Leitfaden Checkliste pflanzliche Erzeugung Regionalfenster (RF)

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Transkript:

Hier sind sämtliche für die Zertifizierung relevanten Kulturen mit Angabe der definierten Region und Anbaufläche aufzulisten. Sollten von einer Kultur verschiedene Produkte beim Regionalfenster registriert sein, ist es an dieser Stelle nicht erforderlich, die einzelnen Produkte aufzuführen. ohne 1.1 Regionalfenster-Kulturen RF-Ware wird erst nach Freigabe durch das Regionalfenster und nach RF-Zertifizierung gehandelt. Beabsichtigt ein Unternehmen in Zukunft Rohstoffe/Produkte weiterer Kulturen beim Regionalfenster registrieren und zertifizieren zu lassen, liegt es im Ermessen der Kontrollstelle, die Kulturen schon in der Kontrolle mit zu prüfen und an dieser Stelle mit aufzuführen. Betriebe, die RF-Ware erzeugen oder herstellen, müssen das Unternehmen selbst sowie sämtliche RF- Produkte/Rohstoffe beim Regionalfenster registrieren. Zudem muss jeder registrierte Artikel (vom Regionalfenster) freigegeben und (von der Zertifizierungsstelle) zertifiziert sein, bevor er gehandelt werden darf. Zu prüfen: Die unternehmenseigene RF-Sortimentsliste ist mit der RF-Datenbank abzugleichen. Als RF-Ware gehandelte Rohstoffe/Produkte müssen in der RF-Datenbank registriert, freigegeben und zertifiziert sein, was in der Spalte Freigabestatus ersichtlich ist. Hinweis: Solange die RF-Datenbank noch nicht in Funktion ist, ist die unternehmenseigene RF-Sortimentsliste mit der aktuellen RF-Produktregistrierung (bei Produkten) bzw. mit der aktuellen Rohstoffregistrierung oder Unternehmensregistrierung (bei Rohstoffen) abzugleichen. Dabei müssen o als RF-Ware gehandelte Produkte auf der Produktregistrierung aufgeführt und dort mit der farblichen Markierung zur Etikettenfreigabe versehen sein. o als RF-Ware gehandelte Rohstoffe auf der Rohstoffregistrierung oder Unternehmensregistrierung aufgeführt sein. Zu beachten: Damit der Abgleich in der Kontrolle vorgenommen werden kann, muss der Auditor die entsprechenden Registrierunterlagen in aktueller Version von der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt bekommen (Produktregistrierung, Rohstoffregistrierung, Unternehmensregistrierung). Dokumentation: Unternehmenseigene RF-Sortimentsliste als nummerierte Anlage beifügen. Existiert im Fall der Erzeugung von Rohstoffen keine Sortimentsliste, ist hier auf die Auflistung aller zu zertifizierenden Kulturen zu verweisen. Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 1 von 7

1.2 1.3 2 2.1 2.2 Die bei der Registrierung gemachten Angaben (zu Region(en), ggf. Abpackort, Verarbeitungsgrad) treffen zu. Die Abweichungen der Vorkontrolle(n) wurden vollständig behoben. Eigene Erzeugung Ein aktueller Flächen- Nutzungsnachweis liegt vor. (wo FNN nicht vorhanden Schlagkartei mit Verortung o.ä.) Pflanzliche Erzeugnisse (außer der unter 2.4 bis 2.6 genannten) Die Kulturzeit findet vollständig, bzw. im Falle der Verwendung von Jungpflanzen ab deren Pflanzung, in der registrierten Region statt. Dies ist nachvollziehbar dokumentiert. Die bei der Registrierung gemachten Angaben (zu Region(en), ggf. Abpackort, Verarbeitungsgrad) sind in der Datenbank beim jeweiligen Produkt bzw. Rohstoff hinterlegt. Solange die Datenbank noch nicht in Funktion ist, sind die Angaben der Produktregistrierung bzw. Rohstoffregistrierung zu entnehmen. Zu prüfen: Abgleich der bei der Registrierung gemachten Angaben mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Zu prüfen: Die Behebung sämtlicher Abweichungen (B, C, D) aus der Vorkontrolle anhand der Checkliste der Vorkontrolle FNN/Schlagkartei wird vom Unternehmen geführt und beinhaltet mindestens schlagbezogene Angaben über: Verortung (Lage) sämtlicher Anbauflächen, Schlaggröße, angebaute Kulturen, Datum der Bearbeitungsschritte, Erntemenge. Zu prüfen: FNN/Schlagkartei einsehen Bei Pflanzen, die an einem Ort gesät, kultiviert und geerntet werden, muss die Kulturzeit vollständig in der definierten Region stattfinden. Werden Jungpflanzen verwendet, muss die Phase ab Setzen der Jungpflanzen in der Region stattfinden. Die Jungpflanzen selbst müssen nicht aus der Region und auch nicht aus Deutschland stammen. Das Kriterium 2.3 ist anzuwenden bei sämtlichen pflanzlichen Erzeugnissen mit Ausnahme der unter 2.4 bis 2.7 aufgeführten Erzeugnisse, für die jeweils eigene Kriterien festgelegt sind. Zu prüfen: Anhand Flächennutzungsnachweis / Schlagkarteien die Einhaltung des Mindestzeitraums in der definierten Region prüfen Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 2 von 7

