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Transkript:

Berliner Kommentare

UmwRG Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Kommentar Von Prof. Dr. iur. Thomas Bunge Direktor und Professor beim Umweltbundesamt a. D., Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin ERICH SCHMIDT VERLAG

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 13674 2 Zitiervorschlag: Bunge, UmwRG, Rn. ISBN 978 3 503 13674 2 ISSN 1865-4177 Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2013 www.esv.info Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO Norm 9706. Gesetzt aus 8/9 Punkt Candida Satz: Peter Wust, Berlin Druck und Bindung: Kösel, Altusried-Krugzell

Vorwort Die umweltrechtliche Verbandsklage gehört zu den Themen, die in Deutschland schon seit den 1970er Jahren außerordentlich kontrovers diskutiert werden. Nachdem Hessen sie 1980 im Naturschutzrecht eingeführt hatte, folgten nach und nach fast alle übrigen Länder diesem Beispiel. Auf Bundesebene enthielt erst das 2002 erlassene Bundesnaturschutzgesetz eine entsprechende Vorschrift. Im internationalen Recht existiert dagegen seit 1998 eine deutlich weitergehende Vorgabe: Art. 9 Abs. 2 der Aarhus-Konvention verpflichtet die Vertragsparteien, der betroffenen Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen einen weiten Zugang zu den Gerichten einzuräumen, um Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen der Behörden in Umweltangelegenheiten auf ihre Rechtmäßigkeit kontrollieren zu lassen. Die Europäische Union hat diese Regelung in mehreren Richtlinien umgesetzt, vor allem in der Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie (2003/35/EG). Ende 2006 wurde das deutsche Recht an die Aarhus-Konvention und das Europarecht angepasst. Die Bestimmungen über den Zugang zu den Gerichten finden sich im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Dieses umfasst zwar nur sieben Paragraphen, ergänzt jedoch die Verwaltungsgerichtsordnung und verweist auf viele andere umweltrechtliche Vorschriften über die Beteiligung von Verbänden an Verwaltungsverfahren. Deshalb handelt es sich um eine vergleichsweise komplexe Regelung, die seit ihrem Inkrafttreten zu einer Fülle von Streitigkeiten geführt hat. Zahlreiche Gerichte haben sich mit ihrer Interpretation beschäftigt. Hervorzuheben ist dabei vor allem das Trianel -Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2011 (Rs. C-115/09), dem zufolge das deutsche Gesetz den Zugang zu den Gerichten für Verbände weiter beschränkte, als es die zugrundeliegende europarechtliche Norm erlaubte. Die Entscheidung machte es erforderlich, das Gesetz zu ändern; eine entsprechende Novelle trat im Januar 2013 in Kraft. Weitere Regelungen, die das Gesetz modifizierten oder für dessen Anwendung relevant sind, folgten im April und Mai 2013. 1 All dies und die zusätzliche Bedeutung, die die umweltrechtliche Verbandsklage seit dem Trianel-Urteil besitzt lassen es angebracht scheinen, die Vorschriften des Gesetzes in der aktuellen Fassung im Zusammenhang zu kommentieren. 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734); Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973); Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388). 5

UmwRG Vorwort Die Erläuterungen haben den Stand von Anfang Mai 2013. Sie gehen auch bereits auf die Ergänzung des 3 UmwRG (Anerkennung von Vereinigungen) durch das geplante Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes ein, mit dessen Verabschiedung in den nächsten Monaten zu rechnen ist. Rechtsprechung und Literatur sind bis Mitte April 2013 berücksichtigt worden. Dem Erich Schmidt Verlag, vor allem dem zuständigen Lektor Herrn Sven Clever, möchte ich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Berlin, im Mai 2013 Thomas Bunge 6

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 9 Literatur.... 15 Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz UmwRG)... 21 Kommentar Einleitung... 27 1 Anwendungsbereich... 41 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen... 75 3 Anerkennung von Vereinigungen... 127 4 Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften... 151 4a Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung... 173 5 Übergangs- und Überleitungsvorschrift... 193 6 (Inkrafttreten)... 209 Anhänge Anhang 1: Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung... 211 Anhang 2: Auszug aus der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)... 239 Anhang 3: Anhänge 1 und 2 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)... 243 Anhang 4: Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie... 283 Stichwortverzeichnis... 291 7