ENERGIEAUSWEIS Planung Mehrfamilienhaus Wohnbau Schenner - Bauteil BRANDL



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Transkript:

BRANDL Bau GesmbH Ing. Martin Bankhammer Traunkai 18 +43 (0)6132 300 750 m.bankhammer@brandl-bau.at ENERGIEAUSWEIS Planung BMG Bauträger GmbH / GF Andreas Hemetsberger Traunkai 18 26.07.

Energieausweis für Wohngebäude - Planung gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik Gebäude Gebäudeart Gebäudezone EigentümerIn BMG Bauträger GmbH Traunkai 18 Erbaut im Jahr Einlagezahl KG - Nummer 42002 609 SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF BEI 3400 HEIZGRADTAGEN (REFERENZKLIMA) -ref = 30,2 kwh/m²a ERSTELLT ErstellerIn Ing. Martin Bankhammer Organisation BRANDL Bau GesmbH ErstellerIn-Nr. Ausstellungsdatum 26.07. GWR-Zahl Gültigkeitsdatum Planung Geschäftszahl 110510p Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). EA-01-2007-SW-a EA-WG 25.04.2007 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at v,090936 REPEARL61o7 - Oberösterreich Geschäftszahl 110510p 26.07. Bearbeiter Ing. Martin Bankhammer Seite 1

Energieausweis für Wohngebäude - Planung gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik GEBÄUDEDATEN KLIMADATEN Brutto-Grundfläche 1.130 m² Klimaregion NF es Brutto-Volumen 3.763 m³ charakteristische Länge (lc) 2,56 m Heizgradtage 3660 Kd Kompaktheit (A/V) 0,39 1/m Heiztage 204 d mittlerer U-Wert (Um) 0,31 W/m²K Norm - Außentemperatur -12,4 C Soll - Innentemperatur 20 C Referenzklima zonenbezogen [] spezifisch [kwh/m²a] Standortklima zonenbezogen [] spezifisch [kwh/m²a] Anforderungen ab 01.01.2010 [kwh/m²a] 34.109 30,20 38.171 33,79 37,6 erfüllt WWWB 14.431 12,78 HTEB-RH 6.508 5,76 HTEB-WW 13.243 11,72 HTEB 24.275 21,49 HEB 76.876 68,06 79,0 erfüllt EEB 76.876 68,06 PEB CO2 ERLÄUTERUNGEN Heizwärmebedarf (): Heiztechnikenergiebedarf (HTEB): Vom Heizsystem in die Räume abgegebene Wärmemenge die benötigt wird, um während der Heizsaison bei einer standardisierten Nutzung eine Temperatur von 20 C zu halten. Energiemenge die bei der Wärmeerzeugung und -verteilung verloren geht. Endenergiebedarf (EEB): Energiemenge die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung und Warmwasserversorgung inklusive notwendiger Energiemengen für die Hilfsbetriebe bei einer typischen Standardnutzung zugeführt werden muss. Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten in besonderer Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. EA-01-2007-SW-a EA-WG 25.04.2007 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at v,090936 REPEARL62o7 - Oberösterreich Geschäftszahl 110510p 26.07. Bearbeiter Ing. Martin Bankhammer Seite 2

BRANDL BAU GESMBH Datenblatt GEQ Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien 34 fgee 0,73 Gebäudedaten - Neubau - Planung 1 Brutto-Grundfläche BGF 1.130 Konditioniertes Brutto-Volumen 3.763 Gebäudehüllfläche A 1.471 Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: Bauphysikalische Daten: Haustechnik Daten: B m² m³ m² Polierplan - Stand, 25.06. Polierplan - Stand, 25.06. Angaben Bauherr, 26.06. Ergebnisse bezogen auf Wohnungsanzahl 9 charakteristische Länge I C 2,56 m Kompaktheit A / V 0,39 m B B -1 Ergebnisse am tatsächlichen Standort: Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Luftwechselzahl: 0,4 Solare Wärmegewinne passiv h x Q s Innere Wärmegewinne passiv h x Q mittelschwere Bauweise Heizwärmebedarf Q Ergebnisse Referenzklima Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne passiv h x Q Innere Wärmegewinne passiv h x Q Heizwärmebedarf Q h h Haustechniksystem Raumheizung: Feste Brennstoffe automatisch (Pellets) i s i 48.990 33.895 21.788 22.926 38.171 42.982 29.761 18.064 20.570 34.109 Warmwasser: Kombiniert mit Raumheizung Lüftung: Fensterlüftung; hygienisch erforderlicher Luftwechsel = 0,4 Berechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO 10077-1 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 8110-6 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 8110-6 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 8110-6 / Verschattung vereinfacht nach ON B 8110-6 Verwendete Normen und Richtlinien: B 8110-1 / ON B 8110-2 / ON B 8110-3 / ON B 8110-5 / ON B 8110-6 / ON H 5055 / ON H 5056 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 10077-1 / ON EN 12831 / OIB Richtlinie 6 Anmerkung: Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter Ing. Martin Bankhammer v,090936 REPDBL2o7 - Oberösterreich Geschäftszahl 110510p 26.07. Seite 3

Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG PLANUNG Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Baujahr KG-Nr. 42002 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 34 f 0,73 GEE Energieausweis Ausstellungsdatum 26.07. Gültigkeitsdatum Planung Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 ABGB. (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at - www.geq.at

Vorlagebestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG PLANUNG Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Baujahr KG-Nr. 42002 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 34 f 0,73 GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Name Interessent Unterschrift Interessent f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at - www.geq.at

Aushändigungsbestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG PLANUNG Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Baujahr KG-Nr. 42002 Energiekennzahlen lt. Energieausweis 34 f 0,73 GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at - www.geq.at