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Transkript:

Einladung Zur 17. ordentlichen Generalversammlung am 6. April 2016, 16.30 Uhr

Verwaltungsrat Rapperswil-Jona, 15. März 2016 An die Aktionäre der Geberit AG Einladung zur 17. ordentlichen Generalversammlung am 6. April 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Wir laden Sie zu unserer 17. ordentlichen Generalversammlung ein. In der Beilage senden wir Ihnen die Traktandenliste zur Generalversammlung, den Anmeldeschein für die Bestellung der Zutrittskarte sowie eine Kurzfassung des Geschäftsberichts 2015. Den ausführlichen Geschäftsbericht 2015 finden Sie unter www.geberit.com/ geschaeftsbericht. Wir bitten Sie, den Anmeldeschein auszufüllen und unterschrieben im Antwortkuvert zu retournieren. Anschliessend wird Ihnen die Zutrittskarte zugesandt. Gerne weisen wir Sie auch auf die Möglichkeit hin, sich auf der Aktionärsplattform unter www.sherpany.com/geberit zu registrieren. Sie erhalten in diesem Fall Ihre Unterlagen zur Generalversammlung nur noch elektronisch und können Ihre Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter online abgeben. Selbstverständlich dürfen Sie aber auch weiterhin persönlich an der Generalversammlung teilnehmen. Falls Sie Unterstützung bei der elektronischen Registrierung benötigen, steht Ihnen die Hotline 0800 808 202 zur Verfügung. Ohne die elektronische Registrierung erhalten Sie Ihre Generalversammlungs-Unter lagen weiterhin per Post zugesandt. Die Generalversammlung findet am Mittwoch, 6. April 2016, in Rapperswil-Jona statt und beginnt um 16.30 Uhr. Im Anschluss an die Versammlung laden wir Sie zum Apéro ein. Wir freuen uns sehr, Sie an unserer Generalversammlung persönlich begrüssen zu dürfen. Freundliche Grüsse Geberit AG Albert M. Baehny Präsident des Verwaltungsrats Beilagen Traktandenliste zur Generalversammlung Anmeldeschein/Instruktionsformular mit Antwortkuvert Kurzfassung des Geschäftsberichts 2015 Sherpany Informationsschreiben und Anmeldeformular 3

Einladung Einladung zur 17. ordentlichen Generalversammlung Datum Mittwoch, 6. April 2016, 16.30 Uhr (Türöffnung ab 15.30 Uhr) Ort Sporthalle Grünfeld, Grünfeldstrasse 8, 8645 Jona, Schweiz 5

Traktanden und Anträge 1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2015, Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2015 zu genehmigen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt folgende Verwendung des Bilanzgewinns: Nettoergebnis des Geschäftsjahres 2015 CHF 300 924 316 Entnahme aus freien Reserven CHF 10 000 000 Gewinnvortrag CHF 4 036 493 Total verfügbarer Gewinn CHF 314 960 809 Beantragte Dividende von CHF 8.40 pro Aktie CHF 312 176 147 * Vortrag auf neue Rechnung CHF 2 784 662 Total Verwendung des Bilanzgewinns CHF 314 960 809 Bei Annahme wird die Dividende abzüglich 35% Verrechnungssteuer am 12. April 2016 ausbezahlt. * Die sich zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung im Eigentum der Gesellschaft befindenden Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Damit kann sich der Dividendenbetrag entsprechend verändern. 3. Entlastung des Verwaltungsrats Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen in den Verwaltungsrat, Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats und Wahlen in den Vergütungsausschuss Robert F. Spoerry stellt sich nach sieben Jahren im Gremium nicht mehr zu einer Wiederwahl zur Verfügung. Die Kurz-Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungs rats finden Sie unter www.geberit.com/geschaeftsbericht > Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat. 6

Traktanden und Anträge 4.1 Wahlen in den Verwaltungsrat und Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats 4.1.1 Wiederwahl von Albert M. Baehny als Mitglied des Verwaltungsrats und als Präsident des Verwaltungsrats Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Albert M. Baehny zum Mitglied des Verwaltungsrats sowie zum Präsidenten des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.1.2 Wiederwahl von Felix R. Ehrat Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Felix R. Ehrat zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.1.3 Wiederwahl von Thomas M. Hübner Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Thomas M. Hübner zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.1.4 Wiederwahl von Hartmut Reuter Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Hartmut Reuter zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.1.5 Wiederwahl von Jørgen Tang-Jensen Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Jørgen Tang-Jensen zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.1.6 Wahl von Regi Aalstad Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Regi Aalstad zum Mitglied des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Den Kurz-Lebenslauf von Regi Aalstad finden Sie unter www.geberit.com > Medien > Medienmitteilungen > 26.02.2016. 7

