Pressekonferenz zu: Gefährden Biopatente den Erhalt der Artenvielfalt? am 7. Juli 2010 in Berlin Es gilt das gesprochene Wort! Gerd Sonnleitner Präsident des Deutschen Bauernverbandes
2 Meine Damen und Herren, Der Deutsche Bauernverband sieht sich in seiner Position durch das Gutachten von Prof. Dr. Feindt bestätigt: Wir sind überzeugt, dass Patente in der Tier- und Pflanzenzucht den Züchtungsfortschritt hemmen. Die enormen Entwicklungen in der Züchtung sind bislang maßgeblich durch den Wettlauf um die besten Sorten, Rassen und Züchtungsverfahren erreicht worden. Stillstand durch die Schaffung von Monopolen, wie sie das Patentrecht auslösen kann, sind das Aus für eine lebendige mittelständische Züchtungsbranche wie wir sie in Europa glücklicherweise noch haben. Biopatente haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Strukturen der Tier- und Pflanzenzüchter. In einem von Patenten geprägten System können nur große, finanzstarke Player mitspielen. Vorweg möchte ich betonen: Die Landwirtschaft erkennt an, dass Investitionen in Forschung, insbesondere in die Züchtung, sich lohnen müssen und das geistige Eigentum gerade in Deutschland, dem Land der Denker und Erfinder, geschützt werden muss. ABER: Was bei den Bauern auf Unverständnis stößt, ist, dass mit dem Patentrecht ein System in die Landwirtschaft und Züchtung übertragen wird, das seine Ursprünge im Bereich der Technik, also der toten, statt der lebenden Materie hat. In der Biologie sind Verfahrensabläufe und Prozesse häufig nicht vorhersehbar oder steuerbar. Lebende Materie kann sich anders als Computer oder Autos selbst vermehren. --------------------------------------------------- Die Ablehnung der Landwirte gegenüber Biopatenten ist groß. Mit Patenten haben Landwirte bislang in erster Linie Erfindungen in der Technik, Computerbranche oder auch in der Pharmaindustrie verbunden. Dass auch Tiere und Pflanzen oder Verfahren zur Züchtung patentierbar sein sollen, widerspricht dem Grundverständnis von Bauern, Gärtnern und Tierwirten.
3 Bauern haben in Jahrhunderte langer Arbeit aus vorhandenen Wildformen die ersten Landsorten und Tierrassen gezüchtet. Das dabei gesammelte Wissen wurde über Generationen weitergegeben. Jeder profitiert dabei von der Arbeit der vorangegangenen Generationen. Der Urvater der Pflanzenzüchtung, der Mönch und Wissenschaftler Mendel, hätte bei der Existenz von Biopatenten überhaupt nicht forschend züchten können. Landwirte reagieren sehr sensibel, wenn genetisches Material möglicherweise nicht mehr für jedermann frei verfügbar ist. Sie sind auf intensive Züchtungs- und Forschungsarbeit angewiesen. Die Aufgaben, vor denen die Landwirtschaft in Zukunft steht, nehmen weiter zu: Ernährung einer rasch steigenden Weltbevölkerung, Die global gestiegene Nachfrage nach Agrarrohstoffen in der bioenergetischen Verwertung abdecken und gleichzeitig dem Unbill des Wetters und des Klimas Paroli zu bieten. Dazu sind wir auf intensive Züchtungs- und Forschungsarbeit angewiesen. Das Potenzial von weltweiten Genpools geht verloren, wenn es wegen Biopatenten nur noch für wenige finanzstarke Monopolunternehmen nach dem Gesichtspunkt Wirtschaftlichkeit genutzt werden kann. Da wir als Deutscher Bauernverband der Auffassung sind, dass das Patentrecht im Bereich der herkömmlichen Züchtung und der lebenden Materie nicht der richtige Weg ist, haben wir 4 Forderungen zur Änderung der Biopatentrichtlinie: ----------------------------------------------------- 1. Ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen, auch von Bestandteilen wie Gensequenzen Bislang ist nur die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Dieses Verbot kann jedoch ausgehöhlt werden, wenn die Anträge entsprechend gestellt werden.
