WILLKOMMEN ZUR LOC PRÄSIDENTENKONFERENZ 8. März 2017 LEISTUNG FREUNDSCHAFT RESPEKT REORGANISATION SPORTFÖDERUNG LIECHTENSTEIN 1
Organisation & Struktur Zusammenwirken 2
Kinder- und Jugendsportförderung Jugend+Sport inkl. Beratung und Dienstleistungen, Ausbildung und Vereinscoaching, Sportkurse und Lager Koordinationsfunktion Projekte und Lager Bewegungs- und Freizeitsportförderung Veranstaltungen, Kurse und Anlässe zur Förderung der Bewegungs- und Freizeitsportaktivität Beratungs- und Dienstleistungsstelle für sportinteressierte Bevölkerung Sportinfrastrukturförderung Koordinationsfunktion (Land, Gemeinden, Dritten) Anlaufstelle Sportinfrastruktur und Raumnutzung Privat-rechtliche Sportförderung (LOC) 3
Zusammenfassung Strukturen werden vereinfacht, sie werden effizienter und schlanker ohne zusätzliche Kosten zu generieren; Zuständigkeiten geklärt; Reduktion von Anlaufstellen für Verbände, Vereine, Sportler, Gemeinden, Bevölkerung; Moderne Rahmenbedingungen. Sowohl die öffentlich-rechtliche wie auch die privat-rechtliche Sportförderung gehen gestärkt aus dieser Reorganisation heraus. RICHTLINIEN ZUR BREITEN- UND LEISTUNGSSPORTFÖRDERUNG «Nur wer sich hohe Ziele setzt, kann sich weiterentwickeln!» (Sportcodex, 2014) 4
Inhalt 1. Sportförderung 2018 1. Breitensportförderung 2. Leistungssportförderung 1. Leistungssportförderung Verbände 2. Leistungssportförderung Athleten 3. Sportschule 4. Vergleich 2017/2018 5. Ablauf 6. Übergangsphase 2. Fragen, Diskussion 9 Sportförderung LOC 2018 10 5
Sportförderung LOC 2018 Die Dienstleistungen des LOC sowie die Breitensportförderung Basisförderungen von welchen grundsätzlich alle Sportverbände profitieren können + Leistungssportförderung Verbände Sportverbände welche im Leistungssport tätig sind und ein genehmigtes Leistungssportprogramm aufweisen + Leistungssportförderung Athleten Athleten der LOC Förderkader + Förderung Olympia Unterstützung für Sportverbände in der Vorbereitung der olympischen Events volle Kostenentlastung bei der Teilnahme an olympischen Events Verbands- und vereinsorientierte Breitensportförderung CHF 275 000.- (+CHF 1`100`000.- SSP) Leistungssportförderung Verbände CHF 1 015 000.- Leistungssportförderung Athleten CHF 390 000.- Förderung Olympia CHF 350 000.- TOTAL CHF 2 030 000 11 Breitensportförderung LOC Kriterien LOC Sportcodex unterzeichnet Teilnahme an der Delegiertenversammlung des LOC Jahresbericht, Jahresrechnung und Mitgliederliste fristgerecht eingereicht Für die verbands-und vereinsorganisierte Breitensportförderung stehen folgende Fördermittel zur Verfügung: Basisbeitrag CHF 180 000.- Mitgliederbeiträge an Int. Verbände CHF 25 000.- Verbandsprojekte CHF 55 000.- LOC Breitensportprojekte CHF 15 000.- TOTAL CHF 275 000.- 12 6
Breitensportförderung SSP 800 000: J+S / Schulsport / Lager und Projekte 125 000: SOLIE / Veranstaltungen / Anlässe und Projekte 190 000: Strategie / Bau / Betrieb / Nutzung Summe: ca. 1.1 Mio. 17. Feb. 2017 / TOJU 13 Leistungssportförderung Leistungssportprogramm Leistungssportverantwortlicher pro Sportart Aufstellung und Einteilung der Trainer gemäss Trainerqualifikationsstruktur LOC Sportartspezifische Kriterien und Kadereinteilung anhand Vorgabe LOC Sportschulprogramm inkl. Aufnahme- und Verbleibkriterien Verbandsangebot Internationale Wettkämpfe Olympische PRE-Athleten und Vorbereitungsprojekte Voraussetzung für Fördergelder im Bereich Leistungssport Leistungssportrelevanter Trainingsbetrieb (Sportschultraining, Kadertraining, Trainerlöhne, Trainingslager, Infrastruktur) Leistungsportrelevanter Wettkampfbetrieb (Internationale Wettkämpfe im In- und Ausland) Unterstützende, leistungssportrelevante Massnahmen (zusätzliche Betreuung bei Wettkämpfen oder während des Trainingsbetriebs) 14 7
