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17. Änderung des Erstattungskodex

Transkript:

Freigabe zur Abfrage: 0047 Verlautbarung Nr.: 59/0 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 151. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 45/0, wird wie folgt geändert: Zeichenerklärung (), = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der (3), Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z. B.: 0 g () Maximalmenge Packungen zu je 0 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. Facharzt/Fachärztin für Au = Augenheilkunde Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. Facharzt/Fachärztin für D = Haut und Geschlechtskrankheiten Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. Facharzt/Fachärztin für N = Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie und P = Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Kinder und Jugendpsychiatrie Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. www.ris.bka.gv.at 1 von 10

A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung Entschei Amoxistad plus 875 mg/15 mg 15 St. NP NP NP NP Verfahrensnummer J01CR0 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3840 0 CandAm 8 mg/5 mg Hartkaps. C09DB07 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3787 CandAm 16 mg/5 mg Hartkaps. C09DB07 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3788 CandAm 16 mg/10 mg Hartkaps. C09DB07 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3789 DuloxeHexal 30 mg magensaftresistente Hartkaps. DuloxeHexal 60 mg magensaftresistente Hartkaps. Duloxetin "1A Pharma" 30 mg magensaftresistente Hartkaps. Duloxetin "1A Pharma" 60 mg magensaftresistente Hartkaps. Imagerolan 100 mg Imagerolan 400 mg Imatinib "Accord" 100 mg 90 St. 90 St. N06AX1 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3813 N06AX1 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3814 N06AX1 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3815 N06AX1 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3816 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/384 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/385 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/387 www.ris.bka.gv.at von 10

Imatinib "Accord" 400 mg Imatinib "Mylan" 100 mg Imatinib "Mylan" 400 mg Imatinib "Sandoz" 100 mg Imatinib "Sandoz" 400 mg Imatinib "Teva" 100 mg L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/388 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3819 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/380 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/38 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3818 L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/38 www.ris.bka.gv.at 3 von 10

Imatinib "Teva" 400 mg Quetiapin "Bluefish" 00 mg Retardtabl. Quetiapin "Bluefish" 300 mg Retardtabl. Quetiapin "Bluefish" 400 mg Retardtabl. Uratens 30 mg Hartkaps., retardiert Uratens 60 mg Hartkaps., retardiert Zovirax 3 % Augensalbe Herpes simplex corneae L01XE01 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/383 (BP) N05AH04 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3775 N05AH04 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3776 N05AH04 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3777 C0CA06 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3795 C0CA06 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3796 (BP) 4,5 g S01AD03 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3859 0 A. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Entscheidung rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Atenolan comp. Streichung der 0 StückPackung Lafene 1 mcg/h transdermales Aufnahme einer weiteren Packungsgröße zu 10 Stück Die OP bei der 5 StückPackung wird auf OP 1 geändert. Lafene 5 mcg/h transdermales Aufnahme einer weiteren Packungsgröße zu 10 Stück Die OP bei der 5 StückPackung wird auf OP 1 geändert. mer 50 St. C07CB03 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10941 5 St. 5 St. N0AB03 1.5.0.3.0 Abschnitt VPG/66 N0AB03 1.5.0.3.0 Abschnitt VPG/67 www.ris.bka.gv.at 4 von 10