2.3 2.4 2.5 Nur relevant bei Gemüse, das getrieben wird Die Phase des Treibens findet vollständig in der registrierten Region statt. Dies ist nachvollziehbar dokumentiert. Nur relevant bei Blumen und Zierpflanzen Die Blumen / Zierpflanzen werden für die vorgegebenen Zeiträume in der registrierten Region kultiviert. Dies ist nachvollziehbar dokumentiert. Nur relevant bei Champignons Das Zusammenbringen von geimpftem Substrat und Deckerde, die Einfüllung in die Zuchträume, die ca. 14-tägige Wachstumszeit in den Zuchtbeeten und die anschließende Erntezeit müssen in der definierten Region erfolgen. Unter Gemüse, das getrieben wird werden alle Gemüsearten zusammengefasst, bei denen eine Vorkultur stattfindet, dann ein Organ der Pflanze eingelagert wird (z.b. Bulbe/Zwiebel, Rübe oder Wurzel) und dieses unter warmen Bedingungen wieder zum Austreiben angeregt wird. Darunter fallen Schnittlauch (Treiben aus Bulbe), Chicorée (Treiben aus Rübe) und Löwenzahn (Treiben aus Wurzel). Nicht dazu zählen Formen der Verfrühung z.b. bei Spargel oder Rhabarber, da hier keine Vorkultur stattfindet und dann aus einem geernteten Organ neu getrieben wird, sondern bestehende Pflanzenbestände durch Vliesabdeckungen oder Heizen verfrüht werden. Zu prüfen: Die Einhaltung des Mindestzeitraums in der definierten Region anhand von Belegplänen Je nach Art unterscheidet sich der vorgegebene Mindestzeitraum in der definierten Region. Der jeweilige Mindestzeitraum, differenziert nach Produktart, ist im Handbuch (Kapitel 1.1.2.2) definiert. Zu prüfen: anhand von Flächennachweisen, Belegplänen, Lieferdokumenten Sämtliche aufgeführten Prozessschritte müssen in der definieren Region stattfinden. Zu prüfen: anhand von Belegplänen/ Kulturkarten, Lieferdokumenten Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 3 von 7

