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September 2014 www.owc.de GLOBALCONTACT D A S W I R T S C H A F T S M A G A Z I N F Ü R I N T E R N AT I O N A L E KO O P E R AT I O N Handel: Sanktionen und Gegensanktionen Finanzierung: Viele Töpfe Einzelhandel: Chile an der Spitze ASEAN: Eingangstor zu Millionen-Märkten Kooperationspartner

Wirtschaft & Politik Sanktionen und Gegensanktionen Nicht nur im Russland-Geschäft gibt es Embargos/ Bei Verstößen drohen teils drastische Strafen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nimmt es mit Humor zumindest öfentlich: An apple a day, keeps Putin away, sagte er Ende August bei einer Pressekonferenz und forderte damit die deutschen Verbraucher auf, mehr Obst zu essen, um dem russischen Importstopp für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der EU zu trotzen. Nicht überall wird die Sanktionsspirale zwischen dem Westen und Russland so humorvoll aufgenommen. Deutsche Unternehmen fürchten den Verlust eines wichtigen Absatzmarkts. Während der Nutzen von Sanktionen umstritten ist, kann der Verstoß dagegen empindliche Strafen nach sich ziehen. Der Konlikt zwischen Russland und der Ukraine hat das Augenmerk der Wirtschat und der Öfentlichkeit in den vergangenen Wochen verstärkt auf das hema Wirtschatssanktionen gelenkt. Nachdem die EU und die USA als Reaktion auf die russische Annexion der Krim im Frühjahr zunächst Reisebeschränkungen und Finanzsanktionen gegen russische und ukrainische Personen und Unternehmen verhängten, beschloss Brüssel Ende Juli als Antwort auf die fortgesetzte Destabilisierung der Ostukraine durch Russland ein Wafenembargo, Strafmaßnahmen gegen russische Banken unter staatlicher Kontrolle sowie Exportbeschränkungen für Rüstungs- und Dual-Use-Güter sowie für Spezialtechnik zur Erdölförderung. Außerdem wurden der Kapitalmarktzugang für einzelne russische Unternehmen beschränkt und die bereits bestehenden Sanktionen auf weitere Personen, Organisationen und Einrichtungen ausgedehnt. Damit wurde die sogenannte drite Stufe der Wirtschatssanktionen gezündet, die erstmals direkt auf den Wirtschats- und Finanzsektor zielen. Russland kein Einzelfall Russland ist als wichtiger Handelspartner Deutschlands zwar ein besonders prominentes Beispiel, aber natürlich kein Einzelfall. Das für die Ausfuhrkontrolle und damit auch für das hema Sanktionen zuständige Bundesamt für Wirtschat und Ausfuhrkontrolle (BAFA) listet in seiner aktuellen Übersicht mehr als 25 Länder von Ägypten bis zur Zentralafrikanischen Republik auf, die Wafenembargos, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen oder Streitobjekt: Äpfel sind zum Symbol des russischen Importstopps für westliches Obst und Gemüse geworden. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de 8 GLOBAL CONTACT 2 2014

anderen Sanktionen unterliegen. Nach traditionellem Verständnis sind Embargos Wirtschatssanktionen, die gegenüber einem bestimmten Staat verhängt werden, heißt es dazu in einem Merkblat des BAFA: Der Außenwirtschatsverkehr mit diesen Staaten wird nach Maßgabe des entsprechenden Embargos eingeschränkt oder sogar komplet untersagt. Die Palete der Sanktionsmaßnahmen kann dabei von Wafenembargos über Ein- und Ausfuhrverbote bis zu Finanzsanktionen und Reiseverboten reichen. So dürfen etwa nach Belarus und in die Elfenbeinküste keine Güter geliefert werden, die der internen Repression dienen zum Beispiel Wasserwerfer, und an Unternehmen, die in Myanmar in den Bereichen Holzwirtschat, Rohstofgewinnung oder Edelsteinproduktion tätig sind, dürfen bestimmte Güter und Technologien nicht geliefert und die entsprechenden Rohstofe nicht von dort importiert werden. Für Nordkorea gilt ein Verbot für die Ausfuhr von Luxuswaren, das von reinrassigen Pferden über Kaviar, Trüfel und hochwertigem Alkohol zu Artikeln und Ausrüstung für Billardspiele und automatische Kegelanlagen reicht. Die umfassendsten Embargos richten sich