Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen Dr. Ing. Erwin Bruch www.acssl.lu International Safety and Health Construction Coordinators Organization A+A Kongress Düsseldorf - Germany
Die häufigsten Ursachen schwerer Unfälle auf Baustellen -) Abstürze von Personen (Geländer!) -) Herabfallen von Gegenstände (Bordbretter!) -) Verlust der Kontrolle über Transport- und Fördermittel Die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung der Richtlinie 89/391/EWG bilden die Grundlage einer effizienten Prävention.
Richtlinie 89/391/EWG
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung Die Arbeitgeber wenden folgende Grundsätze an um ihren Verpflichtungen im Rahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutz nachzukommen: a) Vermeiden von Risiken b) Abschätzung nichtvermeidbaren Risiken c) Gefahrenbekämpfung an der Quelle d) Berücksichtigung des Faktors «Mensch» e) Berücksichtigung des Stands der Technik f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomente g) Planung der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz i) Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer
Richtlinie 89/391/EWG Artikel 6 (5) der Rahmen Richtlinie: Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Richtlinie müssen die Arbeitgeber für den Fall, dass an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen anwesend sind, bei der Durchführung der Sicherheits-, Hygieneund Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenarbeiten, je nach Art der Tätigkeit beim Gefahrenschutz und bei der Verhütung berufsbedingter Gefahren ihre Tätigkeiten koordinieren und sich gegenseitig sowie ihre jeweiligen Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter über diese Gefahren informieren. Dies betrifft alle Zweige der Wirtschaft. Die Besonderheiten der Bauindustrie sind zu beachten!
Das Umfeld und die Arbeitsbedingungen Industrie Tagtäglich die gleichen Arbeiter Ein Arbeitgeber zuständig für alle Arbeitnehmer Immer der gleiche Arbeitsplatz Die Tätigkeiten sind stets die Gleichen Mehr oder weniger konstante Arbeitsbedingungen Baustellen Ständig andere Arbeiter, und oft Zeitarbeitskräfte Mehrere Arbeitgeber die kooperieren müssen Die Arbeitsplätze und die Zugänge sind im ständigen Wandel Die Tätigkeiten wechseln mit dem Baufortschritt Die Arbeitsplätze sind zum Teil Wind und Wetter ausgesetzt
Richtlinie 89/391/EWG Anwendung der Richtlinie 89/391/EWG auf Baustellen und bei späteren Instandhaltungsarbeiten -) Allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung -) Koordinierung gemäss Artikel 6 (5) Beispiele:
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung a) Vermeiden von Risiken b) Abschätzung nichtvermeidbaren Risiken c) Gefahrenbekämpfung an der Quelle d) Berücksichtigung des Faktors «Mensch» e) Berücksichtigung des Stands der Technik f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomente g) Planung der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz i) Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer Stahltreppe, Fassade, Wartungen, Zugänglichkeit,
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung a) Vermeiden von Risiken b) Abschätzung nichtvermeidbaren Risiken c) Gefahrenbekämpfung an der Quelle d) Berücksichtigung des Faktors «Mensch» e) Berücksichtigung des Stands der Technik f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomente g) Planung der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz i) Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer -) Statik des Verbaus unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse -) Absturzsicherung (Geländer inklusiv Bordbretter)
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung Die Planung der Ausführung der Arbeiten: a) Vermeiden von Risiken b) Abschätzung nichtvermeidbaren Risiken c) Gefahrenbekämpfung an der Quelle d) Berücksichtigung des Faktors «Mensch» e) Berücksichtigung des Stands der Technik f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomente g) Planung der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz i) Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer Gefahrenquellen: -) unzureichende Organisation -) Produkte (Lagerung, Einbau, Entsorgung, ) -).
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz -) Welche sind die Kosten die mit einem korrekten Gebrauch und einer korrekten Wartung verbunden sind? -) Absturz überlebt, aber
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz Als kollektiver Gefahrenschutz sind Geländer eine ideale Absturzsicherung, selbst für deren eigene Wartung (Anstrich)!
