Anlage 1. Strukturqualität Krankenhaus

Ähnliche Dokumente
Strukturqualität Krankenhaus

Strukturqualität Krankenhaus

Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5

Strukturiertes Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit. Erklärung zur Strukturqualität in der stationären Einrichtung

3. Versorgungsstufe: Strukturvoraussetzungen der stationären Versorgung. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle

3. Versorgungsstufe: Strukturvoraussetzungen der stationären Versorgung. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 1: Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 3 Strukturqualität Krankenhaus

Strukturiertes Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit. Erklärung zur Strukturqualität im Krankenhaus

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8

Strukturqualität für Ärzte nach 4

Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem

Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte (WBS)

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:

Anlage 4 Strukturqualität Krankenhaus 1. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle Kardiologie

Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16

14.3 Schwerpunkt Kinder-Kardiologie (Kinder-Kardiologe / Kinder-Kardiologin) 1

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) *

zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V

Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie

Selbstauskunft des Krankenhauses (Diabetes mellitus Typ 1)

Curriculum. für die Weiterbildung zur Fachärztin/ zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie am Universitätsklinikum Ulm

Die Anzeige erfolgt für: Name, Vorname, ggf. Titel. Fachgebiet. ASV-Team, ggf. ASV-Teamnummer

Kardiologische Leistungen

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner:

Beschluss. vom 21. Oktober 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz. S. 4506) in Kraft getreten am 22. Dezember 2011

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

Kardiologische Leistungen

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum

L o g b u c h. Kinder- und Jugendmedizin

Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung oder fachärztlichen Versorgung. Erbringung der beantragten Leistungen an mehreren Standorten ja nein

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Ggf. Titel, Name, Vorname Antragsteller oder Einrichtung

3. Protokollnotiz. zu dem. Vertrag zur Verbesserung der Qualität der ambulanten Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK)

zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie)

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Teilnahme Ärzte - Medizinische Versorgungsinhalte

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie

13.6 FA Innere Medizin und Kardiologie (Stand: )

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Anlage 1 DMP Brustkrebs. Qualitätsanforderungen an den betreuenden DMP- Arzt und beauftragte Ärzte

Mit folgenden Krankenhäusern bestehen Verträge zur Einbindung des stationären Sektors in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1:

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

DMP Diabetes mellitus Typ1 Vertrag mit KV Hamburg Anlage 3 -, Stand: Anlage 3

Intensivmedizin (Chirurgie)

Anlage 2a. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Johannes Wesling Klinikum. zur Kooperationsvereinbarung

Klinik für Innere Medizin/Kardiologie (kardiol. Forschungslabor in der VBL) Augustenburger Platz 1, Berlin :00 Uhr, Montag

Wie man Diabetes mellitus verwaltet

Anlage 2 - Strukturqualität qualifizierter Arzt / qualifizierte Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen -

S CHW ERPUNKT KIN DER-KARDIOLOGIE

Pflegepersonal: Name, Vorname, Berufsbezeichnung (Ausbildung), intensivmedizinische Erfahrung: ...

Anlage 1a zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Versorgungssituation von

Erhebungsbogen (stationär)

Innere Medizin. Informationen für Patienten, Angehörige und Interessierte

Medizinische Klinik I Kardiologie und Angiologie

Dokumentationsbogen / Logbuch

Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie

Die Anzeige erfolgt für mich persönlich (nicht für Angestellte). Name, Vorname. Fachrichtung. Die Anzeige erfolgt für eine(n) Angestellte(n)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 nach 83 i. V. m. 137f SGB V

Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab:

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung Rhythmusimplantat-Kontrolle

STÄDTISCHE KLINIKEN MÖNCHENGLADBACH

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von invasiv kardiologischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Andreas Reinert. Hamburg

B Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Medizin im Vortrag. Herausgeber: Prof. Dr. med. Christoph Frank Dietrich. Koronare Herzkrankheit

Intensivmedizin (Innere Medizin)

Inhalt. 1 Lage, Größe und Form des Herzens Diagnostische Möglichkeiten 15

1. Nachtrag. über. die Änderung

1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition im Abschnitt EBM

Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung zum. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Richtlinie. in der Fassung vom 13. März 2008 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 71 (S. 1706) vom 14. Mai 2008 in Kraft getreten am 1.

Tabellarische Übersicht über die Vermittlung der Weiterbildungsinhalte. Innere Medizin und Allgemeinmedizin

ERWEITERTER LANDESAUSSCHUSS für das Land Brandenburg

Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:

7. Änderungsvereinbarung vom zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung

in der Fassung vom gültig ab Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen Ziel und Inhalt

1 Einleitung zur ersten Auflage 1. 2 Grundzüge kardialer Erkrankungen 5

RASTERZEUGNIS KARDIOLOGIE

Wie man ein Krankenhaus in Australien führt

Anlage 1 zur Vereinbarung über die Durchführung und Vergütung von Gesundheitsbildungsmaßnahmen im Rahmen des Rehabilitationssport in Herzgruppen

Allgemeine Angaben der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie

Ihr Herz in sicheren Händen

zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung

Psychokardiologie. Ein Praxisleitfaden für Ärzte und Psychologen. Bearbeitet von C. Herrmann-Lingen, C. Albus, G. Titscher

Spezielle Schmerztherapie

Herzkrankheiten besser erkennen!

