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Transkript:

Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15933 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 24.01.2017 Plätze in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Plätze in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung (gemäß Art. 2 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes PfleWoqG) gab und gibt es in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2012, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der verfügbaren Plätze in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? b) der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtungen? c) der dort tatsächlich untergebrachten behinderten Menschen? 2. Wie viele Menschen mit Behinderung in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten waren in den Jahren 2013 2016 auf Wartelisten und konnten aktuell nicht einen entsprechenden Platz in einem Wohnheim in Anspruch nehmen, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Situation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten und b) der Situation in den einzelnen Jahren? 3. Welche Maßnahmen werden von den Behörden in jenen Fällen ergriffen, in denen die Wartelisten in den Jahren seit 2010 nicht abgebaut werden konnten, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? 4. Wie lange warten Menschen mit Behinderung bzw. deren Angehörige in den einzelnen Landkreisen durchschnittlich, bis ein Wohnplatz vergeben wird, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Situation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten und b) der durchschnittlichen, der maximalen und der minimalen Wartezeit? 5. In welcher Weise können Eltern, die für ihre (erwachsenen) Kinder einen Wohnheimplatz suchen, aber keinen erhalten, bei der Pflege und Betreuung entlastet werden? 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich der Fachkräftemangel auf den Bereich der Wohnheime für Menschen mit Behinderung bislang ausgewirkt hat bzw. in den nächsten Jahren auswirken wird, bitte aufgeschlüsselt nach a) den verschiedenen Beschäftigtengruppen in den Wohnheimen? b) den Standorten der einzelnen Einrichtung? 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welcher Form Eltern, die aufgrund eigener Probleme (z. B. längerfristige Erkrankungen) nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, ihr behindertes Kind zu Hause zu betreuen, entlastet werden können (z. B. durch eine raschere Zurverfügungstellung eines Wohnplatzes in einem Wohnheim für behinderte Menschen)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einholung einer schriftlichen Stellungnahme des Bezirks Oberbayern wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Plätze in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung (gemäß Art. 2 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes PfleWoqG) gab und gibt es in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2012, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der verfügbaren Plätze in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? In der Anlage 1 ist die jeweilige Belegung und Platzzahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Kategorie Vorschule/Schule und Erwachsene dargestellt. Auf die einzelnen Jahre bezogen wurden die Daten jeweils zum Stichtag 31. Dezember ermittelt. Die erhobenen Belegungsfälle weisen die Fälle aus, die zum jeweiligen Stichtag in der Kostenträgerschaft des Bezirks Oberbayern lagen. b) der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtungen? Eine Aufstellung der Träger, unterteilt in den Kinder- und Jugendbereich sowie in den Erwachsenenbereich, ist der Anlage 2 bzw. Anlage 3 zu entnehmen. c) der dort tatsächlich untergebrachten behinderten Menschen? Es wird auf die Anlage 1 und die Hinweise hierzu verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

