennbarem Förderbedarf und/oder diagnostiziertem und gutachterlich festgestelltem Förderbedarf in Teilleistungsbereichen wie Sprache, Mathematik, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit/Konzentration, Motorik, Emotionalität, Soziabilität. (z.b. ADS, ADHS, ADD, Legasthenie, Dyskalkulie, Dyspraxie, Hörverarbeitungsstörungen, ). 2. Unterstützung Eine Fachkraft des Inklusionsteams steht Schülern, Eltern und Kollegium als Ansprechpartner für die Förderung und Unterstützung von Schülern mit besonderem Förderbedarf zur Verfügung. Geleitet wird das Team von der Inklusionsbeauftragten, die den unten angeführten britischen Bestimmungen zur Funktion des SENCO entspricht. Das Team berät Eltern, Schüler und Lehrer und unterstützt Lehrkräfte bei der Organisation und Durchführung geeigneter Maßnahmen, dokumentiert diese und hält Kontakt zu außerschulischen Institutionen und Therapeuten. *The role of the SENCO is crucial in supporting identification and intervention for children with special educational needs. The SENCO is responsible for maintaining a school's recording and documentation process with respect to special educational needs, liaising and working with the parents, securing training for teachers and liaising with outside agencies with respect to a child's SEN. 2.1. Fördermaßnahmen Schüler und Schülerinnen mit erkennbarem Förderbedarf im Bereich Sprache (Lese- Rechtschreibschwäche, Legasthenie, Multilingualität) erhalten folgende innerschulische Förder- und/oder Differenzierungsmaßnahmen: Zusätzliche Lese-Rechtschreib-Förderung oder Beratung Grundschule: Förderung Deutsch als Zweitsprache (IFD ), Englisch in Niveaustufen Sekundarstufe: Deutsch und Englisch in Niveaustufen
Schüler mit diagnostiziertem Förderbedarf in den Bereichen Sprache Legasthenie Mathematik Aufmerksamkeit/Konzentration Wahrnehmung Motorik Emotionalität Soziabilität erhalten einen individuellen Förderplan ggf. binnendifferenzierten Unterricht ggf. Förderunterricht integrativ/additiv mit einer Lernbegleitung Das Inklusionsteam empfiehlt zusätzlich außerschulische Fördermaßnahmen wie z.b. privat finanzierte Förderung Logopädie Ergotherapie Erarbeitung von Lernstrategien Konzentrationstraining Diagnostik und Beratung durch Schulpsychologin 3. Allgemeine Regelung zum Nachteilsausgleich Schülerinnen und Schülern des o.g. Personenkreises können je nach Diagnose an der DSL bis einschließlich Klasse 9 folgende Nachteilsausgleiche gewährt werden: Verlängerung des zeitlichen Rahmens bei Leistungserhebungen Verwendung von speziellen Hilfsmitteln (z.b. vergrößerte Kopien, Anschauungsmaterial, veränderte Lineatur, Laptop) Schreiben von Leistungsüberprüfungen in Kleingruppen, wenn dieses organisatorisch zu leisten ist Unterrichtsbegleitung/Lernbegleitung oder 1:1 Unterstützung durch speziell ausgebildetes Personal
4. Legasthenie (Dyslexie/Lese- Rechtschreibschwäche) 4.1. Feststellung und Anerkennung von Legasthenie oder Lese-Rechtschreibschwäche Eine Testung zur Abklärung einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung bzw. -schwäche), kann von einer amtlich anerkannten begutachtenden Stelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer anerkannten entsprechenden Institution in England oder von einer Schulpsychologin erstellt werden. Soll ein Schüler als Schüler mit Legasthenie von der DSL anerkannt werden, muss dies von den Eltern formlos unter Vorlage des Gutachtens der begutachtenden Stelle beantragt werden. Die Anerkennung obliegt der Schulleitung in Absprache mit dem Inklusionsteam. 4.2. Im Falle der Anerkennung sind die Erziehungsberechtigten auf entsprechende Zeugnisbemerkungen hinzuweisen. Die Kosten für das Testverfahren tragen die Eltern. Sie tragen außerdem dafür Sorge, dass durch zusätzliche gezielte, spezialisierte Unterstützung ihre Kinder entsprechend gefördert werden. Für Schüler mit einer gutachterlich festgestellten und von der DSL anerkannten Legasthenie kann ein Nachteilsausgleich (siehe 3.) bis einschließlich Klasse 9 angewandt werden. Die Gutachten werden nach zwei Jahren vom Inklusionsteam auf ihre Gültigkeit überprüft. 4.3. Hilfsmaßnahmen und Nachteilsausgleich Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie nehmen an den Maßnahmen zur Rechtschreibförderung bzw. einer speziellen Beratung teil, wenn diese angeboten werden. Ein individuell erstellter Förderplan legt die Förderschwerpunkte fest. Schüler mit anerkannter Legasthenie sollen bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern mehr Arbeitszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Weitere Hilfestellungen, gemäß den allgemeinen Regelungen zum Nachteilsausgleich, sind im Einzelfall zu erwägen und werden in den individuellen Förderplänen festgehalten.