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Transkript:

Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung über die Einbindung von Krankenhäusern in das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten und Patientinnen mit Koronaren Herzkrankheiten (KHK) Strukturqualität Krankenhaus Zur stationären Versorgung von teilnehmenden Versicherten aufgrund der Diagnose Koronare Herzkrankheit soll vorrangig in Krankenhäuser eingewiesen werden, die die Inhalte der Anlage 5, Ziffern 1 bis 3 RSAV beachten und die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Kategorie 1 Einbindung von Krankenhäusern in das DMP Koronare Herzkrankheit - ohne interventionelle Therapieoptionen - Von den teilnehmenden Krankenhäusern sind folgende Strukturvoraussetzungen zur stationären Versorgung von Versicherten, die aufgrund der Diagnose Koronare Herzkrankheit eingewiesen werden, vorzuhalten: 1. Personelle Voraussetzungen Ärztliches Personal Mindestens ein Internist, der Erfahrungen in den für den Schwerpunkt Kardiologie der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe geforderten speziellen Fähigkeiten nachweisen kann. Dies sind insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Theorie und Praxis der medikamentösen Behandlung von Herz-Kreislauf- Erkrankungen einschließlich der Lysetherapie und des kardiogenen Schocks Beratung und Führung eines Herz-Kreislauf-Kranken in Prävention und Rehabilitation der Methodik und Durchführung der speziellen kardiologischen Laboruntersuchungen sowie Bewertung der Befunde der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von Punktionen der großen Gefäße und des Perikards der intensivmedizinische Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen unter Einschluss des Monitorings, der Defibrillation und Schrittmachertherapie, ferner der Applikation von Schrittmachersonden der Indikationsstellung und Durchführung sonographischer Untersuchungen des kardiologischen Schwerpunktes der Indikationsstellung von invasiven und nicht-invasiven kardiovaskulären Funktionsuntersuchungen sowie der radiologischen Diagnostik einschliesslich der Elektrophysiologie, der Angiokardiographien und Koronarangiographien. den elektrokardiographischen Untersuchungen der Indikationsstellung zu therapeutischen Katheterinterventionen an den Koronararterien

2 Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung (auch im Rahmen einer Kooperation) - eines Facharztes für Neurologie, - eines Radiologen und - eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin oder eines psychologischen Psychotherapeuten oder eines Psychiaters oder eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie Nichtärztliches Personal Ausgebildetes Personal für die Betreuung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit und der Befähigung einer qualifizierten Durchführung von EKGs Ausgebildetes Personal für die Durchführung von mobilisierender Krankengymnastik und Atemgymnastik Personelle Organisation der Vermittlung und Einleitung einer Rehabilitation (z. B. durch eine Sozialarbeiterin) sowie deren rasche Umsetzung 2. Überwachungs- bzw. Intensivstation Die Krankenhäuser stellen eine intensivmedizinische Behandlung von KHK-Patienten einschl. einer qualitativ und quantitativ hinreichenden personellen Besetzung sicher. 3. Geräteausstattung Folgende Geräteausstattung muss dem Krankenhaus zur Verfügung stehen: a) Labor bzw. Sicherstellung der zeitnahen Zusammenarbeit mit einem Labor mit dem Diagnostikspektrum für die kardialen Marker und zur Erstellung eines Risikoprofils b) Röntgenuntersuchung des Thorax in 2 Ebenen c) 24 Std. RR-Messung d) Elektrokardiogramm (EKG) e) Langzeit-Elektrokardiogramm f) Belastungs-Elektrokardiogramm 1 g) Echokardiographie 2 h) Stress-Echokardiographie i) Weiterführende Ischämiediagnostik, z. B. Myokardszintigraphie oder Magnetresonanztomographie Die Durchführung von Leistungen nach den Punkten g - i können auch im Rahmen von Kooperationen mit qualifizierten Leistungserbringern erfolgen. Eine sachgerechte Handhabung und Durchführung der Leistungen einschließlich der Befundung ist durch entsprechend qualifiziertes ärztliches/nichtärztliches Personal zu gewährleisten. 4. Kooperation Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den einweisenden niedergelassenen Ärzten 1 Leitlinien zur Ergometrie. Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung, bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von H. J. Trappe und H. Löllgen: Z. Kardiol. 89(2000),821-837 2 Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie, herausgegeben vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung Z. Kardiol 86: 387-403 (1997)