Seite 2 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/15933 2. Wie viele Menschen mit Behinderung in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten waren in den Jahren 2013 2016 auf Wartelisten und konnten aktuell nicht einen entsprechenden Platz in einem Wohnheim in Anspruch nehmen, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Situation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten und b) der Situation in den einzelnen Jahren? Wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, sind freie Plätze vorhanden. Demnach gibt es keine Unterversorgung. Wartelisten sind im Übrigen kein Indiz für eine Unterversorgung, da es nach Rückmeldungen von Einrichtungen häufig zu Doppelanmeldungen kommt beziehungsweise Angehörige von leistungsberechtigten Personen diese scheinbar nur vorsorglich auf die Warteliste setzen lassen und den Platz dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht nutzen. Weitere Erkenntnisse über die Situation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bezogen auf die einzelnen Jahre in Zusammenhang mit bestehenden oder geführten Wartelisten liegen dem Bezirk Oberbayern nicht vor. 3. Welche Maßnahmen werden von den Behörden in jenen Fällen ergriffen, in denen die Wartelisten in den Jahren seit 2010 nicht abgebaut werden konnten, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen, mit der Aussage, dass eine ausreichende Versorgung an Plätzen besteht. Dafür eruiert der Bezirk Oberbayern im Rahmen der Bedarfsplanung in regionalen Planungs- und Koordinierungsgesprächen mit verschiedenen Trägervertretern sowie in Gesprächen mit einzelnen Trägern die Bedarfssituation. Die Initiative für die Schaffung von Platzangeboten kann und muss von privaten und freigemeinnützigen Trägern und erst nachrangig von öffentlichen Trägern ausgehen. Problematisch ist die regionale Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung und massiven selbst-, fremd- und objektaggressiven Verhaltensweisen oder Menschen mit geistiger Behinderung, die aus der Forensik entlassen werden. Gerade diese Anfragen werden mit Trägern und Verbänden thematisiert und nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Um eine regionale Versorgung sicherzustellen, spricht die Bezirksverwaltung geeignete Träger an und unterstützt diese dabei, die entsprechenden Angebote zu schaffen. 4. Wie lange warten Menschen mit Behinderung bzw. deren Angehörige in den einzelnen Landkreisen durchschnittlich, bis ein Wohnplatz vergeben wird, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Situation in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten und b) der durchschnittlichen, der maximalen und der minimalen Wartezeit? Zu Fragen der Wartezeiten kann der Bezirk Oberbayern keine generellen Aussagen treffen (siehe Frage 2). 5. In welcher Weise können Eltern, die für ihre (erwachsenen) Kinder einen Wohnheimplatz suchen, aber keinen erhalten, bei der Pflege und Betreuung entlastet werden? Eine temporäre Aufnahme in eine Wohneinrichtung im Rahmen der Kurzzeitpflegeunterbringung ist in der Regel wohnortnah möglich, da Träger vorübergehend nicht belegte Plätze in Einrichtungen belegen können oder extra Plätze dafür zur Verfügung stellen. Der Bezirk Oberbayern hat gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden hierfür Grundlagen geschaffen, die einen weiteren Ausbau dieses Angebotes ermöglichen sollen. Ebenfalls können Dienste in Anspruch genommen werden, die Teilhabeleistungen (Assistenz- und Begleitleistungen) oder ambulante Pflegeleistungen anbieten. Auch stehen die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA-Dienste) für Beratungen und zum Teil auch mit der Ermöglichung Familienentlastender Dienste jedem Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Für alle Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (auch Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung) gilt: Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke fördern regionale und überregionale OBA-Dienste entsprechend der geltenden Richtlinien. Im Rahmen des Beratungsangebots sind die OBA-Dienste Anlaufstelle für alle Fragen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen und somit auch für alle Fragen, die Angehörige von Menschen mit Behinderung auf der Suche nach Entlastung bei der Pflege und Betreuung bewegen. Die regionalen und überregionalen OBA-Dienste stellen einen wichtigen Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit Behinderungen dar. Es handelt sich hierbei um ein sozialraumorientiertes und niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen nach 53 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) und deren Angehörige. Insgesamt sind in Bayern derzeit 260 regionale und überregionale OBA-Dienste anerkannt. Auch die Nutzung von privaten Netzwerken oder Nachbarschaftshilfen kann im begrenzten Umfang die Eltern entlasten. 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich der Fachkräftemangel auf den Bereich der Wohnheime für Menschen mit Behinderung bislang ausgewirkt hat bzw. in den nächsten Jahren auswirken wird? Im Bezirk Oberbayern befasst sich eine Arbeitsgruppe des Gremiums zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (Gremiums GSV) bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringerverbände, der Agentur für Arbeit und des Bezirks Oberbayern mit dem Thema Fachkräftemangel. Die Arbeitsgruppe diskutiert Strategien auf verschiedenen Ebenen, um einem möglichen Fachkräftemangel zu begegnen. Im Fokus der Arbeitsgruppe sind u. a. die Ausbildungssituation in Oberbayern, die Gewinnung von jungen Menschen für Berufe im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und die Einordnung traditioneller sozialer Berufsabschlüsse im Vergleich zu neuen Berufsbildern. Zu der Fragestellung bezüglich eines aktuellen oder zukünftigen Fachkräftemangels für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe liegen keine genaueren Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 a und 6 b verwiesen.

Drucksache 17/15933 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Seite 3 a) Nach den verschiedenen Beschäftigtengruppen in den Wohnheimen? Bestimmte Berufsgruppen sind auf dem Markt sehr begehrt wie etwa Sozialpädagogen, Pflegepersonen für psychisch behinderte Erwachsene und pflegerische Fachkräfte. Bewerbungen dieser Personen sind in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe rückläufig. b) Nach den Standorten der einzelnen Einrichtung? Die Fachkräftesituation ergibt in Bezug auf die Standortverteilung ein uneinheitliches Bild. Prinzipiell ist festzustellen, dass sich die Akquise von Fachkräften in strukturell besser ausgestatteten Gebieten wie z. B. den Städten einfacher gestaltet als im ländlichen Raum. In ländlich gelegenen Einrichtungen gibt es mitunter Probleme bei der Besetzung mit höher qualifizierten Mitarbeitern und Leitungskräften. Die örtliche Nähe zu Fachschulen für Fachkräfte der Behindertenhilfe oder pädagogische Kräfte wirkt sich positiv auf das regionale Fachkräfteangebot aus. Es gibt auch Beispiele für regional begrenzte Probleme bei der Besetzung von Fachkraftstellen, etwa bedingt durch eine Vielzahl von sozialen Einrichtungen in einer naheliegenden Stadt, die qualifiziertes Personal aus dem Umland abzieht. Wie sich die Fachkräftesituation für stationäre Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung in den nächsten Jahren entwickeln wird, lässt sich aber nicht vorhersehen. 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welcher Form Eltern, die aufgrund eigener Probleme (z. B. längerfristige Erkrankungen) nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, ihr behindertes Kind zu Hause zu betreuen, entlastet werden können (z. B. durch eine raschere Zurverfügungstellung eines Wohnplatzes in einem Wohnheim für behinderte Menschen)? Der Staatsregierung ist bekannt, dass die bayerischen Bezirke Eltern, Angehörige bzw. Betreuer durch Beratung und Vermittlung von Kontakten unterstützen sowie über geeignete Einrichtungen und Ansprechpartner zu den unter Frage 5 angeführten Leistungsangeboten informieren. Beratung und Unterstützung finden Betroffene insbesondere bei den bayernweit geförderten OBA-Diensten siehe ebenfalls Antwort zu Frage 5.

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