Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum?



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Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum? Zu entscheiden, ob Lebensmittel nach Ablauf der Haltbarkeitsfrist noch genusstauglich oder bereits verdorben sind, trauen sich Konsumenten häufig nicht mehr zu. Allein in Oberösterreich werden pro Jahr insgesamt 20.000 Tonnen Lebensmittel und Speisereste im Wert von 162,8 Millionen Euro in den Restmüll geworfen. Oft ist auch gerade erst Abgelaufenes darunter, das dann im Zweifelsfall lieber entsorgt wird. Doch vieles ist länger haltbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nämlich kein Verfallsdatum! Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD, mindestens haltbar bis... ) gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährstoffgehalt behält. Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sind nicht automatisch verdorben und dürfen auch noch verkauft werden. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums büßt das Produkt allmählich seine besonderen Eigenschaften, wie beispielsweise sensorische Qualitäten, ein. Joghurt wird zum Beispiel immer säuerlicher. Damit ist das Produkt aber noch nicht automatisch verdorben. Gerade purer Joghurt kann noch deutlich nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar sein, wohingegen Joghurt mit Fruchtzubereitung schneller verdirbt. Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum ( zu verbrauchen bis... ), dieses ist vor allem an leicht verderblichen Waren wie Räucherlachs, Faschiertes oder Geflügelfleisch angebracht. Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist, dürfen nicht mehr verkauft werden, auch vom Verzehr ist abzuraten. Die AK-Konsumenteninformation OÖ untersucht regelmäßig die Qualität unterschiedlicher Lebensmittel. Der aktuelle Stichprobentest von Wurst und Fleischwaren zeigt beispielsweise, dass Knacker und Extrawurst am Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) meist noch von einwandfreier Qualität sind, während sich Toastschinken am Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums häufig als problematisch erweist. Insgesamt wurden acht Proben verpackte Fleischerzeugnisse (Knacker, Extrawurst und Toastschinken) von unterschiedlichen Herstellern in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften gezogen und unter Einhaltung der Kühlkette in das Labor der Belan Ziviltechniker-GmbH gebracht. Dort wurden die Proben dann bei 4 C bis zu ihrem jeweiligen auf der Verpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert. Am jeweiligen MHD fanden schließlich die mikrobiologisch und sensorischen Untersuchungen statt. Grundlage der Beurteilung waren das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie die berechtigte Verbrauchererwartung. Von den insgesamt 8 untersuchten Fleischerzeugnissen wurden alle Knack- und Extrawurstproben als insgesamt einwandfrei bewertet. Bei den getesteten Toastschinken fiel das Ergebnis weniger erfreulich aus. Bei einer Probe war die Gesamtkeimzahl am Ende des MHD bereits stark erhöht, sodass sie als wertgemindert befunden wurde. Die zwei weiteren getesteten Toastschinkenproben wurden am Ende des MHD sogar als nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet befunden. Hier wurden neben gravierender mikrobiologischer Mängel auch bereits sensorische Mängel festgestellt von einer Gesundheitsgefährdung kann jedoch auch bei diesen beiden Proben noch nicht ausgegangen werden. Dieses Beispiel und auch diverse andere Untersuchungen durch die AK- Konsumenteninformation zeigt, wie unterschiedlich sensibel das MHD sein kann. Ob Lebensmittel nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum zu raschem Verderb neigen oder eher nicht,