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomente Putzarbeiten in Treppenhäuser! Eine Gefahrenquelle für alle!
Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten (aussen & innen) Ob später eine sichere und wirtschaftliche Wartung durchführbar ist entscheidet sich bereits in der Planungsphase!
Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten (aussen)
Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten (innen!) Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung im Hinblick auf die späteren Wartungsarbeiten a) Vermeiden von Risiken b) Abschätzung nichtvermeidbaren Risiken c) Gefahrenbekämpfung an der Quelle d) Berücksichtigung des Faktors «Mensch» e) Berücksichtigung des Stands der Technik f) Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomente g) Planung der Gefahrenverhütung h) Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellen Gefahrenschutz i) Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer
Richtlinie 89/391/EWG Artikel 6 (5) der Rahmen Richtlinie: Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Richtlinie müssen die Arbeitgeber für den Fall, dass an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen anwesend sind, bei der Durchführung der Sicherheits-, Hygieneund Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenarbeiten, je nach Art der Tätigkeit beim Gefahrenschutz und bei der Verhütung berufsbedingter Gefahren ihre Tätigkeiten koordinieren und sich gegenseitig sowie ihre jeweiligen Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter über diese Gefahren informieren. Die Beispiele haben gezeigt, dass hier nicht nur die Arbeitnehmer (Unternehmer) gefordert sind, sondern auch die Planer und der Bauherr!
Richtlinie 92/57/EWG Baustellenrichtlinie Die Baustellen Richtlinie berücksichtigt alle Beteiligte am Projekt! Die Anwendung der Allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung durch alle Beteiligte am Projekt wird durch den SiGeKo koordiniert!
Richtlinie 92/57/EWG Leitfaden zur Baustellenrichtlinie Der Leitfaden zur Richtlinie 92/57/EWG ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar unter: http://ec.europa.eu/social
Richtlinie 92/57/EWG Die spezifische Rahmenbedingungen der Arbeiten auf Baustellen sind eine besondere Herausforderung für alle Projektbeteiligte 1) Jedes Projekt ist ein Prototyp mit anderen Beteiligten 2) Der technische Fortschritt erhöht die Möglichkeiten und somit die Risiken 3) Termindruck und zu kurze Ausführungsfristen erhöhen die Risiken 4) Leiharbeiter ersetzen immer öfter Fachkräfte 5) Der günstigste Anbieter bekommt den Zuschlag 6) Änderungen während der Ausführung 7) Sprachliche Hürden bedingt durch Arbeitskräfte aus dem Ausland 8) Lange Subunternehmerketten 9) Der SiGeKo spielt eine zentrale Rolle damit alle Projektbeteiligte ihre jeweiligen Zuständigkeiten in Rahmen der Auflagen der Richtlinien aktiv bewusst sind.
Zusammenfassung Wer wendet die Allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung an? Rahmen Richtlinie 89/391/EWG: Die Arbeitgeber im weitesten Sinne. Also auch die späteren Betreiber und Wartungsfirmen. Baustellen Richtline 92/57/EWG: Die Bauleiter (Planer), gegebenenfalls der Bauherr, die Arbeitgeber und die Selbstständigen.
Allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung Prävention und wirtschaftlicher Nutzen
Schlussbemerkungen: 1) Die allgemeinen Grundsätze der Gefahren Verhütung ermöglichen gleichzeitig den vorbeugenden Arbeitsschutz und wirtschaftlichen Vorteilen zu fördern. 2) Ein von den anderen Projektbeteiligten unabhängiger Sicherheitsund Gesundheitsschutz Koordinator kann mit seinem alle Gewerke übergreifendem Fachwissen einen entscheidenden Mehrwert ermöglichen, nicht nur während der Errichtung des Projekts, sondern erst recht während dessen späteren Wartung und Betrieb.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!