Augsburg, 21.02.2019 Nr. 8 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Loderberggruppe Landkreis Augsburg, für das Haushaltsjahr 2019 Kreissparkasse Augsburg; Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Kreissparkasse Augsburg; Verlust eines Sparkassenbuches Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Ziels B IV 3.1.3 Abweichungen von den Nutzungsbeschränkungen im Teilfachkapitel B IV 3.1 Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung im Bereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld des Regionalplanes der Region Augsburg Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg; Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 Bekanntgabe nach 25 Abs. 4 EBV Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Loderberggruppe Landkreis Augsburg, für das Haushaltsjahr 2019 I. Siehe Anlage 1 II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 117 Abs. 1 GO und Art. 52 Abs. 1 Ziff. 3 KommZG die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 11.12.2018 genehmigt bzw. gewürdigt. Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden für jedermann zur Einsichtnahme auf. Augsburg, 13.02.2019 Kreissparkasse Augsburg; Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern Die Sparkassenbücher Nr. 3593033347 und 3219542424 der Kreissparkasse Augsburg wurden mit Vorstandsbeschluss vom 13.02.2019 für kraftlos erklärt. Augsburg, 13.02.2019 Kreissparkasse Augsburg; Verlust eines Sparkassenbuches In den Räumen der Kreissparkasse Augsburg, Martin-Luther-Platz 5, 86150 Augsburg, ist das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 3219542424 veröffentlicht. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten anzumelden. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Augsburg, 13.02.2019 Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Ziels B IV 3.1.3 Abweichungen von den Nutzungsbeschränkungen im Teilfachkapitel B IV 3.1 Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung im Bereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld des Regionalplanes der Region Augsburg Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg hat am 21. November 2018 nach Maßgabe des 9 des Raumordnungsgesetzes (ROG) bzw. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) den Entwurf zur Fortschreibung des Zieles B IV 3.1.3 des Regionalplanes der Region Augsburg beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung einzuleiten. Der Entwurf zur Fortschreibung sowie die Erläuterungskarte als Anlage zur Begründung und die Änderungsbegründung werden beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Zimmer 308, 3. Stock vom 01.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019 von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag 18
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind die Texte und die Erläuterungskarte von der Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde und dem Regionalen Planungsverband unter http://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/bereich_2/raumordnung/regionalplanung_fortschreibungsverfahren.php bzw. unter www.rpv-augsburg.de in das Internet eingestellt. Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht zu dem Fortschreibungsentwurf Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg oder an geschaeftsstelle@rpvaugsburg.de. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband am 30.07.2018 nach erfolgter Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 erteilte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist in der Anlage 2 abgedruckt. Der Jahresabschluss 2017 einschließlich Lagebericht liegt in der Zeit vom 25.02.2019 bis einschließlich 06.03.2019 in den Räumen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg, Feyerabendstr. 2, 86830 Schwabmünchen während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) öffentlich aus. Augsburg, 18.02.2019 Martin Sailer Landrat Augsburg, 15.02.2019 Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg; Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 Bekanntgabe nach 25 Abs. 4 EBV Der Kreistag des Landkreises Augsburg hat mit Beschluss vom 18.02.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg festgestellt. Gleichzeitig hat der Kreistag beschlossen, den Jahresverlust 2017 auf neue Rechnung vorzutragen und diesen nach Ablauf von fünf Jahren durch Abbuchung von den Rücklagen, d. h. aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen, sofern und soweit dieser nicht durch Gewinne der folgenden fünf Wirtschaftsjahre getilgt werden kann ( 8 Abs. 2 EBV). 19