kann aber zumindest grob nach Lebensmittelgruppen unterschieden werden und ist hier im Überblick aufgelistet: Bier: ist durchaus auch nach Ablauf des MHD noch genießbar. Faustregel: Je dunkler und kühler man es lagert, desto besser. Bier im Fass hält also unter Umständen länger als in einer durchsichtigen Glasflasche, wenngleich die Hersteller inzwischen Gläser verwenden, die weniger UV-Strahlung durchlassen oder das Bier durch Pasteurisierung länger haltbar gemacht wird. Nach und nach verliert Bier zunächst an Geschmack und Farbe. Flocken Bestandteile aus, kann dies auf Verderb hinweisen. Brot: Solange keine Schimmelbildung sichtbar ist, kann Brot durchaus auch nach Ablauf des MHD gegessen werden. Generell gilt, dass geschnittenes Brot schneller verschimmelt als Brot am Stück. Bei Schimmelbefall von Schnittbrot, sollten nicht nur die angeschimmelten Scheiben, sondern auch ein paar Scheiben davor und dahinter weggeworfen werden, da Schimmelpilze auch unsichtbar im Inneren des Brotes wachsen. Kleine Schimmelstellen auf einem Laib Brot, sollten großzügig weggeschnitten werden. Beginnt das Brot bereits an mehreren Stellen zu schimmeln, sollte es ganz weggeworfen werden. Dosenfisch: Fisch aus der Dose in Öl ist durchaus länger haltbar als das MHD vorgibt. Nach dem Öffnen am besten prüfen, ob das Öl ranzig riecht. Dies beeinflusst den Geschmack negativ. Eier: Im Kühlschrank gelagert, sind Eier zwei bis vier Wochen über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus haltbar. Sie sollten aber nach Ablauf des MHD erhitzt werden, das heißt: Nur noch zum Kochen und Backen verwendet werden. Ist man sich nicht ganz sicher ob die Eier noch frisch sind, gibt es einen einfachen Frischetest: Eier in ein Glas Wasser legen. Liegt es unten am Boden, ist es noch frisch. Schwimmt es oben, ist das Ei alt. Faschiertes: Hier ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben, welches auf gar keinen Fall überschritten Feinkostsalate: Wölbt sich der Deckel von lose gekauftem Feinkostsalat, bedeutet dies meistens, dass Zutaten wie Zwiebeln oder dicke Bohnen gären. Das ist zwar ungefährlich, schmeckt aber nicht. Folglich sollte der Salat zügig verbraucht oder sicherheitshalber lieber weggeschmissen werden. Fisch: Hier ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben, welches auf gar keinen Fall überschritten Geflügel: Hier ist ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben, welches auf gar keinen Fall überschritten Gewürze: Im verschlossenen Zustand halten Gewürze länger als das MHD: Vor Gebrauch am Besten prüfen. Bereits geöffnete Trockengewürze (z.b. getrocknete Kräuter) jedoch unbedingt nach Ablauf des MHD wegwerfen. Die Dosen stehen oft in der Nähe des Herdes, wo sie immer wieder im Wasserdampf stehen, was wiederum die Keimbildung beschleunigen kann. Außerdem verlieren sie deutlich an Geschmack. Hartkäse: in der Regel noch mindestens mehrere Tage nach Ablauf des MHD genießbar. Leichter Schimmel auf Hartkäse wie beispielsweise Emmentaler kann großzügig entfernt werden. Im Zweifel sollte er jedoch weggeworfen werden.

