Drucksachen-Nr. 20-A/2008. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Ähnliche Dokumente
Drucksachen-Nr. 7/2003. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Deutschland-Check Nr. 35

Drucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales

Drucksachen-Nr. 36/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Produktkonto. Deckungsvorschlag:

Kleine Anfrage mit Antwort

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße Künzelsau

Kurzanleitung Schüler Online 2016

Grimmelshausen - Gymnasium Gelnhausen

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/4789. der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und

Gymnasiale Oberstufe am Clemens-Brentano-Gymnasium Dülmen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Merkblatt Wohnungswechsel

Deutschland kommt nach Hamburg!

GUT. Für die Gemeinschaft ,00 Euro.

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Berufspraktikum vom Januar 2016

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Pflegebörse am in der Agentur für Arbeit Göttingen Uhr

Die Sekundarschule Solingen informiert über den Wahlpflichtbereich Spanisch. Sekundarschule. Schuljahr 2015/ Jahrgang

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Zu prüfen ist, ob tatsächlich eine Leistungsverbesserung für die zugewiesenen SuS zu verzeichnen ist.

Deutschland-Check Nr. 34

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

WP-Fach Informationen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5

Richtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)

Internationales Altkatholisches Laienforum

Ausgangssituation und Schulentwicklung

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Drucksachen-Nr. 61/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Externe Abfrage von für Benutzer der HSA über Mozilla-Thunderbird

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?

Information zum Ablegen der Abiturprüfung Information Abiturprüfung 2012

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

Einladung zur Bewerbung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Qualitätssicherung des Projekts Freiburger Lupe Bildungswege in Freiburg Online-Befragung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Versetzungsregeln in Bayern

Testen Sie jetzt die Möglichkeiten!

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

AW: AW: AW: AW: Kooperationsanfrage anwalt.de

Statuten in leichter Sprache

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

Leichte-Sprache-Bilder

Befragung zum Migrationshintergrund

Informationen für Enteignungsbetroffene

soft-carrier GmbH Computerzubehör GmbH Informationen zum Rechnungsausgleich im Lastschriftverfahren neue SEPA Firmen-Lastschrift soft-carrier

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Transkript:

Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 20-A/2008 Version Datum 30.12.2008 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur, Bildung und Sport 14.01.2009 Fachausschuss Kreisausschuss Kreistag Inhalt: Durchlässigkeit zum Abitur mit erforderlichem Abschluss Oberschule für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Uckermark (Angebot Berufliches Gymnasium vgl. DS-Nr.:92/2008) Wenn Kosten entstehen: Kosten Produktkonto 23110 Haushaltsjahr 2009 Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport des Kreistages Uckermark nimmt den dargestellten Arbeitsstand zustimmend zur Kenntnis, wonach das Angebot für ein Berufliches Gymnasium im Landkreis Uckermark ab Schuljahr 2009/10 am Schulstandort des Oberstufenzentrums Uckermark, Brüssower Allee 97 in Prenzlau unterbreitet wird. zuständiges Amt: Schulverw./Kultur Uwe Falke Marita Rudick Klemens Schmitz Amts-/Referatsleiter 2. Beigeordnete Landrat abgestimmt mit Dez./Amt/Ref.: Name Unterschrift Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum KBSA 14.01.09 Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt) 0013/08.06