Leistungssportförderung Verbände LOC finanziert: maximal 50 % der Kosten aus dem Trainings-und Wettkampfbetrieb der Sportverbände bis zu 50 % der Trainerlöhne max. Unterstützungsbeitrag/Trainer CHF 40`000.-. errechnet gemäss Trainerqualifikationsstruktur LOC zusätzlicher Pauschalbetrag von CHF 10`000.- bei der Anstellung eines A-Trainers für die Sportschule maximal 20 % der Kosten für die Traineraus-und -weiterbildung Max. Beitrag/Trainer CHF 1`000.- pro Sportverband maximal 20 % der Kosten für zusätzliche Betreuung wie z. B. Servicemann, Material, Physiotherapeuten etc. max. Unterstützungsbeitrag Material/Athlet CHF 400.- internationale Wettkämpfe im Inland gemäss Reglement Internationale Sportveranstaltungen im Fürstentum Liechtenstein der Stabsstelle für Sport 15 Verband: Verband A Sportarten: Leistungssportverantwortlicher: Max Muster Zuständig für die Abrechnung: Muster Max Berechnung Verbands-Faktor Trainerlöhne gemäss Trainerqualifikationsstruktur LOC Aufteilung der Leistungssportförderung Verbände Stellenprozente Einzel-Faktor Anteil Summe A Trainer 100 0.5 63% 0.31 B Trainer 60 0.3 38% 0.11 Verbands-Faktor 160 100% 0.425 Berechnung Verbandsbeitrag Leistungssport: Kosten die innerhalb des Leistungssportprogramms anfallen Beschreibung Exemplarisch Faktor Betrag Bemerkung Teilnahme oder Infrastrukturkosten CHF 1'000.00 Unterkunft CHF 5'000.00 Reisekosten CHF 2'000.00 Verpflegung CHF 3'000.00 Trainingslager CHF 11'000.00 0.5 CHF 5'500.00 Startgebühren CHF 800.00 Unterkunft CHF 6'000.00 Reisekosten CHF 2'500.00 Verpflegung CHF 3'000.00 internationale Wettkämpfe CHF 12'300.00 0.5 CHF 6'150.00 Kosten Trainingsbetrieb Gesamt CHF 25'300.00 0.5 CHF 12'650.00 Trainerkosten CHF 120'000.00 0.425 CHF 51'000.00 Löhne CHF 120'000.00 A-Trainer Sportschule CHF 10'000.00 1 CHF 10'000.00 Pauschalbetrag Ausbildung ausserhalb J&S CHF 5'000.00 0.2 CHF 1'000.00 Maximalbetrag/Trainer Material CHF 7'000.00 Maximalbetrag/Athlet Servicemann, Physio CHF 15'000.00 Zusätzliche Betreuungskosten CHF 22'000.00 0.2 CHF 4'400.00 internationale Wettkämpfe im FL CHF 2'000.00 Pauschal nach Reglement Förderbertrag Leistungssportverbände Summe Kalkulation Verbände Verband A Verband B Verband C Verband D Verband E Verband F Verband G Verband H Verband I Verband J Verband K Verband L Verband M Verband N Verband O Total Faktor CHF 900'000.00 CHF 1'035'050.00 0.87 Kalkulation Verbände Faktor Beitrag Verband CHF 79'050.00 0.87 CHF 68'735.81 CHF 35'000.00 0.87 CHF 30'433.31 CHF 20'000.00 0.87 CHF 17'390.46 CHF 50'000.00 0.87 CHF 43'476.16 CHF 50'000.00 0.87 CHF 43'476.16 CHF 110'000.00 0.87 CHF 95'647.55 CHF 37'000.00 0.87 CHF 32'172.36 CHF 56'000.00 0.87 CHF 48'693.30 CHF 40'000.00 0.87 CHF 34'780.93 CHF 120'000.00 0.87 CHF 104'342.79 CHF 250'000.00 0.87 CHF 217'380.80 CHF 12'000.00 0.87 CHF 10'434.28 CHF 90'000.00 0.87 CHF 78'257.09 CHF 21'000.00 0.87 CHF 18'259.99 CHF 65'000.00 0.87 CHF 56'519.01 CHF 1'035'050.00 CHF 900'000.00 Sportarteneinteilung (olympisch=1,0 ; nicht olympisch=0,8) Maximaler Totalbetrag 1 CHF 79'050.00 16 8
