Gemeinschaftsschule M u l d e n s t e i n (Gemeinschafts- und Sekundarschule)

Ähnliche Dokumente
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I). Vom 9. Juli 2012.

Schuljahr 2018/2019 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges

Anlage 1 (zu Abschnitt 1 Nummer 2.1)

Schuljahr 2016/2017 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges

Prüfungen zum Realschulabschluss

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses

Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen

Gymnasium Grimmen Abitur 2019

Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte

Abschlussprüfung. Verordnung über die Versetzungen, Abschlüsse und Übergänge im Sekundarbereich I 27-39

Hinweise zu den Prüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der 76. Oberschule Dresden

Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10

Das Ziel vor Augen. Abschlussprüfung 2017 an der Waldschule

1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.

Jahrgangsstufe 13 Info am Thema: Abitur 2019

Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland)

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )

Abschlüsse im Sekundarbereich I

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE

Staatliches Schulamt Nürtingen

Informationen zu den Abschlussprüfungen (9.)/10. Jahrgang

Abschlüsse im 9. Jahrgang des Hauptschulzweigs der OBERSCHULE

2.1 Treten bei der Berechnung des Durchschnittswerts Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

Lise-Meitner-Schule. Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen

Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Freien Waldorfschulen (WaldorfVO).

Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2017

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

Rechtsvorschriften für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen zum MSA Informationen für die Schüler

Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018

SCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT

Bezirksregierung Münster. Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des

16. März Information und Belehrung zum Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS U.v.Hutten. Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider

Belehrung Abitur 2017

Belehrung Abitur 2019

Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2018

Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses. RdErl. des MK vom

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I

Prüfungstermine 2013 im Überblick Haupttermine. Stand: 24. Mai 2012

Mittlerer Schulabschluss

Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschüler

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

Oberschule Burgwedel

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe Tilesius-Gymnasium Mühlhausen An der Burg Mühlhausen 03601/880063

Informationsveranstaltung zur Thüringer Oberstufe

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I).* Vom 9. Juli 2012.

SCHILLER-OBERSCHULE SARSTEDT

Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung

Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Informationen zu den Abschlussprüfungen 9. und 10. Jahrgang

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I)

Erwerb des Realschulabschlusses an der Regelschule mit Fallbeispielen

Ordentliche Abschlussprüfung

Realschul-Abschlussprüfung Information der Ostertag-Realschule Leonberg für Schülerinnen, Schüler und Eltern der Klassen 10

MSA. Der mittlere Schulabschluss 2017/2018

MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:

Stufenversammlung MSS 13

(GVBl. LSA S. 516) 1 Geltungsbereich

Die Prüfung zur Fachhochschulreife

Merkblatt zur Abschlussprüfung

Informationselternabend

Merkblatt zur Abschlussprüfung

September Schultermine Realschulbildungsgang Oberstufe / Abitur. 3. Schulwoche: A-Woche. 10/3 im BIZ 24 Sa 25 So. Arbeitgebertag Jg.

Hauptschulabschlussprüfung Leitfaden für Schüler und Schülerinnen Prüfungen... 1 Gewichtung der Prüfungen... 3 Bestehen und Nichtbestehen...

Prüfungstermine 2019

Schuljahresarbeitsplan für die Ganztagschule Wanzleben Sekundar- und Gemeinschaftsschule Schuljahr 2017/18. September 2017

Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen 2014

27 Gegenstand und Form der Abschlussprüfung

Termine Abiturjahrgang Bis Berufung der Prüfungskommission Berufung der Fachprüfungskommissionen [Prüfungsvorsitzender]

Informationen zu Schuljahresablauf und Abiturprüfung

über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Hinweise zur Abiturdurchführung 2017/2018

Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen

Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)

Hauptschulzweig der Johann-Hinrich-Pratje-Schule/ Oberschule Horneburg

Hinweise zur Abschlussprüfung und zum Schuljahresende für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016

Realschulabschlussprüfung Information der Auberlen-Realschule Fellbach für die Eltern und Schüler der Klassen 10

E r s t e r A b s c h n i t t Gemeinsame Vorschriften. 1 Begriffsbestimmungen

Abschlussprüfung. Jeder Schüler, der einen Abschluss erlangen will, muss eine Prüfung gemacht haben.

