Luftqualität und saubere Luft für Europa

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Transkript:

Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 Luftqualität und saubere Luft für Europa - Workshop Bucuresti 01./02.07.2008 - Ulrich Zimmermann Saxony-Anhalt Environmental Protection Agency Department Air Quality Monitoring, Information, Assessment 1

Inhaltsübersicht: Zweck der neuen Richtlinie Chronologie der Entwicklung Wesentliche Inhalte Was ist neu? Schlussfolgerungen und Ausblick 2

Zweck und wesentliche Ziele Zusammenführung bestehender Richtlinien: aus 5 mach 1! Zusammenfassung,,Vereinfachung, Harmonisierung (z.b. Begriffe, Widersprüche) Vereinfachung der Berichterstattung Festlegung neuer Ziele Anpassung an neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstand (WHO 2003) 3

Derzeit geltende EU-Richtlinien - Council Directive on Ambient Air Quality 1996/62/EG Frame work - Council Decision 97/101/EC, 201/752/EG Exchange of Information - Council Directive 1999/30/EG SO 2, NO x, Particulate, Lead - Directive 2000/69/EG Benzene, CO - Directive 2002/3/EG Ozone - Directive 2004/107/EG Cd, Ni, As, Hg, PAH Umsetzung in Rumänisches Recht ist erfolgt! 592/2002, 543/2004, 35/2007, 448/2007 4

Derzeit geltende EU-Richtlinien - Council Directive on Ambient Air Quality 1996/62/EG Framework - Council Decision 97/101/EC, 201/752/EG Exchange of Information - Council Directive 1999/30/EG SO 2, NO x, Particulate, Lead - Directive 2000/69/EG Benzene, CO - Directive 2002/3/EG Ozone - Directive 2004/107/EG Cd, Ni, As, Hg, PAH Zusammenführung in 1 Gesetz 5

Aktuelle Europäische Standards zur Ermittlung von Luftschadstoffen (2005/2006) ISO EN 17025 Competence of Testing and Calibration Laboratories EN 14211 measurement of NO 2 and NO by chemiluminescence EN 14212 EN 14625 EN 14626 EN 12341 EN 14907 EN 14662 EN 14902 measurement of SO 2 by UV fluorescence measurement of ozone by UV photometry measurement of CO by NDIR spectroscopy measurement of PM10 measurement of PM2,5 measurement of benzene measurement of Pb, Cd, As, Ni 6

Chronologie der Entwicklung Ab 2002 CAFE-Programm 2005 erster Richtlinienvorschlag der Kommission 2005/2006 Beginn Verhandlungen im Rat und EU-Parlament Sept. 2006 1. Lesung im Europaparlament Dez. 2007 2. Lesung 14. April 2008 Annahme durch den Ministerrat Veröffentlichung im Europ. Amtsblatt am 11.06.2008 7

Chronologie der Entwicklung Ca. 5 Jahre Entwicklungszeit bis zur Verabschiedung Intensive Diskussionen auf fachlicher und politischer Ebene Umsetzungsfrist für Mitgliedsstaaten: spätestens bis 11.06.2010 - Ausnahme: PM 2.5 -Messungen ab 01.01.2009 (AEI) 8

Die neue Richtlinie innerhalb des CAFE-Prozesses CAFE: Thematische Strategie der Kommission bis 2020 Start am 07.06.2001 mit Mitteilung an den EU-Rat Ziel: Luftqualität in Europa, die keine wesentliche Wirkung auf Gesundheit auslöst und die Ökosysteme schützt. Neue Richtlinie ist erster legislativer Akt des CAFE- Prozesses Weitere Novellierungen z.b. IVU-Richtlinie angekündigt 9

Wesentliche Inhalte Übersicht Festlegungen zu PM 2.5, Wirkungsrelevanz! Möglichkeit der Fristverlängerung Präzisierung des Gültigkeitsbereiches Modifizierungen zum Messaufwand Veränderte Anforderungen an Beurteilung der Luftqualität Aufhebung des Unterschiedes Luftreinhalte- / Aktionsplan 10

Wesentliche Inhalte neu! Keine Änderung bestehender Grenz- und Zielwerte Zielwert PM 2.5 von 25 µg/m³ (Jahresmittel) möglichst zu erreichen bis 2010 Grenzwert PM 2.5 von 25 µg/m³ (Jahresmittel) verbindlich zu erreichen bis 2015 2. Stufe PM 2.5 von 20 µg/m³ zu erreichen bis 2020 - indikativ, Entscheidung bei Überprüfung der Richtlinie 2013 11

Wesentliche Inhalte neu! Zusätzliches nationales Ziel für die Reduzierung der PM 2.5 - Exposition im städtischen Hintergrund AEI = Average Exposure Indicator (Mittelwert städtischer Hintergrund im Mitgliedsstaat) Ziel: Reduzierung über 10 Jahre 2010 2020 Bezugswert ist zu mitteln über (alle Stationen) -2008, 2009, 2010 oder - 2009, 2010 oder - 2009, 2010,2011 Vergleichswert 2020 gemittelt -über 2018, 2019, 2020 12

