Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Unterbringung nach ASOG. Drucksache 18 / Wahlperiode

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Transkript:

Drucksache 18 / 13 269 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2018) zum Thema: Unterbringung nach ASOG und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13269 vom 25. Januar 2017 über Unterbringungen nach dem ASOG ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Unterbringungen von obdachlosen Personen nach ASOG erfolgten 20015, 2016 und 2017? Gegliedert nach Bezirken und nach Geschlecht. Zu 1.: Daten in Verbindung mit der Unterbringung gemäß ASOG erheben die Bezirke als Geschäftsstatistik gemäß Nr. 3 Abs. 17 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage greift der Berliner Senat auf Bezirksangaben zurück. Zum Stichtag 31.12.2017 liegen noch keine berlinweiten Angaben vor. Der Berliner Senat geht auf Grundlage der von den Bezirken übermittelten Daten von folgenden Unterbringungszahlen aus: a) kommunal / ordnungsrechtlich von Bezirken untergebrachte Personen zum Stichtag 31.12.2016 (Datenbasis: bezirkliche Angaben): 1

Bezirk Personen Haushalte Mitte 7360 4406 Friedrichshain-Kreuzberg 2475 1397 Pankow 2152 1242 Charlottenburg-Wilmersdorf 2483 1475 Spandau 2020 1289 Steglitz-Zehlendorf 1738 937 Tempelhof-Schöneberg 2670 1457 Neukölln 3897 2189 Treptow-Köpenick 1476 883 Marzahn-Hellersdorf 1668 1074 Lichtenberg 1324 828 Reinickendorf 1455 868 Gesamt 30.718 18.045 b) kommunal / ordnungsrechtlich von Bezirken untergebrachte Haushalte nach Unterkunftsart zum Stichtag 31.12.2015 und 31.12.2016 (Datenbasis: bezirkliche Angaben): Haushalte am Stichtag 31.12.2015 31.12.2016 Anbieter BUL-Liste 6583 11921 bezirkseigene Einrichtungen 695 1144 Sonstige Unterkünfte 3377 4980 Summe 10655 18045 c) Geschlecht bei kommunal / ordnungsrechtlich von Bezirken untergebrachten Einpersonenhaushalten zum Stichtag 31.12.2016 (Datenbasis: 7 bezirkliche Angaben): rd. 13 % Frauen rd. 87 % Männer d) Geschlecht bei kommunal / ordnungsrechtlich von Bezirken untergebrachten Einpersonenhaushalten zum Stichtag 31.12.2015 (Datenbasis: 6 bezirkliche Angaben): Zum Stichtag 31.12.2015 wird davon ausgegangen, dass rd. 14 % der Einpersonenhaushalte Frauen und rd. 86 % Männer waren. Die Angaben liegen damit für die Stichtage 31.12.2015 und 31.12.2016 auf annähernd gleichem Niveau. 2. Wie viele Einrichtungen wurden dazu genutzt? Gegliedert nach Bezirken. 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Platzanzahl der entsprechenden Einrichtungen und was war jeweils die größte bzw. kleinste Einrichtung, die im Kalenderjahr genutzt wurde? 2