INFORMATIONEN für Schüler(innen) und Eltern

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Seite 1 Abschlussprüfung Waldorfschule, Realschulabschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung

Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)

Arbeitsplan für das Schuljahr

5.4 Oberschule

INFORMATIONEN UND HINWEISE ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG 2016

MSA. Der mittlere Schulabschluss 2016/2017

Transkript:

Burgkemnitzer Str. 28 OT Muldenstein Tel.: (03493)55132 Fax: (03493)551134 06774 Muldestausee Gemeinschaftsschule M u l d e n s t e i n (Gemeinschafts- und Sekundarschule) Abschlussprüfungen und besondere Leistungsfeststellung der Gemeinschafts- und Sekundarschule Schuljahr 2017/2018 I. Rechtliche Bestimmungen Die Abschlussprüfungen, folgend in mit - a) gekennzeichneten Abschnitten, und die besondere Leistungsfeststellung, folgend in mit - b) gekennzeichneten Abschnitten beschrieben, werden im Schuljahr 2018/19 entsprechend a) - dem RdErl. des MK vom 08.03.2005-33-83213 Prüfungen zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I RdErl. des MK vom 8. 3. 2005 33-83213, (SVBl. 04/2005 S. 75) - geändert durch RdErl. des MK vom 22.06.2010 (SVBl. LSA S. 227); - zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 06.11.2013 24-83213 (SVBl. LSA S. 284); - der Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I. (AbschlussVO Sek I) vom 09. Juli 2012, (Anm: neu 2012/13!) b) - dem RdErl. des MK vom 03.11.2005-33-83213 Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses, (SVBl LSA 12/2005 S. 391) in Verbindung mit a) und b) - der Bek. des MK vom 20.03.2012-21-82000- Organisatorische Hinweise für allgemein bildende und berufsbildende Schulen für das Schuljahr 2017/2018, Abschnitt - II. Sekundarschulen; - den Hinweisen für zentrale Leistungserhebungen im Schuljahr 2017/18 vom 03.08.2017; - der Versetzungsverordnung (VersetzungsVO) vom 17.12.2009, (GVBl. LSA 25/2009, S. 730); ~ geändert durch Verordnung zur Änderung der Versetzungsverordnung vom 00.00.2013, (Anm: neu 2012/13!) - dem RdErl. des MK vom 26.06.2012-3-83200-202 Leistungsbewertung und Beurteilungen an allgemein bildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II,(SVBl. LSA 7/2012; S. 103); (Anm: neu 2012/13!) - dem RdErl. des MK vom 13.05.2002-32/33-83200-202 Bewertung von Klassen- und Prüfungsarbeiten vom Typ Aufsatz im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I, (SVBl. LSA 8/2002 S. 186); - dem RdErl. des MK vom 05.11.2015-21-8320/8321 Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen; a) - dem RdErl. des MK vom 08.07.2002-32-83213 Hinweise zu den schriftlichen Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I, (SVBl. LSA 10/2002 S. 227); - dem RdErl. des MB vom 24.04.2017-24-83213 Terminplan für die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2017/2018, b) - dem RdErl. des MB vom 24.04.2017-24-83213 Terminplan für die besondere Leistungsfeststellung im Schuljahr 2017/2018, durchgeführt. GemS MuldStein\Prüfung\2018-19\PruefKonz_2019-01-16 Seite 1/6