Traktanden und Anträge 4.2 Wahlen in den Vergütungsausschuss Die Geberit verfügt über einen kombinierten Nominations- und Vergütungsausschuss. Mit der Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses wählen Sie somit die Mitglieder des kombinierten Nominations- und Vergütungsausschusses. 4.2.1 Wiederwahl von Hartmut Reuter Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Hartmut Reuter zum Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordent lichen Generalversammlung. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, Hartmut Reuter bei Wiederwahl zum Mitglied des Vergütungsausschusses zum Vorsitzenden des Nominations- und Vergütungsausschusses zu ernennen. 4.2.2 Wiederwahl von Jørgen Tang-Jensen Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Jørgen Tang-Jensen zum Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 4.2.3 Wahl von Regi Aalstad Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Regi Aalstad zum Mitglied des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordent lichen Generalversammlung. 5. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, Zürich, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Den Kurz-Lebenslauf von Andreas G. Keller finden Sie unter www.anwaltskanzleikeller.ch. 6. Wahl der Revisionsstelle Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2016 wiederzuwählen. 8

Traktanden und Anträge 7. Vergütungen 7.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2015 in einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erläuterungen: Der Vergütungsbericht 2015 enthält die Grundlagen und Programme für die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung von Geberit sowie die für das Geschäftsjahr 2015 an die Mitglieder der beiden Gremien ausgerichteten Vergütungen. Die Abstimmung über den Vergütungsbericht 2015 ist rein konsultativ und folgt den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Den Vergütungsbericht 2015 finden Sie unter www.geberit.com/geschaeftsbericht > Berichtsteil > Vergütungsbericht. 7.2 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags von CHF 2 350 000 der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats, bestehend aus sechs Mitgliedern, für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Erläuterungen: Im Anhang sind weitere Einzelheiten zu diesem Antrag aufgeführt. Darüber hinaus befindet sich eine Beschreibung des Geberit Vergütungssystems im Vergütungsbericht 2015. 7.3 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 9 950 000 als maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung, bestehend aus sechs Mitgliedern, für das Geschäftsjahr 2017. Erläuterungen: Im Anhang sind weitere Einzelheiten zu diesem Antrag aufgeführt. Darüber hinaus befindet sich eine Beschreibung des Geberit Vergütungssystems im Vergütungsbericht 2015. 9

Traktanden und Anträge 8. Kapitalherabsetzung Herabsetzung des Aktienkapitals durch Vernichtung von 757 000 im Rahmen des am 30. April 2014 angekündigten und am 29. Februar 2016 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramms der Gesellschaft gekauften eigenen Aktien. Der Verwaltungsrat beantragt: die Herabsetzung des Aktienkapitals von CHF 3 779 842.70, eingeteilt in 37 798 427 Namenaktien zu je CHF 0.10, durch Vernichtung von 757 000 Aktien mit einem Nennwert von insgesamt CHF 75 700 auf CHF 3 704 142.70, eingeteilt in 37 041 427 Namen aktien zu je CHF 0.10; die Feststellung als Ergebnis des Prüfungsberichts nach Art. 732 Abs. 2 OR der PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, dass die Forderungen der Gläubiger auch nach der Kapitalherabsetzung voll gedeckt sind; und die folgende Änderung der Statuten: Geltender Text Art. 3 Abs. 1 Satz 1 «Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 3ʼ779ʼ842.70, eingeteilt in 37ʼ798ʼ427 Namenaktien zu je CHF 0.10 Nennwert.» Revidierter Text (nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister) Art. 3 Abs. 1 Satz 1 «Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 3 704 142.70, eingeteilt in 37 041 427 Namenaktien zu je CHF 0.10 Nennwert.» Im Übrigen gelten die bisherigen Statuten unverändert weiter. 10

