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Transkript:

ANDREA NAHLES MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES VORSITZENDE DER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION An die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion Berlin, 19. März 2019 Politischer Bericht für die Sitzung der Bundestagsfraktion am 19. März 2019 Inhalt 1. BOTSCHAFTEN DER WOCHE...2 2. ZUR LAGE...3 3. ZUR WOCHE...6 TOP 1: Entwurf eines deutsch-französischen Parlamentsabkommens für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit...6 TOP 6: Familien stärken...7 TOP 9: Afghanistan bei Ausbildung nationaler Sicherheitskräfte unterstützen...8 TOP 11: Mittelmeerraum stabilisieren...8 TOP 12: Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern...9 TOP 13: Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern...9 TOP 17: Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Whistleblower-Schutz)...10 TOP 21 Teilzeitmöglichkeit für Freiwilligendienste schaffen...10 TOP 23: Fraktionsübergreifende Initiative zur Gründung der Stiftung Forum Recht...11 POSTANSCHRIFT PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN TELEFON (030) 227-73731 TELEFAX (030) 227-76505 E-MAIL ANDREA.NAHLES@BUNDESTAG.DE

1. BOTSCHAFTEN DER WOCHE Anständige Arbeitsbedingungen in der Paketbranche Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Profitgier, die zur Aushebelung von Arbeitnehmerrechten und zu Ausbeutung führt, akzeptieren wir nicht. Deswegen nehmen wir die Unternehmen in die Pflicht und weiten die sogenannte Nachunternehmerhaftung aus. Damit sind dann diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Damit das auch kontrolliert wird, schaffen wir 2.500 zusätzliche Stellen beim Zoll. So sichern wir Arbeitnehmerrechte und sorgen für fairen Wettbewerb in der Paketbranche. Das ist Politik für ein #solidarischesland. Starke-Familien-Gesetz Wir wollen, dass jedes Kind die Chance auf einen guten Start ins Leben hat. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir Familien mit kleinen Einkommen und schaffen verbessern die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag wird von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro. Ein warmes Mittagessen in Kita und Schule sowie Bus und Bahn werden für diese Kinder kostenlos. Das ist Politik für ein #solidarischesland. Grundrente Die SPD ist in die Regierung eingetreten, um den Zusammenhalt zu stärken und dafür zu sorgen, dass Leistung gerecht belohnt wird. Die Union will Steuern für die oberen zehn Prozent der Einkommen senken. Wir treten für eine Grundrente ohne Bedarfsprüfung ein. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll mehr bekommen als die Grundsicherung im Alter. Das ist nicht geschenkt, das ist verdient. SEITE 2

2. ZUR LAGE Liebe Genossinnen und Genossen, die Grundrentendebatte geht munter weiter. Aus CDU und CSU kommen ständig neue Vorschläge. Für unseren Vorschlag erfahren wir große Zustimmung vor allem bei Frauen und vor allem im Osten. Das ist auch verständlich, denn unser Vorschlag ist einfach und unbürokratisch umsetzbar: Wir wollen, dass alle Versicherten, die 35 Jahre und mehr gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben im Alter mehr haben als Grundsicherung. Dazu wollen wir einen eigenen Anspruch in der Rentenversicherung schaffen, der die Lebensleistung jeder Einzelnen und jedes Einzelnen honoriert. Damit zollen wir jahrzehntelanger Arbeit Respekt. Diesen Anspruch soll jede und jeder ohne Antrag und Bedürftigkeitsprüfung von der Rentenversicherung ausgezahlt bekommen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Das unterscheidet uns von der Union. Denn alle Vorschläge der Union haben eins gemeinsam: Sie will Rentnerinnen und Rentner weiterhin zum Amt schicken. Sie sollen zusätzliche Leistungen zu ihrer Rente beantragen müssen, sich Vermögens- und Bedürftigkeitsprüfungen unterziehen. No-Deal-Brexit? - wir sind gut vorbereitet Am Montag verkündete der Sprecher des britischen Unterhauses, dass das Parlament kein weiteres Mal über den zwischen EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelten Brexit-Deal abstimmen darf. Unabhängig davon plant Premierministerin Theresa May auf der Sitzung der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen. Sie kommt damit Beschlüssen ihres Parlaments aus der Vorwoche nach, in denen ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen und die Fristverlängerung gefordert wurde, aber nicht beschlossen wurde, was statt dessen geschehen soll. Wir befürworten eine mögliche Verschiebung, sollten wir so einen harter Brexit vermeiden können. Gleichzeitig ist aber auch klar: eine Verlängerung der Frist ist nur dann eine Option, wenn London seine Absichten erklärt und einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert. Eine Verlängerung der Unsicherheit darf es nicht geben. Wichtig ist aber vor allem, dass wir uns seit dem Beginn der Verhandlungen auf alle möglichen Austrittsszenarien vorbereitet haben. Auch im Fall eines ungeordneten SEITE 3

