Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges, bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Ganztagsschule



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Transkript:

Caritasverband Karlsruhe e.v. Verbandszentrale Waldstraße 37-39 76133 Karlsruhe Caritasverband Karlsruhe e.v. -Kinder- und Familienzentrum Sonnensang- Moltkestraße 5 76133 Karlsruhe Telefon: (0721) 201260-0 Fax: (0721) 201260-99 E-Mail: sonnensang@caritas-karlsruhe.de ANMELDEVERTRAG FERIENBETREUUNG 2. KLASSE Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges, bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Ganztagsschule Bitte den Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen Name der Schule Betreuung ab Tag Monat Jahr Eingangsdatum füllt Schule aus Kind Name, Vorname Geburtsdatum Klasse Geschwisterkind Ist das Geschwisterkind in einer Ferienbetreuungsmaßnahme im Rahmen der Ganztagsschule? Wenn ja, kann Geschwisterkinderermäßigung beantragt werden ja nein Träger: Erziehungsberechtigte Name der Mutter Anschrift PLZ, Ort Straße, Hausnummer Telefon Tagsüber erreichbar Erziehungsberechtigte Name des Vaters 1

Anschrift PLZ, Ort Straße, Hausnummer Telefon Tagsüber erreichbar Gesundheitliche Beeinträchtigungen Lebensmittelunverträglichkeiten Inklusion beantragt ja nein wenn ja, wann: An Schulferientagen findet in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr eine Betreuung statt. Folgende Ferienmodule können verbindlich und nur wochenweise (5 Tage) gebucht werden. 2. Klasse Ferienmodul 1: 22.08.2016 28.08.2016 Ferienmodul 2: 29.08.2016 02.09.2016 Ferienmodul 3: 05.09.2016 09.09.2016 Ferienmodul 4: 31.10.2016 04.11.2016 Ferienmodul 5: 27.02.2017 03.03.2017 Ferienmodul 6: 10.04.2017 13.04.2017 Ferienmodul 7: 06.06.2017 09.06.2017 Kostenbeitrag Pro Kind 77,00 Euro/Woche incl. Mittagessen und Nachmittagssnack Das Betreuungsentgelt von 77,00 pro Woche reduziert sich auf 42,00 pro Woche beim 2.Kind und jedem weiteren Kind. Sollte in dieser Woche ein Feiertag sein, so verringern sich die Kosten um 15,00 pro Tag, beim 2. und jedem weiteren Kind um 8,00 pro Tag. 2

Vertragsbedingungen Ferienbetreuung 1.Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler an Karlsruher Ganztagsgrundschulen haben die Möglichkeit, an bis zu sieben Ferienwochen im Jahr an einer Ferienbetreuungsmaßnahme der Ganztagsschule teilzunehmen. Träger dieses Betreuungsangebotes ist der Caritasverband Karlsruhe e.v. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot im Rahmen der Ganztagsschule. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht 2. Allgemeines Die Ferienbetreuung wird in den Herbst-, Fastnachts-, Oster- und Pfingstferien (jeweils eine Woche) sowie den Sommerferien (drei Wochen) an folgenden Tagen angeboten: Montag bis Freitag von 7:30 bis 17:00 Uhr (wochenweise buchbar) An gesetzlichen Feiertagen findet keine Ferienbetreuung statt. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der Ferienbetreuung können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und freizeitbezogenen Gruppenangebot teilnehmen. 4. Anmeldung/ Aufnahme Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Ferienangebot erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrags. In eine Ferienbetreuungsgruppe werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den Ganztagszug der Karlsruher Hebelschule besuchen. Anmeldefristen: für die Sommerferien 2016 bis 31. März 2016. Anmeldefristen: für die Herbstferien 2016 bis 30. September 2016 Anmeldefristen: für die Fastnachts- und Osterferien 2017 bis 30. November 2016 Anmeldefristen: für die Pfingst- und Sommerferien 2017 bis 31. Januar 2017 Die Anmeldung zur Ferienbetreuung muss schriftlich auf dem Anmeldevertrag erfolgen. Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung bekommen Sie eine Bestätigung und die Aufforderung uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Eine spätere Aufnahme zur Ferienbetreuung ist möglich, wenn noch Plätze vorhanden sind. 3

5. Entgelt Für die Teilnahme am Ferienangebot wird ein Kostenbeitrag erhoben. Der Kostenbeitrag wird zu Beginn eines Monats per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht. Eine entsprechende Einzugsermächtigung ist beigefügt. Die Pauschale ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Ferienangebots zu bezahlen. Ferien-, Krankheitstage und sonstige Fehlzeiten sind in dem Pauschalbetrag bereits berücksichtigt. Ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets kann direkt bei der Sozial- und Jugendbehörde gestellt werden. 6. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg tragen die Eltern die Verantwortung. Haben die Eltern erklärt, dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen, endet auch hier die Aufsichtspflicht beim Verlassen der Betreuungsräume. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Der Caritasverband Karlsruhe e. V. haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner. 7. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den Vertragspartnern jederzeit formlos und schriftlich, mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats, gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag kann vom Träger aus einem wichtigen Grund: Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, dauerhaft fehlende Inanspruchnahme oder wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen fristlos gekündigt werden. 8.Datenschutz Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die innerhalb des Caritasverband Karlsruhe e. V. zur Vertragsabwicklung, Organisation oder Abrechnung erforderlich sind. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden beachtet. Im Rahmen der Kooperation mit der Hebelschule können bei Bedarf Daten ausgetauscht werden. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht. 4

9. Anerkennung Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die gesetzlichen Vertreter werden diese Vertragsbedingungen als verbindlich anerkannt. 10. Vertragsdauer Vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Veränderungen gilt dieser Vertrag für das Schuljahr 2016/2017. Bankeinzugsermächtigung 5

SEPA Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnr. DE70ZZZ00000165646 Die Mandatsreferenznummer wird vom Zahlungsempfänger vergeben und Ihnen mitgeteilt Ich ermächtige den Caritasverband Karlsruhe e. V., Kinder- und Familienzentrum Sonnensang, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Caritasverband Karlsruhe e. V., Kinder- und Familienzentrum Sonnensang, auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name, Vorname des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Kreditinstitut: BIC IBAN Unterschrift Zahlungspflichtiger 6