Zusammenarbeit der Reha-Träger nach dem Bundesteilhabegesetz. Berlin, 11. Oktober 2018

Ähnliche Dokumente
Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dr. Michael Schubert

EINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG

Wesentliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Kinder- und Jugendhilfe ab 01. Januar 2018

BAG GPV Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! in Stuttgart. Teilhabeplanung. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Bundesteilhabegesetz ( 14-27) Koordination der Leistungen zur Teilhabe

Bundesteilhabegesetz Die wichtigsten Änderungen im SGB IX

Rundschreiben 43/9/2017. Auswirkungen des Inkrafttretens der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes auf die Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII

Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen. Dr. Michael Schubert

Die wichtigsten Änderungen im SGB IX für Betriebe und Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen

Präsentationsvorlage. Wesentliche Änderungen des BTHG ab im 1. Teil des SGB IX n. F.

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

Prof. Dr. Sabine Dahm Prof. Dr. Oliver Kestel. HAWK Hochschule Hildesheim/Göttingen/Holzminden Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Hildesheim

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Fachbeitrag A Von Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf

ICF die Sprache der Inklusion? 27. September 2018 AG 3:

Drohende Teilhabebeeinträchtigungen im 35a SGB VIII. Bedarfsermittlung und dann? 06. März 2019

Forum 2: Teilhabe und Gesamtplanung als Chance für Leistungen wie aus einer Hand Marc Nellen

Fachtag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste sowie Interessierte im Hospitalhof 26. Oktober 2016

Personenzentrierte Bedarfsermittlung und trägerübergreifende Teilhabeplanung

Teilhabeverfahrensbericht nach 41 SGB IX

ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER

BKK Rehatag Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess Relevante Regelungen im Kontext BTHG

Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 16 SGB IX Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern

Was bringen das Flexirentengesetz und das Bundesteilhabegesetz für die Rehabilitation aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung

Was muss aus Sicht der Behindertenhilfe bei dem zukünftigen Verfahren der inklusiven Hilfeplanung berücksichtigt werden?

2. Fachgespräch Der Prozess vom Bedarf bis zur Leistungsgestaltung

Alles neu und anders? Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe Bedarfsermittlung, Zuständigkeit und Planung

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 17 SGB IX Begutachtung

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX) 1

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG. Die Schulbegleitung Arbeitshilfe. zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen

26./ AG 4: Bedarfsermittlung und Hilfeplanung

Welche Veränderungen bringt das Bundesteilhabegesetz in den Ländern?

Bethel zum BTHG. Teilhabeplan und Gesamtplan im Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz - Personenzentrierung in Hessen. Wie sieht die zukünftige Gesamt- und Teilhabeplanung nach dem Bundesteilhabegesetz aus?

Aktuelles zur Entwicklung der trägerübergreifenden Zusammenarbeit nach Teil 1 SGB IX

Umsetzung des Teilhabeverfahrens TH 2015 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

Personenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das?

Anhang Zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands zum Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz - kompakt

ICF und Teilhabebegriff im SGB IX. Dr. Tomas Steffens

Anhang Zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands zum Bundesteilhabegesetz

Die Zuständigkeitsklärung nach 14 SGB IX

Einführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz

Koordinierung der Leistungen Die neuen BTHG-Spielregeln

Hilfeplanverfahren - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und dier Erweiterungen des ITP

Gliederung meines Referats:

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

GRUNDLAGEN DER SOZIALEN ARBEIT AKTUELLE GESETZESTEXTE SGB IX. - Rehabilitation und Teilhabe. von Menschen mit Behinderungen- Stand: 1.

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe

Vortrag Fachtag buss 2016

ICF und Teilhabegesetz -Ist es eins?

Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Implementierung des Teilhabeverfahrensberichtes nach 41 SGB IX-neu

Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderungen zwischen Lebenswelt und Hilfesystem

ICF orientierte Bedarfsermittlung - Bedarfsermittlungsverfahren. Andreas Seidel Stuttgart,

Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebender Erwachsener): 416. Regelbedarfsstufe 2 (Ehegatten, Lebenspartner oder ähnliche Beziehung): 374

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2016, 3234 FNA: FNA , GESTA G032

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger

BTHG: Wegweiser für gesetzliche Betreuer

Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)

FACHFORUM: GRUNDSÄTZE DER BEDARFSERMITTLUNG

Teilhabeplanung im Sinne der Menschen mit Behinderung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - 32 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 12 SGB IX Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung

Für die Statistik maßgebend sind. 143 bis 148 und 214. BGBl. I S. 2016

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Fachbeitrag D Von Prof. Dr. Susanne Peters-Lange, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Vortrag für die Fachtagung: Zugänge ermöglichen Exklusion vermeiden am 13. Februar 2017 in Köln

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB

Das Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Fachveranstaltung Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Paritätischer Gesamtverband Berlin,

Ausblick: Was ist nun zu tun?

Teilhabeplan(verfahren) - 19 SGB IX

Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung

Mitgliederversammlung

Hilfeplanverfahren und Bedarfsermittlungsinstrument - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und der ITP

SGB IX. Sozialgesetzbuch IX. Recht. Sozialgesetzbuch IX. Recht. Mit Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht

11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Forum 1: Das Bundesteilhabegesetz und Teilhabe im Betrieb. Das Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Artikel 1 Inhalt neu:

Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand

TEILHABE UND RECHT. DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten. Prof. Dr.