Joghurt: hält sich bei richtiger Lagerung auch bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Sensorisch festgestellte Keime im Joghurt sind vorwiegend harmlose Milchsäurebakterien. Kaffee/Kakao: Geschlossen und vakuumverpackt sind Kaffeepulver und Kakao länger haltbar. Im geöffneten Zustand sollte verlieren sie nach Ablauf des MHD deutlich an Geschmack. Kompott: ungeöffnet auch mehrere Monate über MHD haltbar. Schimmel auf Kompott mit mehr als 50 Prozent Zucker sollte großzügig abgehoben werden. Kompott mit weniger als 50 Prozent Zucker muss sofort weggeschmissen werden. Da das Lebensmittel stark wasserhaltig ist, verteilen sich Schimmelgiftpilze über die Flüssigkeit unsichtbar über das gesamte Lebensmittel. Konserven: ungeöffnet viele Monate über MHD hinaus haltbar. Nach dem Öffnen sollten sie in ein verschließbares Gefäß umgefüllt und im Kühlschrank aufbewahrt werden. So gelagert, sind sie noch maximal drei Tage haltbar. "Saure" Produkte wie z.b. Gurkenkonserven halten etwas länger. Hier schützt beispielsweise der Essig nach dem Öffnen der Lebensmittel vor mikrobiologischem Verderb. Konserven, deren Deckel sich nach außen wölben, müssen komplett weggeworfen werden. Vermutlich steckt das Bakterium Clostridium botulinum dahinter, welches ein extrem gefährliches Botulinustoxin produziert. Der Erreger lebt in der Erde und vermehrt sich in den Konserven weiter, wenn Gemüse oder Früchte vor dem Einmachen nicht gründlich sauber gemacht und sterilisiert wurden. Marmelade: ungeöffnet auch mehrere Monate über MHD haltbar. Bei Schimmelbildung auf Prodkten mit mehr als 50 Prozent Zucker sollte großzügig abgehoben werden. Marmelade mit weniger als 50 Prozent Zucker muss sofort weggeschmissen werden. Da das Lebensmittel stark wasserhaltig ist, verteilen sich Schimmelgiftpilze über die Flüssigkeit unsichtbar über das gesamte Lebensmittel. Mehl: ist bei trockener geschlossener Lagerung durchaus einige Monate nach Ablauf des MHD haltbar. Vollkornmehl ist nicht so lange haltbar. Hier sind oft noch Keimlinge mit hohem Fettanteil enthalten, sodass es nach einigen Monaten ranzig werden kann. Mehl bietet einen guten Nährboden für Parasiten, deshalb immer luftdicht verschließen! Milch: Ungeöffnet nach Ablauf des MHD in der Regel mindestens ca. drei Tage haltbar. Geöffnete Frischmilch ist ca. drei Tage und H-Milch bis zu sieben Tage im Kühlschrank haltbar. Achtung: H-Milch wird nicht sauer wenn sie schlecht ist! Mineralwasser: ist auch nach Ablauf des MHD noch gut verwendbar, vor allem wenn es dunkel und kühl gelagert wurde. Müsli: bzw. Getreide ist durchaus über das MHD haltbar. Mit einer einfachen Geruchsprobe kann man feststellen ob die Getreideflocken eventuell schon ranzig sind und in den Müll gehören. Auch sollte man kontrollieren, ob das Müsli eventuell mit Schimmel befallen ist. Verschimmeltes Müsli muss komplett weggeworfen werden. Hier könnten sich besonders gefährliche Schimmelpilzgifte, wie z.b. Aflatoxine bilden. Eine Vergiftung kann zu Leberschäden führen. Zudem wirken Aflatoxine stark krebsfördernd. Nüsse: Auch wenn "nur" die Schale von Schimmel oder schwarzen Stellen befallen ist, müssen Nüsse komplett weggeworfen werden. Hier bilden sich besonders gefährliche Schimmel-

pilzgifte, die Aflatoxine. Eine Vergiftung kann zu Leberschäden führen. Zudem wirken Aflatoxine stark krebsfördernd. Obst und Gemüse: Diese Produkte sollten entsorgt werden, sobald sich Schimmel bildet. Aufgrund des hohen Wasseranteils in Obst und Gemüse können sich Schimmelpilze schnell verteilen. Bei Produkten in Tüten oder Gebinden (z.b. Weintrauben, Himbeeren etc. sollten einzelne schimmlige und faule Früchte entfernt und die weiter entfernt liegenden gut gesäubert werden) Ist das Obst stark mit Schimmel befallen, sollte alles entsorgt werden. Bei verpacktem (ungeschnittenen) Obst oder Gemüse muss nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung kein MHD angegeben werden. Verarbeitetes frisches Obst oder Gemüse (z.b. Obstsalat, geschnittene Obstportionen, Salate) müssen dagegen MHD tragen. Sie sind leichtverderblich und