Was tun Gewerkschaften?



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Transkript:

Was tun Gewerkschaften?

2 Was tun eigentlich Gewerkschaften? Inhalt 03 Was tun eigentlich Gewerkschaften? 04 Was haben die Gewerkschaften erreicht? 04 Was bringt mir eine Mitgliedschaft? 05 Damals... Die Entstehung der Gewerkschaften 07 Deutscher Gewerkschaftsbund - Kurz: DGB 08 Welche Mitgliedsgewerkschaften gibt es? 09 Wer wir sind - Die Gewerkschaftsjugend 10 Unsere Aktivitäten 11 Jugend- und Auszubildendenvertretung - Kurz: JAV 12 Der Betriebsrat - Kurz: BR 13 Vertrauensleute 14 Tarifverträge 16 DGB-Jugend vor Ort und Mitgliedsgewerkschaften Impressum Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Bereich Jugend Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Gefördert aus Mitteln des BMFSFJ V.i.S.d.P.: DGB-Bundesvorstand, Ingrid Sehrbrock Bestellungen: E-Mail: jugend@dgb.de Internet:, Rubrik Publikationen Redaktion: DGB-Jugend Hessen Bereich Jugend, DGB BVV Gestaltung und Satz: kabelparker www.kabelparker.de Druck: PrintNetwork PN GmbH Erscheinungsdatum: 08/200 Gewerkschaften vertreten die Interessen aller ArbeitnehmerInnen, egal ob Arbeiter, Angestellte, Beamte oder Auszubildende. Darüber hinaus engagieren sie sich auch für Erst 10% der Bevölkerung sind in der Industrie beschäftigt. Arbeiterverbrüderung als erste politische Arbeiterorganisation. Scheitern der bürgerlichen Revolution von 1848/49 erstickt erste organisatorische Erfolge. 1849 arbeitsuchende Menschen. Ihre Stärke in beiden Bereichen hängt vom Engagement ihrer Mitglieder ab, unabhängig davon, ob es um Lohnforderungen oder gesellschaftliche Auseinandersetzungen, wie z.b. in der Diskussion um Hartz IV geht. Als unabhängige Arbeitnehmerorganisation sind sie allein ihren Mitgliedern verpflichtet und bestimmen durch ihr Handeln für soziale Gerechtigkeit den Alltag im Arbeitsleben mit. Doch nicht nur im Betrieb, z.b. auch in Umwelt- und Friedensfragen, können die Parteien, Regierungen und Behörden die Meinung der Gewerkschaften nicht außer acht lassen. Vertreten sie doch die größte gesellschaftliche Gruppe die der ArbeitnehmerInnen - und das dass in einigen Bundesländern vielleicht ja auch in Deinem? Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben? Das bedeutet, dass Du unter Fortzahlung Deiner Ausbildungsvergütung für den Besuch von z.b. gewerkschaftlichen Seminaren freigestellt wirst. Infos gibt s bei der DGB- Jugend. Koalitionsfreiheit: Gewerkschaften werden erstmalig rechtlich zugelassen. Trotzdem unterliegen sie alltäglicher Unterdrückung und Behinderung von Seiten des Staates und der Unternehmer. seit über hundert Jahren. Menschen beschlossen damals, ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Die sozialen Leistungen sowie die Regelungen der Arbeitsbedingungen, die für uns heute selbstverständlich sind, wurden mit dem Einsatz dieser ArbeiterInnen, Angestellten und Beamten erkämpft. Auch wenn sich die Situation der arbeitenden Menschen seitdem wesentlich verbessert hat, sind Gewerkschaften auch heute unverzichtbar. Gerechte Löhne, vernünftige Arbeitszeiten, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Umweltschutz und mehr Mitbestimmungsrechte im Betrieb - das sind Forderungen, die angesichts der Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt aktuell sind. Menschen, die sich in Gewerkschaften organisieren, wollen über ihre Arbeit und ihr Leben selbst bestimmen. Gewerkschaften stehen für die Gleichberechtigung aller Menschen. 1869 1873 Buchmacher vereinbaren den 10-Stunden-Tag (1. Tarifvertrag). 3

