Korrigenda «Rechnungswesen umfassend repetiert» 4. Auflage 2014 Theorie & Aufgaben ISBN: 978-3-85612-233-1 Seite Aufgabe 83 Theorie Zinserträge auf Obligationen und Dividendenerträge auf Aktien werden heute auf das Konto «Finanzertrag» gebucht, nicht auf «Wertschriftenertrag». 112 Theorie Der Betriebserfolg umfasst nur die Klassen 3 bis 6. Die Klasse 7 gehört zur Stufe Unternehmungserfolg. Das Zwischenergebnis «Erfolg Hauptbetrieb» macht keinen Sinn. 113 Theorie Betriebsverlust 27 (nicht Betriebsgewinn 60, da Liegenschaftenaufwand und -ertrag eine Stufe nach unten rutschen). 116 9.2 Diese Aufgabe ist für das B-Profil nicht geeignet, da nur eine zweistufige ER verlangt wird (ohne Liegenschaftenaufwand und -ertrag). 120 9.4 Zwischenstufe «Erfolg Hauptbetrieb» macht keinen Sinn. 228ff. 238ff. Aufgaben mit Gewinnverbuchung Aufgaben mit Gewinnverbuchung 01.01. Jahresgewinn / Eigenkapital 01.01. Jahresgewinn Gewinnvortrag 239 Theorie Die Dividendenerträge werden aus Sicht des Aktionärs heute auf das Konto «Finanzertrag» verbucht. 26.02.2015 1 www.klv.ch
260 Theorie Allgemeine Bewertungsvorschriften: Art. 960a Abs. 1 OR: Bei ihrer Ersterfassung dürfen Aktiven höchstens zum Anschaffungswert bewertet werden. Art. 960a Abs. 2 OR: In der Folgebewertung dürfen Aktiven nicht höher als zu den Anschaffungswerten bewertet werden. Ausgenommen sind Bestimmungen für einzelne Arten von Aktiven. Art. 960a Abs. 3 OR: Der nutzungs- und altersbedingte Wertverlust muss durch Abschreibungen berücksichtigt werden. Aktiven mit einem beobachtbaren Marktpreis: Art. 960b OR: In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit einem Börsenkurs (z. B. Wertschriften) oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis zum Kurs oder Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden, auch wenn dieser über dem Anschaffungswert liegt. Zusammenfassung: Zum Zeitpunkt des Kaufs bildet der Anschaffungswert die Obergrenze der Bewertung. Bei der Bilanzierung ist der Anschaffungswert abzüglich der notwendigen Abschreibungen als Höchstwert erlaubt. Bei Aktiven, deren aktueller Wert am Markt beobachtet werden kann, bildet der Marktpreis die Obergrenze. Bei Vorräten hängt der erlaubte Höchstwert der Bewertung davon ab, welcher Wert tiefer ist: der aktuelle Verkaufswert oder der ursprüngliche Anschaffungswert. Es gilt dann der tiefere Wert (Niederstwertprinzip). 26.02.2015 2 www.klv.ch
264 19.1 a): Hier sollte noch ein Wertverlust eingebaut werden, da es um die Bilanzierung geht. b) und c): Kakao- und Kaffeebohnen werden an Börsen gehandelt, haben also einen beobachtbaren Marktpreis. Deshalb neue Aufgabenstellung für a) bis c): Die Warenhandelsunternehmung Nepomuk AG stellt ihre Schlussbilanz auf. Unter anderem müssen einige Aktivkonten nach den Vorschriften des Obligationenrechts bewertet werden. Kreuzen Sie in den folgenden Teilaufgaben jeweils die richtige(n) Antwort(en) an. a) Ein Fahrzeug wurde dieses Jahr für CHF 50 000.00 gekauft. Welche Bilanzwerte wären gemäss Obligationenrecht bei der Bilanzierung am Ende des 1. Geschäftsjahres erlaubt? Das Fahrzeug hat eine Lebensdauer von 5 Jahren und wird linear abgeschrieben. CHF 50 000.00 CHF 45 000.00 CHF 40 000.00 b) Die Nepomuk AG hat einen Warenvorrat des Artikels 5a mit einem Einstandswert von CHF 20 000.00. Der aktuelle Verkaufswert des Lagerbestandes für diesen Artikel beträgt CHF 25 000.00. Welche CHF 25 000.00 CHF 20 000.00 CHF 5 000.00 c) Die Nepomuk AG hat einen Warenvorrat des Artikels 7b mit einem Einstandswert von CHF 80 000.00. Der aktuelle Verkaufswert des Lagerbestandes für diesen Artikel beträgt CHF 78 000.00. Welche CHF 80 000.00 CHF 78 000.00 CHF 20 000.00 303 21.7 Darlehensschuld (langfr.) 160'000 (nicht 1'600'000) 26.02.2015 3 www.klv.ch
Lösungen ISBN: 978-3-85612-234-8 Seite Aufgabe 48 7.16 Finanzertrag anstelle von Wertschriftenertrag. 56 9.2 Diese Aufgabe ist für das B-Profil nicht geeignet, da nur eine zweistufige ER verlangt wird (ohne Liegenschaftenaufwand und -ertrag). 57 9.4 a) - Abschreibungen 7600 - Finanzaufwand 3000 = Betriebsverlust - 600 + Liegenschaftenertrag 208000 - Liegenschaftenaufwand 100000 - ausserordentlicher Aufwand 60000 - Steueraufwand 5000 = Unternehmungsgewinn 42400 113ff. 119ff. 120 124 126 127 b) Auf betrieblicher Stufe hat die Telux AG einen Verlust erlitten. Nur dank des hohen Liegenschaftenertrags resultiert ein Unternehmungsgewinn. Gewinnverbuchung; diverse Aufgaben Gewinnverbuchung; diverse Aufgaben 18.4c) 18.10b) 18.12d) 18.12f) Folgende Gewinnverbuchung 01.01. Jahresgewinn / Eigenkapital 01.01. Jahresgewinn / Gewinnvortrag Finanzertrag anstelle von Wertschriftenertrag. 26.02.2015 4 www.klv.ch
130 19.1 a) Ein Fahrzeug wurde dieses Jahr für CHF 50 000.00 gekauft. Welche Bilanzwerte wären gemäss Obligationenrecht bei der Bilanzierung am Ende des 1. Geschäftsjahres erlaubt? Das Fahrzeug hat eine Lebensdauer von 5 Jahren und wird linear abgeschrieben. CHF 50 000.00 CHF 45 000.00 X CHF 40 000.00 X (Art. 960a, Abs. 3 OR) b) Die Nepomuk AG hat einen Warenvorrat des Artikels 5a mit einem Einstandswert von CHF 20 000.00. Der aktuelle Verkaufswert des Lagerbestandes für diesen Artikel beträgt CHF 25 000.00. Welche CHF 25 000.00 CHF 20 000.00 X CHF 5 000.00 X c) Die Nepomuk AG hat einen Warenvorrat des Artikels 7b mit einem Einstandswert von CHF 80 000.00. Der aktuelle Verkaufswert des Lagerbestandes für diesen Artikel beträgt CHF 78 000.00. Welche CHF 80 000.00 CHF 78 000.00 X CHF 20 000.00 X 26.02.2015 5 www.klv.ch