Unter den Begriff Zukauf fällt hier Ware, die als RF-Ware oder als Ware mit anerkanntem Standard zugekauft und als RF-Ware weitervertrieben wird. Nicht darunter fallen Vorstufen (z.b. Jungpflanzen, Saatgut). 3 3.2 3.3 Zukauf Nur relevant, wenn Zukauf von Erzeugnissen stattfindet, die als RF- Ware vermarktet werden (nicht zulässig im Rahmen einer Gruppenzertifizierung) RF-Zertifikate (bzw. Zertifikate eines anerkannten Standards) der Lieferanten liegen vor. Lieferdokumente von RF-Ware im Wareneingang sind korrekt gekennzeichnet ( Regionalfenster (oder RF ) sowie die definierte Region). Beispiele für - Zukauf: o Ein Möhrenerzeuger kauft RF-Möhren aus der gleichen Region zu, verpackt sie und verkauft sie als RF-Ware. o Ein Möhrenerzeuger kauft Möhren zu, die nach einem anerkannten Standard zertifiziert sind und verkauft sie als RF-Ware (gleiche Region wie anerkannter Standard) - Kein Zukauf: Ein Zwiebelanbauer kauft Zwiebeljungpflanzen, pflanzt und kultiviert sie bis zur Ernte. Die geernteten Zwiebeln verkauft er als RF-Ware. Findet Zukauf statt, sind die Zertifikate (RF-Zertifikate bzw. Zertifikate des anerkannten Standards) sämtlicher Lieferanten, von denen zugekauft wird und die unter 3.1 aufzuführen sind, zu prüfen. Dabei ist darauf zu achten, dass in der Zertifizierung das betreffende Erzeugnis mit der entsprechenden Region erfasst ist. Zu prüfen: Zertifikate einsehen Dokumentation: Zertifikate als nummerierte Anlage beifügen Zu prüfen: Die Kennzeichnung der Lieferdokumentation (Lieferscheine, Wiegeprotokolle u. ä.) Erläuterung: Die Anforderung zur Kennzeichnung der Lieferdokumentation betrifft RF-zertifizierte Ware. Wird Ware geliefert, die nicht über eine RF-Zertifizierung, sondern über einen anerkannten Standard abgesichert ist, gelten die RF-Anforderungen an die Kennzeichnung der Lieferdokumentation nicht. Weitere Erläuterungen wie unter 5.4 Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 4 von 7

Dokumentation: geprüfte Beispiele als nummerierte Anlage beifügen 4 4.2 5 5.1 RF-Auslobung einer Vorstufe Nur relevant bei RF-Auslobung einer Vorstufe (Saatgut, Pflanzgut, Substrat/Deckerde) der landwirtschaftlichen Erzeugnisse Die genannte(n) Vorstufe(n) stammen zu 100% aus der jeweils angegebenen Region. Dies ist nachvollziehbar dokumentiert. Warenidentifizierung/ Kennzeichnung RF-Ware aus unterschiedlichen Regionen wird nachweislich getrennt gehandhabt. Ebenso wird Nicht-RF-Ware nachweislich von RF-Ware getrennt gehandhabt. Die Auslobung einer Vorstufe ist für Unternehmen optional möglich. Voraussetzung ist die Registrierung der Vorstufe beim Regionalfenster. Die Registrierung einer Vorstufe ist den Registrierungsdetails des zugehörigen Rohstoffs / Produktes zu entnehmen und daran zu erkennen. Die Auslobung ist für folgende Vorstufen möglich: Saatgut, Pflanzgut, sowie bei der Erzeugung von Pilzen für Substrat und Deckerde. Lediglich im Fall der Registrierung einer Vorstufe beim Regionalfenster relevant. Zu prüfen: Die Prüfung erfolgt anhand der Zertifikate der Lieferanten der Vorstufen (falls Vorstufen zugekauft werden) oder anhand der betriebseigenen Dokumentation (falls Vorstufen selbst erzeugt werden). Dokumentation: -bei Zukauf einer Vorstufe: Zertifikate als nummerierte Anlage beifügen -bei eigen erzeugten Vorstufen: relevante betriebseigene Dokumentation Zu prüfen: Einrichtung und Umsetzung eines Systems zur Trennung von Warenströmen und Identifizierung von RF- Ware über den gesamten Prozess vom Wareneingang bis Warenausgang Dokumentation: Beschreibung der Mechanismen zur Warentrennung Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 5 von 7