Das haben die Gewerkschaften erreicht. Höhere Löhne und Gehälter Verkürzung der Arbeitszeit 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld in vielen Tarifverträgen Sicherung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen Verbesserung der Ausbildungsqualität Erhöhung der Ausbildungsvergütungen dass weniger als ein Viertel aller Betriebe überhaupt ausbildet und immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene keinen betrieblichen Ausbildungsplatz mehr finden? Deshalb fordern wir: Ausbildung für alle! Was bringt mir eine Mitgliedschaft? Damals... Die Entstehung der Gewerkschaften Eine Menge, und zwar... Gerechte Löhne, vernünftige Arbeitszeiten und faie Arbeitsbedingungen Finanzielle Unterstützung im Falle eines Streiks Kostenlose Freizeit- und Unfallversicherung bei vielen Gewerkschaften Rechtsschutz in Streitfällen z.b. bei Kündigungen, ausbleibendem Lohn oder ständigen Überstunden Persönliche Beratung und Information. Die Gewerkschaften informieren zu Ausbildung und Beruf Kostenlose, bzw. vergünstigte Teilnahme an Seminaren, Workshops etc. (je nach Mitgliedsgewerkschaft) Freizeitangebote, wie z.b.: Sommercamps, Segeltörns, Feten und vieles mehr Man muss sich wehren, sich zusammenschließen, mit den Arbeitgebern über die Arbeitsbedingungen verhandeln - das war die Grundidee für die Gründung erster Arbeitervereine. Diese Zusammenschlüsse wurden vom Staat bekämpft, Treffen wurden verboten, es dauerte Jahrzehnte, bis die Gewerkschaften als Verhandlungs- und Tarifvertragspartei akzeptiert waren. Auch heute gibt es noch Arbeitgeber, die mit den Gewerkschaften keine Verhandlungen führen und keine Tarifverträge abschließen wollen. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten Industriebetriebe. Im Gegensatz zum kleinen Handwerksmeister waren sie in der Lage, mit mehr Menschen und erstmals mit Maschinen eine größere Masse an Produkten herzustellen. Die in diesen Betrieben beschäftigten Menschen machten die Erfahrung, dass sie eine Organisation gründen müssen, um ihre Interessen gegen die Arbeitgeber durchzusetzen. Diese Interessen bestanden u.a. in der Forderung nach mehr Lohn und finanzieller Unterstützung bei Krankheit. Es fällt heute schwer, sich vorzustellen, dass es damals keinen 8-Stunden-Tag, sondern Arbeitszeiten von 12 bis 16 Stunden, keine Urlaubsregelung und nur Hungerlöhne gab. Kinderarbeit in Fabriken war an der Tagesordnung. 1881 1892 1906 1914 1918 Im Gegenzug zum Verbot politischer Arbeiterorganisationen erlässt Bismarck Gesetze zur Unfall-, Kranken- sowie Altersund Invalidenversicherung. Erster Allgemeiner Gewerkschaftskongress. Wahl einer Generalkommission (Vorstand). Frauen werden zu gleichberechtigten Mitgliedern. Berufliche Zentralverbände, keine ausschließlich lokalen Organisationen. Die Sozialdemokratische Partei erkennt im Mannheimer Abkommen die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Gewerkschaften an. 1. Weltkrieg. Politik des Burgfriedens: SPD und Gewerkschaftsführung stimmen der Kriegspolitik zu - mit einer Ausnahme: Karl Liebknecht. Im Gegenzug formale Anerkennung der Gewerkschaften. Novemberrevolution. Deutschland wird Republik. Gewerkschaften können 8-Stunden-Tag und betriebliche Arbeiterräte durchsetzen. Dafür bleiben die alten antidemokratischen Eliten in Militär, Justiz, Bürokratie, Wirtschaft und Wissenschaft. Umformung der Generalkommission zum Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB). Ausbau der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, eigene Verlage und Druckereien, gewerkschaftseigene Unternehmen im Bank-, Bau-, Wohnungs- und Versicherungswesen.