Leistungssportförderung Verbände Das LOC bietet den Sportverbänden folgende zusätzliche Dienstleistungen: Indirekte finanzielle Förderung Eine athletische und sporttheoretische Ausbildung der Sportschüler Sportmedizinische Untersuchungen, Leistungsdiagnostik und Doping Prävention Förderung der olympischen Missionen und deren Vorbereitung Übernahme der Kosten für Olympische Events Beiträge für olympische Vorbereitungsprojekte Olympic Solidarity Beiträge des IOC für PRE-OlympicAthleten und Teams können vom Sportverband über das LOC bei OlympicSolidaritybeantragt werden 17 Leistungssportförderung Athleten olympisch Olympic Team Olympic Potential Team Talent Team Sportschüler 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24+ International Potential Team Talent Team nicht olympisch Sportschüler 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24+ 18 9
Leistungssportförderung Athleten Nomination aufgrund sportartspezifischer Kriterien gemäss vom LOC genehmigtem Leistungssportprogramm. auch für Team- und Mannschaftssportarten persönliches Bewerbungsgespräch mit dem LOC Zusammen mit einem vom Athleten gewählten Verbandsvertreter (bei Minderjährigen auch einem Elternteil) definitive Entscheidung über die Aufnahme und Leistungen und Verpflichtungen durch den Olympia-Ausschuss 19 Leistungssportförderung Athleten Leistungen Förderkader Anstellung Budget Athletensupport Olympic Team jährlich CHF 24000.- Netto nein ja Olympic Potential Team möglich jährlich CHF 5000.- bis CHF 15000.- netto ja bis max. CHF 8000.- jährlich ja International Potential Team nein ja bis max. CHF 8000.- jährlich ja Talent Team nein nein ja 20 10
Sportschule Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung der Sportschüler Erste Massnahmen ab dem Schuljahr 2018/2019 sportartübergreifendes Athletiktrainings für die erste Klasse zweimal pro Woche; Sportmotorische Leistungstests Blockveranstaltungen in den Themenbereichen, Sporternährung, Mental-Training, Sportmedizin, Sportwissenschaft und Karriere Planung; Ausbildungen in den obengenannten Themenbereichen für die Trainer der Sportschüler. Mittelfristige Ziele sportartenübergreifendes Athletiktraining entsprechenden dem Leistungsniveau der Sportschüler sporttheoretische Ausbildung integriert in das Sportschulprogramm Standorte der beiden Schulstufen zusammenzulegen Sportcampus mit vielseitigen Trainingsmöglichkeiten und optimaler Infrastruktur schaffen 21 Vergleich 17/18 CHF1'000'000.00 CHF900'000.00 CHF800'000.00 CHF700'000.00 CHF600'000.00 CHF830'000.00 CHF900'000.00 Auszahlungen Verbände CHF590'000.00 CHF590'000.00 CHF500'000.00 CHF400'000.00 CHF300'000.00 CHF200'000.00 CHF100'000.00 CHF180'000.00 CHF260'000.00 CHF160'000.00 CHF100'000.00 CHF- LS 17 LS 18 BS 17 BS 18 OF 17 OF 18 J&S 17 J&S 18 22 11
Vergleich 2017/2018 Wesentliche Vereinfachung der Strukturen und Reduktion des administrativen Aufwandes aller Beteiligten Mehr Kompetenz und Mitspracherecht für die Verbände bei der Festlegung von Kriterien gesamthaft höhere finanzielle Beiträge für die Verbände zielgerichtete Förderung der Athleten aufgrund deren Potential und individuellen Voraussetzungen klare Trennung der Förderbereiche Verbessertes Angebot für Sportschüler Dienstleistungsangebot sowohl für die Sportverbände als auch für die Athleten wird ausgebaut Partnerschaften in den Bereichen