a) Abschlussprüfungen II. Prüfungskommission Entsprechend 12 der AbschlussVO berufe ich folgende Kollegen(Innen) mit Wirkung vom 01.02.2019 in die Prüfungskommission: Herr Schneider Herr Ost Frau Kaschner Herr Trümpelmann - vors. Mitglied der PK (Schulleiter); FL Ast/ Phy/ Mat - Mitglied der PK (stellv. Schulleiter); FL Ast/ Phy/ Mat - Mitglied der PK (Kll 10a); FL Deu/ Frz - Mitglied der PK; (Kll 10b); FL Spo, Soz III Fachprüfungsausschüsse Entsprechend 13 der AbschlussVO werden folgende Fachprüfungsausschüsse (nachfolgend FPA) berufen: 1.) Schriftliche Prüfungen Deutsch 10a Mathematik 10a Englisch 10a a) LFPA - Leiter des FPA a) Hr Schneider/ Ost a) Hr Schneider/ Ost a) Hr Schneider/ Ost b) Kor Korrektor b) Fr Kaschner b) Fr Domsch b) Fr Nürnberger c) Zkor - Zweitkorrektor c) Fr Langer c) Fr Arlt c) Fr Müller, M. Deutsch 10b Mathematik 10b Englisch 10b a) LFPA - Leiter des FPA a) Hr Schneider/ Ost a) Hr Schneider/ Ost a) Hr Schneider/ Ost b) Kor Korrektor b) Fr Rehor b) Hr Schneider b) Fr Nürnberger c) Zkor - Zweitkorrektor c) Fr Wieczorek c) Fr Unglaube c) Fr Müller, M. 2.) Mündliche Prüfungen a) LFPA - Leiter des FPA b) FP - Fachprüfer c) Bei - Beisitzer Biologie 10a, b Physik - 10a,b Chemie - 10a,b Astronomie - 10a, b a Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider Hr Schneider/ Hr Ost Hr Ost b Fr Matelski Hr Ost Fr Arlt Hr Schneider c Fr Hentschel Hr Trümpelmann Fr Hentschel Fr Kaschner Geographie 10a Geographie 10b Geschichte - 10a,b Sozialkunde-10a a Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost b Fr Unglaube Fr Langer Fr Wieczorek Fr Wieczorek c Fr Langer Fr Unglaube Fr Otto Hr Trümpelmann Sozialkunde-10b Ethik 10a Ethik 10b Technik 10a,b a Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider/ Hr Ost Hr Schneider/ Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost b Hr Trümpelmann Hr Schmigalle Fr Otto Fr Renken c Fr Wieczorek Fr Strauß Fr Strauß Fr Panwitz Hauswirtschaft - 10a,b Kunsterz. 10a, b Musik 10a,b Wirtschaft 10a,b a Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost Hr Schneider / Hr Ost b Fr Rehor Fr Otto Fr Arlt Fr Renken c Fr Domsch Fr Müller, B. Fr Otto Fr Panwitz Französisch-10a,b Russisch Religion a Hr Schneider / Hr Ost ---- ---- b Fr Kaschner ---- ---- c Fr Rehor ---- ---- GemS MuldStein\Prüfung\2018-19\PruefKonz_2019-01-16 Seite 2/6

3.) Zusätzliche mündliche Prüfungen Die evtl. möglichen zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch übernehmen die zuständigen Fachprüfungsausschüsse der schriftlichen Prüfungen! Festlegung: Ist der PK-Vorsitzende als Fachprüfer gebunden oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt nach 12, Abs. (5) der AbschlussVO Hr Ost den Vorsitz des FPA bzw. der PK, soweit nicht anders bestimmt! IV Termine a) Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses Die Prüfungen werden nach dem Terminplan des o.g. Erlasses vorbereitet und durchgeführt (s. Übersicht). Die Bekanntgabe der Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung erfolgt am 07.04.2017, die Bekanntgabe der Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt am 19.05.2017 jeweils durch schriftlichen Bescheid. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden bis spätestens 01.06.2016, 12. 00 Uhr durch Aushang als Nachtrag veröffentlicht. Die Terminplanung der mündlichen Prüfung richtet sich hauptsächlich nach den Prüfungsanmeldungen der Prüfungsteilnehmer. Terminübersicht - allgemeine Termine 1. Sekundarschulbildungsgang Terminplan zur Abschlussprüfung im Sekundarbereich I - Schuljahr 2018/2019 27.03.2019 Beschluss der Prüfungskommission über Prüfungszulassung 29.03.2019 Bekanntgabe über Nichtzulassung zur schriftl. Prfg. (Ausgabe Formblätter) bis 05.04.2019 Übergabe der landeszentr. Prfg.aufgaben an Sll; 03.05.2019 Notenschluss für Kl. 10 (letzter verbindlicher Termin) 09.04.2019 Schriftliche Prüfung Deutsch 10.04.2019 (unterrichtsfrei für Prüfungsteilnehmerinnen und teilnehmer) 11.04.2019 Schriftliche Prüfung Englisch 12.04.2019 (unterrichtsfrei für Prüfungsteilnehmerinnen und teilnehmer) 16.04.2019 Schriftliche Prüfung Mathematik 06.05.2019 Schulfahrt 10a, b (bis 10.05.19) 08.05.2019 Zentrale schriftliche Nachprfg Englisch 14.05.2019 PK-Sitzung zur Zulassung mdl. Prfg. 20.05.2019 a) Bekanntgabe der Jahresnoten, des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung und der Gesamtnoten in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie der Jahresnoten in den anderen Fächern. b) Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung. c) Ausgabe der Formblätter 1 und 2 (Anlage 1) durch die Schule. 22.05.2019 Rückgabe des Formblattes 2 durch die Schülerinnen und Schüler letzter Schultag/ Schulfest Zentrale Nachprüfung Englisch; 23.05.2019 (bis 29.05.19) Beginn des Konsultationsunterrichtes (Blockzeitraum) Keine Schulfahrten für Prüfungsteilnehmerinnen und teilnehmer (bis zur Beendigung der mündlichen Prüfungen) bis 29.05.2019 (spätestens) Bekanntgabe des Organisationsplanes der mündlichen Prüfungen durch Aushang 03.06.2019 14.06.2019 mündliche Prüfungen (einschl. zus. mdl. Prfg.) (ggf. bis spätestens 21.06.19) bis.. 03.07.2019 Ausgabe der Abschlusszeugnisse (Plan: 28.06.19!!) Bei Schülern, die ohne wichtigen Grund an einer Prüfung nicht teilnehmen, ist nach 19 (2) AbschlussVO zu verfahren. GemS MuldStein\Prüfung\2018-19\PruefKonz_2019-01-16 Seite 3/6