Lafene 50 mcg/h transdermales Aufnahme einer weiteren Packungsgröße zu 10 Stück Die OP bei der 5 StückPackung wird auf OP 1 geändert. Lafene 75 mcg/h transdermales Aufnahme einer weiteren Packungsgröße zu 10 Stück Die OP bei der 5 StückPackung wird auf OP 1 geändert. Lafene 100 mcg/h transdermales Aufnahme einer weiteren Packungsgröße zu 10 Stück Die OP bei der 5 StückPackung wird auf OP 1 geändert. Pramipexol "Actavis" 0,088 mg Tabl. Streichung der 10 StückPackung 5 St. 5 St. 5 St. N0AB03 1.5.0.3.0 Abschnitt VPG/65 N0AB03 1.5.0.3.0 Abschnitt VPG/68 N0AB03 1.5.0.3.0 Abschnitt VPG/69 N04BC05 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10949 A3. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Entscheidung Arzneispezialität Menge OP ATCCode Verfahrensnummer Doxystad 100 mg Tabs lösb. Tabl. 5 St. J01AA0 3.3.0 Bisoprolol comp "ratiopharm" C07BB07 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/1095 Captopril "ratiopharm" 5 mg Tabl. Captopril "ratiopharm" 50 mg Tabl. Captopril/HCT mite "ratiopharm" 5 mg/1,5 mg Tabl. Captopril/HCT forte "ratiopharm" 50 mg/5 mg Tabl. Cromoglin Nasenspray allerg. Rhinitis Diclobene 5 mg C09AA01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10955 C09AA01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10955 C09BA01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10954 C09BA01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10953 15 ml 110 Hübe 50 St. R01AC01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10958 M01AB05 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10959 www.ris.bka.gv.at 5 von 10

Au D D Dorzolamid + Timolol "Sandoz" 0 mg/ml + 5 mg/ml Augentropf. FemSeven 50 mcg/4 h Depot bei schwerem klimakterischen Syndrom FemSeven Combi Depot bei schwerem klimakterischen Syndrom Fentanyl "Hexal" 75 mcg/h Depot 5 ml 1 ml = 9 Tr. S01ED51 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/1107 4 St. G03CA03 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10870 16 4 St. G03FB09 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10871 16 5 St. N0AB03 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/1087 16 Fluvastatin "Actavis" 40 mg Kaps. C10AA04 1.5.0 8.3.0 Abschnitt VIII/10978 16 Isotretinoin "ratiopharm" 10 mg Kaps. Isotretinoin ist stark teratogen. Die Anwendung ist bei schwangeren Frauen und bei Frauen, die 4 Wochen vor, während und 4 Wochen nach der Behandlung schwanger werden könnten, kontraindiziert (Schwangerschaft ausschließen). Isotretinoin "ratiopharm" 0 mg Kaps. Isotretinoin ist stark teratogen. Die Anwendung ist bei schwangeren Frauen und bei Frauen, die 4 Wochen vor, während und 4 Wochen nach der Behandlung schwanger werden könnten, kontraindiziert (Schwangerschaft ausschließen). Nifebene retard 0 mg Oxybutynin "ratiopharm" 5 mg Tabl. D10BA01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10960 D10BA01 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10961 0 St. 50 St. 0 St. 50 St. C08CA05 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/1096 G04BD04 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10963 Prodafem 10 mg Tabl. G03DA0 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10947 Valsartan/HCT "ratiopharm" 10 mg/1,5 mg C09DA03 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VIII/10964 www.ris.bka.gv.at 6 von 10