4.3. Form und Inhalt von Leistungsfeststellungen Grundsätzlich unterliegen Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie den für alle Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. Schüler mit einer gutachterlich festgestellten und von der DSL anerkannten Legasthenie können von der Benotung schriftlicher Leistungserhebungen, die ausschließlich der Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen (z.b. Diktat), befreit werden. Individuell abgestimmte Formen der Überprüfung (z.b. Lückentexte, verminderte Wortzahl etc.) dienen dazu, den jeweiligen Leistungsfortschritt zu zeigen. Eine ziffernmäßige Leistungsbewertung kann ausgesetzt werden und durch eine verbale oder schriftliche, möglichst bestärkende Rückmeldung zu den Leistungen im Rechtschreiben ersetzt werden (siehe 4.4.). 4.4 Leistungsbewertung und Zeugnisvermerke Bei Schülern mit einer gutachterlich festgestellten Legasthenie kann eine notenmäßige Bewertung des Lesens und Rechtschreibens im Fach Deutsch bis einschließlich Klasse 9 entfallen. Die Zensur kann dann auf Antrag der Eltern und nachgehendem Beschluss der Klassenkonferenz im Zeugnis ausgesetzt werden. Die Bereiche Lesen und Rechtschreiben fließen nicht in die Deutschnote ein. In das Zeugnis ist in diesem Fall die Bemerkung aufzunehmen: "Auf Grund einer gutachterlich festgestellten Legasthenie/ Lese- und Rechtschreibschwäche wurden diese Lernbereiche nicht bewertet." Im Fach Englisch kann in der Grundschule und Sekundarstufe auf Antrag der Eltern und anschließendem Beschluss der Klassenkonferenz ebenfalls die Note im Bereich Lesen und Rechtschreibung bis Klasse 9 ausgesetzt werden. Fehlerhafte Schreibungen werden in den Arbeiten markiert und die Schüler werden zur Verbesserung angehalten. In Französisch werden die Rechtschreibfehler in Klasse 6 und 7 nicht gewertet, sofern sie das Lautbild nicht verändern (z.b. famme statt femme ). Grammatikalische Fehler werden gewertet, auch wenn es sich um die gleiche
Lautung handelt ( regarder statt regardé ). Der Vermerk im Zeugnis muss dann lauten: "Auf Grund einer gutachterlich festgestellten Legasthenie/ Lese- und Rechtschreibschwäche wurden diese Lernbereiche nicht bewertet. In der zweiten Fremdsprache Französisch fand eine zurückhaltende Bewertung der Rechtschreibung statt " In Absprache mit dem Schulleiter, dem Klassenlehrer und dem Inklusionsteam kann in besonderen Ausnahmefällen bei Schülern aus dem englischen oder anderweitigem Sprachraum nach Schulwechsel an die Deutsche Schule London, in den Klassen 3 bis 6 für eine begrenzte Zeit die Benotung in sprachrelevanten Fachbereichen ausgesetzt werden. Das Aussetzen der Note muss durch einen formlosen Antrag der Eltern erfolgen; die Klassenkonferenz entscheidet über diesen Antrag. Eine Überprüfung, ob tatsächlich eine Teilleistungsstörung oder Legasthenie vorliegt, kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sollten die Auffälligkeiten bestehen bleiben. Das Aussetzen der Note muss durch einen formlosen Antrag der Eltern erfolgen; die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag. 5. Dyskalkulie (Rechenschwäche, Rechenstörung) 5.1. Feststellung und Anerkennung von Dyskalkulie Für die Feststellung und Anerkennung der Dyskalkulie an der DSL gelten die gleichen Bedingungen wie für die Feststellung und Anerkennung von Legasthenie (s. 4.1.). 5.2. Hilfsmaßnahmen und Nachteilsausgleich Auf der Grundlage des ermittelten Leistungsstandes wird ein individuell für den Schüler erstellter Förderplan entwickelt, der zielgleiche Förderung anstrebt. Eine Maßnahme innerhalb des Förderplans kann u.a. auch das Einrichten von Zusatzstunden sein, um maßgebliche Rechenoperationen zu festigen. Diese Förderstunden müssen privat finanziert werden. 5.3. Form und Inhalt der Leistungsfeststellungen Im Grundsatz müssen Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie mit den gleichen Bewertungsmaßstäben gemessen werden, wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern.
