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Deutscher Bundestag Drucksache 19/8629 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 19/8161 Zukunft der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbh Vorbemerkung der Fragesteller Am 13. September 2018 hat der Bund die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) gegründet. Nach einer Aufbauphase soll die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen übernehmen d. h. Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbh, an der zwölf Bundesländer und der Bund als Gesellschafter beteiligt sind, ist laut eigener Aussage für den Aus- bzw. Neubau von mehr als 2 450 km Bundesfernstraßen mit einem Auftragsvolumen von rund 28 Mrd. Euro verantwortlich. Die Bundesregierung scheint derzeit eine Integration der DEGES in die IGA zu planen. Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit, dass die IGA in Die Autobahn GmbH des Bundes umbenannt wurde (Drucksache des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur 19(15)179). In der Kleinen Anfrage wird noch die Bezeichnung IGA verwendet. 1. Wie hoch ist das Auftragsvolumen der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbh derzeit (Stand: Februar 2019), und wie hat es sich seit 2014 entwickelt? Das noch zu realisierende Auftragsvolumen beträgt zum 31. Dezember 2018 16 105 Mio. Euro. Die Entwicklung des noch zu realisierenden Auftragsvolumens seit 2014 stellt sich wie folgt dar: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. März 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/8629 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode per Mio. Euro 31. Dezember 2014 6.613 31. Dezember 2015 7.065 31. Dezember 2016 9.099 31. Dezember 2017 13.937 2. Wie haben sich die Bau- und Grunderwerbsausgaben sowie Ingenieur- und Geschäftskosten und die Personalkosten für die einzelnen Projekte der DEGES seit 2014 entwickelt (bitte nach Bauausgaben, Erhaltung, Entgelte für ÖPP, Grunderwerbsausgaben, Ingenieurkosten, Personalaufwand bzw. Personalkosten, Geschäftskosten sowie nach Straßenprojekten und Wasserstraßenprojekten differenzieren)? 2018 2017 2016 2015 2014 Mio. Euro Straßenprojekte Bauausgaben (brutto) 485 341 284 226 237 Schienenprojekt City-Tunnel Leipzig Erhaltung (brutto) 35 31 42 48 47 Entgelte für ÖPP (brutto) 156 71 167 43 42 Grunderwerbsausgaben (brutto) 19 21 23 15 42 Ingenieurkosten (netto) 86 69 54 41 32 Geschäftskosten (netto) 42 35 32 29 25 Projektkosten (netto) 0,1 0,5 2,0 11,0 21,0 Geschäftskosten (netto) 0,0* 0,1 0,2 0,5 1,0 Wasserstraßenprojekte Projektkosten (brutto) 0,0 0,3 1,0 0,1 0,0 Geschäftskosten netto 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 Geschäftsvolumen rd. 823 569 605 414 447 Umsatzerlöse 46 23 43 11 17 Ø Anzahl Mitarbeiter inkl. GF 354 311 290 264 243 Personalaufwand 32 27 25 22 20 3. Wie viele Projekte betreut die DEGES derzeit, in welchen Bundesländern befinden sich diese Projekte, und wann sollen sie jeweils abgeschlossen werden (bitte tabellarisch getrennt nach Bundesländern darstellen)? Die DEGES betreut derzeit 256 Projekte. Die Realisierung der in Bau befindlichen Projekte ist in folgenden Zeiträumen geplant:

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/8629 Die neben der Verkehrsfreigabe genannten Termine der Teilleistungen 1 und 2 (TL) umfassen bei der TL1 neben den DEGES-Leistungen bis zur Verkehrsfreigabe auch die Abrechnung der Bauleistungen gegenüber den Auftragnehmern. Die TL 2 umfasst alle sich anschließenden Leistungen zur administrativen Abwicklung der Projekte. Über die Projekte, die sich derzeit noch in den Planungsphasen befinden, lässt sich angesichts der terminlichen Unsicherheiten bis zum Erlangen des bestandskräftigen Baurechts keine belastbare Aussage zu deren Abschluss treffen. 