Inhalt Stand: 24.09.2012 I. Allgemeine Fragen Grund der Einführung 2 Zeitpunkt 2 Betroffene Versicherungssparten 2 Lohnt sich das Warten 3 II. Krankenversicherung Änderung bei bestehenden Verträgen 3 Sicherung der "Bisex-Welt" im Neugeschäft 3 Wechselmöglichkeiten 4 Einzelne Geschäftsvorfälle bei Bestandsverträgen 5 Policierungsschluss 6 Vertrag nach 21.12.2012 6 Beitragsentwicklung 6 III. Lebensversicherung Änderung bei bestehenden Verträgen 7 Auswirkung der Unisex-Tarife 7 Argumente für einen frühzeitigen Abschluss 8 Angebotserstellung 8 Rückdatierung 9 Betriebliche Altersversorgung 9 Provision bei Vertragsumstellung 9 IV. Unfall mit Prämienrückgewähr Änderung bei bestehenden Verträgen 9 Auswirkung der Unisex-Tarife 9 Argumente für einen frühzeitigen Abschluss 9 Angebotserstellung 10 Rückdatierung 10 Provision bei Vertragsumstellung 10 1
I. Allgemein Warum werden die Unisex-Tarife 2012 eingeführt? Aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen (EuGH-Urteil vom 01.03.2011) darf wegen des Geschlechts des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person keine unterschiedliche Behandlung bei Prämien und Leistungen mehr erfolgen. Kriterien wie das (Eintritts-)Alter und der Gesundheitszustand bleiben aber auch weiterhin bestehen. Die Regelung gilt für alle Arten von Versicherungen. Ab welchem Zeitpunkt gilt die Unisex-Regelung? Stichtag für die Einführung der Unisex-Tarife ist der 21.12.2012. Ab diesem Tag dürfen nur noch Unisex-Tarife abgeschlossen werden. Zuvor können sie aber bereits mit Versicherungsbeginn ab dem 1.1.2013 abgeschlossen werden. Maßgeblich dafür, ob ein Versicherungsvertrag noch zu Bisex-Tarifen abgeschlossen werden darf oder zwingend nach Unisex-Tarifen abgeschlossen werden muss, ist der Zeitpunkt des formellen Vertragsschlusses. 1 Der Zeitpunkt des technischen und des materiellen Vesicherungsbeginns spielt keine Rolle. Die Pflicht zum Abschluss von Versicherungsverträgen ausschließlich nach Unisex-Tarifen gilt nur für das "Neugeschäft". Versicherungsverträge, die vor dem Stichtag bereits geschlossen wurden (Bestandsverträge), bleiben unberührt. Welche Versicherungssparten sind von der Einführungspflicht betroffen? In Kranken: Krankenvollversicherung, Krankenzusatzversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Krankentagegeldversicherung mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2013 In Leben: - Rentenversicherungen nach Tarif E03, E04, E09, M03 und M04 - Direktversicherungen nach Tarif D03 und D04 - Kapitalbildende Lebensversicherungen nach Tarif K01 und K04 - Risikolebensversicherungen nach Tarif R01 und R03 - Berufsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif L01 - Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nach Tarif I01 - Pflegerentenversicherungen nach Tarif P01 und P04 mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2013. 1 Der Vertrag wird formell abgeschlossen, wenn sowohl der VN als auch der Versicherer sich gegenseitig die jeweilige Vertragserklärung abgegeben haben (Zugang der Versicherungspolice oder einer Annahmebestätigung beim Antragsmodell, Zugang der Annahmeerklärung des VN beim Invitatio-Modell). Da der Versicherungsvertragsabschluss keiner bestimmten Form bedarf, reicht auch die Übermittlung der Erklärungen per Mail oder Fax. 2
Bei der INTER BasisRente und der INTER RiesterRente kommt unser Unisex-Garantie-Zertifikat nicht zum Einsatz, da dieser Vertragszusatz die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern und somit die steuerliche Förderung gefährden könnte. In Komposit: Unfall mit Prämienrückgewähr (UPR) mit Versicherungsbeginn ab 21.12.2012 Lohnt es sich mit dem Abschluss bis zur Einführung der Unisex-Tarife zu warten? NEIN, denn: Insbesondere bei der Absicherung biometrischer Risiken (Krankheit, Tod, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Unfall) sollte der Vertragsabschluss nicht verschoben werden, da der Leistungsfall jederzeit eintreten kann. Zudem kann sich