5.2 5.3 5.4 5.4.1 Kennzeichnung der Ware an der Lagereinrichtung durch den Begriff Regionalfenster (oder RF ) sowie die definierte Region. Lieferdokumente von RF-Ware im Warenausgang sind korrekt gekennzeichnet ( Regionalfenster (oder RF ) sowie die definierte Region). Etikettierung Nur relevant für Produkte Es liegen vom Regionalfenster freigegebene Etikettenlayouts vor. Die Produktkennzeichnung erfolgt mit den vom Regionalfenster freigegebenen Etiketten. Zu prüfen auf Betriebsrundgang Dokumentation: geprüfte Beispiele angeben Zu prüfen: Die Kennzeichnung der Lieferdokumentation (Lieferscheine, Wiegeprotokolle u. ä.) Erläuterung: Ist die definierte Region ein Bundesland, können bei der Kennzeichnung der Lieferdokumente anstelle des vollständig ausgeschriebenen Bundeslandes die offiziellen Länderabkürzungen verwendet werden. In einer Erstkontrolle kann die korrekte Kennzeichnung der Lieferscheine nicht überprüft werden. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall mit E = nicht anwendbar. Es sollte ein schriftlicher Hinweis an das Unternehmen zu dieser Anforderung erfolgen. Eine D = KO-Bewertung ist ausschließlich bei folgender Abweichung vorgesehen: Die Regionsangabe auf dem Lieferschein entspricht nicht der Warenherkunft / der registrierten Region. Dokumentation: geprüfte Beispiele als nummerierte Anlage beifügen Das Etikettenlayout eines jeden Produktes ist beim Regionalfenster zur Freigabe einzureichen. Es dürfen lediglich vom Regionalfenster freigegebene Etikettenlayouts verwendet werden. Zu prüfen: - Die Freigabe der Etikettenlayouts ist zu prüfen. Die Freigabe ist an der farblichen Markierung zur Etikettenfreigabe in der Produktregistrierung zu erkennen. Hinweis: Sobald die RF-Datenbank in Funktion ist, entfällt die Überprüfung der Freigabe, da die Freigabe eines Produktes in der Datenbank automatisch die Freigabe der Etikettenlayouts beinhaltet. Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 6 von 7

- Zudem sind die tatsächlich verwendeten Etiketten (aktuelle Produktion / Produktlager / Etikettenlager) mit den freigegebenen Etikettenlayouts auf Übereinstimmung abzugleichen. Hinweis: Solange die RF-Datenbank noch nicht in Funktion ist, muss der Auditor, damit der Abgleich in der Kontrolle vorgenommen werden kann, die freigegebenen Etiketten in aktueller Version von der Kontrollstelle zur Verfügung gestellt bekommen. Dokumentation: geprüfte Beispiele als nummerierte Anlagen beifügen 6 Rückverfolgung/ Mengenplausibilität 6.1 6.2 Es ist ein System eingerichtet und umgesetzt, welches die lückenlose Rückverfolgung von RF-Ware ermöglicht und das sämtliche relevanten Eingangs-, Erzeugungs-, Bearbeitungs-, Lagerungs- und Vertriebsschritte mit einbezieht. Für ein RF-Erzeugnis ist eine Rückverfolgungsprüfung mit Überprüfung der Mengenplausibilität durchzuführen. Die Rückverfolgung konnte lückenlos durchgeführt werden. Die Menge der vertriebenen RF- Ware ist plausibel zur Anbaufläche/Zukaufmenge. Zu prüfen mittels -Betriebsrundgang -Aufzeichnungen zu Wareneingang (bei Zukauf) / Ernte / Bearbeitungsschritten (z.b. Waschen, Sortieren, Verpacken) / Lagerung / Kennzeichnung im Prozess und an Lagereinrichtungen, Warenausgangsdokumente (z.b. Lieferscheine, Wiegeprotokolle) Dokumentation: Kurzbeschreibung des Systems Zu prüfen: - Überprüfung der Mengenplausibilität: Abgleich der innerhalb eines bestimmten Zeitraums vertriebenen Menge eines RF-Erzeugnisses mit der Anbaufläche dieser Kultur. Falls Zukauf von RF-Ware stattfindet, ist dabei die Zukaufmenge zu berücksichtigen. Bei der Plausibilitätsberechnung ist ein angemessener und aussagkräftiger Zeitraum zugrunde zu legen, z.b. die Vertriebsmenge des Vorjahres / Erntemenge des Jahres X. - Durchführung einer Rückverfolgung mit einem RF-Produkt: Die Rückverfolgungsprüfung ist durchzuführen für eine Charge eines RF-Produktes vom Warenausgang bis zur Rohstofferzeugung/Rohstoffeingang. Werden lediglich RF- Rohstoffe, keine RF-Produkte erzeugt, entfällt die Durchführung der Rückverfolgungsprüfung. Existiert im Falle einer Erstzertifizierung keine RF-Ware, so ist der Prüfpunkt 6.2 mit Nicht-RF-Ware durchzuführen. Dokumentation: Plausibilitätsberechnung und zugehörige Nachweise als nummerierte Anlage beifügen Entwurf RF-Leitfaden Kontrolle pflanzliche Erzeugung, Version 1, Stand 15.12.2018, gültig ab 01.04.2019. Seite 7 von 7