Zu 2. und 3.: Insgesamt gibt es im Land Berlin ca. 632 vertragsfreie Einrichtungen. Über die genaue Anzahl der belegten Einrichtungen wird in den meisten Bezirken keine statistische Datenerfassung vorgenommen. Ferner werden auch keine statistischen Daten hinsichtlich der konkreten Platzzahlen der vertragsfreien Einrichtungen erhoben, weshalb zu den durchschnittlichen Platzzahlen keine verlässliche Auskunft gegeben werden kann. Die Kapazitäten der Einrichtungen sind sehr unterschiedlich und weichen bezüglich ihrer Größe stark voneinander ab, wobei die kleinsten Einrichtungen Kapazitäten von unter 10 Plätzen und die großen Einrichtungen von über 400 Plätzen aufweisen. 4. Wie lang war die Unterbringungsdauer im Durchschnitt? Gibt es hier signifikante Unterschiede zwischen den Bezirken und den Geschlechtern? Zu 4.: Dem Senat liegen nicht aus allen Bezirken Angaben zur Unterbringungsdauer vor. Ferner beziehen sich die Angaben nur auf den Zeitraum ab Beginn der bezirklichen Zuständigkeit. Es ist davon auszugehen, dass in Bezirken mit einem hohen Anteil an untergebrachten Menschen aus Drittstaaten eine kürzere Unterbringungsdauer in bezirklicher Zuständigkeit vorliegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl anerkannter Flüchtlinge, die in den Rechtskreis von SGBII/XII wechseln ein wesentlicher Grund für den Anstieg an Untergebrachten in den Bezirken ist. Angaben zur Verknüpfung von Unterbringungsdauer mit Geschlecht liegen dem Senat nicht vor. Unterbringungsdauer bei kommunal / ordnungsrechtlich von Bezirken Untergebrachten: (Datenbasis: 6 bezirkliche Angaben zum Stichtag 31.12.2016): Unterbringungsdauer Haushalte in % (Gesamtsumme übersteigt 100 %, da Prozentangaben gerundet wurden) unter 3 Monate 25 % 3 Monate bis unter 7 Monate 20 % 7 Monate bis unter 1 Jahr 17 % 1 Jahr bis unter 2 Jahre 21 % 2 Jahre bis unter 3 Jahre 6 % 3 und mehr Jahre 12 % 5. Wie hoch war der durchschnittliche Tagessatz für die Unterbringung, der 2005, 2016 und 2017 zu zahlen war? Differenziert nach Bezirken. 6. Was war jeweils der höchste und der niedrigste Tagessatz jeweils in den Jahren? 3

Zu 5. und 6.: In den Bezirken wird statistisch nicht erfasst, zu welchem Tagessatz eine Person untergebracht wird. Angaben über die durchschnittlichen Tagessätze insgesamt, als auch differenziert nach Bezirken, können demnach nicht gemacht werden. Zudem ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Belegung eine gesamtberliner Aufgabe darstellt und es demnach keine bezirklichen Tagessätze gibt. Die Bezirke weisen den wohnungslosen Personen im gesamten Stadtgebiet Einrichtungen oder Unterkünfte nach und beschränken sich nicht auf Bezirksgebiete. Die Tagessätze in den Einrichtungen sind unterschiedlich und von diversen Faktoren abhängig. Die Tagessatzhöhe erschließt sich aus den Gesamtkosten der Einrichtung (z. B. Platzanzahl, Personalkosten, Energiekosten, kalte und warme Betriebskosten, Instandhaltung/ Abschreibung Mobiliar, Wachschutz, Reinigung, Einzel- /Mehrbettzimmer usw.). Die Bezirke haben hinsichtlich der aktuellen Tagessätze in vertragsfreien Unterkünften folgende Angaben gemacht: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tagessätze für vertragsfreie Einrichtungen zwischen 12,20 EUR im Mehrbettzimmer und 68,19 EUR bei behinderten- und rollstuhlgerechten Zimmern) (Angabe zwischen19,00 37,50 EUR im Einzelzimmer (Angabe der durchschnittliche Tagessatz liegt bei 27 EUR (Angabe Januar 2018) zwischen 18,50 EUR und 36,70 EUR (Angabe der durchschnittliche Tagessatz liegt bei 20-25 EUR (Angabe Januar 2018) zwischen 12,06 EUR im Mehrbettzimmer und 28,50 EUR im Einzelzimmer (Angabe Zwischen ca. 10,00 EUR 45 EUR (Angabe Januar 2018) der durchschnittliche Tagessatz liegt bei ca. 25 EUR (Angabe Januar 2018) 4

Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Der niedrigste zu zahlende Tagessatz betrug 5,25 in einer Notunterkunft. Der höchste Tagessatz beziffert sich auf 68,20 der durchschnittliche Tagessatz beträgt 25,78 EUR (Angabe Januar 2018). zwischen 12,50 25,00 EUR im Mehrbettzimmer und 25,00 40,00 EUR im Einzelzimmer (Angabe zwischen 16,50 EUR im Mehrbettzimmer und 34,10 EUR im Einzelzimmer (Angabe der durchschnittliche Tagessatz liegt schätzungsweise bei 23 EUR (Angabe Januar 2018) zwischen15,00 EUR im Mehrbettzimmer und 25,00 EUR Einzelzimmer (Angabe Januar 2018) durchschnittliche Tagessatz 18 EUR im Mehrbettzimmer 24 EUR im Einzelzimmer (Angabe November 2017) zwischen 14,57 39,00 EUR pro Person (Angabe Januar 2018) Für Einrichtungen in Reinickendorf liegt der durchschnittliche Tagessatz bei 26,60 EUR (Angabe Januar 2018). 7. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Unterbringung obdachloser Personen nach ASOG insgesamt in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Zu 7.: Obdachlosigkeit ist angesichts des hohen Ranges des Rechts auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde, deren Schutz der Unterbringungsanspruch aus 17 ASOG dient, mittels ordnungsrechtlicher Unterbringung zu beseitigen. Die ordnungsrechtliche Unterbringung führt jedoch nur in einer geringen Anzahl von Fällen zu Kosten, die über das ASOG aufzufangen sind. Vielmehr erfolgt die Kostenübernahme über die Realisierung sozialrechtlicher Ansprüche der untergebrachten wohnungslosen Person. Hierfür werden im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - <SGB II>) 5

sowie der Sozialhilfe - 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuchs (SGB XII) - Kosten für Unterkunft und Heizung nach Tagessätzen gewährt. Die Aufwendungen für diese Unterbringungsform betrugen ca. 66,5 Millionen Euro in 2015, ca. 111 Millionen Euro in 2016 sowie nach den bisherigen Haushaltsdaten ca. 162 Millionen Euro im Jahr 2017 bei einer stetig anwachsenden Anzahl wohnungsloser Personen in Berlin. Die Gesamtaufwendungen umfassen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung von statusgewandelten wohnungslosen Geflüchteten in Unterkünften. 8. Welche Konzepte verfolgt der Senat, um die Kosten für die Unterbringung nach ASOG zu verringern und was soll von wem bis wann umgesetzt werden? Zu 8.: Der Senat beabsichtigt, zukünftig eine zentrale gesamtstädtische Kapazitäts- und Belegungssteuerung einzuführen. Dadurch, dass der Wohnungsmarkt derzeit nicht über genügend Kapazitäten verfügt, um die erforderliche Versorgung mit Wohnraum zu sichern, kann nur selten kurzfristig ein Wechsel in eigenen Wohnraum erfolgen, wodurch die Unterkunftsplätze langfristig belegt werden. Ferner erfolgt infolge des angespannten Wohnungsmarktes und dem Umstand, dass Kapazitäten in Einrichtungen zur Realisierung der Unterbringung nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind, eine Unterbringung in Hostels und Pensionen, bei denen der Tagessatz in der Regel über denen der Einrichtungen liegt. Der Preis für die Unterbringung in Hostels und sonstigen Beherbergungsbetrieben folgt in den letzten Jahren den üblichen Marktmechanismen, wonach die Nachfrage nach Unterbringungskapazitäten das Angebot bestimmt. Ziel ist demnach die Schaffung von ausreichenden bedarfsgerechten und vertragsgebundenen Kapazitäten, so dass schrittweise auf die Nutzung vertragsfreier Unterkünfte, die ein potentielles Kosten- und Qualitätsrisiko darstellen, verzichtet werden kann. Der Senat geht davon aus, dass über den vergaberechtskonformen Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen durch eine zentrale Stelle die Preisgestaltung nachhaltiger gesteuert werden kann. Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 6