3 gesicherte Zusammenarbeit mit Krankenhäusern der Kategorie 2 oder 3 Möglichkeit der Vermittlung von KHK-Patienten an eine qualifizierte Raucherberatung und an ambulante Herzsportgruppen zur Reduzierung der Risikofaktoren 5. Fortbildung Mindestens einmal jährlich eine innerbetriebliche Fortbildung aller an der Versorgung Beteiligten über die jeweils aktuellen Inhalte der Anlage 5 RSAV Kategorie 2 Einbindung von Krankenhäusern in das DMP Koronare Herzkrankheit - mit interventionellen Therapieoptionen - Von den teilnehmenden Krankenhäusern sind folgende Strukturvoraussetzungen zur stationären Versorgung von Versicherten, die aufgrund der Diagnose Koronare Herzkrankheit eingewiesen werden, vorzuhalten: 1. Krankenhausstruktur a) Bettenführende kardiologische Abteilung b) Mindestens 2 intensivmedizinische Betten c) Unmittelbarer Zugang (am Ort oder in räumlicher Nähe) zu weiteren eigenen oder ggf. in Kooperation eingebundenen Abteilungen, Leistungserbringern oder spezialisierten Einrichtungen - für bildgebende Verfahren und - zur Durchführung invasiv kardiologischer Leistungen 2. Personelle Voraussetzungen Ärztliches Personal Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie entsprechend der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie Erfahrung in der Versorgung von kardiovaskulären und kardiopulmonalen Notfällen Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung (auch im Rahmen einer Kooperation) - eines Facharztes für Neurologie, - eines Radiologen und - eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin oder eines psychologischen Psychotherapeuten oder eines Psychiaters oder eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie

4 Nichtärztliches Personal Ausgebildetes Personal für die Betreuung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit und der Befähigung einer qualifizierten Durchführung von EKGs Ausgebildetes Personal für die Durchführung von mobilisierender Krankengymnastik und Atemgymnastik Personelle Organisation der Vermittlung und Einleitung einer Rehabilitation (z. B. durch eine Sozialarbeiterin) sowie deren rasche Umsetzung 3. Überwachungs- bzw. Intensivstation Die Krankenhäuser stellen eine intensivmedizinische Behandlung von KHK-Patienten einschl. einer qualitativ und quantitativ hinreichenden personellen Besetzung sicher. 4. Geräteausstattung Folgende Geräteausstattung muss dem Krankenhaus zur Verfügung stehen: a) Linksherzkathetermessplatz. b) Labor bzw. Sicherstellung der zeitnahen Zusammenarbeit mit einem Labor mit dem Diagnostikspektrum für die kardialen Marker und zur Erstellung eines Risikoprofils c) Röntgenuntersuchung des Thorax in 2 Ebenen d) 24 Std. RR-Messung e) Elektrokardiogramm (EKG) f) Langzeit-Elektrokardiogramm g) Belastungs-Elektrokardiogramm 1 h) Echokardiographie 2 i) Stress-Echokardiographie j) Weiterführende Ischämiediagnostik, z.b. Myokardszintigraphie oder Magnetresonanztomographie k) Spezielle apparative Maßnahmen zur Herz-Kreislauf-Unterstützung Die Durchführung der Leistungen nach den Punkten a und j können auch im Rahmen von Kooperationen mit qualifizierten Leistungserbringern erfolgen. Eine sachgerechte Handhabung und Durchführung der Leistungen einschließlich der Befundung ist durch entsprechend qualifiziertes ärztliches/nichtärztliches Personal zu gewährleisten. Grundsätzlich wird für die qualitätsgesicherte Erbringung von Linksherzkatheter- Untersuchungen die Erfüllung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Leistungsmengen gem. 137 SGB V vorausgesetzt. Bis zur Beschlussfassung derartiger Leistungsmengen im Gemeinsamen Bundesausschuss werden für eine Teilnahme die im niedergelassenen Bereich geforderten Leistungsmengen von mindestens 150 Katheterisierungen insgesamt und 75 therapeutische Katheterisierungen pro Facharzt und Jahr im Rahmen der vom BVA vorausgesetzten gleichen Anforderungen an die Qualifikation aller Leistungserbringer bei der Umsetzung eines DMPs als Empfehlung für den stationären Bereich angesehen. Die Voraussetzungen gem. 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen vom 03.09.1999 sind zu beachten. 5. Kooperation Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den einweisenden niedergelassenen Ärzten gesicherte Zusammenarbeit mit Krankenhäusern der Kategorie 1 und 3 Möglichkeit der Vermittlung von KHK-Patienten an eine qualifizierte Raucherberatung und an ambulante Herzsportgruppen zur Reduzierung der Risikofaktoren

5 6. Fortbildung Mindestens einmal jährlich eine innerbetriebliche Fortbildung aller an der Versorgung Beteiligten über die jeweils aktuellen Inhalte der Anlage 5 der RSAV Kategorie 3: Krankenhäuser mit einer Abteilung Herzchirurgie sind durch ihre spezielle Qualifikation und das faktische Leistungsspektrum unmittelbar für eine Teilnahme am DMP KHK qualifiziert. Teilnahme am Modul Herzinsuffizienz von Krankenhäusern der Kategorie 2 und 3 Bei einer Teilnahme am Modul Herzinsuffizienz sind zudem die Hinweise für spezielle interventionelle Maßnahmen (Durchführung einer kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) und Therapie mit implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren (ICD) gemäß der Anlage 5a Ziffer 1.4.3 der RSAV in der jeweils gütigen Fassung zu beachten.