Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Oberhausener Netzgesellschaft mbh



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Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) der Oberhausener Netzgesellschaft mbh Ausgabe Januar 2014 1/10

INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...... 3 1. Geltungsbereich 4 2. Gaskennwerte.. 4 3. Gasnetzanschluss. 5 4. Verbindung zwischen Gasnetzanschluss und Gasinstallation 5 5. Gasdruckregler 7 6. Gaszähler und Messstellen.. 7 7. Gasströmungswächter.. 9 8. Passive Schutzmaßnahmen. 9 Anlage: Technisches Datenblatt 2/10

0. Vorwort Mit der im Dezember 2003 vom DVGW veröffentlichten Technischen Regel Arbeitsblatt G 600-B (Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas- Installationen [TRGI 86/96]) sollte die Erhöhung der Sicherheit gegen Eingriffe Unbefugter in Gas-Hausinstallationen erreicht werden. Dazu wurde verbindlich der Einsatz von Gasströmungswächtern in der Hausinstallation gefordert, u. U. wurden zusätzlich noch so genannte passive Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Diese Forderungen wurden inzwischen in das neu erschienene Arbeitsblatt G 600 (TRGI 2008) übernommen. Die Bestimmung der konkret erforderlichen bzw. möglichen Maßnahmen hat der Vertragsinstallateur alleinverantwortlich nach den Forderungen der o. a. Technischen Regel vorzunehmen. Die möglichen Gasströmungswächter sind im Wesentlichen vom Netzdruck im Versorgungsgebiet und von der Art des Gebäudes (Ein-/ Mehrfamilienhaus) abhängig. Für den im Versorgungsnetz der Oberhausener Netzgesellschaft mbh (im Nachfolgenden OB Netz genannt) herrschenden erhöhten Niederdruck ergeben sich eine Vielzahl von möglichen Alternativen bzgl. Typ und Einbauort von Gasströmungswächtern. Zur Sicherstellung des korrekten Abrechnungsdruckes bei gleichzeitiger Erfüllung der Forderungen der TRGI und im Sinne einer wirtschaftlichen Vorhaltung der Gasströmungswächter im örtlichen Großhandel werden die möglichen Alternativen durch OB Netz eingeschränkt. Zur Unterstützung der Vertragsinstallateure hat OB Netz Planungshilfen zum Thema Erhöhung der Manipulationssicherheit durch den Einbau von aktiven und passiven Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Gasinstallation entwickelt. Diese Hilfen können bei OB Netz angefordert werden. 3/10

1. Geltungsbereich (siehe auch 20 NDAV) (1) Diesen Technischen Anschlussbedingungen, im Nachfolgenden TAB genannt, liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 08. November 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50) zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederdruck-Gasversorgungsnetz der OB Netz angeschlossen sind oder angeschlossen werden. (2) Die TAB gelten in Verbindung mit den vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. herausgegebenen Technischen Regeln für Gas- Installationen (DVGW Arbeitsblatt G 600, TRGI), den darin aufgeführten DIN-Normen, sonstigen einschlägigen DVGW-Bestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. (3) Zweifel über Auslegung und Anwendung dieser TAB sind vor Beginn der Installationsarbeiten mit OB Netz zu klären. (4) Diese TAB tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft. 2. Gaskennwerte (siehe auch 7 NDAV) Gasart, Gasqualität und Gasdruck sind der Anlage Technisches Datenblatt Gas zu entnehmen. 4/10

3. Gasnetzanschluss (Zuständigkeit OB Netz) (siehe auch 8 NDAV) Gasnetzanschlüsse einschl. Hauptabsperreinrichtung (HAE) und evtl. erforderliche Isolierstücke werden von OB Netz nach DVGW-G 459 verantwortlich geplant, errichtet und instand gehalten. Seit dem 01.07.2004 werden Gashausanschlüsse von OB Netz in der Regel mit Gasströmungswächtern ausgestattet, welche sich im Bereich der Versorgungsleitung befinden. Das Vorhandensein dieser Strömungswächter wird an der HAE im Gebäude gekennzeichnet. 4. Verbindung zwischen Gasnetzanschluss und Gasinstallation Der Gasnetzanschluss endet im Gebäude mit einer HAE. Die Dimension des Netzanschlusses und der HAE ist abhängig von der geplanten Anschlussleistung und kann bei OB Netz erfragt werden. 4.1. Hausanschlussleitung DN 50 Unmittelbar hinter der HAE (mit ausgangsseitigem Innengewinde) ist ein Gasströmungswächter zu installieren (siehe Punkt 7, Gasströmungswächter ). Der Ausgang des Gasströmungswächters ist mittels einer Überwurfverschraubung mit der Inneninstallation zu verbinden. Bei vorgesehenem Einsatz eines Gas-Hausdruckreglers (siehe Punkt 5. Gasdruckregler ) ist statt der Verschraubung ein bei OB Netz erhältliches Reglerpassstück zu verwenden. Bei der Inbetriebsetzung der Gasinstallation (Zählermontage) wird dieses Passstück von OB Netz gegen ein Hausdruckregelgerät gewechselt. 4.2. Hausanschlussleitung > DN 50 Hinter der HAE (mit ausgangsseitigem Flansch) ist der Gasdruckregler zu installieren. Der Gasdruckregler wird bauseits vom Netzbetreiber (OB Netz) gestellt. Sofern die Gas-Inneninstallation in den Zuständigkeitsbereich des DVGW-Arbeitsblattes G 600 (TRGI 2008) fällt, sind lösbare Verbindungen ggf. passiv zu sichern. 5/10

