Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

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Transkript:

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide 14. Jahrgang Schorfheide, 15. September 2017 Nummer 07 / 2017 INHALT DES AMTSBLATTES Öffentliche Bekanntmachungen... 1 Amtliche Bekanntmachung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass... 1 Öffentliche Bekanntmachung über die Veränderungen des Ortsbeirates Eichhorst... 1 Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag... 2 Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Buckowseerinne... 4 Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Finowtal-Pregnitzfließ"... 5 Sonstige amtliche Bekanntmachungen... 6 Öffentliche Bekanntmachung über Gewässer-Unterhaltungsarbeiten des Wasser- und Bodenverbandes "Schnelle Havel"... 6 Nichtamtlicher Teil... 7 Aktualisiertes Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung Schorfheide... 7 Erinnerung an den Steuertermin 15. November 2017...8 Öffentliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Auf der Grundlage der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Schorfheide vom 14.03.2007 darf das gesamte Fachmarktzentrum im OT Finowfurt, An der B 167 am Sonntag, den 01.10.2017, anlässlich des Erntedankfestes von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf geöffnet sein. Schorfheide, 28.08.2017 Uwe Schoknecht Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung über die Veränderungen des Ortsbeirates Eichhorst Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte den Ortsvorsteher und den Stellvertreter. Die geheime Wahl fand in der Sitzung des Ortsbeirates am 30. August 2017 mit folgendem Ergebnis statt: Ab 01. September 2017 übernimmt Herr Stephan Reimann die Aufgaben des Ortsvorstehers. Zu seinem Vertreter wurde Herr Hann-Dieter Hartwig gewählt. Schriftführer ist seit dem 01. September 2017 Herr Wulf Gärtner. Über die Neubesetzung des Schriftführers wurde offen abgestimmt. Schorfheide, 31. August 2017 Angela Braun Wahlleiterin

Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Wahlbekanntmachung 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde Schorfheide ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Ortsteil Altenhof Wahllokal: Feuerwehr, Joachimsthaler Str. 12, Wahlbezirk 02: Ortsteil Böhmerheide Wahllokal: Café am Weißen See, Lerchenweg 2, Wahlbezirk 03: Ortsteil Eichhorst Wahllokal: Feuerwehr, Eberswalder Chaussee 1a, Wahlbezirk 04: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Hort, Spechthausener Straße 5, Wahlbezirk 05: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Schule - Aula, Spechthausener Str. 1-3, Wahlbezirk 06: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Kita Zwergenstube, Gartenweg 2b, Wahlbezirk 07: Ortsteil Finowfurt Wahllokal: Kita Spatzennest, Hauptstraße 114, Wahlbezirk 08: Ortsteil Groß Schönebeck Wahllokal: Grundschule, Berliner Straße 24, 16244 Schorfheide Wahlbezirk 09: Ortsteil Groß Schönebeck Wahllokal: Bürgerbüro, Rosenbecker Straße 1a, Wahlbezirk 10: Ortsteil Klandorf Wahllokal: Feuerwehr, Dorfstraße 17, Wahlbezirk 11: Ortsteil Lichterfelde Wahllokal: Grundschule, Oderberger Straße 36-38, Wahlbezirk 12: Ortsteil Lichterfelde Wahllokal: Kita Kleiner Strolch, Oderberger Str. 44, Wahlbezirk 13: Ortsteil Schluft Wahllokal: Gaststätte Zur Linde, Schlufter Hauptstraße 19, 16244 Schorfheide Wahlbezirk 14: Ortsteil Werbellin Wahllokal: Feuerwehr, Werbelliner Dorfstraße 48a, 16244 Schorfheide Wahlbezirk 9011: Briefwahl 01, Verwaltungsgebäude der Gemeinde Schorfheide, Raum 1.9, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Wahlbezirk 9012: Briefwahl 02, Verwaltungsgebäude der Gemeinde Schorfheide, Beratungsraum 0.4, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten am 24.09.2017 um 15:00 Uhr in der Gemeinde Schorfheide, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Seite 3 Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Blinde und Sehbehinderte haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone kann beim Blinden-und-Sehbehinderten- Verband Brandenburg e. V. kostenlos unter der Telefonnummer 0355/22549 angefordert werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlbehörde Gemeinde Schorfheide, 30.08.2017 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Uwe Schoknecht Bürgermeister

Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Buckowseerinne Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vom 16. August 2017 Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Buckowseerinne vom 24. Mai 2004 (GVBl. II S. 361) wurde durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete vom 19. August 2015 (GVBl. II Nr. 40) geändert, um gemäß 9 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 des Brandenburgi-schen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3) den Schutzzweck an die Anforderungen zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 anzupassen. Gemäß 9 Absatz 6 Satz 2 des BbgNatSchAG wird die Änderung wie folgt ortsüblich bekannt gemacht: 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung Buckowseerinne ( 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von 1. Oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässern mit benthischer Vegetation aus Armleuchteral-gen, Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Waldmeister- Buchenwald (Asperulo-Fagetum) und Subatlantischem oder mit-teleuropäischem Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) als natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes; 2. Subpannonischen Steppen-Trockenrasen, Moorwäldern und Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritäre natürliche Lebensraumtypen im Sinne von 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes; 3. Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus), Bitterling (Rhodeus sericeus), Steinbeißer (Cobitis taenia) und Großer Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume. Die geänderte Verordnung kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachmi-nisterium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Barnim, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. Darüber hinaus kann die geänderte Verordnung auch auf der Internetseite des Landes Brandenburg www.bravors. brandenburg.de eingesehen werden.

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Seite 5 Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Finowtal-Pregnitzfließ Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vom 16. August 2017 Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet Finowtal-Pregnitzfließ vom 6. Dezember 2006 (GVBl. II S. 550) wurde durch Artikel 9 der Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete vom 19. August 2015 (GVBl. II Nr. 40) geändert, um gemäß 9 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3) den Schutzzweck an die Anforderungen zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 anzupassen. Gemäß 9 Absatz 6 Satz 2 des BbgNatSchAG wird die Änderung wie folgt ortsüblich bekannt gemacht: 3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung Finowtal-Pregnitzfließ ( 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von 1. Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, Oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässern mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen, Natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Flüssen der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae), Übergangsund Schwingrasenmooren, Kalkreichen Niedermooren, Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) als natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes; 2. Moorwäldern, Birken-Moorwald, Waldkiefern- Moorwald und Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritäre natürliche Lebensraumtypen im Sinne von 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes; 3. Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Großem Feuerfalter (Lycaena dispar), Bauchiger Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) und Kleiner Flussmuschel (Unio crassus) als Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume; 4. Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) als Art von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich seiner Lebensräume und den für seine Reproduktion erforderlichen Standortbedingungen. Die geänderte Verordnung kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Barnim, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. Darüber hinaus kann die geänderte Verordnung auch auf der Internetseite des Landes Brandenburg www.bravors. brandenburg.de eingesehen werden.

Seite 6 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Sonstige amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über Gewässer-Unterhaltungsarbeiten des Wasser- und Bodenverbandes "Schnelle Havel" In der Zeit von August 2017 bis Februar 2018 führen der Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel" und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen, zur Sicherung des Wasserabflusses, kann die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im Sinne der Regelung des 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an. Gemäß 41 WHG und 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, das Räumgut ablegen und auf den Grundstücken einebnen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit 254 BGB aus. Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.b. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Gewässerrandstreifen heraus gesetzt werden. Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder dem vorgenannten Uferbereich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (Grenzsteine, Rohrleitungsoder Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel", Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde. Frodl, Geschäftsführer