B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Abacavir/Lamivudin "Sandoz" 600 mg/300 mg Entscheidung Verfahrensnummer J05AR0 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/381 In Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei HIV1infizierten PatientInnen ab 5 kg Körpergewicht. Therapieeinleitung und regelmäßige Kontrollen durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der HIVBehandlung. Epclusa 400 mg/100 mg 8 St. J05AX 1.5.0 15.3.0 Abschnitt IV/3780 Bei erwachsenen PatientInnen ab 18 Jahren mit chronischer Hepatitis C und nachgewiesenem Fibrosegrad, 3 oder 4 (METAVIR Score). Genotyp : bei PatientInnen ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose für 1 Wochen bei PatientInnen mit dekompensierter Zirrhose: in Kombination mit Ribavirin für 1 Wochen Genotyp 3: bei PatientInnen ohne Zirrhose für 1 Wochen bei PatientInnen mit kompensierter Zirrhose: in Kombination mit oder ohne Ribavirin für 1 Wochen bei PatientInnen mit dekompensierter Zirrhose: in Kombination mit Ribavirin für 1 Wochen Die PatientInnen sind vor Therapiebeginn in das Hepatitis C Register des Hauptverbandes aufzunehmen. Die Verordnung hat durch ein spezialisiertes Zentrum von einem Facharzt/einer Fachärztin für Innere Medizin mit dem Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie oder Infektiologie und Tropenmedizin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C zu erfolgen. Spezialisierte Zentren sind solche, in denen Diagnosestellung, Kontrollen und Therapieüberwachung dieser PatientInnen mit chronischer Hepatitis C erfolgen und die über die Möglichkeit eines diagnostischen Nachweises des Fibrosegrades verfügen. Die Liste der für die Verordnung in Frage kommenden Einrichtungen wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskodex_hepatitis_c publiziert. Die Aufnahme ist befristet und endet mit 30.04.018. Qtern 5 mg/10 mg 8 St. A10BD1 1.5.0.3.0 Abschnitt IV/3785 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Saxagliptin/Dapagliflozin wird in Kombination mit Pioglitazon nicht erstattet. www.ris.bka.gv.at 7 von 10

Zepatier 50 mg/100 mg 8 St. J05AX68 1.5.0 15.3.0 Abschnitt IV/3794 Bei erwachsenen PatientInnen ab 18 Jahren mit chronischer Hepatitis C. Genotyp 1 oder 4 ohne Zirrhose oder mit kompensierter Zirrhose: für 1 Wochen Die PatientInnen sind vor Therapiebeginn in das Hepatitis C Register des Hauptverbandes aufzunehmen. Die Verordnung hat durch ein spezialisiertes Zentrum von einem Facharzt/einer Fachärztin für Innere Medizin mit dem Additivfach Gastroenterologie und Hepatologie oder Infektiologie und Tropenmedizin mit Erfahrung in der Behandlung der Hepatitis C zu erfolgen. Spezialisierte Zentren sind solche, in denen Diagnosestellung, Kontrollen und Therapieüberwachung dieser PatientInnen mit chronischer Hepatitis C erfolgen und die über die Möglichkeit eines diagnostischen Nachweises des Fibrosegrades verfügen. Die Liste der für die Verordnung in Frage kommenden Einrichtungen wird Hauptverband erstellt und unter www.hauptverband.at/erstattungskodex_hepatitis_c publiziert. Die Aufnahme ist befristet und endet mit 31.1.018. C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Olmesartan/HCT "Krka" 0 mg/ C09DA08 15.3.0 1,5 mg Olmesartan/HCT "Krka" 0 mg/ C09DA08 15.3.0 5 mg Olmesartan/HCT "Krka" 40 mg/ C09DA08 15.3.0 1,5 mg Olmesartan/HCT "Krka" 40 mg/ C09DA08 15.3.0 5 mg Stayveer 6,5 mg 56 St. C0KX01 16.3.0 56 St. FL Stayveer 15 mg 56 St. C0KX01 16.3.0 56 St. FL Ramipril HCT "Krka",5 mg/ C09BA05 0.3.0 1,5 mg Tabl. Ramipril HCT "Krka" 5 mg/ C09BA05 0.3.0 5 mg Tabl. Gliclada 90 mg Tabl. mit veränderter A10BB09 1.3.0 Wirkstofffreisetzung Bimatoprost "Sandoz" 100 mcg/ml 3 ml S01EE03 1.4.0 Augentropf. Bimatoprost "Sandoz" 300 mcg/ml 3 ml S01EE03 1.4.0 Augentropf. BimatoVision 300 mcg/ml Augentropf. 3 ml S01EE03 1.4.0 Hedonin XR 00 mg Retardtabl. N05AH04 1.4.0 Hedonin XR 300 mg Retardtabl. N05AH04 1.4.0 Olmesarcomp 0 mg/1,5 mg C09DA08 1.4.0 Olmesarcomp 0 mg/5 mg C09DA08 1.4.0 www.ris.bka.gv.at 8 von 10