6 Damals... Die Entstehung der Gewerkschaften Deutscher Gewerkschaftsbund: DGB Es konnte also nur gemeinsam Abhilfe geschaffen werden. Der/die Einzelne war (und ist es noch heute) nahezu ohnmächtig dem Interesse des Arbeitgebers ausgeliefert, das darin bestand (und besteht), mit möglichst geringem Aufwand den größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Aus der Erkenntnis, dass die ArbeiterInnen und Angestellten nur durch Zusammenschluss ihr Los verbessern können, entstanden die Gewerkschaften. Lange Zeit waren sie zersplittert in Berufsverbände, getrennt nach ArbeiterInnen, Angestellten und Beamten. Darüber hinaus waren sie gespalten durch politische oder religiöse Richtungen. Diese einzelnen Gewerkschaften erkannten mit der Zeit immer mehr, dass sie ihre Kraft bündeln müssen. So entstanden die ersten Dachverbände. Zum Ende der Weimarer Republik existierten vier politisch orientierte Dachverbände der sozialistischen, der christlichen, der kommunistischen und der liberalen GewerkschafterInnen. Es gab Gespräche über einen Zusammenschluss der Verbände, die jedoch 1933 mit der Machtübernahme der Nazis endeten. Die Gewerkschaften wurden von den Nationalsozialisten zerschlagen. Zehntausende GewerkschafterInnen kämpften weiter, trotz blutiger Verfolgung durch die Nazis. Tausende mussten in diesem Kampf ihr Leben lassen. Nach der Befreiung vom Hitler-Regime 1945 gründeten die GewerkschafterInnen, die den braunen Terror überlebt hatten, in den Westzonen die heutigen Mitgliedsgewerkschaften mit ihrem Dachverband Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Durch Einheitsgewerkschaften wurde die Trennung der GewerkschafterInnen in politische und weltanschauliche Richtungen überwunden. Für die heutige Gewerkschaftsbewegung gilt das Prinzip: Ein Betrieb eine Gewerkschaft. Der DGB ist der Dachverband, in dem sich die selbständigen Mitgliedsgewerkschaften zu einem Bund zusammengeschlossen haben. Diese Mitgliedsgewerkschaften sind nach dem sogenannten Industrieverbandsprinzip organisiert, d.h. ArbeitnehmerInnen haben sich in dem Wirtschaftszweig, indem sie beschäftigt sind, zusammengeschlossen. Alle ArbeitnehmerInnen können Mitglied einer Gewerkschaft werden, ganz egal welcher Religion sie angehören oder zu welcher der demokratischen politischen Richtungen sie sich bekennen. Dadurch ist es möglich, dass sich die ArbeiterInnen, Angestellten und Beamten bei der Vertretung ihrer Interessen nicht zersplittern oder gegeneinander ausspielen lassen. Jede/r von Euch hat das sicherlich schon einmal festgestellt: Allein ist man schwächer. Menschen erreichen mehr, wenn sie mit anderen zusammen in einer Gruppe arbeiten. Deshalb haben sich im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ca. 6,5 Millionen Menschen zusammengeschlossen, davon ca. 460.000 Leute unter 27 Jahren. In den Gewerkschaften kämpfen sie u.a. für existenzsichernde Löhne, faire Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie den Schutz und Ausbau ihrer Rechte. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder auch durch Information und Schulung und bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber. 1920 1924 1930 1933 Die Gewerkschaften rufen zum Generalstreik gegen den rechtsradikalen Kapp-Putsch auf, der die demokratische Weimarer Republik beseitigen will: 12 Millionen Lohnabhängige treten in den Ausstand und verhindern eine Militärdiktatur. Inflation und Arbeitslosigkeit. Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) verliert rund die Hälfte seiner Mitglieder (von 7,5 Millionen). Die letzte parlamentarisch gestützte, sozialdemokratisch geführte Regierung zerbricht an den Auseinandersetzungen um die Arbeitslosenversicherung. Grund: die kapitalorientierte Deutsche Volkspartei lehnt eine gleichmäßige Belastung von Lohn- und Kapitaleinkommen ab. Die Weimarer Republik wird durch die Machtübernahme der Nazis zerstört. Die ArbeiterInnenbewegung ist gespalten; es kommt nicht zu einer gemeinsamen Aktion gegen den Nationalsozialismus. Die ADGB-Führung erklärt sich gegenüber Hitler neutral. Am 2. Mai zerschlagen SA-Trupps die Gewerkschaftsbewegung. Viele GewerkschafterInnen - Mitglieder und Funktionäre - gehen in den Widerstand gegen die Nazi-Diktatur, woraufhin viele in Konzentrationslager, Zuchthäuser oder Gefängnisse gebracht und hingerichtet werden, wie z.b. Wilhelm Leuschner. Einige flüchten ins Exil.