der gesundheitliche Zustand des Versicherten jederzeit verschlechtern und bei späterer Beantragung nachteilig auswirken. Bei Altersvorsorgeprodukten haben Kunden durch den früheren Einstieg einen positiven Zinseszinseffekt. Durch das Unisex-Garantie-Zertifikat für die Lebensversicherung und die UPR profitieren unsere Kunden automatisch, sofern sich Vorteile durch Unisex ergeben. In der Krankenversicherung gibt der Vermittler Mein persönliches Versprechen, dass er den Kunden informiert, wenn sein Beitrag in der Unisex-Welt günstiger wird und dass er jederzeit wechseln kann. II. Krankenversicherung Werden am 21. Dezember 2012 bereits bestehende Versicherungsverträge von der Unisex-Regelung erfasst? NEIN. Für Krankenversicherungsverträge, die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden, dürfen auch nach dem 21.12.2012 geschlechtsabhängige Beiträge erhoben werden (Fortführung in der Bisex-Welt). Wie sieht die Situation bei Vertragsänderungen ab dem 21.12.2012 aus? Bei Vertragsänderungen, die ab dem Stichtag bei Versicherungsverträgen mit Bisex-Tarifen durchgeführt werden, gelten die folgenden Grundregeln: 1. Änderungen unter Beibehaltung von Bisex-Tarifen können durchgeführt werden, wenn der VN einen Anspruch auf die Vertragsänderungen hat (z. B. Tarifwechsel) oder es sich um eine nur unwesentliche Vertragsänderung/-erweiterung handelt. 2. Alle anderen Vertragsänderungen bedeuten einen neuen Vertragsabschluss (Vertrag über die Änderung des bestehenden Versicherungsvertrags) im Sinne der Stichtagsregelung und müssen deshalb unter Verwendung von Unisex-Tarifen angeboten werden. 3. Ein Wechsel des VN von Bisex- in Unisex-Tarife ist immer möglich, sofern ein gleichartiger Unisextarif angeboten wird, in dem der VN versicherungsfähig ist. Ein Wechsel von Unisex- in Bisex-Tarife ist ab dem 21.12.2012 - unabhängig davon, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde - ausgeschlossen ("Einbahnstraße"). 3
Wie kann man "Bisex-Welt"-Rechte im Neugeschäft sichern? Zur Sicherung der "Bisex-Welt" muss der Versicherungsvertrag mit dem konkret bezeichneten Bisex-Zieltarif bis spätestens zum 20.12.2012 abgeschlossen worden sein. Der Versicherungsbeginn kann - wie bisher auch - bis zu 6 Monate in der Zukunft liegen (spätester Beginn: 20.06.2013). Bei Versicherungsbeginnen später als 6 Monate in der Zukunft: 1. GKV-Pflichtversicherte: Geburtsjahrgang 1968 oder später: Tarif "INTER Option", Versicherungsbeginn der Vollversicherung spätestens zum 1.1.2014. Geburtsjahrgang 1967 oder früher: "Kleine" oder "große" Anwartschaftsversicherung, Aktivierung der Vollversicherung spätestens zum 1.1.2014. Wenn der VN zum 01.01.2014 nicht versicherungsfrei wird, läuft der Optionstarif bzw. die Anwartschaftsversicherung weiter, die Vollversicherung kann dann aber nur in einem Unisex-Tarif erfolgen. 2. PKV-Wechsler zur INTER: Tarif "INTER Option P": Versicherungsbeginn der Vollversicherung maximal 18 Monate in der Zukunft, spätester Beginn somit zum 20.06.2014. Eine Ausdehnung der vorgenannten Zeiträume (z. B. durch Beginnverlegung) zur Sicherung der "Bisex-Welt" ist nicht zulässig. Die Aktivierung erfolgt dann in der "Unisex-Welt". Was gibt es bei einem Wechsel des Krankenversicherers zu beachten? Männer sollten sich beeilen. Schließen sie noch vor dem 21. Dezember 2012 einen Vertrag ab, profitieren sie in aller Regel von günstigeren Tarifbeiträgen. Aber auch Frauen können nichts falsch machen, wenn der Vertragsabschluss noch vor dem 21.12.2012 erfolgt. Sollte sich herausstellen, dass der gleiche Tarif in der Unisexwelt preislich günstiger ist, kann die Versicherte eine entsprechende Umstufung beantragen. Weil Frauen im Schnitt länger leben und öfter zum Arzt gehen (dichte Vorsorge schon in jüngeren Jahren), mussten sie bisher in der privaten Krankenversicherung insbesondere in jüngeren Jahren einen höheren Beitrag zahlen. Denn sie haben eine höhere Leistungserwartung, der Versicherer muss im statistischen Schnitt mehr Geld für sie ausgeben (risikogerechte Beitragsermittlung auch hinsichtlich des Geschlechts). Die Unterscheidung zwischen Mann und Frau ist im Neugeschäft ab 21.12.2012 nicht mehr erlaubt. 4
