Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Bildung Hamburger Straße 125 a D-22083 Hamburg Telefon: 040-42863-2384 Ansprechpartnerin: Frau Ines Shakouri E-Mail: ines.shakouri@bsb.hamburg.de Prüfung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz Hamburg, Januar 2019 Sehr geehrte/r Interessent/in, Sie möchten durch die Externenprüfung das o.g. Abschlusszeugnis erwerben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbstständig - ohne Hilfe von staatlichen Schulen - auf diese Prüfung vorbereiten müssen. Sollten Sie Privatschulen oder andere Bildungseinrichtungen in Anspruch nehmen, sind die Kosten von Ihnen zu tragen. Den Bildungsplan der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/bildungsplaene. Zu einer vollständigen Anmeldung gehören folgende Unterlagen: Meldebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben), ein Lichtbild (nicht älter als drei Monate), ein ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges, Personalausweis in Kopie (beide Seiten), Abgangszeugnis (Kopie) der zuletzt besuchten staatlichen oder staatlich anerkannten Schule, Abschlusszeugnis der Realschule bzw. höherer Schulabschluss (in beglaubigter Kopie), fotokopierter und beglaubigter inhaltlicher Nachweis einer qualifiziert angeleiteten, mindestens 32-wöchigen Berufstätigkeit in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung bzw. Nachweis einer gleichwertigen praktischen Ausbildung an einer privaten Bildungseinrichtung, sowie der in der Anlage beigefügte Nachweis der Praxisstunden (im Original) Angaben über Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung, Erweitertes Führungszeugnis, welches bei Prüfungsbeginn nicht älter als ein Jahr sein darf, sofern Hamburg nicht erster Wohnsitz: schriftliche Genehmigung der für den ersten Wohnsitz zuständigen Schulaufsichtsbehörde, die Prüfung in Hamburg abzulegen (im Original). Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Näheres ersehen Sie dem Link zur Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozial-pädagogische Assistenz - beachten Sie bitte insbesondere 11 und die daraus folgenden. http://www.landesrecht- hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- SPABerFSchulAPOHA2007rahmen&st=lr... 2
Achtung: Die Zulassung zur Prüfung wird in der Regel versagt, wenn Sie die Möglichkeit haben, an Ihrem Wohnsitz oder an einem Ihrem Wohnsitz näher gelegenen Ort eine gleichartige Prüfung abzulegen. Bitte beachten Sie zusätzlich die anliegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufliche Schulen, - Allgemeiner Teil -, und hier den 41 und die daraus folgenden unter folgendem Link http://www.landesrecht- hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr- BerSchulATAPOHArahmen. Fragen zur Externenprüfung richten Sie bitte per E-Mail an externenpruefung@bs18.de. Fragen zur Anmeldung richten Sie bitte per E-Mail an ines.shakouri@bsb.hamburg.de. Wir weisen Sie darauf hin, dass mit der Anmeldung zur Prüfung eine Gebühr fällig wird. Die Höhe der Gebühr (zurzeit 305,00) und die Kontonummer werden Ihnen nach der Zulassung in einem gesonderten Gebührenbescheid mitgeteilt. Sollten Sie zu dem von Ihnen gewählten Prüfungstermin an der Prüfung nicht teilnehmen können, so teilen Sie dies bitte schriftlich unter Angabe der Gründe der Schule und mir im Schulinformationszentrum mit. Legen Sie ggf. ein ärztliches Attest oder anderen Beleg bei. Wenn keine wichtigen Gründe für den Rücktritt nachgewiesen werden, gilt die Prüfung als "NICHT BESTANDEN". Nach Abschluss der bestandenen Prüfung erhalten Sie Ihr Zeugnis ca. drei bis vier Wochen später per Einschreiben vom Schulinformationszentrum. Meldeschlusstermin für die Prüfung im Sommer (ca. Mitte Mai) ist der 31. Oktober des Vorjahres. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen gez. Ines Shakouri Anlagen
Nachweis der Praxisstunden zur Externenprüfung Sozialpädagogische Assistenz für die Anmeldung Prüfungszulassung Für die Zulassung zur Externenprüfung Sozialpädagogische Assistenz benötigen Sie insgesamt 960 Stunden, von denen bis zum 31.10.2019 640 Stunden nachgewiesen sein müssen. Die restlichen 320 Stunden müssen Sie bis zum 28.02.2020 nachweisen. Name, Vorname (Bitte tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein) Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse Die praktische Prüfung soll stattfinden in der Kita Ansprechpartner*in : Bitte lassen Sie sich Ihre Praxisstunden in der Tabelle von Ihren Praxiseinrichtungen bestätigen. Ihre geleistete Arbeit soll den Praxisstandards der regulären Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz entsprechen (s. Anhang). Frau / Herr war in unserer Praxiseinrichtung gemäß den Standards für den praktischen Teil der Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten tätig: Name Stundenzahl der Einrichtung Zeitraum des Praktikums Arbeitstage insgesamt (ohne Urlaub und Krankheit) / Stunden pro Tag Datum, Unterschrift und Stempel der Einrichtung insgesamt