8 Welche Mitgliedsgewerkschaften gibt es? Wer wir sind: Die Gewerkschaftsjugend Insgesamt sind derzeit 6, Millionen Menschen im DGB organisiert. Im DGB sind die verschiedenen Mitgliedsgewerkschaften zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen. Momentan gibt es acht Mitgliedsgewerkschaften. IG BAU Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie Transnet Gewerkschaft der EisenbahnerInnen Deutschlands GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft IGM Industriegewerkschaft Metall NGG Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten GdP Gewerkschaft der Polizei ver.di * Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Beschäftigte des Baugewerbes, der Baustoffindustrie, industrieller Dienstleistungen, der Agrar- und Forstwirtschaft, des Gebäudemanagements, des Umweltschutzes Beschäftigte des Bergbaus, der chemischen Industrie, der Energie-, Glas-, Keramik-, Kunststoff- und Papierindustrie Beschäftigte der Deutschen Bahn AG sowie ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, z.b. LokführerInnen und ZugbegleiterInnen Beschäftigte von Schulen, Universitäten, Kindergärten Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, Autoindustrie, KFZ-Betriebe, Textilindustrie, Bleistiftindustrie, Möbelindustrie, Holzindustrie Beschäftigte der Gastronomie, Hotellerie, Nahrungsmittel- und Tabakindustrie Die Beschäftigten der Polizei Beschäftigte aller Dienstleistungsbetriebe sowie der Betriebe des Öffentlichen Dienstes *Folgende Mitgliedsgewerkschaften schlossen sich im Jahre 2000 zur Mitgliedsgewerkschaft ver.di zusammen: DAG (Deutsche Angestelltengewerkschaft), DPG (Deutsche Postgewerkschaft), HBV (Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen), IG Medien (Industriegewerkschaft Medien) und ÖTV (Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr). Wir - die DGB-Jugend - sind sowohl Teil des Deutschen Gewerkschaftsbundes, als auch ein eigenständiger Jugendverband. Mitglied bei uns sind alle jugendlichen Mitglieder der Mitgliedsgewerkschaften. Das sind zur Zeit ca. 60.000 Menschen. Alle haben die Möglichkeit, sich an der Arbeit der Gewerkschaftsjugend zu beteiligen. Wir beschäftigen uns mit Fragen, die sich aus dem Arbeitsleben ergeben (z.b. gute Ausbildung, Forderungen der Gewerkschaftsjugend: Recht auf Chancengleichheit im Bildungssystem faire Entlohnung) sowie mit gesellschaftlichen Themen (z.b. der Globalisierung, Chancengleichheit, Antirassismus). Außerdem führen wir Seminare, Reisen und Veranstaltungen durch. Und wo wir mit unseren Argumenten auf taube Ohren stoßen, werden Aktionen durchgeführt und für Öffentlichkeit gesorgt. In den Mitgliedsgewerkschaften und bei uns - der DGB-Jugend - könnt Ihr in Projekt- und Aktionsgruppen aktiv werden. Ausbildungsplätze für alle durch einen Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben (Umlagefinanzierung): Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Verbesserung der Qualität der Berufsschulen Ein Jugendarbeitsschutzgesetz, welches junge Menschen schützt und nicht die Arbeitgeber Übernahme im erlernten Beruf Nicht jung gegen alt, sondern für einen fairen Generationenvertrag Gemeinsam für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen ohne Unterscheidung nach Nationalität oder Geschlecht Selbstbestimmte und bezahlbare Freizeitangebote 8. Mai 1945 1947 1948 Befreiung vom Nationalsozialismus. Bedingungslose Kapitulation Deutschlands: Vier Siegermächte übernehmen die Regierungsgewalt. Interesse an freien Gewerkschaften als ein wesentliches Element für eine demokratische Ordnung in Deutschland. Alliierte fördern Wiederaufbau von Gewerkschaften auf betrieblicher und lokaler Ebene. Funktionäre der ehemaligen Richtungsgewerkschaften planen die Einheitsgewerkschaft und möglichst rasche zentrale Zusammenschlüsse. 