DVGW - Arbeitsblatt G 459-1 - B Verantwortungsbereich OB Netz G 600 - B (TRGI) Verantwortungsbereich Kunde (ausgenommen Gaszähler und Gas-Druckregelgerät) Typ A HAE Typ K1/M1 Zählerdruckregler p = 22 mbar a lösbare Verbindung Z Aktivmaßnahmen: GS in Hausanschlußleitung GS hinter der HAE Typ A Typ K1/M1 Passivmaßnahmen: Nicht erforderlich Planungshilfe Gasströmungswächter Gebäude mit zentraler Gasanwendung (1 Gaszähler) Datum 04.12.2013 Name A. Overhage Blatt 01 DVGW - Arbeitsblatt G 459-1 - B Verantwortungsbereich OB Netz G 600 - B (TRGI) Verantwortungsbereich Kunde (ausgenommen Gaszähler und Gas-Druckregelgerät) Typ K3/M3 Z Typ A HAE Typ K1/M1 Hausdruckregler p = 22,6 mbar a Typ K3/M3 lösbare Verbindung (gehören zum Regler) Typ K3/M3 Z Z Aktivmaßnahmen: GS in Hausanschlußleitung GS hinter der HAE GS vor jedem Gaszähler Typ A Typ K1/M1 Typ K3/M3 Passivmaßnahmen: Nicht erforderlich Planungshilfe Gasströmungswächter Gebäude mit dezentraler Gasanwendung (mehr als 1 Gaszähler) (hier Beispiel mit 3 Gaszählern) Datum 04.12.2013 Name A. Overhage Blatt 02 6/10

5. Gasdruckregler (Zuständigkeit OB Netz) (siehe auch 10 NDAV) Als Gasdruckregelgeräte verwendet OB Netz Zählerdruckregler für Einzelanlagen (bis einschl. Zählergröße G 25) und Hausdruckregler für Mehrfachanlagen bzw. Zählergrößen ab G 40. Bei vorgesehenem Einbau von Hausdruckreglern sind nach Rücksprache mit OB Netz entsprechende Passstücke erhältlich. 6. Gaszähler und Messstellen (Zuständigkeit Messstellenbetreiber) Die Messung der vom Netzendkunden entnommenen Gasmenge erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Dies ist entweder der Netzbetreiber (OB Netz) oder ein Dritter. Die Messung erfolgt dabei durch eine kontinuierliche Erfassung der entnommenen Gasmenge sowie ggf. durch stündliche registrierende Leistungsmessung mit Zählerfernauslesung. Der Messstellenbetreiber bestimmt nach den Vorgaben von OB Netz Art, Zahl, Größe und Aufstellort der Mess- und Steuereinrichtungen. Die technischen Anforderungen an die Messstelle und ggf. Datenfernübertragung sind dem Messstellenbetreibervertrag von OB Netz zu entnehmen. Im Versorgungsgebiet von OB Netz werden (im Grundversorgungsbereich) Zweistutzen-Balgengaszähler bis einschl. Zählergröße G 25 darüber hinaus Einstutzengaszähler installiert. Gaszähler sind maximal bis zum Nennvolumenstrom der nächsten Zählergröße belastbar. Aufgrund des Druckverlustes im Gaszähler sollte dieser nur bis ca. 85 % des maximal zulässigen Volumenstroms belastet werden. Die Auswahl des Gaszählers ist gemäß des in nachfolgender Tabelle angegebenen Nennwärme-Leistungsbereiches vorzunehmen. 7/10