Wesentliche Inhalte neu! Nationale Ziele für die Reduzierung der PM 2.5 -Exposition - gestaffeltes Reduktionsziel: 20 %, wenn AEI 2010 zwischen 18 und 22 µg/m³ 15 %, wenn AEI 2010 zwischen 13 und 18 µg/m³ 10 %, wenn AEI 2010 zwischen 8,5 und 13 µg/m³ 0 %, wenn AEI 2010 unter 8,5 µg/m³ - Unabhängig davon zu erreichen: AEI 2015 20 µg/m³ AEI 2020 18 µg/m³ 13

Wesentliche Inhalte neu! Mindestanzahl der Messstellen für PM ist als Summe PM 10 und PM 2.5 geregelt. Unterschied in der Anzahl für PM 10 und PM 2.5 nicht mehr als Faktor 2. Anzahl der Messstellen für AEI: - 1 Messstelle pro 1 Mio. Einwohner für Agglomeration - weitere städtische Gebiete mit mehr als 100.000 Einwohner - Beispiel Deutschland: ca. 40 Stationstyp: ausschließlich städtischer Hintergrund 14

Wesentliche Inhalte neu! Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte - NO2, Benzol max. 5 Jahre - PM10 max. bis 11.06.2011 Begründeter Antrag an Kommission erforderlich - Ausnahme ist an strenge Bedingungen gebunden - Leitfaden der EU mit Kriterien im Juli 2008 15

Wesentliche Inhalte neu! Gründe für Antragstellung - problematische standortspezifische Ausbreitungsbedingungen - ungünstige klimatische Bedingungen - grenzüberschreitende Einträge Voraussetzungen für Antragstellung - Luftreinhalteplan existiert - Nachweis, dass alle Maßnahmen zur Grenzwerteinhaltung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene getroffen wurden - Grenzwert plus Toleranzmarge ist nicht überschritten 16

Wesentliche Inhalte neu! Direkter Hinweis in der Richtlinie - Ziel ist die Regulierung anthropogen verursachter Luftverunreinigungen! - Emissionen aus natürlichen Quellen sind prinzipiell abziehbar! 17

Wesentliche Inhalte neu! Neu beschaffte Messgeräte müssen ab 11.06.2010 die Anforderungen der Referenzmethode erfüllen Das gleiche gilt für alle betriebenen Geräte ab 11.06.2013 Gegenseitige Anerkennung von Eignungsprüfungen (wenn Prüfstelle nach ISO EN 17025 zugelassen) 18

Wesentliche Inhalte neu! Schwerpunktsetzung auf Datenqualität - Qualitätsmanagementsystem entsprechend ISO EN 17025 muss betrieben werden - ausdrücklich auch für Datenerfassung und Berichterstattung gefordert - Ermittlung der Messunsicherheit entsprechend CEN-Leitfaden ENV 13005-1999 sowie ISO 5725 15% / 25% / 50%... sind einzuhalten - Nationales Referenzlabor muss bis 2010 nach ISO EN 17025 akkreditiert sein 19

Wesentliche Inhalte (neu!) Pläne -Luftqualitätspläne - bei Überschreitung von Grenzwerten, Zielwerten + Toleranzmarge - bei Überschreitung von Grenzwerten, Zielwerten -Pläne für kurzfristige Maßnahmen (action plans) - bei Überschreitung von Alarmschwellen (NO 2, SO 2, O 3 ) Maßnahmen gegen Emittenten Maßnahmen zum Schutz empfindlicher Bevölkerungsgruppen Rechtsgrundlage für Maßnahmen ist immer das nationale Gesetz! 20

Ausblick Überarbeitung der Berichtspflichten - Erweiterung der Berichtspflichten zunächst abgewendet - Data Exchange Group bereitet dazu Kommissionsentscheidung vor - Entwurf soll im 2. Halbjahr 2008 vorliegen - Vorläufig bleibt bisheriges Verfahren in Kraft 21

Ausblick Erarbeitung von Leitfäden / Kommissionsentscheidungen - Berücksichtigung natürlicher Quellen - Nachweis der Äquivalenz zurr Referenzmethode - Berechnung von Kenngrößen (Beispiel: MEZ) - Verwendung von Modellen -... 22

Schlussfolgerungen und Ausblick Neue Richtlinie ist nach 6-jährigem fachlichen und politischen Erarbeitungsprozess in Kraft. Viele Regelungen wurden verbessert. Eine Reihe neuer Forderungen wurde formuliert. Viele Details müssen in weiteren Ausführungsbestimmungen noch geregelt werden. 23

Vielen Dank für die Geduld! 24