Mehr Koordination durch das Bundesteilhabegesetz? 1

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite

BAGüS-Umfrage zum Standder Bedarfsermittlungsverfahren in den Ländern

Dienstag, den Änderungen des SGB IX, Teil 1 Zugang zu den Leistungen

Teilhabe am Arbeitsleben wem hilft das BTHG

Anträge auf Eingliederungshilfe, Autismustherapie und Schulbegleitung - Fristen zur Bearbeitung von Anträgen durch Leistungsträger

Transkript:

Zusammenarbeit der Reha-Träger nach dem Bundesteilhabegesetz Berlin, 11. Oktober 2018

BTHG: Gestuftes Inkrafttreten

Das SGB IX (Teil 1) nach dem BTHG 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen (1) Die Vorschriften im Teil 1 gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Das Recht der Eingliederungshilfe im Teil 2 ist ein Leistungsgesetz im Sinne der Sätze 1 und 2. (2) Abweichend von Absatz 1 gehen die Vorschriften der Kapitel 2 bis 4 den für die jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen vor. Von den Vorschriften in Kapitel 4 kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

13 SGB IX Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (1) Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs verwenden die Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen. Die Instrumente sollen den von den Rehabilitationsträgern vereinbarten Grundsätzen für Instrumente zur Bedarfsermittlung nach 26 Absatz 2 Nummer 7 entsprechen. Die Rehabilitationsträger können die Entwicklung von Instrumenten durch ihre Verbände und Vereinigungen wahrnehmen lassen oder Dritte mit der Entwicklung beauftragen. (2) Die Instrumente nach Absatz 1 Satz 1 gewährleisten eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung und sichern die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung, indem sie insbesondere erfassen, 1. ob eine Behinderung vorliegt oder einzutreten droht, 2. welche Auswirkung die Behinderung auf die Teilhabe der Leistungsberechtigten hat, 3. welche Ziele mit Leistungen zur Teilhabe erreicht werden sollen und 4. welche Leistungen im Rahmen einer Prognose zur Erreichung der Ziele voraussichtlich erfolgreich sind. (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht die Wirkung der Instrumente nach Absatz 1 und veröffentlicht die Untersuchungsergebnisse bis zum 31. Dezember 2019. [ ]

Implementationsstudie zur Einführung von Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach 13 SGB IX (Bundesteilhabegesetz) Ziel ist die Erfassung eines systematischen Gesamtüberblicks zum Stand der Entwicklung

Klärung der Zuständigkeit ( 14 SGB IX) Antrag Alt.: Kenntnis voraussichtl. Reha-Bedarfs Zuständigkeit: Ja Frist: 3 Wochen ab Antragseingang bzw. 2 Wochen nach Vorliegen Gutachten. Bei Beteiligung weiterer Träger ( 15 SGB IX): 6 Wochen; Teilhabeplankonferenz: 2 Monate Rehabilitationsträger Klärung Zuständigkeit Frist: 2 Wochen Zuständigkeit: Nein unverzüglich ( ohne schuldhaftes Zögern ) Weiterleitung an zuständigen Träger Frist: wie bei erstangegangenen Träger. Fristbeginn ab Antragseingang beim zweitangegangenen Träger Unverzügliche Feststellung des Rehabilitationsbedarfs und Entscheidung ( leistender Reha-Träger ) Leistungserbringung

Teilhabeplanverfahren 19 (2) SGB IX der Teilhabeplan und seine Inhalte 19 (1) SGB IX - Voraussetzungen Teilhabeplanverfahren 20 SGB IX -Teilhabeplankonferenz Koordinierung nach 15 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger 21 SGB IX - Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren 23 SGB IX Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz 22 SGB IX Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen

Erstattung selbstbeschaffter Leistungen ( 18 SGB IX) und Erstattungsansprüche zwischen Reha-Trägern ( 16 SGB IX)

Teilhabeplankonferenz ( 20 SGB IX) - Besonders bei komplexen Fällen können Fallkonferenzen durchgeführt werden, um individuellen Bedarf festzustellen. - Leistungsberechtigte/Betreuer, Rehabilitationsträger, gegebenenfalls weitere Beteiligte sollen die Teilhabekonferenz als runden Tisch nutzen. - Längere Entscheidungsfrist

Teilhabeverfahrensbericht ( 41 SGB IX) - Die Reha-Träger sind verpflichtet, Angaben über ihre Leistungen zu dokumentieren (z. B. Anzahl der abgelehnten oder bewilligten Teilhabeanträge oder in wie vielen Fällen die jeweiligen Fristen nicht eingehalten wurden). - 41 Abs. 1 SGB IX nennt insgesamt 16 solcher Sachverhalte, die von den Reha-Trägern erhoben werden. - Die Erfassung der Daten findet seit dem 1. Januar 2018 statt und umfasst ein Kalenderjahr. Der erste Bericht ist 2019 zu veröffentlichen. - Website: https://www.bar-frankfurt.de/

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ( 32 SGB IX) - über 500 Niedrigschwelliges, kostenloses Informations- und Beratungsangebote - Schwerpunkt auf Beratung von Betroffenen für Betroffene - Unterstützung der regionalen Beratungsangebote durch Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) - Website: https://www.teilhabeberatung.de/

Interdependenz bei der Planung von Teilhabe

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sandro Blanke Leiter des Referats Va3 Allgemeines und trägerübergreifendes Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung Bundesministerium für Arbeit und Soziales