Bei Fragen zu einzelnen Geschäftsvorfällen in Bestandsverträgen Werden Vertragsänderungen ab dem 21.12.2012 vereinbart, die sich auf vor dem 21.12.2012 geschlossene Krankenversicherungsverträge mit Bisex-Tarifen beziehen, gilt Folgendes: Anwartschaftsversicherungen (Ruhen und Wiederaufleben einer Krankenversicherung) Vor dem 21.12.2012 abgeschlossene Anwartschaftsversicherungen, die sich auf einen konkreten (Bisex-)Tarif beziehen, begründen den Anspruch des VN, auch nach dem 21.12.2012 in diesem Bisex-Tarif versichert zu werden. Wird die Anwartschaftsversicherung (Ruheversicherung) nach dem 21.12.2012 für einen bestehenden Bisex-Tarif abgeschlossen, kann der VN seine Versicherung nach der Ruhezeit in diesem Tarif wiederaufleben lassen. BEA (Hinzunahme, Erhöhung) BEA wird zu bestehenden Bisex-Tarifen stets in der Bisex-Variante abgeschlossen oder erhöht. Beihilfetarife (Aufstockung bei Beihilfeänderung) Die Erhöhung des Versicherungsschutzes wegen Verringerung des Beihilfeanspruchs (Reduzierung des Beihilfesatzes) erfolgt in Bisex. Beitragsanpassungen Beitragsanpassungen führen nicht zur Umstellung in Unisex-Tarife. Erweiterung des Versicherungsschutzes (Hinzunahme weiterer Tarife) Werden neue, bisher nicht versicherte Leistungsbereiche hinzugenommen, ist der neue Tarif in Unisex abzuschließen. Im Übrigen bleibt der Versicherungsvertrag unverändert bestehen. Beispiel: Hinzunahme KT zu einer Krankheitskostenversicherung Erfolgt durch die Hinzunahme eines Krankheitskostenversicherungstarifs, auch wenn dieser neue Leistungsbereiche enthält, eine - gemessen am Gesamtversicherungsumfang der VP - nur unwesentliche Vertragsänderung, kann der neue Tarif als Bisex-Tarif versichert werden. Beispiel: Hinzunahme JE zu JA(L) Hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bisher nicht versicherte Leistungen durch einen Tarifwechsel hinzu zu versichern (Tarifwechsel aus Bausteintarifen in einen Kompakttarif, der die neue Leistung umfasst), kann auch ohne den Umweg über den Tarifwechsel der gewünschte Zusatztarif als Bisex-Tarif hinzugenommen werden. Beispiel: Hinzunahme ZAZ zu ZAKV(L) könnte erreicht werden über Tarifwechsel ZAKV(L) in ZAK(L) und von dort in ZAKV(L) + ZAZ. Kindernachversicherung Sofern ein Elternteil in Bisex-Tarifen versichert ist, kann die Kindernachversicherung, auf die ein Anspruch gem. 198 VVG besteht, im Umfang dieses Anspruchs in Bisex-Tarifen mit portabler Alterungsrückstellung oder in Unisextarifen erfolgen. Krankenhaustagegeld Erhöhungen können in Bisex-Tarifen durchgeführt werden. Krankentagegeldänderung Summenerhöhung, Karenzzeitänderung, Wechsel TSN in TAN bzw. umgekehrt, können in Bisex-Tarifen durchgeführt werden. 5
Optionstarife ("INTER Option" und "INTER Option P") Die Option kann nur dann für Bisex-Tarife ausgeübt werden, wenn die konkreten Tarife vor dem 21.12.2012 vertraglich vereinbart wurden. Pflegetagegeldänderung Die Erhöhung und die Hinzunahme weiterer PTN-Stufen kann in Bisex-Tarifen erfolgen. Policierung von Unisextarifen in 2012: Die Policierung erfolgt mit einer Vorbehaltsklausel, bis die Rechtslage zur Einführung der Unisex-Tarife endgültig feststeht. Selbstbehaltsänderung Die Änderung kann in Bisex-Tarifen erfolgen. Tarifwechsel Jeder Tarifwechsel, auf den gem. 204 Abs. 1 VVG ein Anspruch des VN besteht (gleichartiger Tarif, Versicherungsfähigkeit des VN gegeben), kann innerhalb der "Bisex-Tarifwelt" erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Zieltarif höhere oder umfassendere Leistungen beinhaltet (dann ggf. Vereinbarung eines Risikozuschlags oder eines Leistungsausschlusses notwendig). Der VN kann allerdings auch in vorhandene Unisex-Tarife wechseln. Tod des VN, Vertragsfortsetzung durch VP Es ändert sich nichts an den versicherten Tarifen. Vertragstrennung