2 Begründung: In Umsetzung des Kreistagsbeschlusses DS-Nr.: 92/2008 lt. Sitzung des Kreistages am 02.07.2008 erfolgte eine umfassende Darstellung des erreichten Arbeitsstandes mit meinem Schreiben vom 12.11.2008 gegenüber allen Abgeordneten des Kreistages. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (KBSA) beschäftigte sich hiermit in seiner Sitzung am 03.12.2008, wobei im weitergehenden Meinungsbildungsprozess in Abstimmung mit der Schulleitung des Oberstufenzentrums Uckermark und dem Staatlichen Schulamt Eberswalde nachfolgende Ergebnisse zu verzeichnen sind: 1. Ein Angebot zur Erreichung des Abiturs über ein Berufliches Gymnasium am Oberstufenzentrum Uckermark (OSZ) soll im Landkreis am Standort Prenzlau neu beginnend ab Schuljahr 2009/10 unterbreitet werden. 2. Für den Standort Prenzlau als Alternative zum Standort Templin sprechen die aus der erfolgten Analyse höheren Schülerzahlen mit entsprechenden Qualitäten der Abschlüsse, um ein solches Angebot nutzen zu können. Allen Interessenten kann unter Beachtung der dünnen Besiedlungsdichte und der stark rückläufigen Schülerzahlen im Landkreis Uckermark wohnortnah ein solches Angebot nicht unterbreitet werden. Im Bedarfsfall können Nachfragende auch die Angebote Beruflicher Gymnasien an den Standorten Zehdenick und Eberswalde der benachbarten Landkreise nutzen bzw. im Bedarfsfall auf Wohnheimangebote beim Ablegen des Abiturs nach 13 Schuljahren an Beruflichen Gymnasien oder Gesamtschulen zurückgreifen. 3. Neue Errichtungsbeschlüsse durch den Kreistag für den Schulträger Landkreis U- ckermark sind hierfür nicht erforderlich. Der Schulträger kann einen Standortwechsel des vorhandenen Beruflichen Gymnasiums von Schwedt/O. an einen anderen Ort in eigener Zuständigkeit veranlassen. Dieses muss dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) lediglich angezeigt werden. 4. Nach vorliegenden Informationen erfolgte von Seiten des MBJS eine Reduzierung der Mindestschülerzahlen für neu zu bildende 11. Klassen von 50 auf 40 Schüler, um eine Genehmigung zur Einrichtung zu erhalten. 5. Mit dem Schuljahr 2009/10 beginnend soll das Angebot Berufliches Gymnasium am vorhandenen OSZ-Standort in Prenzlau, Brüssower Allee 97, in vorhandenen Räumlichkeiten des OSZ unterbreitet werden. Mit zunehmender Einrichtung von Jahrgangsstufen und unter Beachtung der generellen Entwicklung von Schülerzahlen und Klassenbildung am OSZ sind zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Entscheidungen unter Beachtung der gesamten Raumsituation an Schulen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark in Prenzlau zu treffen (Schulstandorte OSZ, Brüssower Allee 97; Förderschule Prenzlau, Brüssower Allee 93; Förderschule Max Lindow Prenzlau, Lindenstr. 2; Oberschule Philipp Hackert Prenzlau, G.- Dreke-Ring 58; Oberschule C. F. Grabow Prenzlau, Berliner Str. 29). 6. In den Gesamtprozess der Meinungsbildung wurden MBJS, Staatliches Schulamt Eberswalde, verschiedene Schulleitungen und besonders die des OSZ einbezogen, wobei die Stellungnahme des OSZ als Anlage beigefügt ist. Abschließend möchte ich alle Beteiligten nochmals darauf aufmerksam machen, dass erfahrungsgemäß ein Ü-11-Verfahren (Übergang Jahrgangsstufe 10 in Jahrgangsstufe 11) Anfang März 2009 für das darauf folgende Schuljahr 2009/10 lt. Landesvorgaben durchgeführt wird. In Erwartung einer Zustimmung durch alle Beteiligten haben erforderliche Vorbereitungen bereits begonnen, da weitere zeitliche Verzögerungen der gemeinsamen Zielstellung wenig dienlich sind.

Landkreis Uckermark - Oberstufenzentrum Uckermark - Berufsschule, Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium Fachoberschule, Fachschule Anlage Oberstufenzentrum Uckermark, Brüssower Allee 97, 17291 Prenzlau Tel.: 03984 8656310, Fax: 03984 8656318 Abteilung: Abteilung 4/Berufliches Gymnasium; Fachoberschule; Zweiter Bildungsweg Anschrift: Katja-Niederkirchner-Straße 4 16303 Schwedt Landkreis Uckermark Ansprechpartner: Herr Pinger Schulverwaltungsamt Telefon: 03332 23396 Herrn Falke Telefax: 03332 837649 Karl-Marx-Straße 1 E-Mail: 17291 Prenzlau Homepage: www.osz-uckermark.de abt4@osz-uckermark.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Stellungnahme zur Drucksache DS 92/2008 19. Dezember 2008 Sehr geehrter Herr Falke, die Schulleitung hat sich im Beisein vom Schulträger und der Schulaufsicht mit der Drucksache DS-Nr.: 92/2008 Durchlässigkeit zum Abitur mit erforderlichem Abschluss Oberschule für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Uckermark beschäftigt. Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass die Sachdarstellung in oben genannter DS vom OSZ Uckermark mitgetragen werden kann. Nach eingehender Betrachtung schlagen wir vor, das Berufliche Gymnasium von Schwedt an den Standort Prenzlau des OSZ (Brüssower Allee) zu verlegen. Unserer Meinung nach könnte ein größeres Einzugsgebiet für die Schülerinnen und Schüler erfasst werden Die vorhandene Raumstruktur entspricht den fachlichen Anforderungen der naturwissenschaftlichen Fächer. Die Stadt Templin als Standort sehen wir als ungeeignet an, da in dem nahe gelegenen Zehdenick ein Berufliches Gymnasium besteht. Die Verlagerung an die Grabow-Oberschule in Prenzlau wäre rein zahlentechnisch möglich, wird aber der vom Ministerium geforderten Qualitätsentwicklung nicht gerecht und trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit in der dargestellten Form nicht den Notwendigkeiten eines geregelten Schulbetriebes Rechnung. Konto der Kreisverwaltung Sparkasse Uckermark Kto.-Nr.: 3424001391 (BLZ 170 560 60) S e r v i c e a ngaben des Landkreises Uckermark als Tr ä ger der Einr i c htung Landkreis Uckermark Schulverwaltungs- und Kulturamt Karl-Marx-Straße 1 17291 Prenzlau Telefon-Vermittlung: 03984 70-0 Telefax: 03984 701399 Internet: www.uckermark.de Sprechzeiten Mo. u. Do.: 08:00 bis 12:00 Uhr Di.: 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 11:30 Uhr Vom Landkreis Uckermark angegebene E-Mail-Adressen dienen nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dienen nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen.