Anhang Anhang zu Traktandum 7: Vergütungen 7.2 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2 350 000 als maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats, bestehend aus sechs Mitgliedern, für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Erläuterungen: Diese bindende Abstimmung erfolgt gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sowie gemäss Art. 22 der Statuten der Geberit AG. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung. Sie haben weder einen Anspruch auf eine variable bzw. leistungsbasierte Vergütung noch auf die Teilnahme an den Pensionsplänen von Geberit. Ein Grossteil der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats wird in gesperrten Aktien wie folgt ausbezahlt: Fixer Jahresbeitrag in CHF Zahlungsform Präsident des Verwaltungsrats 885 000 70% in bar und 30% in gesperrten Aktien Vizepräsident des Verwaltungsrats 245000 Gesperrte Aktien Mitglied des Verwaltungsrats 190 000 Gesperrte Aktien Zusätzliche jährliche Vergütung 1 Vorsitzender NCC/Revisionsausschuss 45000 Gesperrte Aktien Mitglied NCC/Revisionsausschuss 30000 Gesperrte Aktien Spesenpauschale 15 000 Bar 1 Der Präsident des Verwaltungsrats hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. 11

Anhang Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des vorgeschlagenen maximalen Gesamtbetrags von CHF 2 350 000 zur Vergütung des Verwaltungsrats bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats Genehmigt ordent liche Generalversammlung 2015 2016 Erwartete Auszahlung ordentliche Generalversammlung 2015 2016 Vorschlag ordentliche Generalversammlung 2016 2017 6 6 6 Jahresbetrag 1 890 000 1 892 500 1 890 000 Vergütung für Ausschusstätigkeiten 210 000 210 000 210 000 Spesenpauschale 90 000 90 000 90 000 Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung 160 000 106 553 160 000 Total 2 350 000 2 299 053 2 350 000 Der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag wird unter der Annahme, dass alle vorgeschlagenen Personen als Mitglieder des Verwaltungsrats an der ordentlichen Generalversammlung 2016 (wieder)gewählt werden, für sechs Verwaltungsratsmitglieder berechnet. Er beinhaltet die Barvergütung des Präsidenten, den Wert der zugeteilten gesperrten Aktien sowie die vor geschriebenen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung (für gesperrte Aktien, berechnet nach dem Wert bei Zuteilung). Der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag liegt leicht über dem erwarteten Auszahlungsbetrag für die Vergütungsperiode ab der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2016. Dies hat folgende Gründe: Einerseits sinkt die Vergütung des Präsidenten von CHF 985 000 auf CHF 885 000, während andererseits der Jahresbetrag für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats von CHF 170 000 auf CHF 190 000 ansteigt. Die Vergütung des Vizepräsidenten bleibt unverändert. Der vorgeschlagene Betrag entspricht dem an der letzten ordentlichen Generalversammlung genehmigten Betrag und beinhaltet geringe Reserven. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag wird im Vergütungsbericht des jeweiligen Jahres ausgewiesen, der den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt wird. Weitere Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrats finden Sie im Vergütungsbericht 2015 www.geberit.com/geschaeftsbericht > Berichtsteil > Vergütungsbericht. 12

Anhang 7.3 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 9 950 000 als maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung, bestehend aus sechs Mitgliedern, für das Geschäftsjahr 2017. Erläuterungen: Diese bindende Abstimmung erfolgt gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sowie gemäss Art. 22 der Statuten der Geberit AG. Die Vergütungspolitik von Geberit folgt einem leistungsbasierten Ansatz und ist stark auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet. Daher beinhaltet die Gesamtvergütung der Mitglieder der Konzernleitung sowohl eine fixe als auch eine variable Komponente. Letztere ist leistungsbezogen und umfasst eine variable Barvergütung (mit der Möglichkeit, in gesperrte Aktien zu investieren) sowie einen langfristigen Beteiligungsplan in Form von Aktienoptionen mit Performance-Kriterium. Das Vergütungssystem soll zu erstklassigen, nachhaltigen Leistungen anspornen und Verhaltensweisen fördern, die den hohen Integritätsansprüchen des Unternehmens genügen. Elemente der Vergütung an die Konzernleitung Grundgehalt Vorsorge/ Nebenleistungen Reflektiert den Umfang und die Verantwortlichkeiten einer Funktion sowie die Qualifikation und Erfahrung des Stelleninhabers. Wird monatlich in bar ausbezahlt. Dient der Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen gegen Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsrisiken. Angepasst an lokale Bestimmungen und Marktpraxis. Variable Barvergütung Belohnt Leistung und das Erreichen der Finanzziele des Unternehmens sowie individueller Ziele, bezogen auf einen Zeitraum von einem Jahr. Die Vergütung wird in bar ausbezahlt, kann aber auch ganz oder teilweise in gesperrte Aktien investiert werden, wobei für jede gekaufte Aktie eine kostenlose Aktienoption gewährt wird. Langfristiger Beteiligungsplan Honoriert den Unternehmenserfolg bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und fördert eine langfristige Wertschöpfung. Wird in Aktienoptionen gewährt. 13