Brexit (No-Deal-Brexit) ist Deutschland gut aufgestellt. Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzespakete für diesen Fall haben Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen und werden pünktlich vor dem 29.3.2019 in Kraft treten. Dank der gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen, die wir seit dem letzten Jahr ergriffen haben, werden Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auch im Falle eines No-Deal Brexit minimiert. Das bedeutet: Einen zeitlich lückenlosen Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus Großbritannien und Deutschland, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben haben. Britische Bürgerinnen und Bürger müssen nach dem Brexit nicht aus Deutschland ausreisen. Für sie wird erst einmal eine dreimonatige Frist eingeräumt, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ziel ist es, allen britischen Bürgerinnen und Bürger und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen, die sich zum Austrittszeitpunkt freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen, damit sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können. Britinnen und Briten, die in Deutschland finanziell bei ihrer Ausbildung oder beim Studium unterstützt werden, erhalten diese Unterstützung bis zum jeweiligen Abschluss. Britinnen und Briten, die nach dem Austritt für 90 Tage bis 180 Tage in den Schengenraum reisen wollen, bietet die EU eine Befreiung von der Visumpflicht an. Wir tun dies in dem Verständnis, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger ebenso von der Visumpflicht in Großbritannien befreit werden. Um einen höheren Kontrollaufwand beim internationalen Warenverkehr aufzufangen, wird der Zoll um rum 900 zusätzliche Stellen verstärkt, insbesondere an internationalen Seehäfen und an den Flughäfen. Außerdem wird es keine Nachteile für Unternehmen und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Fällen, z. B. bei Riester-Förderung oder Bausparen, geben. Auch Nachteile für inländische Versicherungsnehmer sollen vermieden werden. Für Banken und Versicherungen mit Sitz in Großbritannien kann die BaFin bis Ende 2020 eine Tätigkeit in Deutschland weiterhin erlauben. Ergänzend zu den nationalen Maßnahmen hat die EU bereits eine Reihe an Regelungen getroffen, die den bilateralen Flug- und Straßengüterverkehr zwischen der EU 27 und Großbritannien vorläufig sicherstellen werden. SEITE 4

Eure Gez. Andrea Nahles SEITE 5

3. ZUR WOCHE TOP 1: Entwurf eines deutsch-französischen Parlamentsabkommens für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, arbeiten Deutschland und Frankreich seit den 1950er-Jahren unermüdlich im Dienste der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben deshalb den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten. Konkret sieht das Parlamentsabkommen die Gründung einer Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vor, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten stärken soll. Die Versammlung soll aus insgesamt 100 Mitgliedern bestehen, je 50 Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn der jeweiligen Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz. Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Diese werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt. Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, ab-wechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den beiden Ländern tagen. Der Entwurf dieses Parlamentsabkommens wird diesen Mittwoch gemeinsam von der SPD Fraktion mit den Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN in den Bundestag eingebracht. Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen. SEITE 6

TOP 6: Familien stärken Alle Kinder in Deutschland sollen unbeschwert aufwachsen und erfolgreich lernen können. Deshalb unterstützen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir diese Woche verabschieden, gezielt Familien mit kleinen Einkommen. Wir lassen ihnen bessere Leistungen einfacher zukommen. Dazu reformieren wir den Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wir werden den Kinderzuschlag so erhöhen, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 werden wir den Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bis-her 170 Euro auf 185 Euro monatlich anheben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst. Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu er-zielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner. Bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Wir wollen damit die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag abschaffen und stattdessen ein sanftes Auslaufen der Leistung erreichen. In Haushalten mit Alleinerziehenden soll in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden. Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, öffnen wir den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SGB II-Bedarfsgrenze liegen. Außerdem entbürokratisieren wir das Antragsverfahren, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, selbst wenn ihr Einkommen sich verändert. Mit dem Gesetz werden wir auch das Bildungs-und Teilhabepaket erhöhen und anpassen. Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wollen wir diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie den Regelbedarf anpassen. Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht werden. SEITE 7