2 Die Nutzung eines Teils der benötigten Räume in einer anderen Schule ist planerisch nur möglich, wenn der Wechsel innerhalb der abgestimmten Pausenzeiten erfolgen kann. Sollte dem entgegen die Planung von Wanderstunden notwendig sein, wird der Stundenplan der betroffenen Schüler stark auseinander gezogen und führt bei weiter entfernten ländlichen Wohnorten zu erheblichen Schwierigkeiten in der Erreichbarkeit der Schule bzw. der Wohnorte. Erfahrungsgemäß führen die besonderen Bedürfnisse einer gymnasialen Oberstufe bei der Fremdnutzung von Räumen zu großen Schwierigkeiten in der Abstimmung zwischen den betroffenen Einrichtungen und das erst recht, wenn zwei gymnasiale Oberstufen mit unterschiedlichem Kursangebot zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Für den Schulträger nicht relevant, für die Schulwirkung aber sehr wichtig, ist die Profilbildung und die Entwicklung und Förderung eines guten Schulklimas. Dazu sind neben anderem enge soziale Kontakte für die Lehrer und Schüler notwendig. Die in der Vorlage angedachte Raumnutzung trägt diesem Problem nicht Rechnung, was sich auch in der Entwicklung der Abteilung 4 nach ihrem Umzug in das Gebäude der Gesamtschule Talsand in Schwedt im Jahr 2004 zeigte. Nachfolgend noch einige weiterführende Betrachtungen: In der Analyse kann zahlentechnisch nicht erfasst werden, auf welcher Motivationsgrundlage Eltern und Schüler den Wechsel in eine gymnasiale Oberstufe vollziehen. Dadurch wird übersehen, dass bei entsprechenden Angeboten und der dazu notwendigen Information das Wahlverhalten stark variieren kann. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass für die Schüler für die Wahl der weiterführenden Ausbildung die relative Wohnortnähe und das schulische Umfeld eine zentrale Rolle spielen. Der Wechsel an ein Gymnasium stellt für Schüler von einer Oberoder Gesamtschule eine so große Veränderung dar, dass viele Schüler lieber auf die Abiturausbildung verzichten, als sich der Anpassung an bereits bestehende Schulstrukturen und dem Einleben in feste Schülerbeziehungen zu stellen. Weiterhin wurde nicht betrachtet, da zahlentechnisch nicht eindeutig erfassbar, dass die Entscheidung für den Wechsel in eine gymnasiale Ausbildung vielfach mit der Suche nach einer Lehrstelle verbunden ist und die endgültige Entscheidung für den weiteren Bildungsweg damit weit nach dem Anmeldetermin im Frühjahr des laufenden Schuljahres getroffen wird. Weiterhin fehlt in der Betrachtung der Schülerzahlenentwicklung die Menge der Schüler, die von einem Gymnasium an die gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule oder des OSZ UM wechselten. Auch diese Wechselentscheidung wird, wiederum beruhend auf den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre, erst kurz vor dem Schuljahresende getroffen, um eventuellen negativen Reaktionen der Schule zu entgehen. In den zurückliegenden Jahren schwankte die Zahl dieser wechselwilligen und dann aufgenommenen Schüler am jetzigen Standort um den Wert 20. Ausgehend von der sich aus der zur Einrichtung von 11. Klassen notwendigen Schülerzahlen ergebenden Konkurrenz zwischen Einrichtungen mit gymnasialer Oberstufe auch über Kreisgrenzen hinaus, ist dem beruflichen Gymnasium nur dann ein Erfolg beschieden, wenn es neben der Willensbekundung auch eine deutliche Unterstützung durch die entsprechenden Stellen erfährt. Da ein berufliches Gymnasium keine eigene Sekundarstufe I besitzt, kann die notwendige Schülerzahl nur über Werbung und Außenwirkung erreicht werden. Damit ist es zwingend erforderlich, dass die Information über das berufliche Gymnasium an allen Schulen mit Sekundarstufe für die Eltern und Schüler offen zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wäre daher grundsätzlich zu klären, ob die Schülerzahlen in der Uckermark

3 einen weiteren Standort einer 3-jährigen gymnasialen Oberstufe neben der Gesamtschule Talsand zulassen, zumal erkennbar ist, dass vom Schulträger der Wechsel von Schülern in benachbarte Kreise durchaus in Betracht gezogen wird. Es ist weder Schülern und Eltern noch der Belegschaft zuzumuten, an einem Standort tätig zu sein, der auf Grund der Schülerzahlen ständig am Rand der Schließung arbeitet. Mit freundlichem Gruß gez. Hahn Schulleiter