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Transkript:

beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Ein kleiner Leitfaden für die Zeit vor und nach dem freudigen Ereignis Stand: 5/2019

Termin/Ereignis Was/Wo? Welche Unterlagen sind notwendig? Ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Sobald Sie vermuten oder wissen, dass Sie schwanger sind Arzt/Ärztin Mutterpass Arbeitgeber Arbeitgeber kann ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin verlangen (Kosten trägt AG) generelle oder individuelle Beschäftigungsverbote beachten Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind Arbeitgeber AG muss Gefährdungsbeurteilung durchführen Individuelles Beschäftigungsverbot Weiterzahlung des Entgelts Nicht verheiratete Eltern (optional) Jugendamt Vaterschaftsanerkennung und Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts (Vaterschaftsanerkennung kann auch auf Wohnort standesamt erklärt werden) 1-2 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes Krankenkasse evtl. Formular Bescheinigung des Arztes über den voraussichtlichen Entbindungstermin 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin Krankenkasse * Mutterschutzfrist gem. 3 MuSchG

Arbeitgeber Zuschuss zum Entbindung Krankenhaus-Verwaltung meldet die Geburt bei dem Meldeamt des Wohnortes Binnen 1 Woche nach Geburt Standesamt des Geburtsorts Personalpapiere Geburtsurkunde der Eltern Evtl. Heiratsurkunde Geburtsbescheinigung Bundesagentur für Arbeit Geburtsbescheinigung Antragsformular Steuer-ID des Babys Kindergeld Optional Deutsche Rentenversicherung Antragsformular Übertragung von Kindererziehungszeiten auf den anderen Elternteil Landesamt für Soziales Elterngeldstelle Antragsformular Geburtsbescheinigung Gehaltsnachweise Bescheinigung der Krankenkasse über bezug Lohnzettel aus dem Mutterschutz Elterngeld Krankenkasse Geburtsbescheinigung Familienversicherung bzw. eigene Versicherung des Kindes

ARBEITS- UND SOZIALRECHTSINFO Bis 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlings geburten sowie bei behinderten Kindern 12 Wochen) Krankenkasse * Geburtsbescheinigung Arbeitgeber Geburtsbescheinigung in Kopie Absolutes Beschäftigungsverbot gem. 3 MuSchG Zuschuss zum Für Mütter: 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist Arbeitgeber Schriftliche Anmeldung der Elternzeit, sofern direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist (zwingende Festlegung für die ersten beiden Lebensjahre) Elternzeit bis max. 3. Lebensjahr möglich Für Väter: 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit Arbeitgeber Schriftliche Anmeldung der Elternzeit (Bindung bis zum 24. Lebensmonat) Elternzeit bis max. 3. Lebensjahr möglich Für beide Elternteile bei Inanspruchnahme der Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag Arbeitgeber Schriftliche Anmeldung Elternzeit 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit * Dies gilt nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen. Geringfügig Beschäftigte und privat Versicherte haben Anspruch auf einmaliges in Höhe von 210 Euro, zu beantragen beim Bundesversicherungsamt in Bonn.

Weitere Information erhalten Sie in unserem Info-Faltblatt Tipps für Schwangere und Eltern im Arbeitsverhältnis. Arbeits- und Sozialrechtsinfo Tipps für Schwangere und Eltern im Arbeitsverhältnis Elterngeld und Elternzeit Stand: 11/2017

Beratungsangebot der Arbeitskammer Saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitssuchende haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Arbeitskammer. Bitte wenden Sie sich in Beratungsangelegenheiten direkt an die Abteilung Beratung der AK. Kontakt Arbeitskammer des Saarlandes Haus der Beratung Trierer Straße 22 66111 Saarbrücken Telefonische Kurzberatung Tel. 0681 4005-111 Terminvergabe für eine persönliche Beratung Tel. 0681 4005-140 Fax: 0681 4005-210 Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 15 Uhr E-Mail: beratung@arbeitskammer.de Online-Beratung www.arbeitskammer.de/beratung/online-beratung.html Wir beraten Sie sicher und vertraulich direkt über eine SSLsichere Internetverbindung. Zur Nutzung der Online- Beratung ist lediglich eine kurze, unkomplizierte Anmeldung erforderlich. Arbeitskammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Fritz-Dobisch-Straße 6 8 66111 Saarbrücken Tel. 0681 4005-0 www.arbeitskammer.de