4 Grundsätzlich ist unserer Ansicht nach gerade bei der Patentierbarkeit von DNA- Sequenzen ein patentrechtlicher Grundsatz durchbrochen worden, den es rückgängig zu machen gilt: nämlich die Abgrenzung zwischen Erfindung und Entdeckung. Eine Patentierung von Gensequenzen dürfte eigentlich gar nicht möglich sein, weil diese nicht erfunden, sondern nur entdeckt werden. Sicherlich steht hinter der Untersuchung der Gene auf bestimmte Eigenschaften eine anzuerkennende, wissenschaftliche Leistung, die es zu honorieren gilt. Aber dieser Einsatz muss sich am Markt amortisieren, nicht über das Instrument der Patentierung. Wir sehen vor allem ein großes Risiko darin, dass vorsorglich pauschal ganze Genome patentiert werden, ohne dass tatsächlich alle ihre Wirkungsweisen erforscht sind. Mit den modernen Screening- Verfahren ist dies mittlerweile einfach geworden. Wenn frühzeitig breite Ansprüche auf Gensequenzen erteilt werden, hinsichtlich derer die Forschung noch in den Kinderschuhen steckt, werden Pflöcke eingeschlagen und Tatsachen geschaffen, die später nicht mehr zurückzuholen sind und die weitere Forschung behindern können. ----------------------------------------------------------- Unsere 2. Forderung schließt sich daran an: Es ist nicht ausreichend, die Patentierung von Tieren und Pflanzen zu verbieten. Vielmehr muss auch verhindert werden, dass Tiere und Pflanzen als Ergebnis eines patentierten Verfahrens unter Patentschutz fallen. Dies ist zurzeit nicht der Fall, was z.b. im Verfahren um das Schweinepatent dazu hätte führen können, dass Tiere als Ergebnis des patentierten Verfahrens unter Patentschutz hätten fallen können, auch wenn dieser Produktanspruch gar nicht im Patentantrag enthalten war. Es besteht also die Gefahr, dass eine Patentierung von Tieren und Pflanzen durch die Hintertür erfolgt. -------------------------------------------
5 Unsere 3. Forderung lautet: Das Verbot der Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren muss deutlicher gefasst werden, so dass kein Missbrauch mehr möglich ist! Wir erleben, dass klassische Züchtungsverfahren mit technischen Elementen garniert werden, um eine Patentierbarkeit zu erreichen, selbst wenn diese technischen Schritte gar nicht erforderlich sind. Aktuelle Beispiele dafür sind das Schweine- und das Brokkolipatent. Im Schweinepatent waren neben dem technischen Verfahren ausdrücklich auch Schritte herkömmlicher Züchtung mitpatentiert, nämlich die Kreuzung und Selektion der Elterntiere. Darin sehen wir eine Umgehung des Verbotes, herkömmliche Züchtungsverfahren zu patentieren. Deswegen haben wir erfolgreich gegen das Schweinepatent Einspruch eingelegt. Gerade im Bereich der Züchtung sind die Grenzen zwischen patentierbaren technischen Verfahren und nicht patentierbaren herkömmlichen Methoden oft nicht eindeutig zu ziehen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen. Herkömmliche Züchtungsverfahren dürfen auf keinen Fall patentiert werden! Unsere 4. Forderung wendet sich schließlich an das Patenterteilungsverfahren beim EPA. Dies muss überprüft und angepasst werden! Trotz der zunehmenden Antragsflut muss das EPA in die Lage versetzt werden, jeden einzelnen Fall sorgfältig zu prüfen, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. Zunehmend werden bereits erteilte Patente z.b. im Rahmen von Einspruchsverfahren zurückgenommen oder in Teilen eingeschränkt, was für Unzulänglichkeiten im Patenterteilungsverfahren spricht. Auch die Finanzierung des EPA muss überdacht werden. Das EPA finanziert sich durch die Gebühren, die insbesondere für erteilte Patente anfallen.
6 Gerade die Kosten, die mit dem gesamten Patentverfahren verbunden sind, stellen ein großes Problem dar: vor allem die Beobachtung von Patentanträgen ist sehr teuer. Auch als DBV haben wir selbst erleben dürfen, in welcher Höhe Kosten entstehen, als wir Einspruch gegen das Schweinepatent eingelegt haben. Deshalb: Wenn ein Einspruch Erfolg hat, müssen Kosten vom EPA übernommen werden, da dessen Fehlentscheidung korrigiert wurde. --------------------------------------------------------------- Ich denke, all diese Bedenken lohnen die Mühe, das dicke Brett zu bohren, auf eine Änderung der Biopatentrichtlinie hinzuwirken. Und wir sind froh, dass wir auch in der Politik, wie zuletzt im Koalitionsvertrag, zunehmend Gehör für dieses Anliegen der Landwirte finden. Zusammenfassend möchte ich Sie, sehr geehrte Frau Ministerin Aigner ausdrücklich darin bestärken, die Diskussion um eine Novellierung der Biopatentrichtlinie auch auf EU-Ebene neu aufzurollen. Hier liegt noch ein langer Weg vor uns, bis wir auf EU-Ebene zu Regelungen kommen, die die Vielfalt der Züchtung und Landwirtschaft auch in Zukunft gewährleisten. Doch wir scheuen uns als Bauernverband nicht, gegenüber den politischen Entscheidungsträgern immer wieder nachzuhaken und unsere Forderungen deutlich zu machen. Denn wir wollen Lebensmittel herstellen und nicht erst den Anwalt fragen müssen, ob wir das dürfen!