5.4. Hilfen bei der Leistungsfeststellung Schülerinnen und Schülern mit anerkannter Dyskalkulie sollen bei allen Leistungsfeststellungen im Fach Mathematik und mathematisch relevanten Aufgaben in naturwissenschaftlichen Fächern mehr Arbeitszeit zur Verfügung bekommen. Weitere Hilfestellungen, gemäß den allgemeinen Regelungen zum Nachteilsausgleich, sind im Einzelfall zu entscheiden. 5.5. Leistungsbewertung und Zeugnisvermerke Eine Aussetzung der Note im Fach Mathematik oder anderen naturwissenschaftlichen Fächern, vergleichbar mit der Aussetzung der Note im Bereich Rechtschreiben bei einer Legasthenie, ist, gemäß den Vorgaben der Empfehlungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sowie dem Rechnen an den Deutschen Schulen im Ausland (Beschluss vom 17.03.2010) derzeit noch nicht möglich. Im Zeugnis erfolgt ein Vermerk, der klarstellt, dass eine Dyskalkulie vorliegt. Vorschläge Vermerk: Sekundarstufe: Die Note im Fach Mathematik erfolgt auf der Grundlage einer gutachterlich festgestellten Dyskalkulie. Grundschule: hat einen anerkannten Förderbedarf im Bereich Mathematik. Die Leistungsbewertung wurde entsprechend angepasst. In der Sekundarstufe ist die Möglichkeit einer angepassten Leistungsbewertung noch nicht vorgesehen. Bei der Entscheidung über eine Versetzung sollte aber besonders hier die Gesamtleistung der betroffenen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. 6. Förderschwerpunkt Lernen Die DSL ist keine ausgewiesene Schule mit Förderschwerpunkt Lernen. Die Schule behält sich vor, in Ausnahmefällen Schüler mit diesem Förderschwerpunkt zu beschulen.
Für die Feststellung und Anerkennung des Förderschwerpunktes Lernen an der DSL gelten die gleichen Bedingungen wie für die Feststellung und Anerkennung von Legasthenie (s. 4.1.) 6.1. Hilfsmaßnahmen und Nachteilsausgleich Auf der Grundlage des ermittelten Leistungsstandes wird ein individuell für den Schüler erstellter Förderplan entwickelt, der zieldifferente Förderung unterstützt. Eine Maßnahme innerhalb des Förderplans kann u.a. auch das Einrichten von Zusatzstunden sein, um eine Förderung in der jeweiligen Altersgruppe zu ermöglichen. Diese Förderstunden müssen privat finanziert werden. 6.2. Form und Inhalt der Leistungsfeststellungen, Hilfen zur Leistungsfeststellung Leistungen von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen erfolgen mit zieldifferenten Bewertungsmaßstäben, die im Einzelfall festzulegen sind. Verlängerung des zeitlichen Rahmens bei Leistungserhebungen Unterstützung durch speziell ausgebildetes Personal (Lernbegleitung) Verwendung von speziellen Hilfsmitteln (z. B. Anschauungsmaterial, reduzierte Aufgabenvorstrukturierte Arbeitsblätter, Computer, ) 6.3. Leistungsbewertung und Zeugnisvermerke Bei gutachterlich festgestelltem Förderbedarf im Bereich Lernen erfolgt ein Zeugnisvermerk. Vorschlag: hat einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen. Er wird in den Fächern. zieldifferent beschult. Die Leistungsbewertung wurde entsprechend angepasst und erfolgt in Berichtsform. Stand 04.05.2017