sollten so schnell wie möglich verzehrt werden. Keimbelastung durch mangelhafte hygienische Herstellung möglich. Packerlsuppen: sind in der verschlossenen Verpackung auch nach Ablauf des MHD verwendbar. Im Einzelfall sollte man den Inhalt jedoch kritisch prüfen. Pilze: sind bei Schimmelbefall sofort zu entsorgen. Aufgewärmte Pilzgerichte sind, wenn sie rasch heruntergekühlt und genauso fix erhitzt wurden, bedenkenlos genießbar. Bakterien bilden sich nur, wenn Pilze länger warm gehalten oder bei Raumtemperatur stehen gelassen wurden. Pilze verderben dann sehr schnell und die Reste sollten höchstens einen Tag aufbewahrt werden. Räucherlachs: unterliegt schwankenden Produktionsbedingungen, sodass das Mindesthaltbarkeitsdatum auf jeden Fall eingehalten werden sollte. Saft: ist ungeöffnet im Glas bis zu zwölf Monate nach Ablauf des MHD haltbar, im Karton bis zu acht Monate, in der Plastikflasche bis zu drei Monate. Geöffnet ist er nur wenige Tage bei Kühlschranktemperatur haltbar. Samen: die mit Schimmel befallen sind, müssen komplett weggeworfen werden. Hier bilden sich besonders gefährliche Schimmelpilzgifte, die Aflatoxine. Eine Vergiftung kann zu Leberschäden führen. Zudem wirken Aflatoxine stark krebsfördernd. Schinken: maximal bis zum MHD essen. Nach Ablauf wegschmeißen! Schimmelkäse: Arttypischer Weißschimmel (z.b. bei Camembert) oder Blauschimmel (z.b. bei Gorgonzola) sorgt für Reifung. Bei längerer Lagerung wandert der weiche Flaum auf die Schnittfläche, der Käse ist jedoch noch bedenkenlos genießbar und hält auch ein paar Tage über das MHD. Nach einer bestimmten Zeit entwickelt sich aber ein starker Ammoniakgeschmack und -geruch, der anzeigt, dass man den Käse jetzt lieber entsorgen sollte. Schokolade: ist auch nach Ablauf des MHD noch gut zu genießen, selbst wenn darauf ein grau-weißer Flaum zu sehen ist: Hier flockt die Kakaobutter aus. Dies ist völlig ungefährlich, sieht aber nicht besonders appetitlich aus. Auch einmal geschmolzene und dann wieder verfestigte Schokolade kann gut gegessen werden. Spinatgerichte: Aufgewärmte Spinatgerichte sind, wenn sie schnell heruntergekühlt und genauso fix erhitzt wurden, bedenkenlos genießbar. Bakterien bilden sich nur, wenn der Spinat länger warm gehalten oder bei Raumtemperatur stehen gelassen wurde. Spinat verdirbt dann sehr schnell und die Reste sollten höchstens einen Tag aufbewahrt werden.

Teigwaren: Bei trockener Lagerung viele Monate nach dem MHD haltbar. Topfen: ist auch nach Ablauf des MHD noch einige Tage haltbar. Geöffnet hält er sich im Kühlschrank noch etwa 2 Tage. Tiefgefrorenes: Auch Tiefgefrorenes hat nur eine begrenzte Haltbarkeit. Faustregeln gibt es keine, es hängt von dem Produkt und der Verarbeitung ab. Fettiges hält weniger lange als Wasserhaltiges. Es gibt aber auch wasserhaltige Lebensmittel, die sich durch einfrieren gar nicht konservieren lassen (z.b. Banane, Tomaten), da ihre Struktur durch das Einfrieren zerstört wird. Reis: Bei trockener Lagerung viele Monate nach dem MHD haltbar Weckgläser: Obst und Gemüse halten eingemacht relativ lange, verlieren aber im Laufe der Jahre deutlich an Geschmack und Farbe. Außerdem kann sich das Fruchtfleisch nach und nach zersetzen. Am besten aufmachen und kritisch prüfen. Zehn Jahre altes und älteres Einmachobst gehört in den Müll. Wein: trägt in der Regel kein MHD. Er ist je nach Qualität unterschiedlich lange haltbar. Nach dem Öffnen meist mehrere Tage haltbar: Wein oxidiert bei Sauerstoffzufuhr und wird ungenießbar. Am besten Sauerstoffzufuhrunterbinden durch luftdichten Verschluss. Wurst: sicherheitshalber nur bis zum MHD essen. Nach Ablauf wegschmeißen!