Balgengaszähler im Versorgungsgebiet von Oberhausener Netzgesellschaft mbh Größe Nennweite Nenndruck Art Maximaler Volumenstrom Nenn- wärme- Leistungsbereich Stutzenabstand m³/h l/min kw mm G 4 DN 25 0,1 bar Zweistutzen, HTB 5,1 85 46 250 G 6 DN 25 0,1 bar Zweistutzen, HTB 8,5 142 47-77 250 G 10 DN 40 0,1 bar Zweistutzen, HTB 13,6 227 78-123 280 G 16 DN 40 0,1 bar Zweistutzen, HTB 21,3 355 124-192 280 G 25 DN 50 0,1 bar Zweistutzen, HTB 34,0 567 193-307 335 G 40 DN 80 0,1 bar Einstutzen, HTB 55,3 922 308-498 Flansch G 65 DN 80 0,1 bar Einstutzen, HTB 85,0 1.417 499-766 Flansch G 100 DN 100 0,1 bar Einstutzen, HTB 136,0 2.277 767-1.226 Flansch Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) fordert ab einer Erdgas-Entnahme > 1,5 GWh/a und einer Nennwärmeleistung > 500 kw die Ausrüstung der Gasmessanlage mit einer Lastgangmessung. Weitere Vorgaben sind dem Arbeitsblatt DVGW G 685 zu entnehmen. Im Versorgungsgebiet von OB Netz erfolgt die Messung des Gases bis zu einer Anschlussleistung von 1.000 kw i. d. R. durch Balgengaszähler. Bei Anschlusswerten über 1.000 kw werden im Regelfall Drehkolben- oder Turbinenradgaszähler eingesetzt. Weitere Details sind in der Anlage 3 Technische Mindestanforderungen des Messstellenbetreibervertrages geregelt. Beim Betrieb von Erdgasverbrauchsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 500 kw und einer Entnahme von mindestens 1,5 GWh/a sind im Netzgebiet von OB Netz grundsätzlich Einrichtungen zur Fernabfrage der Verbrauchsmesswerte (Zählerfernauslesung) vorzusehen. Der Kunde stellt dem Messstellenbetreiber am Messgeräteplatz zum Zwecke der Fernablesung kostenfrei eine geeignete Übertragungseinrichtung zur Verfügung. Die Auswahl der jeweiligen Übertragungseinrichtung obliegt dem Netzbetreiber (OB Netz). Die Telefongebühren (Anschluss-, Grund- und Datenübertragungsgebühren) trägt der Kunde. 8/10

7. Gasströmungswächter (Zuständigkeit Kunde) (1) Es können nur separate Gasströmungswächter eingesetzt werden; Kombinationen aus Druckregelgerät und Gasströmungswächter sind nicht zulässig. (2) Aufgrund der vorherrschenden Drucksituation können nur Gasströmungswächter (GS) mit der Kennzahl 1 oder 3 eingesetzt werden. (3) Unmittelbar hinter der HAE ist ein Gasströmungswächter vom Typ K1 oder M1 zu installieren. Um eine horizontale Einbaulage des Gasströmungswächters zu realisieren, darf zwischen HAE und GS maximal 1 Winkel eingebaut werden. Der GS ist nach Arbeitsblatt G 600 des DVGW auszuwählen und ggf. zu bemessen. (4) In Häusern mit dezentraler Gasanwendung, d. h. mit mehr als einem Gaszähler, ist unmittelbar vor jedem Gaszähler zusätzlich ein weiterer Gasströmungswächter zu installieren. Es können hier nur Geräte mit der Kennzahl 3 (K3 oder M3) eingesetzt werden. 8. Passive Sicherungsmaßnahme Bei Einhalten der Vorgaben aus Abschnitt 7. sind keine passiven Maßnahmen erforderlich. 9/10

Anlage: Technisches Datenblatt Gas 1. Gasart Erdgas der Gruppe L (nationale Bezeichnung gem. DVGW G 260) Erdgas der Gruppe LL (internationale Bezeichnung gem. DIN EN 437) 2. Gasdruck Niederdrucknetz 50 mbar Ruhe(über)druck vor dem Regler Hochdrucknetz 3,5 bar Ruhe(über)druck vor dem Regler, der vertragliche Mindest(über)druck zur technischen Auslegung von HD-Anlagen beträgt 1,0 bar 3. Netzabsicherung Niederdrucknetz 110 mbar Hochdrucknetz 9 bar 4. Gasqualität Brennwert (Schwankungsbreite nach DVGW G 685 < 2,0 %) H s,n = 10,308 kwh/m³ Heizwert H i,n = 9,307 kwh/m³ Betriebsheizwert H i,b = 8,985 kwh/m³ Relative Dichte d = 0,645 Wobbeindex W s,n = 12,832 kwh/m³ Bei den angegebenen Daten für die Gasqualität handelt es sich um Jahresdurchschnittswerte mit Stand Mai 2008. 10/10