außer gegen Nordkorea gegen Iran und Syrien. Für alle drei Staaten gelten ein Wafenembargo sowie ein Lieferverbot für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Beschlossen werden Sanktionen meist auf supranationaler Ebene etwa von der UNO oder EU und dann durch EU-Verordnungen oder nationale Gesetze umgesetzt. Die Weltkarte der Sanktionen ist dabei durchaus ernst zu nehmen: Verstöße gegen Embargovorschriten können nach dem Außenwirtschatsgesetz und der Außenwirtschatsverordnung mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestrat werden. Relativ sorgenfrei können deutsche Unternehmen lediglich mit Nord-, West- und Miteleuropa, Nord- und Südamerika sowie Australien Handel treiben: Dort ist derzeit kein Staat mit Sanktionen belegt, mit Ausnahme der grundsätzlichen Genehmigungsplicht für den Export von Wafen, Munition und Rüstungsgütern. Sanktionen schaden meist beiden Seiten Während viele Staaten wie Nordkorea Dauergäste auf der Sanktionsliste sind, können Sanktionsspiralen auch relativ unerwartet ausgelöst werden und Unternehmen trefen, die dieses politische Risiko schon nicht mehr einkalkuliert haten. Noch vor einem halben Jahr häte wohl kaum jemand mit einem russisch-ukrainischen Krieg und harten Wirtschatssanktionen des Westens gerechnet, die stark auf beide Märkte orientierte Firmen erheblich belasten können. Die Kritik vieler Wirtschatsverbände entzündet sich denn auch häuig an den negativen Folgen der Sanktionspolitik für die eigene Wirtschat und die heimischen Unternehmen, zumal sich die Maßnahmen ot als wenig wirksam erweisen, weil keine einheitliche Sanktionsfront aufgebaut werden kann und sich Embargos leicht umgehen lassen. So haben allein die Iran-Sanktionen nach Berechnungen des Washingtoner hink Tanks National Iranian American Council Deutschland zwischen 2010 und 2012 wirtschatliche Ver- BUSINESS GUIDE RUSSLAND NEU In Zeiten der Wirtschaftsschwäche im Euro-Raum gewinnt Russland als wichtiger Zukunftsmarkt für die deutsche Wirtschaft an Bedeutung. Allerdings erfordert Russland ein überlegtes Vorgehen und besondere Kenntnisse. Der Business Guide verbindet das Know-how von etwa 20 Autoren, die alle seit vielen Jahren in und mit Russland arbeiten und ihre umfangreichen Erfahrungen weitergeben. Die Themen werden sehr praxisnah aus Unternehmenssicht behandelt. Herausgeber: Sergey Frank und Prof. Dr. Rainer Wedde, Verlag: Institut für Außenwirtschaft GmbH, 372 Seiten, Oktober 2013, DIN A5, Softcover, EUR 29,80, ISBN: 978-3-939717-14-0 Bestellung an: Frau Pia Humburg Regenskamp 18 D-48157 Münster Tel. +49 251 924309-0 ph@owc.de www.owc.de FAXANTWORT +49 251 924309-99 GLOBAL CONTACT 2 2014 9

Wirtschaft & Politik luste von mindestens 23 Milliarden US-Dollar beschert. Die deutschen Ausfuhren in den Iran halbierten sich in diesem Zeitraum. Die USA haten die Sanktionen 2010 verhängt, um ein internationales Abkommen über das Atomwafenprogramm des Irans zu erzwingen. Die EU hate ebenfalls diverse Strafmaßnahmen gegen das Mullah-Regime beschlossen. Umgekehrt gaben die politische Annäherung und die Entspannungssignale der neuen iranischen Führung unter Präsident Hassan Ruhani dem deutschen Engagement Autrieb: Die deutschen Exporte in das Land stiegen im ersten Halbjahr 2014 um mehr als ein Dritel auf gut 1,2 Milliarden Euro. Deutsche Importe aus Iran nahmen um 7,5 Prozent auf 155 Millionen Euro zu. Der zarte Aufschwung im deutsch-iranischen Handel könnte allerdings kurzlebig sein: Nachdem im Sommer Hofnungen auf eine Verhandlungslösung und eine Lockerung des Embargos wach wurden auch bei vielen deutschen Unternehmen, verhängten die USA Ende August aufgrund ausbleibender Fortschrite zusätzliche Strafmaßnahmen gegen weitere iranische Unternehmen. Russland-Handel bricht ein Auch der Russland-Handel leidet unter der Sanktionspolitik: Die deutsche Wirtschat musste im ersten Halbjahr 2014 bereits erhebliche Verluste bei den Exporten nach Russland hinnehmen, obwohl die Sanktionen der Stufe drei erst Ende Juli verhängt wurden: So sanken die deutschen Ausfuhren nach Russland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,5 Prozent oder umgerechnet um 2,8 Milliarden Euro. Hintergrund sind zum einen der konjunkturelle Abschwung in Russland und die Rubel-Schwäche infolge der außenpolitischen Abenteuer des russischen Präsidenten, zum anderen aber auch die Verunsicherung deutscher Exporteure und ihrer russischen Abnehmer über die Zukunt der bilateralen Wirtschatsbeziehungen und die Folgen der Sanktionen. Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschat geht daher davon aus, dass sich der negative Trend aufgrund der seit Ende Juli verhängten gegenseitigen Wirtschatssanktionen von EU und Russland noch beschleunigt. Furcht vor dauerhaften Schäden Mit den unmitelbaren wirtschatlichen Folgen von Sanktionen und Gegensanktionen geht die Sorge vor dauerhaten Schäden in den bilateralen Beziehungen einher, etwa weil sich das betrofene Land neue Abnehmer und Lieferanten sucht. So hat Russland als Reaktion auf die westlichen Sanktionen seinerseits die Einfuhr von Agrargütern und Lebensmiteln aus der EU und anderen Staaten gestoppt und sucht nach neuen Lieferanten. Auf der Verbotsliste stehen unter anderem Rind- und Schweineleisch, Obst, Gelügel, Käse und sonstige Milchprodukte sowie Nüsse. Während einige bisherige Lieferländer Russlands erhebliche Einbußen befürchten und der Ruf nach staatlichen und europäischen Beihilfen für betrofene Produzenten laut wird, springen andere Länder als Lieferanten in die Bresche. Nach den Worten des russischen Agrarministers Nikolaj Fjodorow stehen Dutzende Länder Schlange, um Moskau ihre Agrarerzeugnisse anzubieten. Das russische Agrarministerium prüt die Angebote tagtäglich, sagte der Ressortchef im August. Zu den möglichen Nutznießern der antiwestlichen Sanktionen gehören die Türkei und Brasilien. Besonders die Nachfrage nach türkischem Gelügel und Meeresfrüchten dürte deutlich steigen, doch könnte die Türkei auch mehr Obst und Gemüse liefern. Russlands BRIC-Partner Brasilien will insbesondere bei Rindleisch und Gelügel zum Zuge kommen. Die Nahrungsmitelexporte der 28 Mitgliedstaaten der EU nach Russland summierten sich 2013 auf knapp zwölf Milliarden Euro. Entsprechend Die Welt der Sanktionen* Russland Belarus Ukraine Tunesien Libyen Ägypten Guinea Liberia Elfenbeinküste Sudan/Südsudan Zentralafrik. Rep. Kongo Simbabwe Eritrea Somalia Syrien Iran Irak Nordkorea China Myanmar Waffen Ausfuhr Einfuhr Sonstige *Länderbezogene Embargos; Quelle: BAFA Foto: OWC 10 GLOBAL CONTACT 2 2014

Verstoßes können für kleinere Unternehmen existenzielle Auswirkungen haben. Droht deutschen Investoren eine Eiszeit in Russland? Im Bild: BSH-Werk in St. Petersburg besorgt zeigen sich Branchenvertreter aus EU-Mitgliedsländern. Andreas Brügger, Geschätsführer des deutschen Fruchthandelsverbandes, warnt vor einer dauerhaten Umorientierung Russlands auf neue Lieferländer und einem Preisverfall in Europa: Unser Markt ist bereits ausgelastet wenn jetzt noch die Waren hinzukommen, die nicht nach Russland verkaut werden dürfen, ist das höchst problematisch, sagte er in einem Interview mit dem Handelsblat. Große Verunsicherung Embargos wirken sich aber nicht nur auf den Handel, sondern auch auf die Investitionstätigkeit aus: Funktionierende Handelsbeziehungen und Problemlösungsmechanismen schafen Vertrauen in den Handelspartner als Voraussetzung für ein stärkeres Engagement vor Ort, sagt homas Kirchberg, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Agrarwirtschat im Ost-Ausschuss, und befürchtet negative Folgen des russischen Importverbots für Lebensmitel auf zuküntige Investitionsvorhaben im russischen Agrar- und Ernährungssektor: Die im August eingeführten russischen Handelssanktionen dürten sich auf geplante Direktinvestitionen deutscher und westeuropäischer Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor in Russland negativ auswirken und dadurch den Modernisierungsprozess in Russland verzögern. Bereits jetzt melden uns Firmen, dass sie geplante Projekte auf Eis legen oder ganz absagen. Sanktionen wirken sich eben nicht nur auf die unmitelbar betrofenen Güter und Branchen aus, sondern schafen generell ein Klima der Verunsicherung bei außenwirtschatlich aktiven Unternehmen. So gibt es nach einer Umfrage des Ost-Ausschusses unter deutschen Unternehmen erhebliche Unsicherheiten, wie die Embargovorschriten auszulegen sind. Probleme gibt es insbesondere bei Dual-Use-Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, beispielsweise Zulieferteile für Rolltreppen, Bagger, Pumpen, Landmaschinen, Bohrmaschinen oder Eisenbahnen. Verstöße können hart bestraft werden Bei Verstößen gegen die Embargovorschriten drohen neben hohen Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen. Wenn die Sanktionen auch für Dual-Use-Güter gelten wie im Falle Russlands müssen insbesondere Maschinenbauer und Werkzeughersteller, aber auch die Chemieindustrie ihre Prüfungen verstärken. Die von der EU beschlossenen Sanktionen haben eine neue Dimension, sagt der Leiter des Russland-Geschäts der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner, Andreas Knaul: Bisher haten wir es mit konkret fassbaren Einschränkungen für bestimmte russische Staatsbürger zu tun. Jetzt sind Produkte von den Sanktionen betrofen, die auch aus Deutschland nach Russland importiert oder von deutschen Unternehmen vor Ort produziert werden. Jetzt müssen alle Exporte nach Russland und an russische Unternehmen auf den Prüfstand, warnt auch die Außenwirtschats- und Zollrechtsexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner in Stutgart. Der Zoll wird alle Ausfuhren nach Russland genau unter die Lupe nehmen. Die Folgen eines Absicherung gegen Embargofolgen Gegen die wirtschatlichen Folgen von Embargobestimmungen können sich Unternehmen absichern, sofern diese nicht vorsätzlich umgangen wurden. Mehr und mehr Unternehmen erkennen inzwischen, wie wichtig im Ernstfall eine Absicherung sein kann. Über Versicherungen lassen sich Exportgeschäte nicht nur gegen die Insolvenz des Geschätspartners absichern. Staatliche Exportkreditversicherer wie Euler Hermes decken auch politische Risiken wie Forderungsausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen und den Verluste von Ansprüchen aus politischen Gründen ab. Auch bei der Vertragsgestaltung können Vorkehrungen getrofen werden. Stehen Unternehmen in Verhandlungen, sollte die Gefahr möglicher weiterer Sanktionen mit einließen und Vorsorge für diese Szenarien getroffen werden. Wir empfehlen, Kündigungsrechte stat Rücktritsrechte zu vereinbaren, um dem Fall eines weiterreichenden Embargos vorzubeugen, empiehlt Rödl-Anwältin Ludwig etwa den Unternehmen im Russland-Geschät. Nur dann ist sichergestellt, dass das Unternehmen die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Lieferungen erhält. Auch Währungsabsicherungsgeschäte sind erwägenswert, um die Verträge nicht durch Kursverluste der russischen Währung zu gefährden. Zudem kann häuig über Treuhandkonten in Dritländern die spätere Auszahlung trotz eines Embargos gewährleistet werden. Strafen drohen übrigens nicht nur bei Verstößen gegen von der EU verhängte Sanktionen. Auch Verstöße gegen US-Embargobestimmungen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. So steht die Commerzbank nach jahrelangen Verhandlungen ofenbar kurz vor einer Einigung mit den US-Behörden im Streit über Sanktionsverstöße. Das Frankfurter Kreditinstitut wird wohl eine Geldbuße von rund 650 Millionen US-Dollar (494 Millionen Euro) zahlen, damit die Ermitlungen beendet werden. Die USA verdächtigen Deutschlands zweitgrößte Bank unter anderem, über ihre amerikanische Tochter Gelder für Unternehmen im Iran und im Sudan transferiert zu haben. Christian Himmighofen GLOBAL CONTACT 2 2014 11