1945 wird in der Sowjetzone (spätere DDR) der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) gegründet. In der britischen und in der amerikanischen Zone bildet sich der Gewerkschaftsrat der vereinigten Zonen. Am 20. Juli 1948 vollziehen die Besatzungsmächte der Westzonen die Währungsreform, daraufhin setzt am 24.Juli die Blockade Berlins durch die Sowjetunion ein. Im Oktober konstituiert sich in München der DGB als Einheitsgewerkschaft. Hans Böckler wird Vorsitzender. Verabschiedung des Münchner Programms. DGB organisiert sich nach dem Industrieverbandsprinzip: Ein Betrieb - eine Gewerkschaft. 9

10 Unsere Aktivitäten Jugend- und Auszubildendenvertretung: JAV Aktion, Bildung und Information: Beratungs- und Informationsangebote für Auszubildende, PraktikantInnen, SchülerInnen und Studierende zur Arbeits- und Berufswelt (z.b. www.doktor-azubi.de, www.students-at-work.de) Gewerkschaftsjugend vor Ort - unsere gewerkschaftlichen InteressenvertreterInnen in den Betrieben und Verwaltungen Gewerkschaftsjugend on Tour unsere bundesweite Berufsschultour Seminarangebot der DGB-Jugend zu verschiedenen Themen: Globalisierung, Internationales und Europa, Rhetorik, Zeitmanagement, Mobbing, Rassismus und vieles mehr Internationale Jugendarbeit: Begegnungen, Erkundungen und Austausch Kostenlose Infomaterialien zu Ausbildung, Beruf, Umweltschutz, Gleichberechtigung, Kriegsdienstverweigerung und vielem mehr politische Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit, z.b. unsere Kampagne für faire Bedingungen im Praktikum Eintreten für die Rechte von Azubis und jungen ArbeitnehmerInnen, z.b. mit der Veröffentlichung des Schwarzbuch Ausbildung Veranstaltungen und Aktionen gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus Fun und Freizeit Sommercamps Jugendprogramm am 1. Mai, Feste, Feten, Feiern Sprachkurse, Reisen Jugendclubs Was können Jugendliche und Auszubildende in Betrieben und Verwaltungen tun, wenn es Probleme gibt? Ganz einfach: Sie können sich an ihre Interessensvertretung - die JAV - wenden. Die JAV wird von den Jugendlichen und Azubis bis 2 Jahre gewählt und dient als Ansprechpartner/in wenn es Probleme gibt. Gewählt werden kann jede/r, die/der das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, egal ob man sich noch in der Ausbildung befindet oder schon ausgelernt hat. Die JAV achtet darauf, dass die für Jugendliche und Auszubildenden relevanten Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Betrieb eingehalten werden. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat und der für den Betrieb zuständi- dass Du selbst eine JAV in Dei- nem Betrieb gründen kannst, wenn es noch keine JAV in Deinem Betrieb gibt? Voraussetzung ist nur, dass es in Deinem Betrieb mindestens fünf Personen gibt, die entweder unter 18 sind oder sich in der Berufsausbildung befinden und noch keine 25 Jahre alt sind. gen Mitgliedsgewerkschaft zusammen. Über den Betriebsrat reicht sie Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildung oder Beschwerden an den Arbeitgeber weiter. Gemeinsam mit dem Betriebsrat verhandelt sie mit dem Arbeitgeber über Verbesserungen der Ausbildungssituation. Ob eine JAV die Interessen gut vertreten kann, hängt von den Auszubildenden ab. Denn: Wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht informiert wird, dann weiß sie wenig über aktuelle Probleme. Und wenn die JAV bei Auseinandersetzungen mit dem Ausbilder oder Arbeitgeber allein dasteht, kann sie weniger für die Auszubildenden erreichen. 