Zeitplan der schriftlichen Prüfungen Schriftliche Prüfung Deutsch am 09.04.2019: - 7. 45 Uhr Treff aller Prüfungsteilnehmer (210 Minuten + Zähllesezeit) - 7. 45 Uhr Beginn der Vorbereitungen ~ Bereitlegen des Materials ~ Einrichten der Kopfbögen ~ Befragung und Belehrung - 7. 55 Uhr ~ Öffnen der Zentralen Prüfungsaufgaben - 8. 00 Uhr ~ Beginn der regulären Arbeitszeit (einschließlich gewährter Zusatzzeiten für das Lesen der Aufgaben und Wählen des Themas) Schriftliche Prüfung Englisch am 11.04.2019: (150 Minuten incl. Hörteil (30min) und Einlesezeit) Schriftliche Prüfung Mathematik am 16.04.2019: (180 Minuten incl. Teil 1 (20min)) Es gilt derselbe Zeitplan! Es gilt derselbe Zeitplan! b) besondere Leistungsfeststellung II. prüfenden Lehrkräfte 1.) Schriftliche besondere Leistungsfeststellung Deutsch Mathematik Klasse 9a: Fr Langer (Fr Wieczorek) Fr Unglaube (Hr Schneider) 2.) Mündliche besondere Leistungsfeststellung Die mündliche besondere Leistungsfeststellung führt die in dem jeweiligen gewählten Prüfungsfach eingesetzte Lehrkraft durch. Eine zweite Lehrkraft wird mit dem Protokoll beauftragt (s. gesonderter Plan). Die Themen / Aufgabenstellungen und Erwartungshorizonte werden von der Fachlehrkraft erstellt. GemS MuldStein\Prüfung\2018-19\PruefKonz_2019-01-16 Seite 4/6

III. Termine bis 10.05.2019 Abgabe der Anträge auf Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung mit Angabe des voraussichtlichen mündlichen Wahlfaches durch die Erziehungsberechtigten 23.05.2019 Notenschluss für teilnehmende Schüler(innen) 23.05.2019 bis 25.05.2019 Intensiv-Vorbereitungsphase für teilnehmende Schülerinnen und Schüler (kein Unterricht für teilnehmende Schüler(-innen) nach Stundentafel) 27.05.2019 Schriftliche besondere Leistungsfeststellung in Deutsch Kl. 9 28.05.2019 (unterrichtsfrei für teilnehmende Schülerinnen und Schüler) 29.05.2019 Schriftliche besondere Leistungsfeststellung in Mathematik Kl. 9 03.06.2019 03.07.2019 Unterricht (und Vorbereitung auf mündl. bes. Leistungsfeststellung) Blockzeitraum 03.06.2019 a) Bekanntgabe der Jahresnoten, der Noten der schriftlichen besonderen Leistungsfeststellungen und der Gesamtnoten in Deutsch und Mathematik und den Jahresnoten in den übrigen Fächern. b) Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung. c) Ausgabe der Formblätter 1 und 2 (Anlage 1) durch die Schule. 05.06.2019 ggf. Abgabe der Anträge auf Änderung des mündlichen Wahlfaches durch Erz.berechtigte 07.06.2019 10.06.2019 Intensiv-Vorbereitungsphase für teilnehmende Schüler(-innen) ( 2/ 3 Tage) 11.06.2019 ( 14.06.2019) Durchführung der mündlichen besonderen Leistungsfeststellung und Bekanntgabe der Note sowie Gesamtnote im jeweiligen Wahlfach (2 Tage) 03.07.2019 Zeugnisausgabe (geplant: 28.06.19) Bei Schülern, die ohne wichtigen Grund an einer Leistungsfeststellung nicht teilnehmen, ist nach 19 (2) AbschlussVO zu verfahren. Zeitplan der schriftlichen besonderen Leistungsfeststellung Schriftliche besondere Leistungsfeststellung Deutsch am 27.05.2019: - 7. 45 Uhr Treff aller Prüfungsteilnehmer (150 Minuten + Einlesezeit) - 7. 45 Uhr Beginn der Vorbereitungen ~ Bereitlegen des Materials ~ Einrichten der Kopfbögen ~ Befragung und Belehrung - 7. 55 Uhr ~ Öffnen der Zentralen Prüfungsaufgaben - 8. 00 Uhr Beginn der regulären Arbeitszeit (einschließlich gewährter Zusatzzeiten für das Lesen der Aufgaben und Wählen des Themas) Schriftliche besondere Leistungsfeststellung Mathematik am 29.05.2019: Es gilt derselbe Zeitplan! (90 Minuten + Einlesezeit) a) Abschlussprüfungen b) besondere Leistungsfeststellung V. Belehrung der Prüfungsteilnehmer (Auszug aus der AbschlussVO) 19 Nachholen einer Prüfung (1) Das Nachholen einer Prüfung oder von Teilen einer Prüfung ist möglich, wenn aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen von der Prüfungskommission anerkannten Gründen eine Teilnahme an der Prüfung oder einem Teil der Prüfung nicht möglich ist oder nicht möglich war. Das Nachholen der Prüfung muss vor Unterrichtsaufnahme des folgenden Schuljahres stattfinden. Ist das wegen Krankheit der Schülerin oder des Schülers oder aus einem vergleichbaren Grund nicht möglich, muss die Prüfung bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres abgeschlossen sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde. GemS MuldStein\Prüfung\2018-19\PruefKonz_2019-01-16 Seite 5/6