4. Wie hat sich die Anzahl der bei der DEGES beschäftigten Personen seit 2014 entwickelt, und in welchen Geschäftsbereichen waren sie jeweils tätig? Geschäftsbereich 2018 2017 2016 2015 2014 Kaufmännisch-Juristischer Geschäftsbereich (GR) 116 106 96 85 79 Technischer Geschäftsbereich (GT) 226 194 182 168 154 Geschäftsführung (GF) 10 9 10 9 8 Summe 352 309 288 262 241 5. Plant die Bundesregierung, die DEGES in die IGA zu integrieren, und wenn ja, in welcher Form, aus welchen Gründen und bis wann? 6. Plant die Bundesregierung, die DEGES als eigenständige Gesellschaft auch nach dem erfolgten Aufbau der IGA zu erhalten, und wenn ja, in welcher Form, mit welchen Aufgaben, und in welcher Kompetenzabgrenzung zur IGA (bitte begründen), und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 19/8629 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 8. Wie genau wird die Bundesregierung die Kompetenzen der DEGES beim Fernstraßenbau im Zuge des Aufbaus der IGA und nach erfolgtem Aufbau der IGA erhalten? 9. Plant die Bundesregierung, die Beteiligungen der zwölf Länder an der DEGES (je 5,91 Prozent; insgesamt 70,02 Prozent) zu erwerben, und wenn ja, in welchem Umfang, wann, welche Kosten erwartet die Bundesregierung hierbei, und aus welchem Haushaltstitel sollen sie finanziert werden? 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Aufträge der DEGES nach einer ggf. erfolgten Integration der Gesellschaft in die IGA erfüllt werden? 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bundesstraßenprojekte der DEGES, nachdem die Gesellschaft ggf. in die IGA integriert wurde, fortgeführt und die entsprechenden Projekte fristgerecht beendet werden können? 17. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Fachkräfte der DEGES langfristig zu halten, und welche konkreten Maßnahmen hat sie hierfür geplant? 18. Wie plant die Bundesregierung für den Fall, dass die DEGES in die IGA integriert werden soll, die Vereinbarkeit der Vergütung der Mitarbeitenden, der DEGES, die außertariflich bezahlt werden und der künftigen Mitarbeitenden der IGA, für die gegenwärtig ein Tarifvertrag (in Anlehnung an den TVöD) ausgehandelt wird? Die Fragen 5, 6, 8, 9, 11, 14, 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur plant, die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH des Bundes im Jahr 2020 zu verschmelzen. Durch diese Integrationslösung kann für die Beschäftigten der DEGES eine berufliche Perspektive geschaffen und eine möglichst reibungslose sowie kontinuierliche Bearbeitung von Projekten durch die Beschäftigten gewährleistet werden, auch vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE-Projekte). Außerdem kann sichergestellt werden, dass künftig für Bundesautobahnen keine unterschiedlichen Zuständigkeiten bestehen und somit das wesentliche Ziel der im Jahr 2017 erfolgten Reform der Bundesfernstraßenverwaltung umgesetzt werden kann, die derzeitigen unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern zu entflechten und durch eine Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für die Bundesautobahnen beim Bund die Effektivität der Verwaltung dieser Straßen zu verbessern. Ferner kann erhöhter Steuerungsaufwand durch Doppelstrukturen vermieden und die stringente Umsetzung der Regelungen des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes ermöglicht werden. Die haushaltsrechtliche Genehmigung steht noch aus. Einzelheiten werden im Zuge des noch ausstehenden Verfahrens nach 65 BHO zu prüfen sein.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/8629 7. Plant die Bundesregierung, die DEGES nach Aufbau der IGA als eigenständiges Kompetenzzentrum für Building-Information-Modelling (BMI) zu erhalten, und wenn ja, in welcher Form, mit welchen Aufgaben, und mit welcher Kompetenzabgrenzung zur IGA (bitte begründen), und wenn nein, warum nicht? Die DEGES hat verschiedene Maßnahmen mit der BIM-Methode bearbeitet und dabei entsprechende Kompetenzen aufgebaut. Diese gilt es zu erhalten und auszubauen. Ein verkehrsträgerübergreifendes Kompetenzzentrum zur weiteren Etablierung der BIM-Methode wird derzeit vom BMVI ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6028 verwiesen. 10. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Bundesregierung ergriffen, damit durch den Aufbau der IGA und eine mögliche Integration der DEGES in die IGA keine Planungs- oder Bauverzögerungen bei den Investitionen in die Infrastrukturen des Fernstraßenbundesnetzes entstehen? Planungs- oder Bauverzögerungen bei den anstehenden Investitionen in das Bundesfernstraßennetz zeichnen sich im Rahmen der Verschmelzung der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit der Autobahn GmbH des Bundes nicht ab. Bislang werden die Investitionen wie geplant getätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 6, 8, 9, 11, 14, 17 und 18 verwiesen. 12. Wird der Bund für den Fall, dass die Länder nicht mehr Gesellschafter der DEGES sind, die laufenden Verträge und Projekte der DEGES als Auftraggeber übernehmen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Zu Verträgen der Länder mit der DEGES wird auf die Regelung zum Vertragsübergang in 10 Absatz 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 6, 8, 9, 11, 14, 17 und 18 verwiesen. 13. Wie viele Projekte mit welchem Auftragsvolumen wurden 2018 bei der DEGES neu in Auftrag gegeben, und wie viele Projekte mit welchem Auftragsvolumen sollen 2019 bei der DEGES noch in Auftrag gegeben werden? Im Jahr 2018 wurden fünf Projekte mit einem Auftragsvolumen von ca. 1 Mrd. Euro beauftragt. Die Beauftragungen für das Jahr 2019 werden derzeit abgestimmt. 15. Welches Auftragsvolumen und welche Vertragslaufzeit haben die von der DEGES abgeschlossenen Dienstleistungsverträge, und wann und für welche Dienstleistung wurden sie jeweils abgeschlossen? Es bestehen Dienstleistungsverträge mit dem BMVI über ausgewählte, abgegrenzte Projektleistungen, die jährlich abgerechnet werden. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.

Drucksache 19/8629 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 16. Welchen Umfang haben derzeit die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der DEGES (bitte differenziert nach Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten darstellen), wie haben sie sich seit 2014 entwickelt, und plant die Bundesregierung die Aktiva der DEGES in Bezug auf die Leistungserfüllung der IGA und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) ab 1. Januar 2021 mit ein, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der DEGES ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: 2018 2017 2016 2015 2014 B Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 1.301.529,00 1.054.595,00 972.042,00 936.280,00 674.943,00 2. Steuerrückstellungen 66.356,42 15.400,00 96.902,31 76.138,62 0,00 3. Sonstige Rückstellungen 3.337.016,16 2.684.869,59 2.788.319,50 2.992.842,04 4.394.361,78 C Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus 4.704.901,58 3.754.864,59 3.857.263,81 4.005.260,66 5.069.304,78 Lieferungen und Leistungen 1.504.635,58 1.830.710,61 1.370.647,53 976.703,47 800.423,01 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 665.338.583,43 585.035.738,87 505.879.447,32 465.107.716,95 399.332.219,40 3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.199.050,44 627.984,63 704.719,47 1.303.215,81 1.622.042,99 davon aus Steuern (1.196.826,09) (626.512,01) (626.512,01) (1.301.483,37) (1.622.042,99) 668.042.269,45 587.494.434,11 507.954.814,32 467.387.636,23 401.754.685,40 Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Geschäftsberichte der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH verwiesen.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333