1951 1952 1954 1955 1956 1957 1958 Der Bundestag beschliesst das Gesetz über die paritätische Mitbestimmung für die großen Bergbau-, Kohle- und Stahlbetriebe: Im Aufsichtsrat bekommen die Beschäftigten gleiches Stimmrecht. Parlamentarische Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes. DGB gegen Wiederbewaffnung der Bundesrepublik. Erstmals Forderungen nach der 40-Stunden-Woche und der 5-Tage Woche. IG Metall führt 16-wöchigen Streik um die Lohnfortzahlung für ArbeitnehmerInnen im Krankheitsfall. Gesetz über 100% Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze (Einsatz der Bundeswehr nicht nur zur Landesverteidigung sondern notfalls auch gegen die eigene Bevölkerung). DGB-Kongress gegen Notstandsgesetze. DGB gibt sich ein Grundsatzprogramm. 11

12 Der Betriebsrat: BR Vertrauensleute Der Betriebsrat* ist die Interessenvertretung aller Arbeitnehmerlnnen im Betrieb. Er ist also auch für die Auszubildenden und Jugendlichen zuständig, ganz egal, ob es im Betrieb eine JAV gibt oder nicht (vgl. zur JAV Seite 11). Darüber hinaus arbeitet der Betriebsrat eng mit der JAV zusammen und unterstützt und berät sie bei ihrer alltäglichen betrieblichen Arbeit. dass Tarifverträge nicht irgendwelche Vereinbarungen sind, sondern Gesetzesrang genießen? Ein Betriebsrat ist immer dann zu wählen, wenn in einem Betrieb mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die über 18 Jahre alt sind. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), in welchem Ihr übrigens auch alle relevanten Regelungen zur JAV findet. Der Betriebsrat hat zahlreiche Aufgaben und Rechte. Er verhandelt u.a. mit dem Arbeitgeber über wichtige Themen, wie z.b. Fragen bezüglich der Arbeitszeit, den Arbeitsbedingungen oder der Berufsausbildung. Bei bestimmten Maßnahmen (z.b. Kündigungen oder Neueinstellungen) hat der Betriebsrat ein sogenanntes Mitbestimmungsrecht ; das heißt, der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vorher informieren und dessen Zustimmung einholen, bevor er die entsprechenden Maßnahmen durchführt. Auch beim Betriebsrat gilt: Ob er die Interessen gut vertreten kann, hängt auch von den ArbeitnehmerInnen des jeweiligen Betriebes ab. Jeder Betriebsrat ist nur so stark wie die Belegschaft, die ihn unterstützt. *In Verwaltungen und Betrieben des öffentlichen Dienstes heißt der Betriebsrat Personalrat. Neben den Betriebsräten gibt es in vielen Betrieben auch sog. Vertrauensleute. Sie sind die VertreterInnen der Gewerkschaften und werden in jeder Abteilung des Betriebes, also z.b. auch in der Ausbildungswerkstatt, gewählt. Wahlberechtigt sind allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder. Vertrauensleute sind zuständig für die Wahrnehmung der Interessen der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb und stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen ArbeitnehmerInnen und Betriebsrat dar. Die Vertrauensleute entwickeln dadurch Meinungsbilder und leiten daraus Forderungen ab, wie z.b.: Auf welche Fragen soll sich die aktuelle Tarifpolitik konzentrieren? Beschäftigungssicherung? Höhere Einkommen? Mehr Urlaub? Kürzere Arbeitszeit? Wer soll für den Betriebsrat kandidieren? dass nur Mitglieder der Gewerkschaften einen Anspruch auf die durch sie ausgehandelten und erkämpften tarifvertraglichen Leistungen haben? Hier gilt: Je mehr wir sind, desto stärker ist die Verhandlungsposition! In den Vertrauensleuteversammlungen werden die KandidatInnen gewählt, Gewerkschaftsmitglieder über die Forderungen der Gewerkschaft informiert sowie Missstände im Betrieb und vieles andere besprochen. Dann geben die Vertrauensleute die betrieblichen und tarifpolitischen Forderungen der GewerkschafterInnen an den Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung und an die jeweilige Gewerkschaft weiter. 