Plattform Brennstoffzelle Ergebnisse und Ausblick Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff NRW Joachim Jungsbluth, Bernd Oberschachtsiek 13. Jahrestreffen Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff NRW
Expertengruppe Markteinführung - Leitung: Joachim Jungsbluth, ZBT - Mitglieder: 16 Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik - Zielsetzung: Identifikation von Markthemmnissen und Möglichkeiten des Abbaus für NRW Status: 2 Treffen der Expertengruppe haben stattgefunden Mindestens ein weiteres Treffen ist geplant mit einer Konkretisierung und Aufbereitung aktueller Untersuchungen (HyTrust, Zufriedenheitsanalysen von Usern, ) Konkretisierung auf ein Industriezweig z.b. USV-Anwendungen 2
Expertengruppe Wasserstoff für den ÖPNV Themen: Stand der Entwicklung und Verfügbarkeit von Fahrzeugen Infrastrukturlösungen (Tankstellen): Technische Konzepte, Onsite/Offsite-Produktion etc. Betreibermodelle Sicherheits- und Genehmigungsfragen TCO-Modelle für den Einsatz von Brennstoffzellenfahrzeugen Kooperation mit der Energiewirtschaft (z.b. Power-to-Fuel) Emissionsfreier ÖPNV als Imagefaktor Best-practice-Beispiele aus anderen Regionen / Internat. Aktivitäten Ansprechpartner: Dr. Frank Koch, koch@energieagentur.nrw.de 3
Vorschlag einer neuen Expertengruppe Expertengruppe Genehmigungen für H 2 -Systeme Motivation: Unterschiedliche Strukturen sind für die Genehmigung zuständig Einheitlichkeit von Genehmigungen sind nicht gegeben Die Genehmigung stellt häufig eine große Hürde dar Ansätze von Vereinheitlichung sind in Bereichen von Tankstellengenehmigungen gegeben 4
Neue Expertengruppe Genehmigungen für H 2 -Systeme Definition Genehmigung: Genehmigung ist ein Verwaltungsakt, mit dem ein Verbot aufgehoben wird. Diente das grundsätzliche Verbot nur dazu, der Verwaltung vorweg die Prüfung der Rechtmäßigkeit (eines grundsätzlich erwünschten Handelns) im Einzelfall zu ermöglichen (präventives Verbot), ist die Genehmigung zu erteilen, wenn keine Versagensgründe vorliegen. Man spricht dann von einer sogenannten Kontrollerlaubnis. Für die Durchführung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten und die Errichtung und den Betrieb von Anlagen und Bauten mit erhöhtem Gefährdungspotential, ist eine Erlaubnis, Ausnahme oder Genehmigung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung Ihres Regierungsbezirkes erforderlich. Als Zulassung bezeichnet man: Allgemein eine behördliche erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt 5
Neue Expertengruppe Genehmigungen für H 2 -Systeme Wichtige Unterscheidung zwischen: A: Zulassung eines Produktes zum Markt (Verkauf) B: Zulassung eines Produktes zum Betrieb (an einem definierten Standort) Zuständige Behörden: Zu A: benannte Stelle, Hersteller, EU, Zu B: (lokale) Feuerwehr; STAfA; Bauamt; (Bezirks-) Regierungen, Landesministerien, 6
Neue Expertengruppe Genehmigungen für H 2 -Systeme Zu A: Zulassung eines Produktes zum Markt 7
Ziel der Expertengruppe Genehmigungen für H 2 -Systeme Informationsbereitstellung / Aufbereitung Auswertung von Erfahrungen Identifizierung von Informationsdefiziten Zusammenarbeit mit anderen förderalen Strukturen - Ergebnistransfer von Workshops - Vereinheitlichung von Informationen nach außen Zulassung von H 2 -Tankanlagen Ein Workshop der H2BZ-Initiative 8
Haben Sie Interesse? J.Jungsbluth@zbt-duisburg.de