Außerdem schaffen wir die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung und das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita ab. Nachhilfe sollen Kinder zukünftig schon dann bekommen, wenn sie einen Förderbedarf haben, und nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das Antragsverfahren vereinfachen wir. TOP 9: Afghanistan bei Ausbildung nationaler Sicherheitskräfte unterstützen Diese Woche beraten wir einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der NATO-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan. Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten achtzehn Jahren greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten. Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahr-zehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind weit verbreitet. Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus kann die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unter-stützen. Mit dem vorliegenden Antrag soll das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert werden. Für die Beteiligung an der Mission können bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. TOP 11: Mittelmeerraum stabilisieren Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die NATO und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche SEITE 8

Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes sowie anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume. Die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN soll wie im vergangenen Jahr im gesamten Mittelmeer einen Beitrag zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Die Aufgabe der deutschen Streitkräfte bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten. Der vorliegende Antrag der Bundesregierung sieht weiterhin den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor. Die Mandatslaufzeit soll bis zum 31. März 2020 verlängert werden. TOP 12: Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern Auch acht Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt vor dem Hintergrund fortbestehender auch ethnischer Differenzen weiterhin angespannt. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnenden über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht. Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren bestehen. Der vorliegende Antrag sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2020 vor. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen. TOP 13: Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern Die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur war 2017 positiv. Die Regierung Sudans hat einen einseitigen Waffenstillstand 2017 sukzessive verlängert und sowohl Regierung als auch bewaffnete Gruppen haben Kriegsgefangene freigelassen. Gleichwohl steht die Sudan-Sahel-Region vor großen grenzüberschreitenden Herausforderungen sowie vor ungelösten politischen Konflikten, die erhebliches Potenzial für SEITE 9

eine weitere Destabilisierung der Region haben. Eine Bewältigung dieser Herausforderungen ist ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht vorstellbar. Deshalb bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar. Der vorliegende Antrag sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNAMID bis zum 31. März 2020 zu verlängern. Die Truppenobergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bestehen bleiben. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen. TOP 17: Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Whistleblower-Schutz) Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten mit der Richtlinie vom 8. Juni 2016 die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung die Umsetzung dieser EUrechtlichen Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen, Know-hows und von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht. Diese stellen oft einen erheblichen Wert für Unternehmen dar und sollen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dort an seine Grenzen, wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegen kann. Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten durch die Richtlinie nicht eingeschränkt werden. Die Umsetzung der EU-Vorgaben geht über die bislang geltenden Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus und schließt eine Lücke. Er schafft gleichzeitig einen angemessen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Unternehmen, Beschäftigten, Hinweisgebern und Journalisten. TOP 21 Teilzeitmöglichkeit für Freiwilligendienste schaffen Bislang sind unter 27-Jährige, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten, werden wir Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und am Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) vornehmen, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern. SEITE 10

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist laut Gesetzentwurf ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen an der Reduzierung der Dienstzeit. Dazu gehört etwa die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein. TOP 23: Fraktionsübergreifende Initiative zur Gründung der Stiftung Forum Recht Durch Ablehnung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien ist unser Zusammenleben in Deutschland herausgefordert. In zunehmendem Maße sieht sich der Rechtsstaat mit Kritik und Anfeindungen konfrontiert, die nicht selten auf falschen Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen beruhen. Das gefährdet unser demokratisches und freies Zusammenleben. Wie kann also das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden? Wie kann die Rechtsstaatlichkeit als grundlegender Wert unserer Demokratie mehr Unterstützung finden? Der Bundestag berät diese Woche in zweiter und dritter Lesung den gemeinsamen Entwurf der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Forum Recht. Die Stiftung Forum Recht hat das Ziel, den Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. In 2 Stiftungszweck heißt es: Zweck der Stiftung ist, in einem auf Bürgerbeteiligung angelegten Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie aufzugreifen und diese für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar werden zu lassen. Dabei sind die historischen, europäischen und internationalen Bezüge angemessen zu berücksichtigen. Die Stiftung, die in Karlsruhe ihren Sitz bekommt, verfügt künftig ebenfalls über einen Standort in Leipzig. Sie soll u. a. Ausstellungen und Veranstaltungen durchführen, zeitgemäße Kommunikationsformate entwickeln, sich an der Forschung und Schulung pädagogischer Angebote beteiligen und in die Gesellschaft hinein wirken, für den Rechtsstaat werben und diesen erfahrbar und erlebbar machen. SEITE 11