Ausbilderinformation 1-2009



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Transkript:

Ausbilderinformation 1-2009 Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, Mit den folgenden Inhalten möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildung informieren. 1. DVD für Erste Hilfe und Erste Hilfe für Babys und Kinder 2. Ergänzungen zur Lehrunterlage Erste Hilfe am Kind 3. Handbuch Erste Hilfe im Sport 4. BG Ermächtigung 5. BG Teilnehmergebühren 6. Notruf über Handy 7. Schweinegrippe 8. Integration der externen automatisierten Defibrillation (AED) in die Erste-Hilfe-Ausbildung Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildung.brk.de 1

1. DVD für Erste Hilfe und Erste Hilfe für Babys und Kinder Bei der Servicegesellschaft des Hessischen Roten Kreuzes können Sie die beiden DVD zur Ersten Hilfe und Ersten Hilfe bei Babys und Kindern erwerben. Die Inhalte wurden überarbeitetet und den neuen ERC-Richtlinien angepasst. Sie beinhalten auch Hintergrundinformationen zum Roten Kreuz und Adressen von Unfallkassen und Giftnotrufzentralen. Die Kosten pro DVD belaufen sich auf 16,72. Die Bestellung kann über Internet (www.rotkreuzversand.org) vorgenommen werden. 2

2. Ergänzungen zur Lehrunterlage Erste Hilfe am Kind Für die Ausbildung Erste Hilfe am Kind hat das Generalsekretariat Ergänzungen zur Lehrunterlage erstellt. Es handelt sich um Merkkarten und Plakate. Diese können über die Internetseite www.rotkreuzshop.de bestellt werden. Der Preis für eine Merkkarte beträgt 0,12, für das Plakatset 5,89. 3

3. Handbuch Erste Hilfe im Sport Für den Bereich Erste Hilfe im Sport gibt es zwischenzeitlich auch ein Handbuch, dass ebenfalls über die DRK Service-GmbH unter www.rotkreuzshop.de zum Stückpreis von 6,37 bestellt werden kann. 4

4. BG Ermächtigung Wie Ihnen bekannt ist, benötigen die Kreisverbände eine Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe durch die Berufsgenossenschaften, um die Erste Hilfe- und Erste Hilfe Training-Lehrgänge abrechnen zu können. Alle Kreisverbände des BRK haben diese oder eine vorläufige Ermächtigung gemäß BGG 948 erhalten. Drei Bezirksverbände habe eine (vorläufige) Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in der Ersten Hilfe erhalten, die von der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (früher BG der keramischen und Glas-Industrie) ausgesprochen wurde. Zwei Bezirksverbände haben bereits eine reguläre Ermächtigung.. Der Sitz der Abrechnungs- und Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist in der Riemenschneiderstraße 2 in 97072 Würzburg. 5. BG Teilnehmergebühren Gemäß der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Deutschen Roten Kreuz über die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe betragen die pauschalierten Lehrgangsgebühren je Teilnehmer bei Lehrgängen seit dem 1. Januar 2009 für die Erste-Hilfe-Ausbildung 30,21 und für das Erste-Hilfe-Training 20,14. 6. Notruf mit Handy ohne Sim-Karte Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist am 18. März 2009 die sog. Notrufverordnung als Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird. Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es ab dem 1. Juli 2009 erforderlich ist, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen. 5

Wie das BMWi weiter mitteilt, wurde die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird. 7. Schweinegrippe Aktuelle Informationen finden Sie jederzeit auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts in Berlin (www.rki.de). 8. Integration der externen automatisierten Defibrillation (AED) in die Erste-Hilfe-Ausbildung Gemäß BGG 948 müssen die Lehrkräfte der ermächtigten Stellen spätestens ab dem 1. Januar 2011 den Teilnehmern in den Erste-Hilfe-Kursen den Ablauf der Wiederbelebung inklusive Einbindung der automatisierten externen Defibrillation (AED) erläutern. Hierfür ist im Lehrgang mindestens ein AED-Demonstrations- oder Trainingsgerät vorzuhalten. Die Umsetzung dieser Forderung wird im Verband bereits in diesem Jahr schrittweise erfolgen. Weitere und nähere Informationen erhalten Sie über die Sachbearbeiter/-innen Ausbildung und die Instruktor/-innen EH Ihres Kreisverbandes. Erststeller: Landeslehrgruppe für Erste Hilfe Stand: 18.09.2009 6