1967 1984 1986 1990 1992 1993 1996 1998 Vertreter von Kapital und Arbeit sollen ihre Tarifpolitik an politisch vorgegebenen Lohnleitlinien orientieren. Gefährdung der Tarifautonomie. Kampf um die 35-Stunden-Woche. 7 Wochen Streik in der Metallindustrie und 12 Wochen in der Druckindustrie. Änderung des 116 Arbeitsförderungsgesetz zu einem Anti-Streik-Paragraphen. Demonstrationen und Kundgebungen des DGB mit rund einer Million Menschen. Nach dem Fall der Berliner Mauer arbeitet der DGB am Aufbau von Gewerkschaften in Ostdeutschland nach westdeutschem Vorbild. Reformprozess des DGB bezüglich Organisationsstruktur und politischer Programmatik. Mit der Aktion Gegenwehr kämpft der DGB gegen die Angriffe der Arbeitgeber und der Bundesregierung auf die Tarifautonomie. 350.000 Menschen demonstrieren in Bonn gegen die Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 100 auf 80%. Die DGB-Jugend mobilisiert über 40.000 junge Menschen für eine andere Politik nach Frankfurt am Main. 13

1 Ja, ich will Mitglied werden (bitte ankreuzen). Tarifverträge...... legen für fast alle Branchen die Arbeitsbedingungen fest.... sichern ein Mindesteinkommen.... garantieren leistungsgerechte Bezahlung.... regeln Ansprüche auf Urlaub.... sorgen für eine sachgerechte Ausbildung. Tarifverträge regeln u.a. Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerlnnen. Zwischen den Arbeitgeberverbänden, bzw Arbeitgebern und Mitgliedsgewerkschaften werden diese Verträge ausgehandelt - ohne staatliche Einmischung. Deshalb spricht man auch von Tarifautonomie. Über Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbedingungen, Zuschläge und andere Punkte werden von beiden Parteien sogenannte Mantel- oder Rahmentarifverträge abgeschlossen. Tarifverträge sind zeitlich begrenzt und müssen nach Ablauf wieder neu verhandelt werden. Nur Gewerkschaftsmitglieder haben gegenüber der anderen Tarifvertragspartei, also dem Arbeitgeber, einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen. Den entsprechenden Tarifvertrag für eure Branche erhaltet Ihr als Mitglied bei eurer Gewerkschaft. Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. Die Mitglieder der Gewerkschaften haben sie - oft genug mit Streiks - hart erkämpfen müssen. Ein Vergleich mit den gesetzlichen Mindestregelungen zeigt, dass es sich lohnt, die Tarifverträge mit aller Kraft zu verteidigen. IG BAU Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt www.igbau.de IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie www.igbce.de GdP Gewerkschaft der Polizei www.gdp.de GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft www.gew.de IGM Industriegewerkschaft Metall www.igmetall.de NGG Nah- Gewerkschaft rung-genuß-gaststätten www.ngg.net Transnet GdED Gewerkschaft der EisenbahnerInnen Deutschlands www.transnet.org ver.di Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft www.verdi.de Gesicherte Leistungen am Beispiel der IG Metall (Stand: 7 / 2007) Arbeitszeit Urlaub Urlaubsgeld Sonderzahlungen Entlohnungsregelungen Übernahme nach der Ausbildung Gesetz 40 (48) Stunden Vier Wochen Nein Nein Nein Nein Tarifvertrag 35 Stunden Sechs Wochen 50 Prozent bis zu 55 Prozent Verbindliche Ansprüche mindestens für 6 Monate Name Straße PLZ Vorname Haus-Nr. Ort Bitte ausschneiden und einsenden an: 2002 2004 2005 2006 2xxx Geb.