Olmesarcomp 40 mg/1,5 mg C09DA08 1.4.0 Olmesarcomp 40 mg/5 mg C09DA08 1.4.0 Sildenafil "Sandoz" 0 mg 90 St. C0KX 1.4.0 Bimatoprost "Stada" 100 mcg/ml 1 St. S01EE03 3.4.0 Augentropf. Olmesartan "Stada" 10 mg 8 St. C09CA08 3.4.0 Olmesartan "Stada" 0 mg 8 St. C09CA08 3.4.0 Olmesartan "Stada" 40 mg 8 St. C09CA08 3.4.0 Olmesartan/HCT "Stada" 0 mg/ 8 St. C09DA08 3.4.0 1,5 mg Olmesartan/HCT "Stada" 40 mg/ 8 St. C09DA08 3.4.0 1,5 mg Olmesartan/HCT "Stada" 40 mg/ 8 St. C09DA08 3.4.0 5 mg Olumiant mg L04AA37 5.4.0 8 St. Olumiant 4 mg L04AA37 5.4.0 8 St. Olmesartan/HCT "Stada" 0 mg/ 8 St. C09DA08 5.4.0 5 mg Esomeprazol "Aristo" 0 mg 15 St. A0BC05 5.4.0 magensaftresistente Hartkaps. Esomeprazol "Aristo" 40 mg 15 St. A0BC05 5.4.0 magensaftresistente Hartkaps. Alecensa 150 mg Hartkaps. 4 St. L01XE36 11.4.0 Metoclopramidhydrochlorid "Accord" 10 mg Tabl. 0 St. A03FA01 1.4.0 C. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Entscheidung Arzneispezialität Menge Uptravi 00 mcg 140 St. ATC Code Verfahrensnummer B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3767 Uptravi 400 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3768 Uptravi 600 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3769 Uptravi 800 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3770 Uptravi 1000 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3771 Uptravi 100 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/377 Uptravi 1400 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3773 Uptravi 1600 mcg B01AC7.3.0 Abschnitt IV/3766 www.ris.bka.gv.at 9 von 10

Cinqaero 10 mg/ml Konz. zur Herst. einer Inf.lsg. 10 ml R03DX08 4.4.0 Abschnitt IV/3786 Dacepton 10 mg/ml Inj.lsg. Patrone 5 St. N04BC07 1.5.0 Abschnitt IV/3765 Xadago 50 mg Xadago 100 mg N04BD03 1.5.0 Abschnitt IV/3704 N04BD03 1.5.0 Abschnitt IV/3703 Zinbryta 150 mg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. L04AC01 1.5.0 Abschnitt IV/374 Zinbryta 150 mg Inj.lsg. Fertigspr. 1 St. L04AC01 1.5.0 Abschnitt IV/3741 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Streichung der Arzneispezialität Doxystad 100 mg Tabs lösb. Tabl. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund der Liste des BA, Verf.Nr.: 9746646. Die Streichung der Arzneispezialitäten Uptravi 00 mcg, Uptravi 400 mcg, Uptravi 600 mcg, Uptravi 800 mcg, Uptravi 1000 mcg, Uptravi 100 mcg, Uptravi 1400 mcg und Uptravi 1600 mcg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Cinqaero 10 mg/ml Konz. zur Herst. einer Inf.lsg. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Dacepton 10 mg/ml Inj.lsg. Patrone aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.3.0, wonach die ebengenannte Arzneispezialität aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen ist, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichung der Arzneispezialitäten Xadago 50 mg und Xadago 100 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 4..0, wonach die ebengenannten Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen sind, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichung der Arzneispezialitäten Zinbryta 150 mg Inj.lsg. Fertigpen und Zinbryta 150 mg Inj.lsg. Fertigspr. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 0..0, wonach die ebengenannten Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen sind, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Für den Hauptverband: Schaffenrath Hagenauer www.ris.bka.gv.at 10 von 10