(2) Schuldhaft versäumte Leistungen werden mit ungenügend bewertet. (Anm:... verspätetes Erscheinen zählt als schuldhaftes Versäumnis) (3) Die Prüfungsaufgaben für das Nachholen einer Prüfung werden von der Schule erstellt. Sie sind durch das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission zu bestätigen. (4) Absätze 1 bis 3 sind auf die besondere Leistungsfeststellung entsprechend anzuwenden. Die Anerkennung der Gründe der Nichtteilnahme erfolgt durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. 20 Täuschungshandlungen (1) Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zum eigenen oder fremden Vorteil zu beeinflussen, so ist die betreffende Prüfungsleistung mit ungenügend zu bewerten. (2) Wird ein Tatbestand nach Absatz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit ungenügend zu bewerten und die Gesamtnote entsprechend zu berichtigen. Ein bereits ausgegebenes Zeugnis ist gegebenenfalls einzuziehen und neu auszufertigen. (3) Die Entscheidung in den Fällen der Absätze 1 und 2 trifft die Prüfungskommission. (4) Die Prüflinge sind vor Beginn der Prüfungen an der Schule nachweislich auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen. (5) Absätze 1, 2 und 4 sind auf die besondere Leistungsfeststellung entsprechend anzuwenden. Eine Entscheidung in den Fällen der Absätze 1 und 2 trifft die prüfende Fachlehrkraft. 23 Rechtsbehelf (1) Gegen Entscheidungen der Prüfungskommission können Prüflinge, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, Widerspruch einlegen. Erziehungsberechtigte und Prüflinge sind über diesen Rechtsbehelf zu informieren. (2) Der Widerspruch ist schriftlich unter Angabe der Gründe spätestens einen Monat nach Aushändigung des Zeugnisses bei der Schule einzulegen. (3) Über den Widerspruch hat die Prüfungskommission innerhalb von sechs Wochen nach Eingang zu entscheiden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, ist er an die Schulbehörde zur Entscheidung weiterzuleiten. (4) Widerspruchsführende haben Anspruch auf rechtliches Gehör. (5) Absätze 1 bis 4 sind auf die besondere Leistungsfeststellung entsprechend anzuwenden. Über den Widerspruch entscheidet die Schulleiterin oder den Schulleiter. 26 Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten unter Aufsicht der Schule einzusehen. Hinweis: Der vollständige Inhalt der einschlägigen Gesetze zu den Abschlussprüfungen kann jederzeit beim vors. Mitgl. der PK eingesehen werden! Muldestausee, 18.01.2019 D. Schneider Veröffentlichung durch: - Aushang im Flur vors. Mitgl. der PK - Aushang im Lehrerzimmer - Homepage der Schule GemS MuldStein\Prüfung\2018-19\PruefKonz_2019-01-16 Seite 6/6