LehrerInnendienstrecht

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Transkript:

LehrerInnendienstrecht neu Mag. Maria Schönegger, Vors. des FA AHS Stmk, maria.schoenegger@aon.at, 0664/455 70 99; Mag. Johann Adam, Vors. der AHS-Gew. Stmk, adam@borg1.at, 0676/408 34 28; Mag. Herbert Weiß, Stellv. Vors. und Besoldungsref. der AHS-Gew., herbert.weiss@oepu.at, 0650/400 12 45 Herzlichen Dank an Mag. Dr. Eckehard Quin für die Unterstützung!

Optionsrecht Bei Erstanstellung bis einschl. zum Schuljahr 2018/19 Vertrag im alten Dienstrecht bedeutet automatisch Weiterverbleib auch bei späterem Wiedereinstieg; dabei spielt die Art des Vertrages bzw. das Beschäftigungsausmaß keine Rolle Vertrag neben dem UP bedeutet somit automatisch altes Dienstrecht

Unterrichtspraktikum Bis einschließlich zum Schuljahr 2018/19 Ausbildungsverhältnis Rechtsanspruch Ca. 50% des Anfangsgehalts Betreuung durch je eine LehrerIn pro Fach

Induktionsphase Ab dem Schuljahr 2019/20 Dienstverhältnis Kein Rechtsanspruch, Dauer: 12 Monate Bezahlung je nach gehaltenen Stunden Kann auch unterbrochen werden, wenn der Vertrag endet Schulleitung berichtet über den Erfolg der Vertragslehrperson

MentorInnen Bis zum Schuljahr 2029/30 dürfen auch Betreuungslehrkräfte im UP oder Betreuungslehrkräfte der schulpraktischen Ausbildung mit ihrem Einverständnis als MentorInnen fungieren Oder: LehrerInnen, die einen einschlägigen Lehrgang im Umfang von mindestens 30 ECTS absolviert haben

MentorInnen Danach: Hochschullehrgang Mentoring, Berufseinstieg professionell begleiten im Umfang von mindestens 60 ECTS Betreuung von bis zu drei Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase MentorInnen müssen keine FachkollegInnen sein

22 + 2 Unterrichtsverpflichtung besteht aus Unterrichtserteilung und qualifizierter Betreuung von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbetreuung Unterrichtsverpflichtung 24 Wochenstunden (WSt) 1 WSt Unterricht in der Oberstufe in LVGr I oder LVGr II zählt 1,1 WSt

+2: Klassenvorständin bzw. Klassenvorstand MentorIn Kustodiat, Qualitätsmanagement, etc. Qualifizierte Beratungstätigkeit (72 Stunden) Punkte 1 bis 3 zählen jeweils 36 Stunden

Gehaltsstaffel 1 Gehaltsstaffel Entlohnungsstufe Euro Vorrückung nach Jahren 1 2.545,7 3,5 2 2.900,2 5 3 3.255,8 5 4 3.611,3 6 5 3.966,9 6 6 4.322,5 6 7 4.542,3 zum Vergleich: vollbeschäftigte LehrerInnen IIL/l1 derzeit ab dem ersten Dienstjahr 2.570 Euro

Fächerzulage, MDL etc. Lehrverpflichtungs gruppe Fächerzulage pro Stunde pro Monat (12x jährlich) Unterstufe Oberstufe I und II 25,3 32,4 III - 13,2 Beispiel: 3 Stunden Deutsch (LVGr I) pro Woche in der Oberstufe 97,2 Euro brutto pro Monat MDL-Abgeltung (Überstunden) wie bisher 24 unbezahlte Einzelsupplierungen pro Schuljahr, danach 35,5 Euro pro Einzelsupplierung

Deutsch-Englisch-Lehrerin

Vergleich in WE für 22Wst. Unterricht in der Unterstufe I (1,167): z.b.: Deutsch, Sprachen, 22 Wst 25,674WE II (1,105): z. B.: Mathematik: 24,310 WE III (1,050): z.b.: Bi, PH, GSP : 23,100 WE IVa (0,955): z.b.: BE, ME, BSP: 21,010 WE IV (0,913): z.b.: Tech, Tex: 20,086 WE

Zusätzlich Verpflichtung zu fachfremden Unterricht gegen den Willen des Lehrers/der Lehrerin bis zu einem Semester Verpflichtung zu Unterricht an jeder beliebigen Schulart gegen den Willen des Lehrers /der Lehrerin bis zu einem Jahr Urlaubsanspruch in den Hauptferien erst nach Abwicklung der Schlussgeschäfte, endet mit Montag der letzten Ferienwoche

UP Bewerbung Landesschulrat für Stmk Hr. Hannes Kastl Email: hannes.kastl@lsr-stmk.gv.at www.lsr-stmk.gv.at Wunschschule(n) Email an die Direktion Fächerkombination Lebenslauf, Motivationsschreiben