Material, Sporternährung, Versicherungen 23 Ablauf Breitensportförderung Folgende Unterlagen sind bis jeweils 30. Mai schriftlich beim LOC einzureichen: Jahresbericht des vergangenen Jahres Budget des kommenden Jahres Aktuelle Mitgliederliste Der Basisbetrag wird jeweils im Juli anteilsmässig an die Sportverbände ausbezahlt Mitgliederbeiträge an Internationale Sportfachverbände Kopie der Rechnung des Internationalen Verbandes; Kopie der Banküberweisung. Auszahlung jeweils für das laufende Jahr, max. 50% der Kosten für eine Mitgliedschaft Verbandsprojekte Unterstützungsantrag für Breitensportprojekte bis spätestens 30. Mai schriftlich Ziel(e) des Projekts; Beschreibung des Projekts (Inhalte, Tätigkeiten, Ressourcen, Projektorganisation) Verwendungszweck der beantragten Finanzmittel Zusage bis spätestens Juli des jeweiligen Jahres Auszahlung jeweils nach Abschluss und gegen Vorlage der Abrechnung und des Schlussberichtes 24 12
Ablauf Leistungssportförderung Leistungssportförderung Verbände und Leistungssportförderung Athleten jährlich bis spätestens 30. Juni Leistungssportprogramm Lebensläufe der beschäftigten Trainer inkl. Ausbildungsbelege Die Schlussrechnung der leistungssportrelevanten Kosten gemäss Kalkulation Leistungssportförderung Verbände für das letzte Jahr Ein Budget der leistungssportrelevanten Kosten gemäss Kalkulation Leistungssportförderung Verbände für das jeweilige Jahr Anträge auf Aufnahme in ein LOC Förderkader für Athleten die gemäss Leistungssportprogramm die Richtlinien und Kriterien erfüllen Antragsformulare für olympische Vorbereitungsprojekte 25 Ablauf Leistungssportförderung Auszahlungen Leistungssportförderung Verbände Leistungssportförderung Verbände erfolgt gestaffelt. 60 % der kalkulierten Beiträge im Juli. Restzahlung nach Eingabe der Schlussabrechnung im ersten Halbjahr des darauffolgenden Jahres Beiträge für Olympische Vorbereitungsprojekte werden im Juli zugesprochen. Auszahlung erfolgt jeweils nach Abschluss und gegen Vorlage der Abrechnung und des Schlussberichtes Athletenförderung Olympia-Ausschuss entscheidet bis 30. Juni über Aufnahme und Einteilung der Athleten in den jeweiligen Förderkader gilt ab dem 1. Juli jeweils für ein Jahr Bei einer Anstellung eines Athleten erfolgen die Lohnzahlungen monatlich Beiträge für Budgets werden jeweils nach Abschluss der Projekte und gegen Vorlage einer Abrechnung ausbezahlt Das Eingabeverfahren für das Jahr 2018 ist im Dokument «Richtlinien zur Übergangsphase» zu finden 26 13
Übergangsphase Erhält ein Verband anhand der neuen Richtlinien im Jahr 2018 weniger Förderung wie im Vergleich zum Jahr 2017 werden 75 % der Differenz ausgeglichen In den ersten vier Jahren nach Implementierung können Anpassungen aufgrund der gemachten Erfahrungen in der Anwendung der Richtlinien gemacht werden Zukünftig wird die Trainerqualifikation einen wesentlichen Faktor in der Berechnung der Förderbeiträge darstellen. Sportschultrainer werden deshalb bis 30. Juni 2019 unabhängig ihrer Trainerausbildung als A-Trainer gemäss Trainerqualifikationsstruktur LOC gewertet Beispiel: Förderbeitrag 2017 gleich CHF 100`000.- Förderbeitrag nach neuer Kalkulation 2018 gleich CHF 76`000. Differenz von CHF 24`000 wird zu 75% kompensiert, was CHF 18`000.- entspricht Tatsächliche Differenz: CHF 100`000.- minus CHF 94`000.- gleich CHF 6`000.- 27 Rückmeldungen der Verbände, Anpassungen ab 8.3.2017 Beginn Politischer Prozess, Fertigstellung Grundlagen, Finalisierung der Richtlinien Umsetzung ab 1. Januar 2018 Entscheid über das Gesamtkonzept Delegiertenversammlung 9. Mai 2017 Einreichen der benötigten Unterlagen für die Leistungssportförd erung 2018 bis am 15.10.2017 28 14