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Seite 7 Nichtamtlicher Teil Telefonverzeichnis der Gemeinde Schorfheide (Stand 01.08.2017) Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Telefon: 03335 4534-0 E-Mail: kontakt@gemeinde-schorfheide.de Internet: www.gemeinde-schorfheide.de Amt/Bereich Sachgebiet Name Durchwahl Bürgerbüro Groß Schönebeck Hauptamt Bauamt Ordnungs-, Schul- und Sozialamt Kämmerei Bürgermeister Uwe Schoknecht 12 Sekretariat Petra Schaefer 12 Amtsleiterin Angela Braun 13 Empfang Nadine Hannemann/ 10 Rosenbecker Straße 1a Telefon: 033393 65774 Öffnungszeiten: Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr Andrea Reckrühm Organisation/Wahlen Kathrin Greger 16 Personal/Versicherung/Beschaffung Jördis Leuschel 32 Sitzungsdienst Martina Bethke 14 Jagdschloss Groß Schönebeck Öffentlichkeitsarbeit Ulf Kämpfe 18 Peter Hartmann Tourismus Anke Bielig 33 Tel.: 033393 65272 EDV Mirko Seiffert 15 Registratur Petra Höft 19 Amtsleiter Bert Siegel 20 Straßenunterhaltung/-beleuchtung/ Peter Kunitz 25 Spielplätze Hoch-/Tiefbau Manuela Brandt 23 Baumschutz/Friedhofsverwaltung/ Cathleen Böhlke 24 Touristinformation im Jagdschloss Baubetriebshof Groß Schönebeck Wasser- u. Bodenverband Finowfließ Kerstin Berndt 21 Maren Dossow/ Manuela Paetzel Liegenschaften/Wasser- u. Andrea Brill 31 Schloßstraße 6 Bodenverband Schnelle Havel Tel.: 033393 65777 Liegenschaften Antje Duklau 52 E-Mail: touristinfo-gs@gemeindeschorfheide.de Planung/Bauordnung Petra Kreutzfeldt 17 Gebäudemanagement Detlef Graw 53 Öffnungszeiten: Amtsleiterin Peggy Sydow 40 Montag bis Sonntag von 10:00 bis Feuerwehr/Zivilschutz Dirk Lukat 46 16:00 Uhr Meldebehörde Melanie Matros 41 Meldebehörde Carmen Gatz 50 Standesamt Dirk Lukat 45 Gewerbe/OWI Silke Rieß 47 Touristinformation in Eichhorst Ordnung/Sicherheit (Außendienst) Karina Kuschy 42 Jutta Senften/ Ordnung/Sicherheit Cliff Boron 43 Regina Becker Kita/Schule/Jugend/Soziales Sandra Wohlert 48 Am Werbellinkanal 13b Sport/Kultur Enrico Jenning 49 Tel.: 03335 330934 Amtsleiterin Waltraud Zander 26 E-Mail: touristinfo-ei@gemeindeschorfheide.de Kassenleiterin Ines Kerekgyarto 27 Kasse/Mahnung/Vollstreckung Marita Kerschke 29 Öffnungszeiten: Steuern Katrin Ruf 28 Montag bis Sonntag von 10:00 bis Anlagenbuchhaltung Sandra Przemus 30 18:00 Uhr Geschäftsbuchhaltung Claudia Kirschke 54 (April bis Oktober)

Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 07/2017 vom 15. September 2017 Seite 8 Erinnerung an den Steuertermin 15. November 2017 Die Gemeindekasse Schorfheide erinnert hiermit an die Zahlung für die Grundsteuer zum 15. November 2017. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wird die Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr fällig. Sollte die offene Forderung nicht bis zum Fälligkeitstermin auf einem der Gemeindekonten eingegangen oder bar in der Gemeindekasse eingezahlt worden sein, so wird das automatische Mahnverfahren eröffnet. Hierbei fallen Mahn- und Säumniszuschläge an. Wir bitten deshalb um pünktliche Begleichung der Forderung. Bei erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA- Lastschriftmandat ist vom Kontoinhaber/Steuerpflichtigen dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto mit der entsprechenden Bonität ausgestattet ist. Gebühren für ggf. anfallende Rücklastschriften müssen ansonsten durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Bitte verwenden Sie für Überweisungen an die Gemeinde Schorfheide bei der Deutschen Kreditbank die IBAN DE91 1203 0000 0010 5060 20 und den BIC BYLADEM1001, bei der Commerzbank die IBAN DE83 1704 0000 0306 6727 00 und den BIC COBADEFFXXX, bei der Berliner Volksbank die IBAN DE22 1009 0000 3599 2700 00 und den BIC BEVODEBB sowie bei der Sparkasse Barnim die IBAN DE10 1705 2000 2906 0000 03 und den BIC WELADED1GZE. Impressum Herausgabe und Redaktion: Gemeinde Schorfheide Bürgermeister Uwe Schoknecht (V.i.S.d.P.) Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Telefon: 03335 4534-18 Internet: www.gemeinde-schorfheide.de E-Mail: pressestelle@gemeinde-schorfheide.de Druck: Grill & Frank, Eberswalde Auflage: 4.650 Stück Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide wird in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde Schorfheide verteilt. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht. Das Amtsblatt ist in der Gemeindeverwaltung, 16244 Schorfheide, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es liegt in der Gemeindeverwaltung aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Das Amtsblatt ist im Internet unter der Adresse www.gemeinde-schorfheide.de auf den Seiten der Gemeinde nachlesbar. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich bei Bedarf.