Anhang Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des vorgeschlagenen maximalen Gesamtbetrags von CHF 9 950 000 zur Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017. In TCHF Maximal genehmigter Betrag für 2016 Maximaler Betrag für 2017 zur Vorlage an die ordentliche Generalversammlung (bei maximalem Übertreffen der Ziele) Jahresgrundgehälter 3 200 3 200 Vorsorge/Nebenleistungen 1 1 073 900 Variable Barvergütung 2 3 565 3 637 Langfristiger Beteiligungsplan 3 1 912 2 213 Total 9 750 9 950 1 Umfasst Arbeitgeberbeiträge zu Pensionsplänen und vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherung. Nicht enthalten sind vorgeschriebene Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung für in den letzten Jahren im Rahmen der Beteiligungsprogramme erfolgte Zuteilungen. 2 Berechnet unter der Annahme, dass die variable Barvergütung ausschliesslich in Form von Aktien ausbezahlt wird. Beinhaltet den geschätzten Wert der beigesteuerten kostenlosen Aktienoptionen. Der Wert der Aktienoptionen wird auf Grundlage folgender Annahmen geschätzt: Die Anzahl beigesteuerter Optionen basiert auf dem Aktienkurs von CHF 335.70 am 11. Februar 2016 und dem Optionswert von CHF 27.87 (bestimmt anhand der Binominalmethode mit Parametern vom 11. Februar 2016). Die Anzahl an gewährten Optionen und ihr tatsächlicher Wert sind erst bei Zuteilung bekannt (2018) und können daher von dieser Schätzung abweichen. Der zur Abstimmung vorgelegte Betrag beinhaltet keine möglichen Abweichungen. 3 Entspricht dem Marktwert der Aktienoptionen bei Zuteilung. 14

Anhang Der vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag wurde für sechs Konzernleitungsmitglieder berechnet. Er umfasst: Jahresgrundgehälter; Vorsorge/Nebenleistungen: Arbeitgeberbeiträge zu Pensionsplänen und geschätzten Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherung werden auf Grundlage der maximal möglichen Auszahlung unter dem variablen Barvergütungsplan sowie unter dem langfristigen Beteiligungsplan und ohne Berücksichtigung von Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherung für in den letzten Jahren im Rahmen der Beteiligungsprogramme erfolgte Zuteilungen berechnet; Maximal mögliche Auszahlung unter dem variablen Barvergütungsplan, sofern alle Leistungsziele voll erfüllt werden und der maximal mögliche Betrag mit beigesteuerten Aktienoptionen in das Aktien beteiligungsprogramm investiert wird. Ohne Berücksichtigung von Veränderungen des Aktienpreises während der Sperrund Vestingzeiträume; Marktwert der Aktienoptionen bei Zuteilung. Dementsprechend ist die maximale Gesamtvergütung, die der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, unter Umständen deutlich höher als die Vergütung, welche die Mitglieder der Konzernleitung aufgrund ihrer erzielten Leistungen effektiv erhalten. Folgende Tabelle zeigt die tatsächlich an die Mitglieder der Konzernleitung ausbezahlte Vergütung im Vergleich zur maximal möglichen Vergütung für einen Zeitraum von fünf Jahren. 15

Anhang 10 8 6 4 2 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 An KL ausbezahlter Betrag Maximum in TCHF 2013 Effektiv 2013 Max. 2014 Effektiv 2014 Max. 2015 Effektiv 2015 Max. 2016 Max. Vergütung 7 391 8 400 7 707 8 750 6 764 9 300 9 750 9 950 2017 Max. Anzahl Mitglieder Konzernleitung 5 5 6 6 6 Der für 2017 vorgeschlagene maximale Gesamtbetrag ist höher als der für 2016 genehmigte Betrag. Die Differenz dient der Finanzierung möglicher Anpassungen der CEO-Vergütung an das Marktniveau sowie weiterer möglicher Anpassungen der Vergütungen der übrigen Mitglieder der Konzernleitung. Enthalten ist zudem eine geringe Rücklage zur Abdeckung unerwarteter Ereignisse. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag wird im Vergütungsbericht 2017 ausgewiesen, der den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt wird. Weitere Informationen zur Vergütung der Konzernleitung finden Sie im Vergütungsbericht 2015 www.geberit.com/geschaeftsbericht > Berichtsteil > Vergütungsbericht. 16