Fragen Diskussion Feedback 29 ÜBERARBEITUNG STATUTEN LOC «Unsere Statuten dulden keine Diskriminierung. Unsere Vereine und Verbände sind Orte der Begegnung und sozialen Integration. Solidarität und Freundschaft prägen unsere Handlungen im und ausserhalb des Sports» (Sportcodex, 2014) 15
Art. 11: Ausschluss von Mitgliedern Kein Quorum definiert Vorschlag: Ein Mitglied kann bei wichtigen Gründen durch die Delegiertenversammlung aus dem LOC ausgeschlossen werden. Antragsrecht auf Ausschluss steht dem Vorstand sowie einer Gruppe von mindestens fünf Mitgliedern zu. Die Abstimmung hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen. Für einen Ausschluss bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. 31 Art. 15: Zuständigkeit der Delegiertenversammlung Neu: Die Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder soll getrennt erfolgen. Vorschlag: 9. Wahl des Präsidenten 10. Wahl der Vorstandsmitglieder 32 16
Art. 16: Beschlussfassung Abs. 3: «Stimmen» durch «Delegierte» ersetzt. Ergänzt um: Jeder Delegierte der Sportverbände und Einzelvereine hat genau eine Stimme. Alt Abs. 5: Die von der Delegiertenversammlung vorzunehmenden Wahlen erfolgen in geheimer und schriftlicher Wahl über jedes zu vergebende Amt einzeln, [ ] Neu Abs. 6: Die von der Delegiertenversammlung vorzunehmenden Wahlen erfolgen in geheimer und schriftlicher Wahl, sofern nicht 95 % der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der Delegiertenversammlung eine offene Abstimmung beschliessen. Mit demselben Quorum kann auch eine Gesamtwahl des Vorstandes beschlossen werden. Art. 17: Vorstandsmitglieder Amtszeitbeschränkung Abs. 2: Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt und sind zwei Mal wiederwählbar. Nach maximal zwölf Jahren im Vorstand oder beim Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren ist eine Wahl ausgeschlossen. Abs. 3 (neu): Der Präsident ist wie die Vorstandsmitglieder zwei Mal für je vier Jahre wiederwählbar. Geht der Präsidentschaft eine Vorstandstätigkeit voraus, ist jedoch eine Wahl nach maximal 16 Jahren oder beim Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren im Vorstand ausgeschlossen. Es gibt keine Übergangsbestimmungen. 17
Art. 17: Vorstandsmitglieder Präzisierung «in leitender Funktion» Zusammensetzung Vorstand Alt: Vorstandsmitglieder des LOC dürfen nicht gleichzeitig Präsident oder in leitender Funktion eines Sportverbandes tätig sein, der Mitglied beim LOC ist. Neu: Vorstandsmitglieder des LOC dürfen nicht gleichzeitig Präsident, Vorstandsmitglied oder Angestellter eines Sportverbandes oder Einzelvereins tätig sein, der Mitglied beim LOC ist. Art. 21: Mitglieder des Olympia-Ausschuss Abs. 1: Der Olympia-Ausschuss besteht aus: a) einem vom Vorstand bestimmten Vorstandsmitglied des LOC; b) dem Geschäftsführer des LOC; c) dem Leistungssportverantwortlichen des LOC; d) einem Vertreter eines Olympischen Sommersport-Verbandes; e) einem Vertreter eines Olympischen Wintersport-Verbandes. Gestrichen: Chef de Mission Grund: Zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen, Chef de Mission mehrheitlich organisatorische Aufgaben 18