-Datum beschäftigt als Die Gewerkschaftsjugend mobilisiert unter dem Motto Her mit dem schönen Leben! gemeinsam mit attac 40.000 Jugendliche nach Köln. Klare Botschaft: Eine andere Welt ist möglich! In Stuttgart, Köln und Berlin demonstrieren 300.000 Menschen gegen Sozialabbau. Der DGB setzt sich mit der BBiG-Kampagne für eine Verbesserung der beruflichen Bildung ein. Es kommt zur Verabschiedung des neuen BBiG (Berufsbildungsgesetz) am 01.04.2005. Nach Großdemonstrationen Fortsetzung folgt des DGB, EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) und attac unter dem Motto: Europa ja Sozialdumping nein! wird die Dienstleistungs-Richtlinie im Europäischen Parlament gestoppt. Ein Erfolg für ein soziales Europa, ohne Lohn-, Sozial- und Umweltdumping. beschäftigt bei Ich beantrage meinen Beitritt in die umseitig bezeichnete Gewerkschaft Datum, Ort Unterschrift Oder im Internet Mitglied werden: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Abt. Jugend Henriette-Herz-Platz 2 1018 Berlin 1

Gewerkschaften im DGB IG Bauen-Agrar-Umwelt Olof-Palme-Str. 19 60439 Frankfurt Tel.: 069/95737-0 Fax: 069/95737-109/800 http://www.igbau.de IG Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6 30167 Hannover Tel.: 0511/7631-0 Fax: 0511/7000891 http://www.igbce-jugend.de Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Reifenberger Str. 21 60489 Frankfurt Tel.: 069/78973-0 Fax: 069/78973-201/202 http://www.gew.de/junge_gew_2.html IG Metall Wilhelm-Leuschner-Str. 79 60329 Frankfurt Tel.: 069/6693-0 Fax: 069/6693-2843 http://www.jugend.igmetall.de Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Haubachstr. 76 22765 Hamburg Tel.: 040/38013-0 Fax: 040/38926-37 http://www.junge-ngg.net Gewerkschaft der Polizei Stromstr. 4 10555 Berlin Tel.: 030/399921-0 Fax: 030/399921-200 http://www.gdp-junge-gruppe.de Gewerkschaft Transnet Weilburger Str. 24 60326 Frankfurt Tel.: 069/7536-0 Fax: 069/7536-222 http://www.transnet-jugend.org ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Tel.: 030/6956-0 Fax: 030/6956-3956 http://www.verdi-jugend.de DGB-Jugend vor Ort Baden-Württemberg Willi-Bleicher-Straße 20 70174 Stuttgart Tel.: 0711/20 28 226 Fax: 0711/20 28 250 http://www.dgb-bw.de/jugend Bayern Schwanthalerstraße 64 80336 München Tel.: 089/517 00 224 Fax: 089/517 00 216 http://www.dgb-jugend-bayern.de Berlin-Brandenburg Keithstraße 1-3 10787 Berlin Tel.: 030/212 40 312 Fax: 030/212 40 315 http://www.berlin-brandenburg. dgb.de/jugend Hessen-Thüringen DGB-Jugend Hessen Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77 60329 Frankfurt Tel.: 069/273 005 57 Fax: 069/273 005 55 http://www.hessen.dgb. de/jugend/index_html Thüringen Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Tel.: 0361/59 61 461 Fax: 0361/59 61 464 http://www.dgb-jug-thueringen.de Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Dreyerstraße 6 30169 Hannover Tel.: 0511/126 01 60/61 Fax: 0511/126 01 57 http://www.gewerkschaftsjugend-niedersachsen.de Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 6 39104 Magdeburg Tel.: 0391/625 03 30 Fax: 0391/625 03 27 http://www.sachsen-anhalt. dgb.de/jugend/index_html Nord Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Tel.: 040/28 58 223 Fax: 040/28 58 209 http://www.nord.dgb.de Nordrhein-Westfalen Friedrich-Ebert-Straße 34-38 40210 Düsseldorf Tel.: 0211/36 83 135 Fax: 0211/36 83 159 http://www.dgb-jugend-nrw.de Sachsen Schützenplatz 14 01067 Dresden Tel.: 0351/86 33 102 Fax: 0351/86 33 158 http://www.dgb-jugend-sachsen.de West Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Tel.: 06131/28 16 28/37 Fax: 06131/22 57 39 http://www.dgb-jugend-rlp.de Saar Fritz-Dobisch-Straße 5 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/400 01-24 Fax: 0681/400 01-20 http://www.dgb-jugend-saar.de