Wird von der Hochschule ausgefüllt! Eingangsstempel Antrag Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen auf Fächer der Studienschwerpunkte in den Studiengängen der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Aschaffenburg Name, Vorname besuchte Bildungseinrichtung Anschrift der Bildungseinrichtung besuchter Bildungszweig Bitte denken Sie an die Unterschrift auf Seite 4 und beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite. Beschluss durch die Prüfungskommission Datum, Unterschrift
Controlling 1.1 Controlling 9 1.2 Controlling Finance 2.1 Finanzmanagement 9 2.2 Finanzmanagement Human Resources 3.1 Human Resources 9 3.2 Human Resources Immobilienmanagement 4.1 Immobilienmanagement 9 4.2 Immobilienmanagement Internationales 5 Internationales 15 International Business and Law.1 Internationales Recht.2 Internationale Finanzierung Rechtsfragen des.3 internationalen Wirtschaftsverkehrs und internationale Finanzierung Marketingkonzeptionen 7.1 Marketingkonzeptionen 9 7.2 Marketingkonzeptionen Marketing Intelligence 8.1 Marketing Intelligence 9 8.2 Marketing Intelligence Rechnungs- und Prüfungswesen 9.1 Rechnungs- und Prüfungswesen 9 9.2 Rechnungs- und Prüfungswesen
Sanierungs- und Insolvenzmanagement 10.1 Unternehmenssanierung 10.2 Insolvenzrecht 3 10.3 Steuern Sanierungs- und Insolvenzrecht 11.1 Unternehmenssteuerrecht 11.2 Abgabenordnung 3 11.3 Unternehmenssteuerrecht und Abgabenordnung Unternehmensführung: Konzepte und Fallstudien 12.1 Unternehmensführung: Konzepte und Fallstudien 9 12.2 Unternehmensführung Information Process 13.1 Process 9 13.2 Process Information Service 14.1 Service 9 14.2 Service International Sales 15.1 International Sales 9 15.2 International Sales Einkauf und Qualitätsmanagement 1.1 Einkauf und Qualitätsmanagement 9 1.2 Einkauf und Qualitätsmanagement
Markenmanagement und Recht 17.1 Markenmanagement und Recht 3 17.2 Rechtsfragen im Marketing 17.3 Markenmanagement und Recht Rechtsfragen des Personalmanagements 18.1 Personalwirtschaft 3 18.2 Rechtsfragen des Personalwesens 18.3 Personalmanagement Projektentwicklung 19.1 Projektentwicklung 9 19.2 zur Projektentwicklung Immobilienbewertung- und rechnungslegung 20.1 Immobilienbewertung- und rechnungslegung zu 20.2 Immobilienbewertung- und rechnungslegung Bestandsmanagement 9 21.1 Bestandsmanagement 9 21.2 Bestandmanagement Immobilien-Investmanagement 22.1 Immobilien-Investmanagement 9 22.2 zu Immobilien-Investmanagement Ich beantrage die Anrechnung der aufgeführten außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen. Ich habe alle auf der letzten Seite des Antrages genannten Unterlagen beigelegt. Mir ist bewusst, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden. Ort, Datum Unterschrift
Hinweise zum Antrag 1. Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden: Kopie des nspiegels/zeugnisses o.ä. mit Stempel und Unterschrift der Bildungseinrichtung Für jede beantragte Anrechnung ein Portfolio jeweils mit: Deckblatt Kopie des nspiegels/zeugnisses o.ä. Inhaltsbeschreibungen (Auszüge aus Modulhandbüchern; wenn nicht vorhanden: Gliederung der Lehrveranstaltung, Lehr- und Ausbildungspläne der Einrichtung) Dokument, aus dem hervorgeht, mit wie vielen Stunden das Fach an der Bildungseinrichtung gelehrt wurde Dokument, aus dem Prüfungsart und Prüfungsdauer hervorgehen 2. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen dürfen gem. 4 Abs. 2 Satz 3 APO maximal die Hälfte der im Studiengang zu erbringenden Kompetenzen ersetzen. Sofern diese Höchstgrenze erreicht wird, ist eine darüber hinausgehende Anrechnung theoretischer oder praktischer Leistungen nicht möglich. 3. Der Antrag auf Anrechnung muss spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des Studiensemesters im Studienbüro eingereicht werden, in dem die Immatrikulation oder ein Studiengangswechsel erfolgte. Falls eine Zulassung in ein höheres Fachsemester beantragt wird, muss der Antrag im Bewerbungszeitraum gestellt werden. 4. Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 5. Je ausführlicher Ihr Antrag begründet und belegt ist, umso schneller kann er bearbeitet werden und umso größer sind die Anrechnungschancen.. Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d.h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten). Die Zurechnung zu einem bestimmten Fachsemester wird anhand des Umfangs der anerkannten Leistungen bestimmt. Mit der Anrechnung entsteht kein Anspruch auf ein dem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Zusätzliche Hinweise für Studienbewerber für ein höheres Fachsemester 7. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit der Prüfungskommission die für eine Beurteilung Ihrer erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. 8. Für die Zulassung ins dritte Studiensemester müssen mindestens 45 anrechenbare, für die Zulassung ins vierte Studiensemester müssen mindestens 75 anrechenbare vorliegen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich zusätzlich für das erste Semester des angestrebten Studiengangs bewerben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Studienbüro Fakultät Wirtschaft und Recht Telefon: (0021) 42 0-20 oder -24 E-Mail: studienbuero.wr@h-ab.de Studienfachberater über das Dekanat der Fakultät Wirtschaft und Recht Telefon: (0021) 420-700 E-Mail: dekanatwr@h-ab.de