Art. 21: Mitglieder des Olympia-Ausschuss Amtszeitbeschränkung analog LOC Vorstand Abs. 2: Der Vorstand des LOC bestimmt eines seiner Vorstandsmitglieder für die Dauer von vier Jahren als Mitglied des Olympia- Ausschuss. Ein Vorstandsmitglied des LOC darf maximal zwölf Jahre Mitglied des Olympia-Ausschusses sein. Abs. 3: Die Vertreter eines Olympischen Sommersport-und Wintersportverbandes werden von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt und sind ein Mal wiederwählbar. Nach maximal acht Jahren im Olympia-Ausschuss oder beim Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren ist eine Wahl ausgeschlossen. Art. 23: Zuständigkeiten Der Beschlussfassung des Olympia-Ausschusses unterliegen insbesondere folgende Geschäfte: 1. Entscheid über die Teilnahme an Olympischen Spielen; 2. Festlegung der Olympialimiten; 3. Olympiaselektionen der Athleten, Betreuer und Offiziellen; 4. Entscheid über die Teilnahme an anderen olympischen Veranstaltungen; 5. Aufgabenbeschrieb für Chef de Mission, Betreuer und Offizielle; 6. Kontrolle und Genehmigung der Leistungssportprogramme der Sportverbände und Einzelvereine; 7. Entscheidung über Aufnahme und Verbleib von Athleten ins Förderkader des LOC; 8. Entscheidung über die Einteilung der aufgenommenen Athleten in die jeweiligen Förderkader; 9. Entscheidung über Massnahmen bei einem positiven Dopingbefund. 19
Art. 34: Gerichtsbarkeit Grundsatz: Bei Rechtsstreitigkeitengilt grundsätzlich der ordentliche Rechtswege. Art. 35: Schiedsgerichtbarkeit 1) Rechtsstreitigkeiten können bei schriftlichen Einverständnis der involvierten Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit des Tribunal Arbitraldu Sport (TAS) mit Sitz in Lausanne unterworfen werden. 2) Rechtsstreitigkeiten können bei schriftlichem Einverständnis der involvierten Parteien alternativ durch ein anderes Schiedsgericht mit Sitz in Liechtensteinentschieden werden. Die Verfahrensbestimmungen orientieren sich sinngemäss amcode de l Arbitrage en Matière de Sport des TAS. 3) Andere Schiedsgerichte sind an die Statuten und Reglemente des LOC und die Vorschriften des materiellen Rechts des Fürstentums Liechtenstein gebunden. 4) Ein Schiedsgericht darf nur angerufen werden, wenn ein Versuch des LOC erfolglos geblieben ist, den Streitfall zu schlichten. 20
Art. 36: Statutenänderung Statutenänderungen werden auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern für die Delegiertenversammlung traktandiert. Die Genehmigung einer Änderung bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln aller anwesenden, stimmberechtigtenmitglieder der Delegiertenversammlung. Art. 37: Auflösung LOC Der Verein kann nur durch die Delegiertenversammlung aufgelöst werden. Die Auflösung des Vereins kann nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des LOC ist das Verbandsvermögen der Regierung zur Verwaltung zu übergeben. Bei späterer Gründung eines Verbandes auf gleicher Grundlage und mit ähnlicher Zielsetzung ist das Vermögen an diese auszufolgen. 21
Fragen Diskussion Feedback RÉSUMÉE NÄCHSTE SCHRITTE: 13.03.07 Sitzung Lenkungsausschuss Rückmeldungen möglich Bestätigung Sportministerium 09.05.17 DV LOC 22
VARIA Termine 2017 09.05.17 DV 2017 24.05.17 Verabschiedung GSSE Team 29.05. 03.06.17 GSSE 2017 San Marino EINLADUNG ZUM APÉRO AUF WIEDERSEHEN AM 9. MAI LEISTUNG FREUNDSCHAFT RESPEKT 23