Es ändert sich nichts an den versicherten Tarifen. Bis wann müssen Verträge aufgenommen werden? Wann ist Policierungsschluss? Um eine termingerechte Beurkundung in der Bisex-Welt zu gewährleisten, sollten die policierungsfähigen Anträge bis spätestens 18.12.2012 mittags in der Direktion vorliegen. Der letzte Bisex-Policierungstermin ist der 20.12.2012. Ist ein ab dem 21. Dezember 2012 geschlossener Krankenversicherungsvertrag in der Bisex-Welt unwirksam? JA Wie werden sich die Beiträge entwickeln? Da die gesetzlichen Vorgaben zur Unisex-Kalkulation noch nicht vorliegen, können noch keine abschließenden Angaben gemacht werden. Es ist jedoch derzeit davon auszugehen, dass die Unisexbeiträge in jedem Falle höher als die bisherigen Männerbeiträge ausfallen werden. Frauen werden in einigen Fällen zukünftig sparen können. Dies wird jedoch allenfalls in jungen Jahren, d.h. bis zum Alter 40 möglich sein. Für Fragen zu Unisex im KV-Bereich haben wir folgenden E-Mail-Briefkasten eingerichtet: KVUnisex@inter.de 6
III. Lebensversicherung Haben Unisex-Tarife Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge bzw. welche Konsequenzen ergeben sich für die Ausübung von Optionen bei bestehenden Verträgen? Die Einführung von Unisex-Tarifen hat auf Bestandsverträge grundsätzlich keinerlei Auswirkungen. Sofern eine Option die Erhöhung bzw. Nachversicherung im Rahmen eines Neuvertrages vorsieht, gilt für diesen ab dem 21.12.2012 ausschließlich die Unisex-Kalkulation. Beispiel: Bei Risikolebensversicherungen hat der Versicherungsnehmer das Recht, diese innerhalb von 10 Jahren in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung umzutauschen. Risikolebensversicherungen der alten Bisex-Welt können innerhalb der 10-Jahresfrist ab dem 21.12.2012 ausschließlich in den entsprechenden Unisex-Tarif umgetauscht werden. Nicht auf Unisex-Tarife umgestellt wird im Rahmen der Verlängerungsoption in der Berufsunfähigkeitsversicherung, da der künftige Vertragsumfang und der Beitrag bereits feststehen. Für wen wird welches Produkt mit Unisex tendenziell teurer bzw. billiger? Hinweis: Die möglichen prozentualen Beitragssteigerungen hängen u.a. von Neugeschäftsverteilungen (Männer zu Frauen), Annahmen über zukünftige Bestandsentwicklungen (Männer zu Frauen), Ausscheideordnungen (Todesfall- vs. Langlebigkeitsrisiko) und weiteren Parametern (bspw. Berufsgruppen) ab. 7
Welche Argumente sprechen für einen möglichst frühzeitigen Abschluss einer Lebensversicherung? - INTER PrivatRente Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen steigen. Wer also noch von den alten Regelungen profitieren möchte und sich eine höhere Versorgungsleistung sichern will, der sollte noch vor dem 21.12.2012 abschließen. Auch bei Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenbezugszeit wird es für die Männer teurer. Sprechen Sie deshalb insbesondere Kunden mit ablaufenden Lebensversicherungen an. - INTER KapitalLeben Zwar werden die Beiträge hier tendenziell für alle günstiger, dennoch sollte eine Vorsorge, die Hinterbliebene absichert, nicht aufgeschoben werden. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um Erbschaftsteuerpolicen oder Sterbegeldversicherungen handelt. Eltern, Großeltern oder Paten von Kindern, die etwas Geld für die Absicherung oder Ausbildung der Kinder investieren möchten, sollten ebenfalls nicht lange warten und die Renditevorteile lebenslang sichern. - INTER RisikoLeben Für Frauen werden die Beiträge deutlich steigen. Insbesondere die Frauen, die einen erheblichen Teil zum Familieneinkommen beitragen oder für die Kindererziehung verantwortlich sind, sollten noch vor dem 21.12.2012 abschließen. - INTER Direktversicherung Gerade Firmen mit hohem Männeranteil eignen sich für eine sofortige Ansprache. Arbeitgeber die ihren männlichen Angestellten noch individuelle Beitragsvorteile sichern wollen, sollten jetzt die Chance nutzen und zumindest die Entgeltumwandlung einführen. Bei schon bestehenden bav-lösungen