Unterlagen und Zutrittskarten Unterlagen Der Geschäftsbericht 2015, die Jahres- und Konzernrechnung 2015 und die Berichte der Revisionsstelle liegen ab sofort am Sitz der Gesellschaft in 8645 Jona, Schachenstrasse 77, zur Einsichtnahme auf. Dieser Einladung liegt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2015 bei. Den ausführlichen Geschäftsbericht finden Sie unter www.geberit.com/geschaeftsbericht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an corporate.communications@geberit.com. Zutrittskarten Gegen Rücksendung des Anmeldescheins wird Ihnen ab dem 23. März 2016 die Zutrittskarte mit dem Stimmmaterial zugestellt. Stimmberechtigt sind die am 1. April 2016, 17.30 Uhr im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre. Vom 2. bis und mit 6. April 2016 werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussern, sind für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Bei einem teilweisen Verkauf muss die zugestellte Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung am Aktionärsschalter umgetauscht werden. Elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen/Sherpany Wenn Sie die Aktionärsplattform Sherpany für die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter nutzen möchten, folgen Sie bitte den Anweisungen im beiliegenden Schreiben. Allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind bis spätestens am 4. April 2016, 23.59 Uhr MEZ, möglich. Für Fragen steht Ihnen die Hotline 0800 808 202 oder support@sherpany.com zur Verfügung. Ohne Registrierung erhalten Sie Ihre Unterlagen zur Generalversammlung weiterhin per Post. 17

Stellvertretung und Vollmacht Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: Durch einen anderen im Aktienbuch eingetragenen Aktionär oder dessen gesetzlichen Vertreter. Zur Vollmachts erteilung genügt der entsprechend ausgefüllte Anmeldeschein. Die Zutrittskarte wird sodann direkt dem Bevollmächtigten zugestellt. Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, Gehrenholzpark 2g, 8055 Zürich. Zur Vollmachtserteilung genügt der entsprechend ausgefüllte Anmeldeschein (die Zutrittskarte muss nicht ange fordert werden). Für die Instruktion des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann das Instruktionsformular auf der Rückseite des der Einladung beiliegenden Anmeldescheins verwendet werden. Mit Unterzeichnung des Anmeldescheins wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter ermächtigt, den Anträgen des Verwaltungsrats zuzustimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der Einladung aufgeführt sind. Rapperswil-Jona, 15. März 2016 Geberit AG Im Namen des Verwaltungsrats Der Präsident Albert M. Baehny 18

von Rüti Eisenbahn Weg zur Generalversammlung Zürcherstrasse von Zürich S7 S5 Bhf. Jona Jona AMAG von Autobahn Zürich Uster (Ausfahrt Jona) von St. Gallen von Chur, Glarus Schloss Neue Jonastrasse Alte Jonastrasse St. Gallerstrasse Gemeindehaus Feldlistrasse St. Gallerstrasse von Autobahn Zürich Chur Ausfahrt Rapperswil Bhf. Rapperswil Rapperswil Schmerikon/Wattwil Schachenstrasse Bhf. Blumenau Stampfstrasse P Geberit Generalversammlung Sporthalle Grünfeld P P Stampfstrasse Anfahrt per Auto Sobald Sie sich in Rapperswil-Jona befinden, ist der Weg zu den offiziellen Parkplätzen ausgeschildert, von welchen Sie mit Shuttles zur Generalversammlung gebracht werden. An- und Rückfahrt per Bahn: Rapperswil Blumenau Rapperswil Abfahrt Rapperswil Ankunft Blumenau 15.33 Uhr 15.35 Uhr (200 m zur Sporthalle Grünfeld) Abfahrt Blumenau Ankunft Rapperswil 18.23 Uhr 18.27 Uhr 19.23 Uhr 19.27 Uhr Bus-Extrafahrt: Bahnhof Rapperswil Sporthalle Grünfeld Rapperswil Extrafahrt 16.10 Uhr Südseite Bahnhof Rapperswil (Hochschule Rapperswil) 18.00 Uhr ab Sporthalle Grünfeld (Shuttle-Service) 19

Geberit AG Schachenstrasse 77 CH-8645 Jona T +41 55 221 64 81 F +41 55 221 62 42 aktienregister@geberit.com www.geberit.com