bieten Sie ggf. Beratertage für die Belegschaft an. - INTER PflegeRente Insbesondere für Männer wird dieser Tarif spürbar teurer. Ein Abschluss in 2012 ist daher empfehlenswert. Jeder, der seiner Familie finanziell nicht zur Last fallen möchte, sollte auf dieses Produkt bauen. Insbesondere gut situierten Kunden kann sie als Schutz des Vermögens/Erbes angeboten werden. - INTER ProBeruf Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden für Männer meist teurer. Alle potenziellen Kunden sollten für dieses elementare Thema sensibilisiert werden, denn ohne Einkommen können sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Wie erfolgt die Angebotserstellung für die neuen Unisex-Tarife? Für Versicherungsbeginne ab 01.01.2013 können Sie ausschließlich Angebote nach Unisextarifen berechnen. Für Versicherungsbeginne bis einschließlich 01.12.2012 sind ausschließlich Bisex-Tarife rechenbar. 8
Wie geht man mit dem Thema Rückdatierung des Versicherungsbeginns um? Vertragsrückdatierungen von der Unisex- in die Bisex-Welt sind nicht möglich. Inwieweit ist die betriebliche Altersversorgung (bav) betroffen? Auch, wenn die betriebliche Altersversorgung von dem EuGH Urteil nicht direkt betroffen ist, kann aus den für die bav maßgeblichen Richtlinien abgeleitet werden, dass der Gleichheitsgrundsatz auch in der bav anzuwenden ist. Um eventuelle Haftungsrisiken auszuschließen, wird die INTER auch in der betrieblichen Altersversorgung Unisex-Tarife anbieten. Erfolgt die Vertragsumstellung provisionsneutral? Das Unisex-Garantie-Zertifikat wirkt sich grundsätzlich auf die Vertragsumstellung produktions- und provisionsneutral aus, da die Vertragsumstellung bei gleicher Beitragssumme erfolgt. IV. Unfall mit Prämienrückgewähr Haben Unisex-Tarife Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge bzw. welche Konsequenzen ergeben sich für die Ausübung von Optionen bei bestehenden Verträgen? Die Einführung von Unisex-Tarifen hat auf Bestandsverträge grundsätzlich keinerlei Auswirkungen. Für wen wird das Produkt mit Unisex tendenziell teurer bzw. billiger? Hinweis: Die möglichen prozentualen Beitragssteigerungen hängen u.a. von Neugeschäftsverteilungen (Männer zu Frauen), Annahmen über zukünftige Bestandsentwicklungen (Männer zu Frauen), Ausscheideordnungen (Todesfall- vs. Langlebigkeitsrisiko) und weiteren Parametern (bspw. Gefahrengruppen) ab. Für eine gegebene Unfallinvaliditätsleistung wird die Risikoprämie bei Männern tendenziell billiger, für Frauen teurer. Dabei ist der Unterschied stark vom Endalter und der Laufzeit abhängig. Bei Kindern liegt kein Unterschied vor. Bei Seniorentarifen und Erwachsenen mit Laufzeiten über 18 Jahren Beitragszahlungsdauer ist der Unterschied teilweise erheblich. Welche Argumente sprechen für einen möglichst frühzeitigen Abschluss einer Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr? Frauen sollten sich beeilen. Schließen sie noch vor dem 21. Dezember 2012 einen Vertrag ab, profitieren sie in aller Regel von günstigeren Prämien. Aber auch Männer können nichts falsch machen, wenn der Vertragsabschluss noch vor dem 21.12.2012 erfolgt. Sollte sich herausstellen, dass der gleiche Tarif in der Unisexwelt preislich günstiger ist, wird der Vertrag im ersten Quartal 2013 automatisch in einen neuen Vertrag nach Unisex-Tarif umgestellt. 9
Wie erfolgt die Angebotserstellung für die neuen Unisex-Tarife? Für Versicherungsbeginne ab 21.12.2012 können Sie ausschließlich Angebote nach Unisextarifen berechnen. Für Versicherungsbeginne bis einschließlich 20.12.2012 sind ausschließlich Bisex-Tarife rechenbar. Wie geht man mit dem Thema Rückdatierung des Versicherungsbeginns um? Vertragsrückdatierungen von der Unisex- in die Bisex-Welt sind nicht möglich. Erfolgt die Vertragsumstellung provisionsneutral? Das Unisex-Garantie-Zertifikat wirkt sich grundsätzlich auf die Vertragsumstellung produktions- und provisionsneutral aus, da die Vertragsumstellung bei gleicher Beitragssumme erfolgt. 10